NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 025

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Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Kleine Anfrage (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

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Antragstitel

Tagesmütter

Antragsteller

Joshibaer (Uwe Fischer)

Antragsstatus

übernommen und in Vorbereitung von D. Düngel


Antragstyp

Kleine Anfrage

Antragstext

Die Betreuung von Kindern berufstätiger Elternteile ausserhalb der üblichen Regelzeit wird immer häufiger genutzt und führt mancherorts schon zu einem Mangel an geeigneten Tagesmüttern. Gerade Schichtarbeiter sind auf diese Betreuungsform angewiesen, da Kitas besonders den Bedarf von Nachmittag- und Nachtbetreuung nicht abedecken können. Das Gesetz zur Förderung von Tagesmüttern weist noch Hindernisse auf, die durch die nachfolgenden Fragen aufgezeigt und gegebenenfalls beseitigt werden können.

1. Im Land NRW wird die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter nur bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres gewährt. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Altersbeschränkung bei der Kostenübernahme für Tagesmütter und Tagesväter, wenn die UN-Kinderrechtskonvention Artikel 1 besagt, Kind ist, wer das achtzehte Lebensjahr noch nicht vollendet hat?

2. Welche Sonderregelungen gibt es in NRW für die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter, wenn der anspruchberchtigte Elternteil einer Tätigkeit nach geht, die Nachts-, Sonn- und Feiertagen ausgeübt wird. Wird der erhöhte Aufwand gegenüber dem üblichen Stundensatz erstattet? (Aufgeschlüsselt nach Alter und Vergütungsanspruch )

3. Unter welcher Bedingung gibt es in NRW ein unentgeldlichen Betreuungsanspruch durch Tagesmütter und Tagesväter für Kinder die das achtzehte Lebensjahr noch nicht vollendet haben? (aufgeschlüsselt nach Alter und Anzahl der zu betreuenen Kinder)

4. Weche Bedingungen gelten in NRW für Gewährung der Kostenübernahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvater, wenn Personen im Haushalt des betreuenden Kindes gemeldet sind, die das achtzehte Lebensjahr vollendet haben?

5. Wie wird in Land NRW arbeitsrechtlich, die Tätigkeit einer Tagesmutter bewertet, die ausschließlich vom Jugendamt bezahlt wird und wie wird sicher gestellt, dass daraus keine Scheinselbstständigkeit entsteht?



Piratenpad
Datum der letzten Änderung

22.10.2012


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