NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Projektgruppe/BTW2013 RSK/Plakate

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Genehmigungen

Stadt/Gemeinde erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Alfter xx xx keine Angabe xx
Bad Honnef xx xx keine Angabe xx
Bornheim xx xx keine Angabe xx
Eitorf xx xx keine Angabe Marcus Brühl
Hennef xx xx keine Angabe Marcus Brühl
Königswinter xx xx keine Angabe xx
Lohmar xx xx keine Angabe Marcus Brühl
Meckenheim xx xx keine Angabe xx
Much ja 23.6.2013 keine Angabe Marcus Brühl
Neunkirchen-Seelscheid xx xx keine Angabe xx Birgit Geib joachim.kauert@neunkirchen-seelscheid.de erst ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt, erlaubnisfrei
Niederkassel ja 23.06.2013 28.09.2013 Martin Zieroth Genehmigung nicht erforderlich
Rheinbach xx xx keine Angabe xx
Ruppichteroth xx xx keine Angabe Marcus Brühl
Siegburg xx xx keine Angabe xx
St. Augustin xx xx keine Angabe xx Birgit Geib michael.zentner@sankt-augustin.de erst 6 Wochen vor der Wahl erlaubt, Genehmigung beantragen
Swisttal xx xx keine Angabe xx
Troisdorf xx xx keine Angabe xx
Wachtberg xx xx keine Angabe xx
Windeck xx xx keine Angabe Marcus Brühl
außerhalb geschl. Ortschaften erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Landes- und Bundesstraßen (linksrheinisch) xx xx keine Angabe xx
Kreisstraßen xx xx keine Angabe xx

Allgemeines

Datei:Plakatwerbung bei Wahlen - Broschüre - neu.pdf Straßen NRW Broschüre zur Plakatierung ausserhalb geschlossener Ortschaften.


Plakat-Standorte

Wahlkreise (Informationen aus der Landtagswahl)

Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Ansprechpartner ist Herr Wahl 02243 89 165, er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Hennef (Sieg)

ist beantragt


Zuständig Frau Krämer Martina.Kraemer@hennef.de Zuständig für die Beglaubigung der Unterstützungsunterschriften Frau Martens Tatjana.Martens@hennef.de

Lohmar

Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl erlaubt. Weiterhin wurde mir die Broschüre von Straßen NRW zugeschickt.

Herr Weber 02246 15- 220 bisher nicht erreicht

Much

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten. Weitere Infos stehen unter http://www.much.de/staticsite/staticsite.php?menuid=116&topmenu=2#4a


Ansprechpartner ist Herr Streich 02245 - 68 72 er hat meine Kontaktadresse bei Fragen

Neunkirchen-Seelscheid

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.


Zuständig: Herr Kauert Joachim.Kauert@neuenkirchen-seelscheid.de

Infostände sind genehmigungspflichtig.

Ruppichteroth

Ansprechpartner Peter Gauchel Telefon: 02295/49-23 Telefax: 02295/4939 E-Mail: peter.gauchel@ruppichteroth.de Zimmer: 101

noch nicht erreicht mbruehl

Windeck

Hier ist wohl ein Herr Otto unter der Durchwahl 161 zuständig. Er war von der Situation überrascht, scheinbar sind wir die ersten die anfragen.

Anfrage schriftlich per FAX oder Brief.

Niederkassel (Stand 2010)

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Siegburg (Stand 2012)

Ansprechpartner: Frau Gisela Rotter, E-mail: gisela.rotter@siegburg.de, Tel: 02241/102219

Troisdorf (Stand 2012)

Ansprechpartner. Frau Tumulkas,Rathaus Troisdorf, Ordnungsamt E-mail: tumulkas@troisdorf.de Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8314


Rhein-Sieg-Kreis II

Alfter

Gemeinde Alfter Am Rathaus 7 53347 Alfter

Tel: 0228 / 6484-0 Fax: 0228 / 6484-199 Mail: rathaus@alfter.de

Web: www.alfter.de

Fachgebiet Ordnungswesen Sondernutzungserlaubnisse Ansprechpartnerin: Lanski, Dagmar Zimmer 7 06484-118/-121 dagmar.lanski@alfter.de

Schriftlich mindestens 5 Werktage vor der Sondernutzung Keine Kosten durch Informationsstände

Bornheim

Stadt Bornheim Bürgerbüro Rathausstraße 2 53332 Bornheim

Tel: 02222 / 945-180 (Wahlamt) Fax: 02222 / 945-126 Mail: wahlbuero@stadt-bornheim.de

Web: www.bornheim.de

Bad Honnef (Stand 2012)

Nach dem Ortsrecht ist Plakatieren gebührenpflichtig und nur in einem engen Zeitraum erlaubt. Nach einem Antrag wird für den Wahlkampf eine gebührenfreie Genehmigung für die Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl erteilt.

