NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung008
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Antragstitel
{{{antragstitel}}} Antragsteller
{{{antragsteller}}} Der für das Attribut „Antragsteller1“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{antragsteller}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen. Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Erstwohnsitz
Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit gegenüber der Partei angezeigtem Wohnsitz
Antragsbegründung
Da derzeit auf Landesebene keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz getroffen wird, übernimmt der Kreis die aktuelle Landesregelung den angezeigten Wohnsitz für die Kreisverbandszugehörigkeit als Kriterium zu benutzen.
Datum der letzten Änderung
14.05.2013 |
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