NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA012
| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA012 |
| Antragsteller: |
Stahlrabe |
Einreichungsdatum: | 5 März 2015 15:08:06
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| Autor: | Stahlrabe | letzte Änderung: | 05.03.2015 16:08:06 UTC von Stahlrabe |
| Antragsgruppe: | Verwaltung | Abstimmungsergebnis: | -6 |
| Antrag | |
| Antragstitel: | Vertretungsberechtigung des Vorstandes |
| Antragstext: | |
| Der Landesparteitag möge beschliessen in der Satzung §6B in Absatz (2) den Satz hinzuzufügen:
"Vertretungeberechtigt gerichtlich und aussergerichtlich ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, sowie der Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied." | |
| Antragsbegründung: | |
| Die Vertretungsberechtigung ist nicht eindeutig geregelt. Im Zweifel greift hier §26 BGB. In enger Auslegung wäre nur der Gesamtvorstand gemeinsam vertretungsberechtigt.
Dieser Antrag soll die Vertretungsvollmacht eindeutig regeln. Diese kam beispielsweise bei der Neueröffnung von Bankkonten auf. | |
| Zusätzliche Angaben | |||
| Zusammenfassung des Antrags: | Vertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte der Partei soll der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied sein und der Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | ||
| Schlagworte: | Vorstand Vertretung | ||