NRW:Schatzmeister
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Aktuelle Infos zu den Finanzen und dem Schatzmeisteramt
- 1.1 Termine
- 1.2 Aktueller Stand (Datum)
- 1.3 Beschlüsse
- 1.4 Spendenwesen
- 1.5 Zuwendungsbescheinungen
- 1.6 Kassenbuch (stand: Datum)
- 1.7 Mahnwesen
- 1.8 Schatzmeister-Sprechstunde
- 1.9 Verteilung der Mitgliedsbeiträge
- 1.10 Mitgliedsbeiträge
- 1.11 Ablauf bei Abrechnungen !!! ACHTUNG NEU !!!
- 1.12 Kontakt
- 1.13 Bundesschatzmeister
- 2 FAQ
Aktuelle Infos zu den Finanzen und dem Schatzmeisteramt
Termine
- jährlich zum 15.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht der Kreisverbände
- jährlich zum 31.03. - Abgabe Rechenschaftsbericht des LV an den Bund
Aktueller Stand (Datum)
Wir sind gerade dabei die Buchhaltung für 2010 aufzuarbeiten. Es ist derzeit einiges aufzuarbeiten, da alle Daten nun im Buchhaltungsprogramm MonKey Bilanz zu erfassen sind. Ich hoffe in der nächsten Zeit die Spendenbescheinigungen auszustellen, da diese ebenfalls für die Buchhaltung 2010 relevant sind. Ein weiterer Schritt in naher Zukunft wird das Mahnwesen für 2011 sein.
Beschlüsse
- Verbot von Piratenshops in NRW im Namen der Partei Details
- Kosten bei Rücklastschriften sind von den Piraten selbst zu zahlen. Vorstandsbeschluss
- Piraten, denen erst nach Beginn des Jahres 2010 und Abzug des Mitgliedsbeitrages auffällt, dass sie keine Mitglieder mehr sein wollen, bekommen ihr Geld nicht erstattet. Dieses Vorgehen ist durch die Satzung gedeckt.Vorstandsbeschluss
Spendenwesen
- Alle Spenden an den Landesverband oder einen Kreisverband müssen entweder per Übweisung auf das LV/KV Konto erfolgen oder beim Schatzmeister der jeweiligen Gliederung bar erfolgen. Eine Spende, welche nicht durch "die Hände" des Schatzmeisters gelaufen sind, können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass diese unverzüglich weitergeleitet werden müssen. Erfolgt eine Weiterleitung der Spenden nicht, ist dies eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden.Details dazu gibt es beim Gesetzgeber. Gesetzestext
Grundsätzlich sind bei Überweisungen von Spenden jeweils der eigene Name, bei Nichtmitgliedern auch ganz wichtig, die eigene Anschrift anzugeben. Soll die Spende eine Zweckspende sein, ist der Zweck ausdrücklich anzugeben. Ich darf noch einmal auf die Wichtigkeit der Anschrift hinweisen, da ansonsten bei Nichtmitgliedern die Spenden als anonyme Spenden zu führen ist und dies für uns rechtlich gesehen teilweise zu Schwierigkeiten führen kann. Da es bestimmte Grenzen für die Annahme von anonymen Spenden gibt.
Wir sind dabei noch ganz genaue Hinweise und Richtlinien etc. für das Spendenwesen auszuarbeiten.
Zuwendungsbescheinungen
- Zuwendungsbescheinigungen schreibt der Gesetzgeber ab 200 € vor. Wir werden mit allen Zuwendungen über 200 € beginnen. Danach werden wir auch unter 200 € welche erstellen.
- Details dazu gibt es direkt im Gesetz: Gesetzestext
Kassenbuch (stand: Datum)
- Das Kassenbuch für 2010 wird derzeit aufgearbeitet in einem Buchhaltungsprogramm namens MonKey Bilanz. Die Buchhaltung für 2011 soll im Anschluß aufgearbeitet werden.
Mahnwesen
- Das Mahnwesen 2011 wird in den kommenden Tagen anlaufen.
Schatzmeister-Sprechstunde
- Interessant? Ja/Nein/Egal [1]
- Terminfindung [2]
- Die Sprechstunde wird per Mumble stattfinden und es wird alles protokolliert.
Verteilung der Mitgliedsbeiträge
Diese Tabelle beruht auf den Satzungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes mit Stand 30.05.2012.
