NRW:Schatzmeister
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Spenden(allg.) | HowTo:Verzichtspenden | HowTo:Barspenden | HowTo:Sachspenden
Budget & Finanzen | Schatzmeisterteam | Aufgaben | Kassenprüfer | BeSager
HowTo:Finanzantrag | HowTo:Bestellung | HowTo:Rückerstattung von Auslagen | HowTo:Reisekosten
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Infos zu den Finanzen und dem Schatzmeisteramt
Termine
- jährlich zum 15.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht der Kreisverbände
- jährlich zum 31.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht des LV an den Bund
Aktueller Stand (Datum)
Wir sind gerade dabei die Buchhaltung für 2010 aufzuarbeiten. Es ist derzeit einiges aufzuarbeiten, da alle Daten nun im Buchhaltungsprogramm MonKey Bilanz zu erfassen sind. Ich hoffe in der nächsten Zeit die Spendenbescheinigungen auszustellen, da diese ebenfalls für die Buchhaltung 2010 relevant sind. Ein weiterer Schritt in naher Zukunft wird das Mahnwesen für 2011 sein.
Beschlüsse
- Verbot von Piratenshops in NRW im Namen der Partei Details
- Kosten bei Rücklastschriften sind von den Piraten selbst zu zahlen. Vorstandsbeschluss
- Piraten, denen erst nach Beginn des Jahres 2010 und Abzug des Mitgliedsbeitrages auffällt, dass sie keine Mitglieder mehr sein wollen, bekommen ihr Geld nicht erstattet. Dieses Vorgehen ist durch die Satzung gedeckt.Vorstandsbeschluss
Spendenwesen
- Alle Spenden an den Landesverband oder einen Kreisverband müssen entweder per Übweisung auf das LV/KV Konto erfolgen oder beim Schatzmeister der jeweiligen Gliederung bar erfolgen. Eine Spende, welche nicht durch "die Hände" des Schatzmeisters gelaufen sind, können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass diese unverzüglich weitergeleitet werden müssen. Erfolgt eine Weiterleitung der Spenden nicht, ist dies eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden.Details dazu gibt es beim Gesetzgeber. Gesetzestext
Grundsätzlich sind bei Überweisungen von Spenden jeweils der eigene Name, bei Nichtmitgliedern auch ganz wichtig, die eigene Anschrift anzugeben. Soll die Spende eine Zweckspende sein, ist der Zweck ausdrücklich anzugeben. Ich darf noch einmal auf die Wichtigkeit der Anschrift hinweisen, da ansonsten bei Nichtmitgliedern die Spenden als anonyme Spenden zu führen ist und dies für uns rechtlich gesehen teilweise zu Schwierigkeiten führen kann. Da es bestimmte Grenzen für die Annahme von anonymen Spenden gibt.
Wir sind dabei noch ganz genaue Hinweise und Richtlinien etc. für das Spendenwesen auszuarbeiten.
Zuwendungsbescheinungen
- Zuwendungsbescheinigungen schreibt der Gesetzgeber ab 200 € vor. Wir werden mit allen Zuwendungen über 200 € beginnen. Danach werden wir auch unter 200 € welche erstellen.
- Details dazu gibt es direkt im Gesetz: Gesetzestext
Kassenbuch (stand: Datum)
- Das Kassenbuch für 2010 wird derzeit aufgearbeitet in einem Buchhaltungsprogramm namens MonKey Bilanz. Die Buchhaltung für 2011 soll im Anschluß aufgearbeitet werden.
Mahnwesen
- Das Mahnwesen 2011 wird in den kommenden Tagen anlaufen.
Verteilung der Mitgliedsbeiträge
Diese Tabelle beruht auf den Satzungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes mit Stand 30.05.2012.
Gemäß Bundessatzung beträgt der Mitgliedsbeitrag 48€ pro Kalenderjahr wovon 40% an den Bundesverband gehen. Somit verbleiben 28,80€ beim Landesverband.
