NRW Diskussion:Bonn/Kreisverband/Satzung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Anmerkungen
- 2 Anmerkungen zu bestimmten Punkten
- 2.1 2.1 "Mitglied des KV ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Bonn. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden."
- 2.2 2.2 "...Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand"
- 2.3 4.2 "Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden."
- 2.4 4.3.1 "Die Einladung erfolgt, sofern nicht anders beantragt, elektronisch. Jedes Mitglied kann beantragen seine Einladung schriftlich per Post zu bekommen."
- 2.5 4.7 "Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder des KV können bei einfache Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen."
- 2.6 4.8 Wahlordnung
- 2.7 4.9 "Die Geschäftsordnung zur MV ist Teil dieser Satzung."
- 2.8 5. "Der Vorstand"
- 2.9 5.3 "Finanzpirat"
- 2.10 5.4.2 "Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen 4 Wochen einzuberufen."
- 2.11 5.5. "Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,"
- 2.12 5.6 "Rechenschaft"
- 2.13 7.1 "Die Piratenpartei Bonn legt dem Landesverband NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft..."
- 2.14 9 "Auflösung"
- 2.15 Satzungsbestandteile
- 2.16 6.6. Fachsprecher
- 2.17 13 Salvatorische Klausel
- 3 Neue Paragraphen
Allgemeine Anmerkungen
KV Bonn -> Piratenpartei Bonn
- Rainer Sonnabend: 1. bis Ende: "KV Bonn durch Piratenpartei Bonn ersetzt, kurzer Hinweis am Anfang, weil doch so einige mit Kresiverband Probleme haben, und da es nur der Name ist..."
Mumble: angenommen
Binnen-i
- Aloxo:abgesehen vom persönlichen Empfinden sagt die Bundessatzung was von Piraten und nicht PiratInnen. Mehrzahl ist neutrum, und sollte auch immer so angewendet werden. Einzahl bitte auch ohne Binnen-i, damit der Lesefluss verbessert wird.
- dafür --Nesges 11:33, 8. Mär. 2010 (CET)
Mumble: angenommen
Redundanzen aufnehmen
- Christian Kühner: Redundanzen sind grundsätzlich beabsichtigt. In der Praxis wird die Satzung ja meistens herangezogen, um die Antwort auf eine konkrete Problemstellung zu erhalten und wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass in der Satzung einer höheren Gliederung oder im Parteiengesetz noch etwas relevantes zu dem Thema steht, dann wird es allzu leicht nicht beachtet bzw. die Nachschlagearbeit erhöht sich enorm.
- fukami: Aber das andere Problem ist, dass man dann immer darauf achten muss, dass man auf die Änderungen der höherwertigen Satzungen orientieren muss, weil man sonst schnell mal schnell out-of-sync ist, was viel grössere Probleme verursachen kann.
- nesges: dem schliess ich mich an
- Rainer Sonnabend: dito; habe in Bundessatzung lediglich zwei mal BewerberIn gefunden, ansonsten immer ohne i - werde es gleich ändern.
- fukami: Aber das andere Problem ist, dass man dann immer darauf achten muss, dass man auf die Änderungen der höherwertigen Satzungen orientieren muss, weil man sonst schnell mal schnell out-of-sync ist, was viel grössere Probleme verursachen kann.
Mumble: abgelehnt, Zusatzparagraf zur salvatorischen Klausel, der darauf hinweist, dass übergeordnete Satzungen (LV, Bund) hinzuzuhiehen sind
Anmerkungen zu bestimmten Punkten
2.1 "Mitglied des KV ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Bonn. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden."
- ChriX: Da ich ca. 20m vor der Stadtgrenze wohne (Alfter Oedekoven), bin ich also erstmal draußen und kann erst Mitglied im KV werden, wenn er bereits existiert. (Besonderer Antrag.) Toll!
Mumble: Nach Gründung des KV kann noch während der Gründungsversammlung, die eine MV ist, der Antrag zum Beitritt gestellt werden, worüber der Vorstand entscheidet aber der Vorstand der "vorherigen" Gliederung mit zu entscheiden hat. Im weiteren Verlauf der MV besteht jedoch die Möglichkeit an Abstimmungen als Nichtmitglied teilzunehmen (siehe §)
- Christian Kühner: 2.1 und 2.2. Umstellen zu:
- 2.1. Mitglied des KV ist automatisch jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bonn.
