Orga:Mitglieder/Beiträge/Ermäßigung
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Version vom 6. Juli 2009, 12:56 Uhr von AutoreNonGrata (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Vorgehen bei Härtefällen - Mitgliedsbeiträge, alter Stand
Bitte um folgende Informationen eintragen:
Wer Entscheidet über Härtefall Regelung?
Wie sieht diese aus?
Müssen Unterlagen als Beweiß vorgelegt werden.
Welche form hat der Antrag(Formblatt/Mitgliedsantrag/Formlos)?
Ansprechpartner
Baden-Württemberg
unbekannt
Bayern
unbekannt
Berlin
unbekannt
Brandenburg
unbekannt
Bremen
unbekannt
Hamburg
unbekannt
Hessen
unbekannt
Mecklenburg-Vorpommern
unbekannt
Niedersachsen
- Welche form hat der Antrag(Formblatt/Mitgliedsantrag/Formlos)?
- Formlos per Mail, Fax oder Brief
- Wer Entscheidet über Härtefall Regelung?
- Landesvorstand
- Wie sieht diese aus?
- Mindestens 1,- EUR / Quartal
- Müssen Unterlagen als Beweiß vorgelegt werden.
- zur Zeit nicht
- Ansprechpartner
- Landesvorstand (min. Arne, Arvid, Chris)
Nordrhein-Westfalen
unbekannt
Rheinland-Pfalz
unbekannt
Saarland
unbekannt
Sachsen
unbekannt
Sachsen-Anhalt
unbekannt
Schleswig-Holstein
Ermäßigung auf 12 Euro für das erste Kalenderjahr durch Vorstandsbeschluss, also pro Monat des verblieben Jahres 1 Euro.
Unterlagen wurden bisher nicht angefordert.
Form: Antrag wird per Mail, Brief oder Fax formlos an den Vorstand gesendet.
Ansprechpartner Uli
Thüringen
unbekannt
Außerhalb Deutschlands
unbekannt