Über eine Beitragsminderung muss gemäß Bundessatzung die Zuständige Gliederung entscheiden, da die Landessatzung hierzu keine Regelung enthält. Hier beispielhaft bei einem auf 12€ geminderten Mitgliedsbeitrag (7,20€ für den LV).
| Verband | in % | bei 48 € | je Monat | bei 12 € | je Monat | Bemerkung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landesverband | 40% | 11,52 € | 0,96 € | 2,88 € | 0,24 € | - | |
| Bezirksverband | 10% | 2,88 € | 0,24 € | 0,72 € | 0,06 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies der Landesverband. | |
| Kreisverband | 30% | 8,64 € | 0,72 € | 2,16 € | 0,18 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies das Konto des virtuellen Kreisverbandes beim Landesverband. | |
| Ortsverband | 20% | 5,76 € | 0,48 € | 1,44 € | 0,12 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies der Kreisverband. | |
| 100 % | 28,80 € | 7,20 € |
Mitgliedsbeiträge
An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe, also 48 Euro normaler Beitrag bzw. 12 Euro geminderter Mitgliedsbeitrag, zum 01.01. eines jeden Jahres fällig ist. Es ist nicht zulässig den Mitgliedsbeitrag monatlich / quartalsweise / halbjährlich zu überweisen. Beispiele hierfür sind bei Minderung 1,00 € im Monat oder bei normalen Beitrag 4,00 € im Monat. Wir werden in diesem Jahr das Mahnwesen zeitnah starten, sodass solche Zahler angemahnt werden, da nicht der vollständige Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitstag gezahlt wurde.
HowTo Finanzantrag
( Dieser Text gehört eigentlich in https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:HowTos/Anträge_an_den_Vorstand )
Anträge an den Vorstand sind grundsätzlich durch eine Mail an vorstand at piratenpartei-nrw.de zu stellen. Anträge, können bis zu 24h vor der nächsten Vorstandssitzung gestellt werden. Spätere Anträge werden in der Regel erst in der übernächsten Sitzung behandelt.
Finanzanträge (besonders für virtuelle Kreisverbände, aber das folgende gilt analog auch für alle anderen Finanzanträge):
- Zunächst beschließt der Stammtisch, die Crew/PG/AG etc. die Ausgabe.
- Der Finanzantrag sollte:
- zwei Unterstützer benennen. Diese sind in der Mail in CC: zu setzen.
- Antragsteller und Unterstützer identifizierbar benennen, möglichst über vollen Namen, möglich auch Link zum Wiki-Profil o.Ä.
- eine konkrete Ausgabenhöhe in Euro nennen
- enthalten ob die Ausgabe aus Budget des LVs oder eines vKVs getätigt werden soll. Der vKV muß entsprechend genannt werden.
- kurze Begründung bzw. Erklärung wofür das Geld verwendet wird. Optional auch einen Link zum Crew/PG/AG/KMV etc. Beschlussprotokoll.
- Das Vorstands-Helpdesk-System antwortet automatisch mit einer Ticket-Nummer, diese steht dann auch im Betreff der Antwort.
Diese Ticket-Nummer ist eure Referenz für das weitere Vorgehen - bitte merkt sie euch! - Hinweis: Das Geld muss in seiner Verwendung dem Landesverband oder dem Kreis (je nachdem, welches Budget ihr beantragt habt) zu Gute kommen.
- Der Landesvorstand berät über den Antrag in der Regel in der nächsten Mumble-Sitzung (vgl. NRW-Web:Vorstand). Es sehr empfehlenswert, dass einer der Antragsteller an der Mumble-Sitzung teilnimmt, um evtl. aufkommende Fragen beantworten zu können. Wer teilnimmt erfährt auch sofort das Ergebnis der Beratung und muss es sich nicht erst aus dem Vorstandsprotokoll heraussuchen.
UPDATE Juni 2013: Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist es erforderlich, dass der Antragsteller den Antrag in der Sitzung vorstellt. Finanzanträge aus dem Sachkonto eines vKVs können auch per Umlauf beschlossen werden. - Nach Genehmigung durch den Vorstand kann die Ausgabe getätigt werden.
- Beachte: Soll die Ausgabe direkt vom Landesverband bezahlt werden, dann sorg bitte dafür, das die Rechnung an den Landesverband adressiert ist.
Textbaustein Finanzantrag vKV
Titel des Antrags: Finanzantrag: Kurz, eine Zeile, für Betreff der Mail/Titel des Antrags. Antragsteller/Unterstützer 1. Name aka @nickname1 ODER 2. Name... - http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:NICKNAME 3. UND noch ein dritter Name, mehr als drei sind nicht nötig Die oben angegebenen Antragsteller sind Mitglieder der Piratenpartei NRW und haben ihren Wohnsitz im NAME_DES_LANDKREIS. Antrag Wir beantragen die Bereitstellung von Finanzmittel in Höhe von EUR __BETRAG_HIER__ aus dem Konto des virtuellen Kreisverbands NAME_DES_LANDKREIS. Die Mittel sind zweckgebunden für [HIER HINSCHREIBEN WAS DAMIT BEZAHLT WERDEN SOLL] FALLS MÖGLICH: Der Antrag liegt ein Stammtischbeschluss zugrunde. FALLS MÖGLICH: Der Antrag liegt ein Beschluss der KMV zugrunde. Protokoll: LINK_ZUM_PROTOKOLL Beschreibung [BEGRÜNDET DEN ANTRAG, nicht zu ausführlich, aber gerne überzeugend. Also beschreiben wozu und warum das Geld gebraucht wird. Die Mittel sollen/müssen in ihrer Verwendung dem Kreis zu Gute kommen (so ist der Wortlaut in der Satzung) Natürlich kann man auch gut Links zu Pads, Wikiseiten, PMs, Ankündigungen, Blogs etc. einbauen, wenn es denn wirklich sooo ausführlich sein soll.]