- 2.2. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden. Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.
- nesges: Gut. 2.2 umstellen/ergänzen:
- 2.2 Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden.
- 2.2.1 Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und auf die vorgesehenen Widerspruchsverfahren hinzuweisen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei einer Mitgliederversammlung (im weiteren kurz MV) und/oder bei dem Landesvorstand Einspruch eingelegt werden. Die MV entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- 2.2.2 Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.
Mumble: Letzter Vorschlag angenommen
2.2 "...Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand"
- Rainer Sonnabend: demnach bedürfen Interessenten, die kurz vor einem Parteitag Mitglieder werden wollen, indem sie kurzfristig den Beitrag zahlen, vorher noch die Zustimmung des Vorstandes?"
- nesges: Der Passus bezieht sich nur auf Piraten, die überhaupt einen Antrag stellen müssen, d.h. Nicht-Bonner. Da ist die Prüfung mMn sinnvoll
- Rainer Sonnabend: Geht aber so nicht aus dem Text hervor! Und außerdem: Nicht-Piraten sollen nach aktuellem Satzungsentwurf mitabstimmen können. Müssen sie ihren Wohnsitz in Bonn haben? Wenn nicht, dürfte das aber ein echtes Problem sein.
- nesges: Mit den Änderungsvorschlägen zu 2.1 wird's klarer. Piraten mit Wohnort Bonn sind sowieso sofort Mitglied im KV (vgl. 2.1). Nicht-Piraten können von Piraten jederzeit von der Abstimmung ausgeschlossen werden (vgl. 4.7)
- Rainer Sonnabend: Geht aber so nicht aus dem Text hervor! Und außerdem: Nicht-Piraten sollen nach aktuellem Satzungsentwurf mitabstimmen können. Müssen sie ihren Wohnsitz in Bonn haben? Wenn nicht, dürfte das aber ein echtes Problem sein.
- nesges: Der Passus bezieht sich nur auf Piraten, die überhaupt einen Antrag stellen müssen, d.h. Nicht-Bonner. Da ist die Prüfung mMn sinnvoll
Mumble: keine Bedenken
4.2 "Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden."
- Christian Kühner: Festlegen in welchen Quartal sie stattzufinden hat. Für die ordentliche MV ein Quartal vorzugeben , erhöht die Planbarkeit und verhindert, dass der Vorstand das ewig vor sich herschiebt bzw. eventuell sogar absichtlich seine Amtszeit etwas in die Länge zieht oder Termine wählt, die für interne Kritiker ungünstig sind. Vor allem macht es Sinn, wenn am 31.03. der Rechenschaftsbericht fertig sein muss, auch um den Dreh die ordentliche MV abzuhalten.
- Aloxo dafür. Schlage das 2te Quartal vor. 3te sind Ferien, 4te viel Arbeit vor Weihnachten, erste Karneval.
Mumble: unentschlossen, im Zweifel dafür. Diskussion auf der MV erwünscht.
4.3.1 "Die Einladung erfolgt, sofern nicht anders beantragt, elektronisch. Jedes Mitglied kann beantragen seine Einladung schriftlich per Post zu bekommen."
- Petra Jahn: Ändern in "postalisch" bzw. postalisch wenn eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht
- Aloxo laut neuerer Gerichtsurteile zählt eine Mail als zugegangen, sobald sie das Postfach erreicht, egal ob sie im Spamfilter landet oder nicht.
Mumble: abgelehnt. Nach KV Gründung sollte einmalig ein post. Anschreiben an alle Mitglieder gehen zur Information über die Gründung. Darin sollte auf diesen Punkt gesondert hingewiesen werden.
4.7 "Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder des KV können bei einfache Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen."
