NRW:Schatzmeister/HowTo Reisekosten

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Erstattung von Reisekosten

Der Ablauf für die Erstattung von Reisekosten (RK) ist im Prinzip der gleiche wie bei anderen Auslagen auch, daher schaut mal in NRW-Web:HowTos/Rückerstattung_Auslagen vorbei.

Wichtig für die Erstattung von Reisekosten

Für Reisen ab 1.1.2014 gelten anderen Tagespauschalen und im Zahlungsverkehr werden IBAN/BIC statt Kontonummer/BLZ benutzt. Falls Reisen aus 2013 im Jahr 2014 eingereicht werden, dann tragt bitte eure IBAN im Feld Kontonummer im 2013er Formular ein.

  • Bis 31.12.2013: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW muss eingereicht werden.
  • Ab 1.1.2014: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW SEPA muss eingereicht werden.
  • Es muss eine Beauftragung bzw. ein Beschluss vorliegen, der die RK-Abrechnung ermöglicht!
    Trage bitte die Ticketnummer des LV-Beschlusses in des Feld "Funktion" des Reisekostenformulars ein.
    Für einige Funktionen (z.B. AG Technik oder Akkreditierung auf LPTs) gibt es einen allgemeinen Beschluss; in diesen Fällen dort "AG Technik", "Akkreditierung" (etc.) eintragen. Im 2014er Formular heisst das Feld nicht mehr "Funktion" sondern "Beschluss".
  • Wenn Du "echte" Belege (also auf Papier; z.B. Bahnfahrkarten, Kaufbelege) hast, dann müssen diese im Original an die Postanschrift des LV eingeschickt werden.
  • Für die Abrechnung von Fahrtkilometern genügt die Angaben eines Routenplaners als Ausdruck oder PDF.
  • Wenn deine Belege alle digital sind, kannst Du uns das Ganze auch per Mail direkt an schatzmeister at piratenpartei-nrw.de zukommen lassen. Das Formular muss allerdings auch dann unterschrieben und eingescannt sein.