Infostände wurden in der Vergangenheit wohl "üblicherweise" auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmärkte o.ä. betrieben. Daraus schliesse ich, dass die normalen Regelungen bzgl. Genehmigungen und Gebühren gelten.

Ansprechpartner ist Herr Schöne-Warnefeld gerrit.schoene-warnefeld (at) bad-honnef.de.

Es gibt eine A4-Seite mit pendantischen Vorschriften zum Anbringen von Wahlwerbung - sie kam mit dem Antragsformular. Bitte Fragt euren Plakatverantwortlichen (2012 mich) nach den aktuellen Regeln bevor ihr anfangt Plakate in Bad Honnef aufzuhängen.

Königswinter (Stand 2012)

Herr Bogdanski werner.bogdanski (at) koenigswinter.de ist der Ansprechpartner.

Es wird gebeten, geplante Orte für Plakate und Infostände in einem formlosen Schreiben per Post oder E-Mail durchzugeben.

Regelungen sind wie üblich.

St. Augustin (Stand 2012)

Wichtig

Folgende Sonderregeln (bzw explizit genannte Regeln) sind zu beachten:

  • Keine Plakate an Bäumen, Haltestellen, Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen und Baudenkmälern und nicht an Verkehrszeichen (wie üblich)
  • Plakate dürfen nicht mit Schrauben, Nägeln, Klebeband oder ähnlichem befestigt werden (werden eh nur Kabelbinder nehmen)
  • Das Aufstellen von Plakaten im Kreuzungsbereich (30m vom Beginn der Kreuzung an!!!!!), an Sichtdreiecken, im Bereich (30m!!!) von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln ist untersagt.
  • Nicht (Zitat:) ausserhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen , vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven
  • Im Bereich von Gehwegen Mindesthöhe 2m, bei Radwegen Mindesthöhe 2,25m
  • Wer will kann innerhalb eines Monats dagegen klagen, Widerspruchsverfahren gibt es nicht. (Rechtsbehelf am Ende des Briefes)

Meckenheim (Stand 2010)

Keine Genehmigung erforderlich, kann sofort begonnen werden, Ausnahme sind Landesstraßen, dafür ist die Behörde in Euskirchen zuständig. (Für Meckenheim sind dies: Giermaarstraße (L123) und Umgehungsstraße am Bahnhof (L158).

Rheinbach (Stand 2010)

Nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt. Dabei wird für die Innenstadt ein Plan ausgehändigt, in dem die Verbotszonen für die Innenstadt aufgeführt sind.

Swisttal

Wachtberg(Stand 2010)

Nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erteilter Erlaubnis (abhängen innerhalb von 2 Tagen !)


Bestand Plakate

Einwohner im RSK

Datenquelle: [1]

Stadt/Gemeinde Einwohner Anteil in Prozent
Alfter 22.813 3,8
Bad Honnef, Stadt 24.988 4,2
Bornheim, Stadt 48.497 8,1
Eitorf 19.556 3,2
Hennef (Sieg) Stadt 45.726 7,6
Königswinter, Stadt 41.009 6,9
Lohmar, Stadt 31.078 5,2
Meckenheim, Stadt 24.400 4,1
Much 15.052 2,5
Neunkirchen-Seelscheid 20.744 3,5
Niederkassel, Stadt 37.307 6,2
Rheinbach, Stadt 26.951 4,5
Ruppichteroth 10.782 1,8
Sankt Augustin, Stadt 55.701 9,3
Siegburg, Stadt 39.510 6,6
Swisttal 18.204 3,0
Troisdorf, Stadt 75.068 12,5
Wachtberg 20.149 3,3
Windeck 20.625 3,4
Rhein-Sieg-Kreis 598.160 100,0