NRW:Schatzmeister

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Informationen der Schatzmeisterei NRW
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Kontakt

Email: schatzmeister@piratenpartei-nrw.de (PGP Key 0x5D25FD75)
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Mehr Infos zu Finanzangelegenheiten des Landesverbandes NRW in der Kategorie:Finanzen_Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Infos zu den Finanzen und dem Schatzmeisteramt

Termine

  • jährlich zum 15.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht der Kreisverbände
  • jährlich zum 31.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht des LV an den Bund


Beschlüsse

  • Verbot von Piratenshops in NRW im Namen der Partei Details
  • Kosten bei Rücklastschriften sind von den Piraten selbst zu zahlen. Vorstandsbeschluss
  • Piraten, denen erst nach Beginn des Jahres 2010 und Abzug des Mitgliedsbeitrages auffällt, dass sie keine Mitglieder mehr sein wollen, bekommen ihr Geld nicht erstattet. Dieses Vorgehen ist durch die Satzung gedeckt.Vorstandsbeschluss

Spendenwesen

  • Alle Spenden an den Landesverband oder einen Kreisverband müssen entweder per Übweisung auf das LV/KV Konto erfolgen oder beim Schatzmeister der jeweiligen Gliederung bar erfolgen. Eine Spende, welche nicht durch "die Hände" des Schatzmeisters gelaufen sind, können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass diese unverzüglich weitergeleitet werden müssen. Erfolgt eine Weiterleitung der Spenden nicht, ist dies eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden.Details dazu gibt es beim Gesetzgeber. Gesetzestext


Grundsätzlich sind bei Überweisungen von Spenden jeweils der eigene Name, bei Nichtmitgliedern auch ganz wichtig, die eigene Anschrift anzugeben. Soll die Spende eine Zweckspende sein, ist der Zweck ausdrücklich anzugeben. Ich darf noch einmal auf die Wichtigkeit der Anschrift hinweisen, da ansonsten bei Nichtmitgliedern die Spenden als anonyme Spenden zu führen ist und dies für uns rechtlich gesehen teilweise zu Schwierigkeiten führen kann. Da es bestimmte Grenzen für die Annahme von anonymen Spenden gibt.

Wir sind dabei noch ganz genaue Hinweise und Richtlinien etc. für das Spendenwesen auszuarbeiten.

Zuwendungsbescheinungen

  • Zuwendungsbescheinigungen schreibt der Gesetzgeber ab 200 € vor. Wir werden mit allen Zuwendungen über 200 € beginnen. Danach werden wir auch unter 200 € welche erstellen.
  • Details dazu gibt es direkt im Gesetz: Gesetzestext

Verteilung der Mitgliedsbeiträge

Diese Tabelle beruht auf den Satzungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes mit Stand 30.05.2012.

Gemäß Bundessatzung beträgt der Mitgliedsbeitrag 48€ pro Kalenderjahr wovon 40% an den Bundesverband gehen. Somit verbleiben 28,80€ beim Landesverband.

Über eine Beitragsminderung muss gemäß Bundessatzung die Zuständige Gliederung entscheiden, da die Landessatzung hierzu keine Regelung enthält. Hier beispielhaft bei einem auf 12€ geminderten Mitgliedsbeitrag (7,20€ für den LV).

Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge
Verband in % bei 48 € je Monat bei 12 € je Monat Bemerkung
Landesverband 40% 11,52 € 0,96 € 2,88 € 0,24 € -
Bezirksverband 10% 2,88 € 0,24 € 0,72 € 0,06 € Falls nicht vorhanden, erhält dies der Landesverband.
Kreisverband 30% 8,64 € 0,72 € 2,16 € 0,18 € Falls nicht vorhanden, erhält dies das Konto des virtuellen Kreisverbandes beim Landesverband.
Ortsverband 20% 5,76 € 0,48 € 1,44 € 0,12 € Falls nicht vorhanden, erhält dies der Kreisverband.
100 % 28,80 € 7,20 €

Mitgliedsbeiträge

An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe, also 48 Euro normaler Beitrag bzw. 12 Euro geminderter Mitgliedsbeitrag, zum 01.01. eines jeden Jahres fällig ist. Es ist nicht zulässig den Mitgliedsbeitrag monatlich / quartalsweise / halbjährlich zu überweisen. Beispiele hierfür sind bei Minderung 1,00 € im Monat oder bei normalen Beitrag 4,00 € im Monat. Wir werden in diesem Jahr das Mahnwesen zeitnah starten, sodass solche Zahler angemahnt werden, da nicht der vollständige Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitstag gezahlt wurde.

