NRW:Spenden

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Spenden

An dieser Stelle sollen alle Informationen bzgl. Spenden, Sachspenden und ähnlichem gesammelt werden.

Bitte um Ergänzungen.

Was sind Spenden ?

Es gibt im Grunde zwei Arten von Spenden:

a) Geldspenden
b) Sachspenden

Geldspenden sind Spenden die in Form von Bargeld an die Partei überwiesen werden. Sie können wie die Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.

Sachspenden sind materielle und immaterielle Spenden an die Partei. Wenn ihr etwas für die Partei gekauft habt und man nun sagen kann "es gehört der Partei" dann ist dies eine Sachspende. Die meisten Sachspenden sehen vermutlich so aus, dass Material für Infostände, Flyer und Poster gekauft wurden, aber auch Material für ein Floß, Lichtkunstanlagen und ähnliches kann eine Sachspende sein. Entscheidend ist immer "wem gehört das Abzurechnende Teil?".

Baut eine Gruppe ein Floß um Wahlkampf zu machen kann sie dieses als Spende abrechnen, wenn das Floß anschließend als Eigentum der Partei angesehen wird. Schwierig zu beurteilen ist die Frage, wenn Material für die Partei angeschafft und verwendet wurde, dann aber an Privatleute zurückgeschenkt wird um Entsorgungskosten zu sparen oder ähnliches. In solchen Fällen muss man nach vernünftigem Ermessen beurteilen ob es wohl eine Spende ist oder nicht. Hierzu ruft man am Besten beim Finanzpiraten an und berät, wie damit umzugehen ist.

Immaterielle Sachspenden gibt es auch. Wenn jemand mit einem Gewerbe eine Dienstleistung erbringt und diese der Partei "schenkt" kann er diese normal in Rechnung stellen, den Rechnungsbetrag aber als Spende verbuchen lassen. Hat z.B. jemand einen eigenen Server auf dem er die Webseite der Crew Hostet und setzt ein CMS auf, bastelt am Design usw. kann er dies der Partei wie üblich in Rechnung stellen und als Sachspende einreichen. Wichtig ist: Er muss diese Rechnung auch ganz normal stellen dürfen und können und die Rechnung muss wie alle anderen in seinen Büchern auftauchen.

Wozu Spenden ?

Die Parteienfinanzierung ist nicht unabhängig voneinander. Der Anteil an staatlichen Zuschüssen ist durch den Betrag begrenzt, den die Partei selbst an eigenen Einnahmen hat. Einnahmen der Partei sind Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge. Weiter gibt es jährlich für jeden eingenommenen Euro bis zu 0,38 EUR vom Staat.

Es ist also im Interesse der Partei, möglichst viele Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge verbuchen zu können, um möglichst viele Einnahmen aus der staatlichen Parteienfinanzierung für ihre Arbeit zur Verfügung zu haben.

Spenden kann aber auch im eigenen Interesse sein:
Spenden sind von der Steuer absetzbar.

Überblick Parteienfinanzierung

Die Regeln zur staatlichen Parteienfinanzierung sind garnicht so kompliziert wie sie sich lesen.

  1. Es gibt für jede Zweitstimme, die eine Partei erhalten hat 0,85 EUR. Ab der 4 Mio Zweitstimme sinkt der Betrag auf 0,70 EUR.
  2. Für jeden EUR, den die Partei als Einnahme verbuchen kann (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sachspenden), bekommt sie 0,38 EUR. Pro Spender werden hier bis zu 3300 EUR Spenden berücksichtigt.

Es gibt zwei Grenzen:

  1. Alle Parteien zusammen erhalten höchstens 133 MIO EUR
  2. Eine einzelne Partei kann nur soviel Geld als staatlichen Zuschuss bekommen wie sie selbst erwirtschaftet.

Wenn die 133 Mio Euro überschritten werden bekommt jede Partei anteilig Geld. (Sie werden überschritten).

Die staatliche Finanzierung gilt für die komplette Legislaturperiode. Sie wird jährlich ausgezahlt.

Genaueres gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzierung#Finanzierung_aus_staatlichen_Mitteln

Spenden und Sachspenden sowie vorfinanzierte Dinge abrechnen

Wie oben zu lesen ist es für uns wichtig, dass Sachspenden abgerechnet werden. Ihr tut der Partei einen großen Gefallen wenn ihr Material sponsort. Einen noch größeren tut ihr den Piraten, wenn ihr diese Dinge auch als Sachspende abrechnet.

Die Abrechnung läuft in NRW

Ihr schickt die original Rechnung / Quittung zusammen mit einem Vermerk an:

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein Westfalen
Postfach 103041
44030 Dortmund

Der Vermerk enthält:
Name und Anschrift des Spenders (Spenden müssen wegen der 3300 EUR Grenze einer Person zugeordnet werden können )
Ob Ihr eine Quittung benötigt.
Ob Ihr den Betrag erstattet haben möchtet.

Im letzten Fall müsst ihr den Ausgabenbeschluss (Protokoll) anfügen. Ausserdem wird hier eure Bankverbindung benötigt.


Fragen zum Verfahren, Sonderfälle

Wer Fragen hat oder sich unsicher ist, was zu tun ist, kann sich vertrauensvoll an die Schatzmeisterin wenden. Ihre Kontaktdaten sind hier zu finden:

E-Mail: schatzmeister(at)piratenpartei-nrw(punkt)de

Fälle, die andere Crews betreffen könnten, sollten an dieser Stelle dokumentiert werden.