NRW:Landesparteitag 2012.2/Anträge/Wahlprogrammanträge

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Programmantrag Nr.
WP Gsh001
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Während körperliche Erkrankungen eher als Normalität akzeptiert sind, werden Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert und ausgegrenzt. Ihnen wird somit eine gesellschaftliche Teilhabe entweder erschwert oder sogar vollständig verwehrt.

Die Gleichstellung von psychischen und physischen Erkrankungen ist in Deutschland immer noch nicht erreicht, auch wenn der Gesetzgeber schon wichtige Weichen gestellt hat. Das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt sind häufig nicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen eingerichtet. Vorurteile überwiegen das Wissen um die seelischen Krankheitsbilder.

Auch die soziale Inklusion von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist noch nicht umfassend gelungen. Sie sehen sich in der Gesellschaft häufig dem Anspruch gegenüber, sich anpassen zu müssen. Ziel ist es, die Akzeptanz von psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft zu fördern und somit auch die Teilhabe in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei ist es die Aufgabe der Gesellschaft sich an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen, nicht etwa umgekehrt.

Die PIRATEN fordern deshalb eine stärkere Aufklärung über psychische Erkrankungen. Sie setzen sich dafür ein, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stärken, mit dem Ziel sowohl das Bewusstsein zu erhöhen als auch über psychische Erkrankungen zu informieren.

Zusätzlich regen die PIRATEN an, Konzepte sowohl in der Partei als auch in der Gesellschaft zu erarbeiten und in den politischen Prozess zu bringen, um Betroffenen eine soziale Inklusion im gesamten gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Als zweiten Weg sehen und fordern wir die Verbesserung der psychiatrischen und psychologischen Versorgung sowohl im Hinblick auf therapeutische Angebote für die Betroffenen als auch auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Einkommenssituation des Pflegepersonals und der Ärzte.

Die PIRATEN stehen grundsätzlich für die Gleichstellung von seelischen und körperlichen Erkrankungen und setzen sich für eine stärkere Aufmerksamkeit für diese Problematik in der Gesundheitspolitik ein. Die Gleichstellung soll nicht nur in den ärztlichen Behandlungen oder juristisch erfolgen, sondern auch in der gesamten Gesellschaft und so auch in der Arbeitswelt durchgesetzt werden. Die PIRATEN bekennen sich deshalb auch zur Integration, Inklusion und Förderung von Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen.

Begründung

Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben heute noch Stigmatisierungen auf Grund ihrer Erkrankungen, dies können die PIRATEN als Grundrechtspartei nicht ignorieren. Therapeutische Angebote gibt es nur unzureichend. Aufklärung wird kaum praktiziert. Wir Piraten sollten uns zu diesem Themenfeld grundsätzlich positionieren und deshalb stelle ich diesen Antrag für den Bundesparteitag in Neumünster.

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2677.html



Programmantrag Nr.
WP 002
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die PIRATEN stehen dafür die Öffentlich Rechtlichen auf ihren Kernauftrag zu beschränken. Des Weiteren wird Abschaffung der GEZ angestrebt an dessen Stelle eine Pauschale kommt. Diese Pauschale wird, erst oberhalb eines bestimmten Gehalts fällig und direkt vom Arbeitgeber an eine zentrale Kasse überwiesen. Eine Steigerung der Gebühren wird an die Reallohnsteigerung gekoppelt und nicht am Finanzverlangen der ÖRR.

Die Summe muss reichen, um den Kernauftrag zu erfüllen. Unterhaltung und Sport sind nur noch als ergänzend anzusehen. Die Landesrundfunkanstalten sollen auf West, Ost, Nord, Süd und Mitte unter Beibehaltung der Lokalprogramme der Dritten zusammengelegt werden.

Die Bürger sollen künftig mehr Mitbestimmung an den Gebühren, welche über den Kernauftrag hinaus geht haben.

Begründung

Der mediale Wildwuchs bei den Programmen muss endlich gestoppt werden.



