NRW:Schatzmeister/HowTo Reisekosten
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Version vom 20. Oktober 2013, 13:04 Uhr von Patrick Willam (Diskussion | Beiträge)
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Erstattung von Reisekosten
Der Ablauf für die Erstattung von Reisekosten (RK) ist im Prinzip der gleiche wie bei anderen Auslagen auch, daher schaut mal in NRW-Web:HowTos/Rückerstattung_Auslagen vorbei.
Wichtig für die Erstattung von Reisekosten
Für Reisen ab 1.1.2014 gelten anderen Tagespauschalen und im Zahlungsverkehr werden IBAN/BIC statt Kontonummer/BLZ benutzt. Falls Reisen aus 2013 im Jahr 2014 eingereicht werden, dann tragt bitte eure IBAN im Feld Kontonummer im 2013er Formular ein.
- Bis 31.12.2013: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW muss eingereicht werden.
- Ab 1.1.2014: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW SEPA muss eingereicht werden.
- Es muss eine Beauftragung bzw. ein Beschluss vorliegen, der die RK-Abrechnung ermöglicht!
Trage bitte die Ticketnummer des LV-Beschlusses in des Feld "Funktion" des Reisekostenformulars ein.
Für einige Funktionen (z.B. AG Technik oder Akkreditierung auf LPTs) gibt es einen allgemeinen Beschluss; in diesen Fällen dort "AG Technik", "Akkreditierung" (etc.) eintragen. Im 2014er Formular heisst das Feld nicht mehr "Funktion" sondern "Beschluss". - Wenn Du "echte" Belege (also auf Papier; z.B. Bahnfahrkarten, Kaufbelege) hast, dann müssen diese im Original an die Postanschrift des LV eingeschickt werden.
- Für die Abrechnung von Fahrtkilometern genügt die Angaben eines Routenplaners als Ausdruck oder PDF.
- Wenn deine Belege alle digital sind, kannst Du uns das Ganze auch per Mail direkt an schatzmeister at piratenpartei-nrw.de zukommen lassen. Das Formular muss allerdings auch dann unterschrieben und eingescannt sein.