NRW:Schatzmeister/HowTo Sachspenden

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Ein Sachspende machen

Niemand hat die Absicht Sachen zu spenden, ohne eine Quittung zu erhalten. Ganz analog zu den Barspenden...

Die Spende im Allgemeinen

Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde. Wenn bei eine Wahl mehr als 0,5% an eine Partei gehen, hat diese Partei Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Da die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung unter anderem von der Höhe der Einnahmen aus z.B. Spenden abhängt, ist es wichtig den jeweiligen Landesschatzmeister über jede Spende zu informieren.

Generelle Abwicklung einer Sachspende

Damit eine Sachspende verbucht werden kann, benötigt es eine Spendenquittung (.odt) Spendenquittung (.pdf) Die Datei besteht aus 2 Teilen.

  1. Die Information für den Landesschatzmeister
  2. Die vorläufige Quittung für den Spender

Auf dem oberen Teil gibt es die Möglichkeit auszuwählen ob eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung (Kann bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden) gewünscht ist.
Ist dies der Fall, wird die komplette Adresse benötigt, da die Spendenbescheinigung per Post zugestellt werden muss.
Wünscht der Spender keine Spendenbescheinigung, wird zur korrekten Buchung der Spende trotzdem Wert, Name des Spenders und Ort / Datum benötigt. Der Wert der Spende ist der aktuelle Zeitwert. Beispiel: Wenn ihr ein 10 Jahre altes Auto spenden wollt, ist der Wert nicht der Preis, zu dem ihr das Auto damals gekauft habt.

Im nächsten Schritt muss Teil eins der Spende plus einer Quittung für die Sache den Landesschatzmeister erreichen. Die Quittung muss die Originalquittung sein, deshalb bitte per Post verschicken.


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