- Kemal: Nicht sinnvoll, es sollten wirklich nur Piraten stimmberechtigt sein. Möchte einfach nur verhindern, dass der CDU/SDP/FDP/Grüne/Fußballclub/Schützenverein/... ortsverband geschlossen zu uns kommt und uns dadurch lähmt
- Bastian Greshake: Wird durch den letzten Satz verhindert
Mumble: abgelehnt, Begründung Bastian bzw. GO-Antrag auf Auschluss der Öffentlichkeit + GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl
- Felix: Sind denn dann die Nichtmitglieder berechtigt, sich nicht das Stimmrecht entziehen zulassen oder haben in dem Moment dann nur Mitglieder Stimmrecht, das sie den Nichtmitgliedern dann entziehen?
- rob: Letzeres steht explizit in der Satzung
Mumble: Wird durch GO-Antrag geregelt.
4.8 Wahlordnung
- Nesges: Ist Teil der GO, oder? --Nesges 11:49, 8. Mär. 2010 (CET)
4.9 "Die Geschäftsordnung zur MV ist Teil dieser Satzung."
- Rainer Sonnabend: Um zu verhindern, dass die GV während einer MV zweckentfremdet wird, um dennoch irgendwelche Beschlüsse durchzuboxen. Und um Parteiengesetz-konform zu sein, da die Satzung vom Wahlleiter "abgenommen" wird.
Mumble: angenommen
5. "Der Vorstand"
- Petra Jahn: Ergänzen um Pflichten:
- Anwesenheitspflicht mindestens eines Mitgliedes bei Bundes- und Landesparteitag, bei wichtigen Mumble-Conferenzen
- fukami: Nicht sinnvoll, da finanzielles Problem. Auslagen müssten rückvergütet werden.
Mumble: 3/1 dagegen, Diskussion auf der MV anstreben
- Informationspflicht der Mitglieder in schriftlicher Form z. B. über die Crewkonferenz in Mumble oder Themen die z. B. in finanzieller Hinsicht Auswirkungen auf Bonn haben
- fukami: Was ist die Crewkonferenz? Finanziell ist ein KV von Crews unabhängig.
Mumble: 2/1/1 dagegen, Diskussion auf der MV anstreben
- Eine Art Sprechstunde in Mumble: in einem bestimmten Rythmus zu einer festgelegten (gleichbleibenden) Uhrzeit
- fukami: Würde ich nicht festlegen wollen, da wöchentlicher Stammtisch vorhanden und regelmässige Vorstandssitzungen vorgesehen sind
Mumble: abgelehnt, der Vorstand legt selbst fest, wann er sich trifft und soll das regelmässig machen.
- Petra Jahn: Mitglieder des Vorstandes genau benennen (Funktionen u. Arbeit) z. B. 1. und 2. Vorsitzender, Schatzmeister etc. Daher wäre ich für Übernahme des § 8 - 15 aus der Soester KV-Satzung Kreisverband_Soest/Satzung
- fukami: Absichtlich schwammig, da wir zuallererst strukturelle und konkrete politische Arbeit organisieren müssen. Die Soester KV-Satzung enthält keinerlei Aussagen zur politischen Arbeit. Das ist aber die Hauptaufgabe einer Partei, und die Bildung der Grundlage für diese Arbeit ist die Aufgabe des Vorstandes.
Mumble: abgelehnt
5.3 "Finanzpirat"
Münster hat schlechte Erfahrungen mit der Bezeichnung "Finanzpirat" im Umgang mit Banken etc. gemacht und sich dazu entschlossen in das neutrale "Schatzmeister" zu ändern
Mumble: angenommen
5.4.2 "Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen 4 Wochen einzuberufen."
- Christian Kühner: Streichung. 10% der Mitglieder können ohnehin eine MV einberufen lassen
- nesges: Betont bes. Gewicht von Initiativanträgen und etabliert Automatismus. Ob Grenze bei 20% liegen muss, ist mir egal.
- Petra Jahn: Hürde sollte sehr hoch sein, damit der Vorstand nicht dauernd gewechselt wird.
5.5. "Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,"
- Christian Kühner: Ergänzen dass Mitglieder dem Vorstand auch schriftlich das Misstrauen aussprechen können, damit in ganz extremen Fällen nicht die Einberufung der MV abgewartet werden muss.
