NRW:Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung des Landesverbands NRW untersteht dem Generalsekretär des Landesverbands.
Kontakt
- Email: verwaltung@piratenpartei-nrw.de
- Siehe NRW-Web:Beauftragungen für Beauftragungen in der Verwaltung
Zugang zur Software der Mitgliederverwaltung für Untergliederungen
Kreise (sowohl virtuelle als auch reguläre Kreisverbände) können Zugang zur Software der Mitgliederverwaltung (PRM) des Bundesverbandes gelangen und darüber z.B. Einladungen zu Kreismitgliederversammlungen per E-Mail verschicken etc.
Ein solcher Zugang ist auf die Mitglieder des Kreises beschränkt.
Wichtig: Der Bund vergibt Zugänge zur Software und Daten der Mitgliederverwaltung nur im Auftrag des und nach Prüfung durch den Landesverband. Zugänge werden nur nach Nachweis einer Berechtigung und weiteren Prüfungen (z.B. Vorlage einer Datenschutzverpflichtung, Mail/PGP-Verschlüsselung) gewährt.
Die Pflichtvorgaben des Bundes sind mit dem Bundes-DSB abgestimmt und nicht verhandelbar.
Berechtigt sind Generalsekretäre durch ihre Wahl auf einem ordnungsgemäßen Parteitag für die Dauer ihrer Amtszeit. Sind andere Vorstandsmitglieder per Satzung mit der Mitgliederverwaltung beauftragt, so ist die Satzung vorzulegen. Der Vorstand der Gliederung kann durch Geschäftsordnung oder Beschluss eine Berechtigung beschließen (zum Beispiel wenn die Schatzmeisterin die Mitgliederverwaltung übernimmt). Dieser Beschluss bzw. der Nachweis des Wahl ist vorzulegen. Für virtuelle Kreisverbände muß gemäß Satzung der Landesvorstand eine solche Beauftragung offiziell beschließen (auch wenn die Verwaltungs/Büropiraten des vKV von der Kreismitgliederversammlung gewählt wurden).
Berechtigte benötigen einen PGP-Schlüssel, um ihre personalisierten Zugangsdaten zu erhalten und der öffentliche Teil des Schlüssels muß zur Verfügung gestellt werden.
Jegliche Änderungen der Zugriffsberechtigten erfolgen gegenüber dem Bund ausschließlich durch den für die Accounts im Landesverbands Zuständigen. Der für NRW ist auf Verwaltungssoftware/Berechtigungen genannt.
In NRW sind Anträge auf Zugriffsberechtigung (formlos) an vorstand@piratenpartei-nrw.de zu senden.
Wichtig: Zugänge werden nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Meldung über die komplette Wahl des Vorstands/der Büropiraten an den Landesvorstand erfolgt bzw. diese in aktueller Form bereits vorliegt.
Sobald sich Zuständigkeiten ändern so ist unverzüglich eine entsprechende Meldung zwecks Sperrung an obige Adresse zu senden.
Es sind mitzuschicken:
- Name des Landkreises bzw. Kreisverbandes/der Gliederung
- Angabe ob es sich um einen virtuellen KV oder ein reguläre Gliederung handelt
- Nachname und Vorname der Person für den Zugang
- Persönliche E-Mail Adresse der Person
- Öffentlicher Teil des PGP Schlüssel der Person für diese E-Mail Adresse als Anhang
Weiterhin (Pflichtangaben)
- Wahl- / Parteitagsprotokoll sowie komplette Auflistung aller Gewählten mit vollem Namen und dem jeweiligen Amt.
Insbesondere für 1V und Schatzmeister: Kontaktinformationen wie Telefon / Mail
oder (Link zum) Beschluss der Geschäftsordnung
oder (Link zum) Beschluss der Beauftragung/Berechtigung. - ggf. Link zur Satzung der Gliederung
- optional Funktionsadressen der Gliederung, Offizielle Anschrift / Geschäftsstelle
- Datum des Beschlusses / Parteitags
- Dauer der Amtsperiode (üblicherweise 1 Jahr, aber Abweichungen bis zu 2 Jahren sind möglich) oder Dauer der Beauftragung.