Gemäß Bundessatzung beträgt der Mitgliedsbeitrag 48€ pro Kalenderjahr wovon 40% an den Bundesverband gehen. Somit verbleiben 28,80€ beim Landesverband.
Über eine Beitragsminderung muss gemäß Bundessatzung die Zuständige Gliederung entscheiden, da die Landessatzung hierzu keine Regelung enthält. Hier beispielhaft bei einem auf 12€ geminderten Mitgliedsbeitrag (7,20€ für den LV).
| Verband | in % | bei 48 € | je Monat | bei 12 € | je Monat | Bemerkung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landesverband | 40% | 11,52 € | 0,96 € | 2,88 € | 0,24 € | - | |
| Bezirksverband | 10% | 2,88 € | 0,24 € | 0,72 € | 0,06 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies der Landesverband. | |
| Kreisverband | 30% | 8,64 € | 0,72 € | 2,16 € | 0,18 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies das Konto des virtuellen Kreisverbandes beim Landesverband. | |
| Ortsverband | 20% | 5,76 € | 0,48 € | 1,44 € | 0,12 € | Falls nicht vorhanden, erhält dies der Kreisverband. | |
| 100 % | 28,80 € | 7,20 € |
Mitgliedsbeiträge
An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe, also 48 Euro normaler Beitrag bzw. 12 Euro geminderter Mitgliedsbeitrag, zum 01.01. eines jeden Jahres fällig ist. Es ist nicht zulässig den Mitgliedsbeitrag monatlich / quartalsweise / halbjährlich zu überweisen. Beispiele hierfür sind bei Minderung 1,00 € im Monat oder bei normalen Beitrag 4,00 € im Monat. Wir werden in diesem Jahr das Mahnwesen zeitnah starten, sodass solche Zahler angemahnt werden, da nicht der vollständige Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitstag gezahlt wurde.
Ablauf bei Abrechnungen !!! ACHTUNG NEU !!!
Für alle Abrechnungen gegenüber dem Landesverband NRW sind folgende Schritte zu beachten:
- Zunächst beschließt die Crew/PG/AG/… die Ausgabe.
- Danach eine Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de mit dem entsprechenden Budget-Antrag. Der Antrag sollte
- zwei Unterstützer benennen (möglichst in der Mail in CC: setzen)
- Antragsteller und Unterstützer identifizierbar benennen, möglichst über vollen Namen, möglich auch Link zum Wiki-Profil o.Ä.
- eine konkrete Ausgabenhöhe in Euro nennen
- enthalten ob die Ausgabe aus Budget des LVs oder eines vKVs getätigt werden soll (den vKV nennen)
- kurze Begründung, gerne auch Link zum Crew/PG/AG/…-Beschlussprotokoll
- Das Vorstands-Ticket-System antwortet automatisch mit einer Ticket-Nummer.
- Der Landesvorstand berät über den Antrag in der Regel in der nächsten Mumble-Sitzung (vgl. NRW-Web:Vorstand). Es sehr empfehlenswert, dass einer der Antragsteller an der Mumble-Sitzung teilnimmt, um evtl. aufkommende Fragen beantworten zu können. Wer teilnimmt erfährt auch sofort das Ergebnis der Beratung und muss es sich nicht erst aus dem Vorstandsprotokoll heraussuchen.
- Nach Genehmigung durch den Vorstand kann die Ausgabe getätigt werden.
- Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen für sich selbst als Nachweis kopieren.
- Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen per Post an das Postfach des LV schicken - die Originale verbleiben beim Landesvorstand. Dazu die Ticket-Nummer aufschreiben.
- Zusätzlich bitte die automatische Mail des Vorstands-Ticket-System beantworten und mitteilen an wen, auf welches Konto / Bank und welcher Betrag erstattet werden soll. Quittungen/Rechnungen können als Scan mitgeschickt werden, müssen aber in jedem Fall per Post geschickt werden!
- Sodann erfolgt eine entsprechende Erstattung der Auslagen.
Postanschrift LV
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein Westfalen Postfach 103041 44030 Dortmund
Textbaustein Anschreiben für Quittungen/Rechnungen/Erstattung
Hallo Schatzmeisterei, anbei Quittungen/Rechnungen für die unter Ticket Nummer #_HIER_EINFÜGEN_ genehmigte Ausgabe.
Ich habe zusätzlich eine E-Mail auf dem Ticket geschrieben, und dort Kontoverbindung und Gesamtbetrag genannt.