- nesges: Absichtlich neutral formuliert, Schriftform wird nicht ausgeschlossen. MV in jedem Fall nicht notwendig
5.6 "Rechenschaft"
- Christian Kühner: Rechenschaftsbericht muss sowohl im Wiki als auch auf der Homepage des Kreisverbandes den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
- nesges: Absichtlich neutral formuliert. Vorstand definiert näher in seiner GO
7.1 "Die Piratenpartei Bonn legt dem Landesverband NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft..."
- Christian Kühner: Warum dieses Datum?
- Bastian Greshake: Ich habe die Münsteraner Vorstandsleute gebeten sich bei euch zu melden wegen der Rückfrage
- Bastian Greshake: Es ging nur um einen fixen Termin, die Wahl des Termins hat keinen besonderen Grund. Dem Schatzmeister war es nur lieb eine definierte Deadline zu haben.
- Aloxo 31.03. müssen die Rechenschaftsberichte der Partei zur Bundeswahlleitung um den Parteienstatus zu überprüfen. Daher wäre ein früherer Zeitpunkt evtl. besser.
- Bastian Greshake: Ich habe die Münsteraner Vorstandsleute gebeten sich bei euch zu melden wegen der Rückfrage
9 "Auflösung"
- Christian Kühner: Höhere Hürde einbauen. Der Antrag auf Auflösung sollte den Mitgliedern beispielsweise mindestens 6 Wochen vor der MV zugehen und der Unterstützung von mindestens 20% der Mitglieder bedürfen oder so.
- fukami: Hier sollte die Selbstauflösung oder Umwandlung der Struktur stehen, für den Fall, dass sich der LV NRW entschliesst, Gebietsverbände nach PartG und Bundessatzung zuzulassen. Wenn das denn mal passiert, sollte die Abwicklung sehr leicht von statten gehen können.
Satzungsbestandteile
- Aloxo: aufgrund des stärker bindenden Charakters einer Satzung und damit eine GO nicht dauernd während einer Tagung geändert werden kann sollte diese als Bestandteil der Satzung deklariert werden. ( Ebenso Finanzordnung / Crewordnung / ... )
6.6. Fachsprecher
- Aloxo: Aufnahme in Satzung: "der Pressesprecher ist ein Fachsprecher." erstens: wir haben einen Pressesprecher erwähnt, zweitens: wir können (nicht müssen) einen dazu bestimmen, nach den gleichen Regeln wie Fachsprecher und das abgegrenzte Themengebiet ist Pressearbeit im Sinne des KV
13 Salvatorische Klausel
- Aloxo: Umbenennen in "Verbindlichkeit dieser Satzung", so wie es in Landessatzung auch heisst.
Neue Paragraphen
§5 Der Vorstand
(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.
(3) Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgabe oder solche, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
§14 Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages.
(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.
(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Viertel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.
- Nesges: Die Sonderrolle des Vorstands gefällt mir nicht und der Unterschied zwischen "Drittel der Untergliederungen" und "Viertel der Mitglieder" ist mir nicht klar.
- Christian Kühner: Dass nicht jeder einzelne Pirat Satzungsänderungsanträge stellen darf, macht durchaus Sinn, um endlose Satzungsdiskussionen und Vorfälle wie auf der LMV zu verhindern. Ein Viertel der Mitglieder ist allerdings in der Tat sehr viel und würde darauf hinauslaufen, dass nur der Vorstand Satzungsänderungsanträge einreichen kann. Die Grenze auf 3 oder 5 Piraten reduzieren.
- Nesges: Aktuell arbeiten aktiv am Satzungsentwurf 4-6 Leute. Ich denke es wird in Zukunft schwer sein überhaupt jemanden zur Prüfung der Satzung zu animieren. Dann noch zwei Unterstützer zu erzwingen, unterdrückt mMn jeglichen Anreiz dazu
- Christian Kühner: Dass nicht jeder einzelne Pirat Satzungsänderungsanträge stellen darf, macht durchaus Sinn, um endlose Satzungsdiskussionen und Vorfälle wie auf der LMV zu verhindern. Ein Viertel der Mitglieder ist allerdings in der Tat sehr viel und würde darauf hinauslaufen, dass nur der Vorstand Satzungsänderungsanträge einreichen kann. Die Grenze auf 3 oder 5 Piraten reduzieren.