NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Geldern

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Plakatierung in Geldern

Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Kleve beachten!

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Ansprechpartner: Wahlbüro-Geldern, Erwin Schaap <erwin [dot] schaap [at] geldern [dot] d e>

Sehr geehrter Herr ,

hier die Auflagen für die Plakatierung in Geldern und ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, welche Sie mir bitte zu schicken, wenn Sie eine Plakatierung wünschen. Die Gebühren betragen 25,40 €.

(See attached file: Geldern_AntragSondernutzungserlaubnis.odt Datei:Geldern AntragSondernutzungserlaubnis.odt) Für das Aufhängen/Aufstellen der Plakate gelten folgende Bedingungen:

- In der im beigefügten Plan kenntlich gemachten Innenstadt darf nicht plakatiert werden. - Am Marktplatz in Kapellen dürfen entlang der Landstraße keine Plakatständer aufgestellt oder aufgehängt werden. - Die Plakatständer dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaft aufgestellt/aufgehängt werden. Andere Standorte müssen im Einzelfall genehmigt werden. - Die Plakatständer dürfen nicht im Kreuzungsbereich aufgehängt/aufgestellt werden. - Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder- einrichtungen (z.B. Lichtsignalanlagen) befestigt werden. - Das Anbringen von Plakaten auf Schaltschränken, Elektrostationen, Wartehäuschen oder ähnlichen Einrichtungen ist verboten. - Die Plakate dürfen nicht an oder über Abfallbehältern angebracht werden. - Das Plakatieren an Bäumen sowie an Baumschutzgittern ist nicht gestattet. - Der Abstand vom Rand der Fahrbahn bis zum äußeren Rand der Plakathalterung soll 0,50 m betragen. - Es darf durch die Plakatständer zu keiner Sichtbehinderung für Verkehrsteilnehmer kommen und die Plakate dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen. - Über einem Fuß- oder Radweg angebrachte Plakate, müssen mindestens in 2,25 m Höhe (Plakatunterkante) angebracht werden. - Werden Plakate übereinander an einem Standort aufgestellt, werden beide kostenpflichtig entfernt. - Die Plakatständer dürfen nur mit kunststoffummantelten Draht befestigt werden. - Überstehende Befestigungsteile sind zurückzuschneiden und so abzusichern, dass Verletzungen hierdurch auszuschließen sind. - Beschädigte Plakatständer bzw. losgelöste Plakate sind zu ersetzen bzw. in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, andernfalls werden die Plakatständer von der Stadt Geldern entfernt. - Bei Entfernung der Plakatständer müssen die Befestigungsdrähte bzw. –einrichtungen ebenfalls beseitigt werden. - Die Plakate dürfen weder in Form noch in Farbe Verkehrsschildern ähnlich sehen und dürfen keine Leuchtfarben enthalten.

Bei Verstößen gegen meine Erlaubnis werden die Plakatständer kostenpflichtig entfernt. Für alle Schäden, die durch die Inanspruchnahme dieser Sondernutzungserlaubnis entstehen, können Sie haftbar gemacht werden.

Nach Ablauf der Wahl sollten die Plakate innerhalb einer Woche wieder entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Gabriele Smitmanns