Bundesschatzmeister

Mehr Informationen zu Finanzangelegenheiten, Formulare, etc. befinden sich auf der Seite des Bundesschatzmeisters.

FAQ

Da einige Fragen immer wieder auftauchen, werden sie zentral hier beantwortet um das eMail-Aufkommen zu verringern.

Einzug von Mitgliedsbeiträgen

Auch wenn ihr eine Einzugsermächtigung abgebt, müsst ihr den ersten Mitgliedsbeitrag selber überweisen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch wenn die Lastschrift nicht erfolgreich ist (Konto nicht gedeckt, Konto erloschen). In diesem Fall kommen jedoch zusätzlich Rücklastschriftgebühren auf euch zu. Denkt also bitte an den Beitragseinzug zu Anfang des Jahres.

Crew Budgets

Mit der aktuellen Satzung wurden die Crew-Budgets abgeschafft. Der Stand bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung wird grundsätzlich nicht aufgearbeitet, Auskünfte über euer davor vorgesehenes Crewbudget sind somit nicht möglich. Wenn ihr Ausgaben tätigen wollt beantragt das Geld beim Landesvorstand.

Spenden an Stammtische / Crews etc.

Rechtlich betrachtet dürfen nur Gliederungen Spenden entgegen nehmen - und Crew-Budget wurden in der Satzung abgeschafft. Das bedeutet für Stammtische und Crews in Regionen, in der es keine Gliederung gibt, dass sie das gespendete Geld unter Angabe des Spenders (am besten zusammen mit Mitgliedsnummer oder Adresse bei Nichtmitgliedern) unverzüglich an den Landesverband weiterleiten müssen. Wenn der Spender es ausdrücklich angibt, erhalten diese Spenden eine Zweckbindung, z.B. dass sie nur in der Region des Spenders verwendet werden dürfen. Wenn ihr von diesem Geld etwas kaufen möchtet, müsst ihr das beim Landesvorstand beantragen. Die Entgegennahme von Barspenden und direkte Verwendung ohne Beschluss des Vorstandes ist nicht zulässig!

Es gibt die folgenden Möglichkeiten:

  1. Es kann direkt den Landkreis gespendet werden. Existiert ein Kreisverband, kann direkt an den KV gespendet werden - im Zweifel an den Kreisschatzmeister wenden. Existiert kein Kreisverband, dann an den Landesverband überweisen und im Verwendungszweck "Spende:vKV NAME_DES_KREISES" angeben.
  2. Sachspend: So lasst ihr euch zum Beispiel nicht das Geld für Flyer spenden sondern die Flyer direkt. In diesem Fall muss die Spende ebenfalls beim Landesvorstand gemeldet werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei Wirtschaftsgütern zulässig, nicht für Dienstleistungen wie Homepage-Hosting, Zeitungsanzeigen usw., Dienstleistungen fallen unter Aufwandsverzichtsspenden und benötigen ebenfalls einen Vorstandsbeschluss. Das gilt auch für Regionen mit Büropiraten!

Mehr Infos dazu unter den Spendenlinks oben in der Navigationsleiste.

Beitragsminderung

Beitragsminderungen sind nur für das laufende Jahr, bis zum Zeitpunkt der Beitragszahlung möglich. Es ist nicht möglich

  • nach erfolgtem Bankeinzug, Überweisung oder Barzahlung des Beitrages
  • für abgelaufene Jahre

den Beitrag zu mindern!

Zuwendungsbescheinigungen

Bitte prüft ob ihr für eure Barspende oder den Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbescheinigung benötigt. Bis zu einer Höhe von 200 Euro werden diese vom Finanzamt auch bei einem Nachweis durch den Kontoauszug bzw. die Barquittung anerkannt.