Programmantrag Nr.
WP 003
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die NRW-Piraten fordern eine Revision des NRW-Stiftungsrechtes und die sofortige Rücknahme der Lex Bertelsmann

Die NRW-Piraten fordern als Sofortmaßnahme die Streichung der § 7, Abs. 1, Satz 2 und § 12, Abs. 6 des NRW-Stiftungsrechtes und die Aberkennung des steuerbefreienden Status der „Gemeinnützigkeit“ der Bertelsmann Stiftung. Weitergehende Änderungen und eine umfassende Novellierung des Stiftungsrechtes bleiben davon unberührt.

Begründung

Bei der Bertelsmann Stiftung handelt es sich nach vielen soziologischen Ansichten und Untersuchungen um eine Institution, die vergleichbar ist mit einer ausgelagerten steuerbefreiten Marktforschungs-, Marketing- und Vertriebsabteilung der Bertelsmann AG und Ihrer Tochterunternehmen, insbesondere der Arvato AG.

Die Kritik an der durch die Finanzverwaltung zu Unrecht bejahten Gemeinnützigkeit der Stiftung hat in den letzten Jahren aufgrund fundierter soziologischer Untersuchungen der Vernetzungen zwischen der Stiftung und den Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe sowie der Funktion der Stiftung als bedeutenste Politikberaterin in der Bundesrepublik Deutschland zu Recht an Schärfe und Ausmaß zugenommen. Denn im Ergebnis empfehlen die Untersuchungen der Stiftung stets Konzepte, die eine Entstaatlichung bisher öffentlicher Aufgaben und deren Privatisierung und damit unternehmens-freundliche Lösungen vorschlagen; sie kommen somit zumindest mittelbar auch den Unternehmungen der Bertelsmann Stiftung zugute. In vielen Fällen hält das Bertelsmann-Tochterunternehmen Arvato AG sogar Lösungen bereit, die sich aufgrund der Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung als Lösungskonzepte geradezu anbieten.

Denn die Stiftung betreibt die Vorfelduntersuchungen, berät anschließend die Entscheider (Politiker) in Form von handouts und lädt zu Kongressen ein, zu denen die Politiker und Spitzen der Verwaltung eingeladen werden. Anschließend bietet die Arvato AG - eine 100%-ige Tochter der Bertelsmann AG - die Lösungskonzepte an; natürlich gegen ein entsprechend hohes Entgeld. Beispiel: "Würzburg integriert".

Es darf nicht sein, dass mit ersparten Steuergeldern Marktforschung, Marketing und Vertrieb der Bertelsmann AG und deren Tochterunternehmen finanziert werden. Daher ist der Bertelsmann Stiftung die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Da das Stiftungsrecht in Nordrhein-Westfalen und die Stiftungsaufsicht durch den Regierungspräsidenten den Vertretern der Bertelsmann Stiftung nicht passte, wurde es auf die Initiative der Bertelsmann Stiftung hin reformiert.

So heißt es in § 7 Abs. 1 Satz 2:

"Wird die Stiftung durch eine Behörde, einen Prüfungsverband, die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes, eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine vereidigte Buchprüferin oder vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft geprüft und erstreckt sich die Prüfung auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel, so soll die Stiftungsaufsichtsbehörde von einer eigenen Prüfung absehen."

Die Stiftungsaufsicht durch die Regierungspräsidien ist damit faktisch abgeschafft!

Eine etwas versteckte, aber doch aus Sicht der Stiftungen zentrale Vorschrift des nordrhein-westfälischen Stiftungsrechts in § 12 Abs. 6 lautet: "Die behördlichen Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung einzelner Stiftungen unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen."

Das ist nach dem Verständnis der Piratenpartei NRW eine explizite Ausnahme zur Förderung von Intransparenz und Verschleierung. Und das, obgleich es sich doch um steuerbefreite Stiftungen handelt, die verpflichtet sind nur dem Allgemeinwohl zu dienen.

Das Gesetz wurde im Februar 2005 verabschiedet. Verantwortlicher Ministerpräsident war damals in Nordrhein-Westfalen Peer Steinbrück.

