Plakatiergenehmigung Info/00000122

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Frechen
Kommunenkontakt Jens Dietrich
URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.Tel: 02234/501-250
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
Fax: 02234/501-588
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
Der Bürgermeister

Fachdienst 8 - Bürgerservice und Ordnung Abteilung 32 - Ordnung und Verkehr Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen

jens.dietrich bei stadt-frechen punkt de

  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
www.stadt-frechen.de
Piratenkontakt
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.

Utzer

Genehmigungsdetails
Beginn
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
11. Aug. 2013
Ende
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
29. Sep. 2013
Typen
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer
Maximalanzahl
  • „-“ ist keine Zahl.
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
-
Bemerkung
  • „-“ ist keine Zahl.
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.

. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben". . Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen: - Verkehrszeichenmasten - Lichtsignalanlagen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) - Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.) - Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer) . Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven . Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. . Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. . Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren. . Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO). . Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt. . 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-.

Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum
  • „-“ ist keine Zahl.
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
23. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch
  • „-“ ist keine Zahl.
  • URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.
  • URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.
Utzer