NRW:Schatzmeister/Mitgliedsbeitrag
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 € pro Jahr bzw. 4 € pro Monat für jeden angefangenen Monat bei Eintritt während des Jahres. Wer im jetzt laufenden Monat beitritt, zahlt also 18 € für den Rest dieses Jahres.
Gemäß Bundessatzung empfiehlt die Piratenpartei zusätzlich einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 1 % des Nettogehaltes – das Wort freiwillig nehmen wir dabei sehr ernst, es ensteht keinerlei sozialer Druck, wenn ein Pirat dieser Empfehlung nicht Folge leisten kann oder will.
- Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für das ganze Jahr zu entrichten (aber nicht vor Dezember des Vorjahres überweisen!).
- Er ist an die jeweilige zuständige Gliederung im Landesverband zu entrichten. Wie das in NRW und für Mitglieder aus NRW funktioniert, steht auf dieser Seite.
Neumitglieder
Bitte bezahle den ersten Mitgliedsbeitrag erst dann, wenn du die Aufnahmebestätigung und deine persönliche Mitgliedsnummer von uns erhalten hast. Ohne Mitgliedsnummer können wir Zahlungen nicht zuordnen. Für den ersten Mitgliedsbeitrag können wir leider keinen Lastschrifteinzug durchführen.
Jährliche Zahlung
Lastschrifteinzug
Wer bei seinem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung erteilt hat, der muss im Regelfall nach der manuellen ersten Überweisung nichts weiter tun. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge sollte i.d.R. im Januar eines jeden Jahres stattfinden. In der Vergangenheit ist es allerdings bereits häufiger zu Verzögerungen gekommen. Das ist kein Grund zur Besorgnis, das etwas schief gelaufen sein könnte.
Selbstzahler
Selbstzahler sollten zwischen Dezember des Vorjahres und Januar den Beitrag auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber: Piratenpartei Landesverband NRW Kontonummer: 1007115494 Bankleitzahl: 300 501 10 Kreditinstitut: Sparkasse Düsseldorf IBAN: DE66 3005 0110 1007 1154 94 BIC: DUSSDEDDXXX Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag 2013 von Mustermann, Max, Mitgliedsnummer
Bitte halte dich nach Möglichkeit an die Vorlage für den Verwendungszweck. Nur so können Mitgliedsbeiträge automatisch verbucht werden. Ob der Mitgliedsbeitrag korrekt verbucht wurde, ist nach einiger Zeit im Verwaltungsportal einsehbar.
Verminderter / Ermässigter Mitgliedsbeitrag
Wir bieten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Schwerbehinderte & Arbeitslosengeld II Empfänger einen verminderten Beitrag von einem Euro pro Monat an. Der verminderte Mitgliedsbeitrag muss aber extra beantragt und vom Vorstand genehmigt werden. Benutze dazu bitte dieses Formular. Ganz wichtig, Du MUSST den verminderten Beitrag jedes Jahr neu beantragen. Ansonsten wird der normale Beitrag automatisch fällig. Die erneute Beantragung muss auch vor dem Beginn des kommenden Jahres beantragt werden.
Verwaltungsportal
TBD
Weiterführende Links
Bundesweit gültige Informationen zum Mitgliedsbeitrag
NRW-spezifische Informationen zum Mitgliedsbeitrag