Interessant sind auch die Beiträge zu den Verbindungen zwischen Rotary und Bertelsmann sowie dem Einsatz der Bertelsmann Stiftungen für die massenhafte Gründung von Bürgerstiftungen, die damit verbundenen Steuervermeidungsstrategien der Wohlhabenden und den damit verbundenen Entdemokratisierungs- und Entsolidarisierungsbestrebungen der Bertelsmann Stiftung. Der im Grundgesetz festgeschriebene Sozialstaat soll durch ein sogenanntes "bürgerschaftliches Engagement" auf Ehrenamtsbasis ersetzt werden.



Programmantrag Nr.
WP004
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle unter dem Titel "Reformierung der öffentlich-rechtlichen Medien" zu erweitern.
Unabhängigkeit von Staat und Markt
Öffentlich-rechtliche Medien sind als dritter Weg neben Staatsmedien und privaten Medien gedacht. Um eine parteipolitisch unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten, muss darauf geachtet werden, Rundfunkratsposten nicht durch Parteipolitiker zu besetzen. Mit dem Aufkommen von Privatsendern in den 1980ern ist ein Konkurrenzkampf um Zuschauerquoten entstanden. Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien besteht aber nicht ausschließlich darin, ein massenkompatibles Unterhaltungsprogramm anzubieten, sondern vor allem auch dem Bildungs- und Informationsbedürfnis weiter Teile der Bevölkerung nachzukommen. Besonders gesellschaftliche Minderheiten und Sparteninteressen sollen stärker berücksichtigt werden (z.B. durch fremdsprachige Angebote). Eine Reform der Finanzierung muss den Quotendruck bei gleichzeitiger finanzieller Planbarkeit beenden.
Reform der Finanzierung
Die bisherige Praxis der Eintreibung der Gebühren durch die GEZ lehnen die PIRATEN ab. Diese Vorgehensweise ist datenschutzrechtlich bedenklich, und greift oft massiv in die Privatsphäre der Bürger ein. Da unabhängiger Journalismus und freier Zugang zur Bildung der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, fordern die PIRATEN eine Pauschalabgabe, die jeder Bürger individuell zu entrichten hat, eine Haushaltsabgabe lehnen die PIRATEN ab. Die Höhe der Gebühr bemisst sich an den bisherigen Einnahmen durch die GEZ - durch die Verbreiterung der Einzahlerbasis werden die Gebühren um ca. 10-20% sinken. Eine Übernahme der Gebühren wird nur für Wenigverdiener möglich sein. Der Einzug der Medienabgabe wird der Einfachheit halber über das Finanzamt abgewickelt, dadurch wird die Gebühreneinzugszentrale überflüssig. Eine staatliche Einflussnahme auf z.B. die Höhe der Gebühr muss dabei aber vermieden werden - eine Steuer kommt u.a. deswegen nicht in Frage. Weitere Einnahmen durch Werbeblöcke führen zu Quotendruck und werden daher nicht gestattet.
Gewährleistung der Angebotsvielfalt
Die Zusammenstellung und Produktion eines vielfältigen Programmangebots im Radio, Fernsehen und im Internet ist eine der Hauptaufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien. Maßgeblich beteiligt daran sind die Rundfunkräte - sie ernennen und beraten Intendanten, die direkt für die Programmgestaltung verantwortlich sind. Die Rundfunkräte sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden, jedoch müssen die öffentlich-rechtlichen Medien politisch unabhängig sein, Staatsvertreter sollen in den Rundfunkräten keinen Einfluss mehr haben und werden nicht mehr aufgenommen. Neben den bisherigen Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen und Frauenverbänden sollen auch Vertreter bisher unterrepräsentierter Gruppen, wie z.B. Konfessionslose entsendet werden. Die PIRATEN fordern außerdem Transparenz bei der Entscheidungsfindung von Rundfunkräten und sonstigen Verwaltungs- und Kontrollgremien, um größere Einflussmöglichkeiten der Bürger zu ermöglichen.
