NRW:Schatzmeister/HowTo Reisekosten
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Erstattung von Reisekosten
Der Ablauf für die Erstattung von Reisekosten (RK) ist im Prinzip der gleiche wie bei anderen Auslagen auch, daher schaut mal in NRW-Web:HowTos/Rückerstattung_Auslagen vorbei.
Wichtig für die Erstattung von Reisekosten ist:
- Bis 31.12.2013: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW muss eingereicht werden.
- Ab 1.1.2014: Das ausgefüllte unterschriebene Reisekostenformular NRW SEPA muss eingereicht werden.
Für Reisen ab 1.1.2014 gelten anderen Tagespauschalen und im Zahlungsverkehr werden IBAN/BIC statt Kontonummer/BLZ benutzt. Falls Reisen aus 2013 im Jahr 2014 eingereicht werden, dann tragt bitte eure IBAN bei Kontonummer im 2013er Formular ein.
- Es muss eine Beauftragung bzw. ein Beschluss vorliegen, der die RK-Abrechnung ermöglicht!
Trage bitte die Ticketnummer des LVor Beschluss in des Feld "Funktion" des Reisekostenformulars ein.
Für einige Funktionen (z.B. AG Technik oder Akkreditierung auf LPTs) gibt es einen allgemeinen Beschluss - in dem Fall dann "AG Technik", "Akkreditierung" etc. dort eintragen. - Wenn du "echte" Belege, also auf Papier hast (z.B. Bahnfahrkarten/Kaufbelege), dann müssen diese im Original an die Postanschrift des LV eingeschickt werden.
- Für die Abrechnung von PKW/Kilometer genügt der Ausdruck oder das PDF eines Routenplaners.
- Wenn deine Belege alle digital sind, kannst du uns das ganze auch per Mail direkt an schatzmeister at piratenpartei-nrw.de zukommen lassen - das Formular muss allerdings auch dann unterschrieben und eingescannt sein.