Plakat/Genehmigung

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Vor der Wahl haben Parteien das Recht Plakate in ihren Gemeinden aufzustellen (<Quelle>). Diese Seite soll die Infos zusammenfassen, die jedermann bei den Gemeinden abfragen kann um damit etwas zum Wahlkampf beizutragen.

Rechtliche Grundlage

tbd

Abfragen

Bitte fragt folgende Informationen ab:

  • Allgemein: Wer ist der richtige Ansprechpartner? (Meist das "Wahlamt")
  • Allgemein. Was gibt es zu beachten wenn wir plakatieren wollen?
  • Muss ein Antrag gestellt werden?
  • An welche Nummer oder Adresse muss der Antrag gefaxt/gemailt/geschrieben werden?
  • Muss das Plakatieren (also der Antrag) genehmigt sein?
  • Muss man selbst Plakatieren oder nur die Plakate abgeben? (unterschiedlich)
  • Wo darf überall plakatiert werden?
  • Gibt es Zonen, in denen nicht plakatiert werden darf?
  • Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf?
  • Muss man die Plakate selbst abhängen oder macht das eine Firma?
  • Bis wann müssen die Plakate abgehängt sein?

Anschreiben per Mail oder Fax

  • Fax ist vorzuziehen (Amt wird gezwungen es in die Hand zu nehmen)
  • Auf Emails wird oft nicht geantwortet
  • Anrufen geht schneller (in 1 Minute hat man alle Infos)
  • (Oft wollen Gemeinden einen Antrag dann aber auch nochmal per Fax)