Freie Verfügbarkeit der Inhalte
Die produzierten Inhalte werden von den Gebührenzahlern finanziert - welche deshalb das Recht auf freie Benutzung, Veränderung und Weitergabe haben sollten. Die PIRATEN setzen sich deshalb - soweit praktikabel - für eine vermehrte Verwendung von Creative-Commons Lizenzen bei solchen Inhalten ein. Fremdes Material sollte nur noch lizenziert werden, wenn ein besonderes gesellschaftliches Bedürfnis vorliegt. Bei eingekauften Inhalten ist darauf zu achten, diese auch in unveränderter Form zum Original auszustrahlen (keine Zensur, optional zuschaltbarer Originalunterton). Ein Werbeverbot sorgt auch dafür, dass teure Lizenzen von Fremdanbietern nur in Ausnahmefällen eingekauft werden. Eine kommerzielle Nutzung von durch öffentlich-rechtliche Medien produzierten Inhalten sollte erlaubt sein, so können auch private Medien unter den jeweiligen Lizenzbedingungen profitieren.
Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Medienangebots auf das Internet
Sämtliche durch öffentlich-rechtliche Medien produzierten Inhalte sollen für jedermann zeitlich unbegrenzt abruf- und speicher- und veränderbar sein. Die Praxis des Depublizierens des Großteils der Inhalte nach sieben Tagen lehnen die PIRATEN strikt ab. Diese Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags aufgrund von massivem Lobbyismus der Privatmedien muss rückgängig gemacht werden. Zusätzlich zu den Produktionen für den Rundfunk soll ein stärkeres Augenmerk auf direkt für das Internet produzierte Inhalte gelegt werden, um den sich verändernden Mediennutzungsgewohnheiten gerecht zu werden.
Jugendschutz im Internet
Die Abrufbarkeit von Inhalten im Internet wirft Fragen bezüglich des Jugendschutzes auf. "Sendezeiten" im Internet, wie sie im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSTV) gefordert werden, sind durch zeit- und ortsunabhängigen Zugang nicht praktikabel und realitätsfern. Die Filterung von "jugendbeeinträchtigenden Inhalten" ist technisch möglich, etwa durch eine sogenannte "Whitelist" - sollte aber immer ausschließlich auf der Konsumentenseite duch Erziehungsberechtigte erfolgen - niemals pauschal für alle Bürger. Antragsbegründung Die PIRATEN setzen sich für unabhängige Medien, freie Inhalte und den allgemeinen Zugang zu Informations- und Bildungsangeboten ein. Sie unterstützen deshalb grundsätzlich das Konzept der öffentlich-rechtlichen Medien, sehen aber erheblichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Grundprinzipien.
Mit der Unterstützung dieses Antrags positioniert man sich auf der Seite der Befürworter öffentlich-rechtlicher Medien, fordert aber zugleich die Abschaffung der GEZ, ein vielfältiges, von Markt und Staat unabhängiges Programmangebot, die Erfüllung des ursprünglichen Bildungsauftrages, transparente Programmgestaltung und frei nutzbare Inhalte.
Begründung

