NRW:Vorstand/Beauftragung

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Beauftragungen

Bedingungen

Der Landesverband kann Piraten mit Aufgaben betrauen. Diese Aufgaben sind Dienste, die dem Landesverband nach Außen einen nachhaltigen Zuwachs an Reputation und Einflussnahme, Mitsprache oder Erweiterung seiner Kompetenzen in hohem Maße versprechen.

Der mit der Aufgabe betraute Pirat hat Anspruch auf die Erstattung seiner Reisekosten, gemäß der Regelungen zur Reisekostenabrechnung. Er kann finanzielle und materielle Mittel für die Erfüllung der Aufgabe beim Landesparteitag oder beim Landesvorstand beantragen. Diesen soll nach Prüfung stattgegeben werden.

Er ist gegenüber dem Landesverband und seinen Organen rechenschaftspflichtig. Dieser Rechenschaftspflicht kommt er durch einen Bericht nach, den er spätestens 14 Tage nach Erfüllung der Aufgabe zu veröffentlichen hat. Bei permanenten Aufgaben oder Aufgaben, die länger als 6 Monaten dauern, ist jeweils ein Mal im Semester ein Rechenschaftsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Für Aufgaben, die einmalig anfallen und deren nachhaltige Wirkung begrenzt ist, dürfen die bereitgestellten Mittel 500 Euro nicht übersteigen.

Quelle: Vorstandsprotokoll vom 25.08.2011

Beauftragte

Person Beauftragt am Grund Bericht
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