PlakatiergenehmigungenHannoverEU14
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
- 1.1 Hannover
- 1.2 Barsinghausen vorhanden
- 1.3 Burgdorf vorhanden
- 1.4 Burgwedel
- 1.5 Garbsen vorhanden
- 1.6 Gehrden vorhanden
- 1.7 Hemmingen vorhanden
- 1.8 Isernhagen
- 1.9 Laatzen
- 1.10 Langenhagen vorhanden
- 1.11 Lehrte
- 1.12 Neustadt
- 1.13 Pattensen
- 1.14 Ronnenberg
- 1.15 Seelze vorhanden
- 1.16 Sehnde vorhanden
- 1.17 Springe vorhanden
- 1.18 Uetze vorhanden
- 1.19 Wedemark
- 1.20 Wennigsen
- 1.21 Wunstorf
Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf der Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatierverordnung beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.
Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.
Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.
Bei Fragen ist die Piratenpartei Hannover unter 0511/13229886 oder per Mail an info@piratenhannover zu kontaktieren.
Hannover
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Barsinghausen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen =
Genehmigung = Keine besonderen
Burgdorf vorhanden
Plakatart = Affichen
Zeitraum = ab 12.04.14
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte
Genehmigung =
Burgwedel
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Garbsen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leutkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung =
Gehrden vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 01.06.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Hemmingen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung =
Isernhagen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Laatzen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Langenhagen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale
Genehmigung =
Lehrte
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Neustadt
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Pattensen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Ronnenberg
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Seelze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.03.14 - 30.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen (Kopf-Tisch)
Genehmigung =
Sehnde vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung =
Springe vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ab 22.03.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Uetze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An oder um Verkehrszeichen (einschl. der Pfosten)
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung =
Wedemark
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Wennigsen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Wunstorf
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =