Parteiämter - Kodex

Aus Piratenwiki
Version vom 6. April 2007, 17:54 Uhr von Bernd (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Rücktritts-Trends bei Ämtern in der Piratenpartei sind hier einmal zwei Vorschläge notiert: Einmal Vorschlag zur Satzungsänderung, der auf dem Parteitag zu diskutieren ist (den ich rechtzeitig absenden werde), dann einige Regeln für Amtsinhaber, die von den Betreffenden zu erwarten sind und außerhalb der Satzungsfragen zu klären und einzufordern wären.

Bitte Kommentare / Änderungsvorschläge hierzu unter 'Diskussion'. --Bernd 18:54, 6. Apr 2007 (CEST)

Vorschlag zur Satzungsänderung

Drei Vorstände

(§9 Abs 3): "Dem Bundesvorstand gehören _drei_ Piraten an: der Vorsitzende, der politische Geschäftsführer und der Bundesschatzmeister."

  • Begründung: Es gibt aktuell (6 Wochen vor dem Parteitag 2007) nicht genug erfahrene und den Wählern bekannte Bewerber, als dass man bei sieben Personen eine echte Wahl hätte. Zudem wird der Abstimmungsaufwand durch weniger Vorstände reduziert und der Verantwortungsdiffusion vorgebeugt. Das maximal leistbare Arbeitspensum mag dadurch geringer sein, jedoch findet die wesentliche Parteiarbeit ohnehin in den Landes-/Regionalverbänden statt. Die Vorstände sind angehalten, klar identifizierbare Arbeiten möglichst zu delegieren.

Nachrücker

Für jeden Vorstandsposten wird bei der MV ein Nachrücker gewählt, der bei Rücktritt oder Ausschluss der jeweiligen Vorstands dessen Position einnimmt - andernfalls aber keine Aufgabe hat.

  • Begründung: Bei einem Ausscheiden eines Mitglieds droht der Vorstand sonst handlungsunfähig zu werden; die Arbeit bleibt - ggf bis zum nächsten Parteitag - liegen.

Stabsstelle IT

Es wird eine Stabsstelle Informationstechnik eingerichtet, d.h. diese Stelle ist kein Vorstand (Haftung), arbeitet aber auf Bundesebene; alternativ: Ein vierter Vorstandsposten dafür. (Genaue Formulierung für Satzung ist noch zu klären.)

  • Begründung: Die Strukturierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme ist für die Piratenpartei besonders wichtig; Fragen zu Rechtevergabe, Servertechnik oder schnelle Reaktion bei Problemen usw. lassen sich am besten zentral aus einer Hand regeln.

Kodex für Amtsträger

Wer ein Amt in der Piratenpartei inne hat und von diesem Amt zurück treten möchte, beachte bitte folgende Hinweise:

  • Die Amtsniederlegung möge spätestens 4 Wochen vor dem Termin angekündigt werden.
  • In dieser Zeit sei derjenige in den üblichen Parteimedien für Rückfragen etc. erreichbar.
  • Der Amtsträger trifft seinen Nachfolger persönlich, dokumentiert diesem seine bisherige und laufende Arbeit, Geschäfte oder Kontakte mit ggf. anstehenden Terminen, Verträgen u.ä.

Wer zurück tritt und diese Hinweise nicht beachtet, darf die nächsten 8 Wochen von Parteimitgliedern angemacht sowie mit faulen Eiern beworfen werden, ohne dass er Rechtsmittel einlegen wird. Ein Parteimitglied wird vorher in geeigneten Medien kundtun, ob es einen zurückgetretenen Amtsträger in diesem Status sieht.