NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Ankauf von Steuerdaten – Nutzen für NRW

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Kleine Anfrage

Ankauf von Steuerdaten – Nutzen für NRW

Die Steuerfahndung Wuppertal hat den Kauf einer Steuer-CD mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher mit Schweizer Bankkonto Anfang Juli 2012 bestätigt. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wollte den Ankauf zunächst nicht bestätigen. Erst nach Kritik des Bundesministeriums der Finanzen verteidigte das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Kauf der Daten-CD.

Nach Medienberichten soll das Land Nordrhein-Westfalen für den Kauf der Steuerdaten 3,5 Millionen Euro an den Anbieter der Daten-CD gezahlt haben. Die Steuerfahndung Wuppertal hat den Ankauf der Daten-CD abgewickelt. Als Abteilung der Finanzbehörde verfügt die Steuerfahndung nicht über finanzielle Mittel in der besagten Höhe. Da Medienberichten zufolge zwei weitere Daten CDs angekauft werden sollen, muss davon ausgegangen werden, dass die Steuerfahndung im Ergebnis etwa 10 Millionen Euro für gestohlene Steuerdaten aus Schweizer Bankhäusern bzw. Banken mit (Filial)Sitz in der Schweiz zur Verfügung hat. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Wuppertal weder bestätigt noch abgestritten.

Finanzminister Walter-Borjans hat laut Medienberichten im April 2012 bilanziert, dass durch die Auswertung von Steuer-CDs bislang 500 Millionen Euro an Nach- und Strafzahlungen eingenommen wurden. Diesen Einnahmen dürften Ausgaben für den Ankauf von Steuer-CDs in Höhe von über 20 Millionen Euro entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ab wann wusste das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von dem Ankauf der Steuerdaten-CD bzw. hat das Finanzministerium den Ankauf durch die Bereitstellung von Millionenbeträgen gefördert bzw. angeordnet?

2. Wie hoch werden die Kosten für den Ankauf der Steuerdaten für den Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen insgesamt sein?

3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Ankauf von Steuerdaten, die das Land Nordrhein-Westfalen seit Beginn der 15. Legislaturperiode an Anbieter gezahlt hat und sind diese Kosten im Haushalt gesondert ausgewiesen?

4. Wie hoch werden die voraussichtlichen Steuereinnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen sein bzw. wurden vor dem Kauf Schätzungen zu Steuereinnahmen durch das Finanzministerium vorgenommen?

5. Inwieweit gefährdet der Ankauf von Steuerdaten durch das Land Nordrhein-Westfalen den Abschluss des Steuerabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz?


Robert Stein

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]