NRW:Schatzmeister/HowTo Sachspenden
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Inhaltsverzeichnis
NEU
Zu "Spenden" gibt es mal wieder unübersichtlich viele Wiki Seiten - inklusive dieser hier:
- Die wichtigsten Details besonders gesetzliche Grenzen etc. findet man in Schatzmeister-Handbuch/Spenden.
- Der Artikel Spendenleitfaden gilt als veraltet.
Wie ihr spenden könnt, ist kurz in www.piratenpartei-nrw.de/mitmachen/spenden und ein weiteres Mal in NRW-Web:Spenden erläutert.
Steuerminderung
Bis zu einer bestimmten Höhe erhaltet ihr für jeden Euro Spende vom Finanzamt 50 Cent Steuerminderung. Details in Spendenleitfaden/Steuererklärung.
Ablauf
Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde. Wir haben Formulare, hier die wichtigsten:
- Bei Barspenden: Mit Datei:Zuwendungsbescheinigung.pdf quittiert der Schatzmeister/Finanzpirat dem Spender den Erhalt.
Eine Kopie davon und der Betrag ist unverzüglich an den Schatzmeister zu übergeben. - Bei Sachspenden: Die Datei:Sach 01 form-1-.pdf.
Unterschreiben sollen der Spender sowie ein Vorstand/Büropirat (Quittierung des Empfangs).
Das unterschriebene Original ist vom Spender an den Schatzmeister zu übergeben/einzusenden. Vorher eine Kopie machen. Bei Sachspenden muss -wenn vorhanden- die Originalrechnung per Post eingeschickt werden.
Bei Sachspenden gilt der Zeitwert - dieser lässt sich bei gebrauchten Produkten zum Beispiel durch abgeschlossene Auktionen ermitteln, wenn der Gegenstand in Alten und Zustand der Spende entspricht (PDF/Ausdruck davon genügt).
Die Dateien Spendenquittung (.odt) und Spendenquittung (.pdf) sind veraltet.
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Ein Sachspende machen
Niemand hat die Absicht Sachen zu spenden, ohne eine Quittung zu erhalten. Ganz analog zu den Barspenden...
Die Spende im Allgemeinen
Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde. Wenn bei eine Wahl mehr als 0,5% an eine Partei gehen, hat diese Partei Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Da die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung unter anderem von der Höhe der Einnahmen aus z.B. Spenden abhängt, ist es wichtig den jeweiligen Landesschatzmeister über jede Spende zu informieren.
Generelle Abwicklung einer Sachspende
Damit eine Sachspende verbucht werden kann, benötigt es eine Spendenquittung (.odt) Spendenquittung (.pdf) Die Datei besteht aus 2 Teilen.
- Die Information für den Landesschatzmeister
- Die vorläufige Quittung für den Spender
Auf dem oberen Teil gibt es die Möglichkeit auszuwählen ob eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung (Kann bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden) gewünscht ist.
Ist dies der Fall, wird die komplette Adresse benötigt, da die Spendenbescheinigung per Post zugestellt werden muss.
Wünscht der Spender keine Spendenbescheinigung, wird zur korrekten Buchung der Spende trotzdem Wert, Name des Spenders und Ort / Datum benötigt. Der Wert der Spende ist der aktuelle Zeitwert. Beispiel: Wenn ihr ein 10 Jahre altes Auto spenden wollt, ist der Wert nicht der Preis, zu dem ihr das Auto damals gekauft habt.
Im nächsten Schritt muss Teil eins der Spende plus einer Quittung für die Sache den Landesschatzmeister erreichen. Die Quittung muss die Originalquittung sein, deshalb bitte per Post verschicken.