<ODER ALTERATIV>
Erstattung/Überweisung des Gesamtbetrags von EUR _HIER_EINFÜGEN_ bitte auf Kontoinhaber: _NAME_KONTO_INHABER_ Kontonummer: _KONTO_NUMMER_ Bank: _BANK_NAME_ BLZ: __AUSFÜLLEN_BLZ__
Vielen Dank,
Textbaustein E-Mail für Quittungen/Rechnungen/Erstattung
Hallo Schatzmeisterei, für die unter Ticket Nummer #_HIER_EINFÜGEN_ genehmigte Ausgabe sind die Quittungen per Post zur LGS unterwegs, ausserdem als Scan anbei. Erstattung/Überweisung des Gesamtbetrags von EUR _HIER_EINFÜGEN_ bitte auf Kontoinhaber: _NAME_KONTO_INHABER_ Kontonummer: _KONTO_NUMMER_ Bank: _BANK_NAME_ BLZ: __AUSFÜLLEN_BLZ__ Vielen Dank,
Kontakt
Email: schatzmeister@piratenpartei-nrw.de
mehr Infos zu Finanzangelegenheiten des Landesverbandes NRW in der Kategorie:Finanzen_Nordrhein-Westfalen
Bundesschatzmeister
Mehr Informationen zu Finanzangelegenheiten, Formulare, etc. befinden sich auf der Seite des Bundesschatzmeisters.
FAQ
Da einige Fragen immer wieder auftauchen, werden sie zentral hier beantwortet um das eMail-Aufkommen zu verringern.
Einzug von Mitgliedsbeiträgen
Auch wenn ihr eine Einzugsermächtigung abgebt, müsst ihr den ersten Mitgliedsbeitrag selber überweisen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch wenn die Lastschrift nicht erfolgreich ist (Konto nicht gedeckt, Konto erloschen). In diesem Fall kommen jedoch zusätzlich Rücklastschriftgebühren auf euch zu. Denkt also bitte an den Beitragseinzug zu Anfang des Jahres.
Crew Budgets
Mit der aktuellen Satzung wurden die Crew-Budgets abgeschafft. Der Stand bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung wird grundsätzlich nicht aufgearbeitet, Auskünfte über euer davor vorgesehenes Crewbudget sind somit nicht möglich. Wenn ihr Ausgaben tätigen wollt beantragt das Geld beim Landesvorstand.
Spenden an Stammtische / Crews etc.
Rechtlich betrachtet dürfen nur Gliederungen Spenden entgegen nehmen. Das Bedeutet für Stammtische und Crews in Regionen, in der es keine Gliederung gibt, dass sie das gespendete Geld unter Angabe des Spenders (am besten zusammen mit Mitgliedsnummer oder Adresse bei Nichtmitgliedern) unverzüglich an den Landesverband weiterleiten müssen. Wenn der Spender es so möchte, erhalten diese Spenden eine Zweckbindung, z.B. dass sie nur in der Region des Spenders verwendet werden dürfen. Wenn ihr von diesem Geld etwas kaufen möchtet, müsst ihr das beim Landesvorstand beantragen. Die Entgegennahme von Barspenden und direkte Verwendung ohne Beschluss des Vorstandes ist nicht zulässig! Diese Regelung kann durch Sachspenden umgangen werden. So lasst ihr euch zum Beispiel nicht das Geld für Flyer spenden sondern die Flyer direkt. In diesem Fall muss die Spende ebenfalls beim Landesvorstand gemeldet werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei Wirtschaftsgütern zulässig, nicht für Dienstleistungen wie Homepage-Hosting, Zeitungsanzeigen usw., Dienstleistungen fallen unter Aufwandsverzichtsspenden und benötigen ebenfalls einen Vorstandsbeschluss. Achtung: Das gilt auch für Regionen mit Büropiraten!
Beitragsminderung
Beitragsminderungen sind nur für das laufende Jahr, bis zum Zeitpunkt der Beitragszahlung möglich. Es ist nicht möglich
- nach erfolgtem Bankeinzug, Überweisung oder Barzahlung des Beitrages
- für abgelaufene Jahre
den Beitrag zu mindern!
Zuwendungsbescheinigungen
Bitte prüft ob ihr für eure Barspende oder den Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbescheinigung benötigt. Bis zu einer Höhe von 200 Euro werden diese vom Finanzamt auch bei einem Nachweis durch den Kontoauszug bzw. die Barquittung anerkannt.