Plakatiergenehmigung Info/00000157

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Kerpen
Kommunenkontakt Fr. Odenthal
URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.Tel: 02237 58-240
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
Fax: 02237 58-102
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
Abteilung 21.1 –Allgemeines Ordnungswesen-

Jahnplatz 1 50171 Kerpen

britta.odenthal bei stadt-kerpen punkt de

  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
www.stadt-kerpen.de
Piratenkontakt
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.

Utzer

Genehmigungsdetails
Beginn
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
22. Jun. 2013
Ende
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
29. Sep. 2013
Typen
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer
Maximalanzahl
  • „/15/Ortsteil“ wurde nicht als gültige Maßeinheit für dieses Attribut festgelegt.
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
30/15 / Ortsteil
Bemerkung
  • „/15/Ortsteil“ wurde nicht als gültige Maßeinheit für dieses Attribut festgelegt.
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.

- Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, [Anmerkung: Auch Straßenbenennungsschilder, Ampeln, Sicherheitsgeländer für Fußgänger und offizielle Hinweisschilder sind Verkehrszeichen], an Bäumen bzw. an der Stabilisierungsbefestigung von Bäumen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie im Bereich von Querungshilfen - 4. An kunststoffbeschichteten, pulverbeschichteten oder gestrichenen Laternen ist das Anbringen von Werbean-lagen grundsätzlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das sach- und fachgerechte Aufstellen von Dreieckständern mit Vorrichtungen, die dazu geeignet sind, Beschädigungen an den Laternen zu vermeiden. An den übrigen Laternen ist jeweils nur eine Werbeanlage erlaubt. Plakate sind ausschließlich mit kunststoffumhülltem Draht oder Nylonbändern anzubringen. - Nicht an den Laternen der Hahnenstr. bis Kreuzung Kölner Str./Stiftsstr. sowie Stiftsstraße im Umfeld der Kirche und des Hauses für Kunst und Geschichte als auch an der Laterne auf der Hauptstr. 299-301 ist das Anbringen von Werbeanlagen grundsätzlich verboten. - Es sind jeweils maximal bis zu 30 Plakattafeln je Veranstaltung zulässig für die Ortsteile Hor-rem/Götzenkirchen/Neu-Bottenbroich, Kerpen/Mödrath/Langenich, Sindorf und Türnich/Balkhausen/Brüggen bzw. bis zu maximal 15 Plakattafeln für die Ortsteile Blatzheim/Bergerhausen/Niederbolheim, Buir und Man-heim.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum
  • „/15/Ortsteil“ wurde nicht als gültige Maßeinheit für dieses Attribut festgelegt.
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
01. Jul. 2013
Eintrag erfolgt durch
  • „/15/Ortsteil“ wurde nicht als gültige Maßeinheit für dieses Attribut festgelegt.
  • URIs der Form „02237 58-102“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02237 58-240“ sind nicht zulässig.
Utzer