Rückerstattung von Auslagen
Siehe NRW-Web:HowTos/Rückerstattung_Auslagen.
Kontakt
Email: schatzmeister@piratenpartei-nrw.de
mehr Infos zu Finanzangelegenheiten des Landesverbandes NRW in der Kategorie:Finanzen_Nordrhein-Westfalen
Bundesschatzmeister
Mehr Informationen zu Finanzangelegenheiten, Formulare, etc. befinden sich auf der Seite des Bundesschatzmeisters.
FAQ
Da einige Fragen immer wieder auftauchen, werden sie zentral hier beantwortet um das eMail-Aufkommen zu verringern.
Einzug von Mitgliedsbeiträgen
Auch wenn ihr eine Einzugsermächtigung abgebt, müsst ihr den ersten Mitgliedsbeitrag selber überweisen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch wenn die Lastschrift nicht erfolgreich ist (Konto nicht gedeckt, Konto erloschen). In diesem Fall kommen jedoch zusätzlich Rücklastschriftgebühren auf euch zu. Denkt also bitte an den Beitragseinzug zu Anfang des Jahres.
Crew Budgets
Mit der aktuellen Satzung wurden die Crew-Budgets abgeschafft. Der Stand bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung wird grundsätzlich nicht aufgearbeitet, Auskünfte über euer davor vorgesehenes Crewbudget sind somit nicht möglich. Wenn ihr Ausgaben tätigen wollt beantragt das Geld beim Landesvorstand.
Spenden an Stammtische / Crews etc.
Rechtlich betrachtet dürfen nur Gliederungen Spenden entgegen nehmen - und Crew-Budget wurden in der Satzung abgeschafft. Das bedeutet für Stammtische und Crews in Regionen, in der es keine Gliederung gibt, dass sie das gespendete Geld unter Angabe des Spenders (am besten zusammen mit Mitgliedsnummer oder Adresse bei Nichtmitgliedern) unverzüglich an den Landesverband weiterleiten müssen. Wenn der Spender es ausdrücklich angibt, erhalten diese Spenden eine Zweckbindung, z.B. dass sie nur in der Region des Spenders verwendet werden dürfen. Wenn ihr von diesem Geld etwas kaufen möchtet, müsst ihr das beim Landesvorstand beantragen. Die Entgegennahme von Barspenden und direkte Verwendung ohne Beschluss des Vorstandes ist nicht zulässig!
Es gibt die folgenden Möglichkeiten:
- Es kann direkt den Landkreis gespendet werden. Existiert ein Kreisverband, kann direkt an den KV gespendet werden - im Zweifel an den Kreisschatzmeister wenden. Existiert kein Kreisverband, dann an den Landesverband überweisen und im Verwendungszweck "Spende:vKV NAME_DES_KREISES" angeben.
- Sachspend: So lasst ihr euch zum Beispiel nicht das Geld für Flyer spenden sondern die Flyer direkt. In diesem Fall muss die Spende ebenfalls beim Landesvorstand gemeldet werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei Wirtschaftsgütern zulässig, nicht für Dienstleistungen wie Homepage-Hosting, Zeitungsanzeigen usw., Dienstleistungen fallen unter Aufwandsverzichtsspenden und benötigen ebenfalls einen Vorstandsbeschluss. Das gilt auch für Regionen mit Büropiraten!
Mehr Infos dazu unter den Spendenlinks oben in der Navigationsleiste.
Beitragsminderung
Beitragsminderungen sind nur für das laufende Jahr, bis zum Zeitpunkt der Beitragszahlung möglich. Es ist nicht möglich
- nach erfolgtem Bankeinzug, Überweisung oder Barzahlung des Beitrages
- für abgelaufene Jahre
den Beitrag zu mindern!
Zuwendungsbescheinigungen
Bitte prüft ob ihr für eure Barspende oder den Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbescheinigung benötigt. Bis zu einer Höhe von 200 Euro werden diese vom Finanzamt auch bei einem Nachweis durch den Kontoauszug bzw. die Barquittung anerkannt.