Neuorganisation der Mitgliedsdatenbank

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Im Zuge der Diskussion um die Identifikation einer Person über die Mitgliedsausweise wurde häufiger das Problem genannt, dass die Möglichkeiten Daten mit der Mitgliedsdatenbank abzugleichen strukturell und personell nicht optimal sind. Das zeigt auch der langsame Fortschritt beim einpflegen neuer Mitglieder in die Datenbanken. Ich habe den Eindruck, dass das bisherige Verfahren strukturell nicht optimal und personell überlastet ist.

Dieser Umstand erfordert eine Neuorganisation der Zugriffspraktiken bezüglich der Mitgliedsdatenbank. Im folgenden möchte ich dazu gerne meine Ideen vorstellen.

Oberster Halter der Mitgliedsdatenbank

Der Oberste Halter der Mitgliedsdatenbank ist der Bundesverband.

Es sollte darüber nachgedacht werden, die Länder im Sinne der Dezentralisierung als obersten Halter der Mitgliedsdatenbank einzusetzen.

Zugriffsorganisation

Der Zugriff kann sowohl digital über eine Verschlüsselte Verbindung (Ldap o.Ä.), als auch Analog (Papier) in Klartext erfolgen.

  • Der Bundesvorstand hat Zugriff auf alle Mitgliedsdaten
  • Der Landesvorstand hat Zugriff auf alle Mitgliedsdaten der Mitglieder des Landes
  • Der Kreisvorstand hat Zugriff auf alle Mitgliedsdaten der Mitglieder des Kreisverbandes
  • Jedes einzelne Mitglied hat per Mitgliedsnummer und Passwort lesenden Zugriff auf die eigenen Daten

Hinweis: Kreisverband oder anderes, gleichweriges Organ

Datenadmin

Jedem Vorstand steht es frei die Organisation der Mitgliedsdatenbanken selber zu übernehmen, oder zu diesem Zweck für einen bestimmten Zeitraum, aber maximal für die Amtsdauer des Vorstandes, einen Datenadmin zu ernennen. Der Datenadmin erhällt Zugriff auf den kompletten Datensatz des Vorstandes. Die Aufgabe eines Datenadmins kann z.B. sein Hard- und Software der Datenbankserver Instand zu halten sowie die Zugriffe auf die Datenbank zu Regeln.

Der Datenadmin erklärt sich mit der Datei:Piratenpartei Datenschutzerklaerung final.odt einverstanden.

Datenvertrauliche

Jedem Vorstand steht es frei, Datenvertrauliche zu ernennen. Datenvertrauliche erhalten für einen begrenzten Zeitraum Zugriff auf einen zur Erfüllung ihrer Aufgabe begrenzten Datensatz.

Die Aufgabe eines Datenvertraulichen kann z.B. sein neue Miglieder in die Mitgliedsdatenbank einzupflegen bzw. zu kontrollieren. Des weiteren sollen Datenvertrauliche die Arbeit der Akkreditierungsvertraulichen unterstützen.

Der Datenvertrauliche erklärt sich mit der Datei:Piratenpartei Datenschutzerklaerung final.odt einverstanden.

Akkreditierungsvertrauliche

Es wird davon ausgegangen dass jedes Mitglied per Passwort lesenden Zugriff auf die eigenen Daten hat siehe: Ideen_zum_Mitgliedsausweis#Zugriffsorganisation.

Jedem Vorstand steht es frei, Akkreditierungsvertrauliche zu ernennen. Akkreditierungsvertrauliche erhalten lesenden Zugriff auf von einer Person freigegebene Daten.

Ihre Aufgabe soll sein, z.B. auf Parteitagen die Daten einer Person mit den von der Person freigegebenen Daten der Mitgliedsdatenbank abzugleichen.

Der Akkreditierungsvertrauliche erklärt sich mit der Datei:Piratenpartei Datenschutzerklaerung final.odt einverstanden.