NRW:Soest/Kreisverband/GO Vorstand Kreisverband
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail eingeladen, die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitgliedern und an die Soester Mailingliste gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Spontane Vorstandssitzungen sind mit Einverständnis aller Vorstandsmitglieder möglich.
(2) Zu Beginn jeder Vorstandssitzung müssen 1 Sitzungsleiter und 1 Protokollant gewählt werden. Der Sitzungsleiter eröffnet und beendet die Vorstandssitzung und führt durch die Tagesordnung. Der Protokollant hält unmittelbar und schriftlich Folgendes fest:
- Beginn und Ende der Vorstandssitzung
- Ort der Vorstandssitzung
- An- und abwesende Vorstandsmitglieder
- Die Wahl des Sitzungsleiters
- Die Wahl des Protokollanten
- Genehmigung des letzten Protokolls
- Tagesordnungspunkte
- Wesentliche Aussagen jedes Vorstandsmitglieds
- Wesentliche Aussagen anderer Parteimitglieder
- Anträge an den Vorstand
- Beschlüsse des Vorstands
- Abstimmungsergebnisse (in der Form "Dafür:" - "Dagegen:" - "Enthaltungen")
- Ort und Termin der nächsten Vorstandssitzung
Der Protokollant soll spätestens am 7. Tag nach der Vorstandssitzung das Protokoll im Wiki der Piratenpartei Deutschland veröffentlichen. Es muss den Hinweis enthalten, dass es sich bis zur Genehmigung auf der nächsten Vorstandssitzung um ein vorläufiges Protokoll handelt.
§ 2 Anträge zu Vorstandssitzungen
(1) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbands Soest.
(2) Anträge, die spätestens am 7. Tag vor der Vorstandssitzung auf der Mailingliste gem. § 6 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung gestellt werden, müssen behandelt werden.
(3) Anträge, die nicht der Form gem. § 2 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung genügen, sollen behandelt werden, wenn die anwesenden Vorstandsmitglieder die Behandlung beschließen.
(4) Anträge müssen den Antragstext und die Antragsbegründung enthalten und sollen eine gültige E-Mail-Adresse oder Telefon-Nr. zu Kommunikationszwecken angeben. Anträge sind im Betreff der E-Mail als solche eindeutig zu kennzeichnen.
§ 3 Teilnahme von Parteimitgliedern an Vorstandssitzungen
(1) Alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland haben bei Vorstandssitzungen Rederecht. Die anwesenden Vorstandsmitglieder können das Rederecht begründet entziehen.
(2) Auf Beschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder erfordert die Teilnahme eines Parteimitglieds an einer Vorstandssitzung seine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
§ 4 Aufgabenverteilung
(1) Die Vorstandsmitglieder sollen ihre Aufgaben wie folgt aufteilen:
Christoph Kies
- Vorsitzender
- Schriftführer
- Behördenkontakte Kreis Soest,Stadt Soest, Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Werl, Welver, Wickede
Stefan Posdzich
- Stellvertretender Vorsitzender
- Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit
- Behördenkontakte Warstein, Anröchte, Erwitte, Rüthen, Geseke
Luigi Benincasa
- Schatzmeister
- Verwaltung der Finanzen
- Verwaltung der Parteikonten
- Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- Ansprechpartner und Mitglied AG Verwaltung NRW (UG Finanzen)
- Behördenkontakte Lippstadt
Sven Sladek
- 2. stellv. Vorsitzender
- Ansprechpartner PG-Satzung
- Koordinator innerparteilicher Kommunikation
Peter Rademacher
- 3. stellv. Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung
- Ansprechpartner und Mitglied AG Verwaltung NRW
- Betreuung Neumitglieder und Interessenten
- Behördenkontakte Ense
§ 5 Tätigkeitsbericht
(1) Der Tätigkeitsbericht muss mindestens folgende Aspekte beinhalten:
- Aktuelle Mitgliederzahl des Kreisverbandes
- Quantitatve Ein- und Austritte von Mitgliedern des Kreisverbands
- Wahlkampf-Aktionen
- Wahlergebnisse des Kreises Soest und der einzelnen Gemeinden
- Sonstige Aktionen ohne direkten Bezug zu einer Wahl
- Teilnahme an Parteitagen anderer Gebietsverbände
- Interaktionen mit anderen Parteien
- Interaktionen mit der Presse
- Presseartikel von Medien aus dem Kreis Soest, sofern sie dem Vorstand bekannt sind
Er muss spätestens am 2. Tag vor dem Kreisparteitag im Wiki der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht werden.
§ 6 Offizielle Mailingliste
(1) Die offizielle Mailingliste Soest der Piratenpartei Deutschland wird unter der Adresse https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/soest/ definiert.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 01.02.2010 in Kraft.