Reformierung der öffentlich-rechtlichen Medien Die Piratenpartei steht hinter dem Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches eine marktunabhängige und nicht-staatliche Quelle von Information und Kultur darstellt. Die aktuelle Umsetzung weist allerdings erhebliche Mängel auf, die behoben werden müssen.

Bundes LQFB Ini: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/798.html



Programmantrag Nr.
WP005
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine Umsetzung der Grundidee des

Schutzes von Whistleblowern auf Landesebene ein. Menschen, die Kenntnis über Missstände im Gesundheitswesen, z.B. der Pharmaindustrie, der Gesundheitsprodukteindustrie, den Kranken- und Pflegehilfsorganisationen haben, sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kenntnisse anonymisiert der Landesregierung mitzuteilen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Internetseiten oder Adressen geschaffen werden. Auf diesen sollen auch versehentliche Übermittlung bzw. Speicherung von Daten, die Rückschlüsse auf die anzeigende Person zulassen, bewusst verhindert werden. Andererseits müssen die Verfahren soweit technisch möglich, sicherstellen, dass keine verleumderischen oder anderweitig unbegründeten Beschuldigungen erfolgen. Ohne dass hierdurch aber zu hohe Hürden geschaffen werden, die eine Meldung verhindern.

Die Piratenpartei setzt sich schließlich für eine Regelung ein, die dazu führt, dass diesen Hinweisen in angemessener Art nachgegangen wird. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Die Untersuchungen haben mit ausreichender Geheimhaltung zu erfolgen, um eine mediale Vorverurteilung zu verhindern. Verantwortlich für die Verfolgung der gemeldeten Zustände sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, berichtet jährlich dem Parlament über entsprechende Aktivitäten, und macht Vorschläge zu einer Erhöhung der Effizienz der Maßnahme.

Begründung
Schutz von Whistleblower im Gesundheitswesen

Die Piratenpartei setzt sich allgemein für einen Schutz von Whistleblowern ein. Es geht um Menschen, die unter dem Einsatz ihrer Existenz, Gesundheit und sogar Leben, Missstände publik machen, die z.B. eine akute Bedrohung für die Gesellschaft darstellen, oder Verbrechen offenbaren. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch immer noch vor, dass solche Menschen sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden können.

Die Überwachung des Gesundheitswesens (Pharma- und Gesundheitsindustrie, Krankenhäuser, Unternehmen im Pflegebereich usw.) ist anerkanntermaßen eines der besten in der Welt. Trotzdem werden immer wieder Missstände offenbar. Solche hätten in vielen Fällen früher erkannt und beseitigt werden, und dadurch Gesundheit und Leben von Menschen geschützt werden können, wenn beteiligte Menschen in der Lage gewesen wären, ohne Gefahr von Nachteilen, diese Missstände bekannt zu machen.



Programmantrag Nr.
WP006
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
 :Die Piratenpartei NRW lehnt den Einsatz von verdeckten Zugriffen auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für einmalige Zugriffe (Online-Durchsicht) wie auch für die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Online-Überwachung.

Stattdessen setzen sich die Piraten für die stärkere Umsetzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein.

Begründung

Die Piratenpartei NRW sieht durch den Einsatz von Online-Durchsuchungen die im Grundgesetz verankerte Privatsphäre der Bürger massiv beeinträchtigt. Aus unserer Sicht stellt der Einsatz solcher Techniken einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat dar.

Zudem werden die Bürger entgegen herkömmlicher Ermittlungsmethoden nicht darüber informiert, dass überhaupt gegen sie ermittelt wird. Dies widerspricht der rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung welche Transparenz und Nachhaltigkeit staatlichen Handels gewährleisten soll.

Technisch versierte Schwerkriminelle und Terroristen können mit geringem Aufwand wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Von Online-Durchsuchungen wären also in erster Linie Technk-Laien betroffen.

Die Tatsache, dass auf einem Endgerät eine Online-Durchsuchung durchgeführt werden konnte, zeigt automatisch auch, dass der Zugriff (durch die Ermittlungsbehörden) durch nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen möglich war. Da auch versierte Kriminelle die gleichen Lücken nutzen können, können auch die gesicherten Beweisdaten von Dritten untergeschoben worden sein. Somit ist das gesicherte Material aus Online-Durchsuchungen aus unserer Sicht vor Gericht nicht verwertbar.

Darüber hinaus besteht seitens der Behörden noch die Gefahr des Missbrauchs der Online-Durchsuchungen. So wurde beispielsweise im August 2007 bekannt, dass ein Mitarbeiter des BND die technischen Möglichkeiten zu privaten Zwecken nutzte.

Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 gibt es für den Einsatz von Überwachungssoftware in Form von Trojanern oder Keyloggern derzeit in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.

Das geltende Bundesrecht erlaubt nach Auffassung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Online-Durchsuchung für Zwecke der Strafverfolgung (repressive Online-Durchsuchung) nicht.

Neben den technischen und juristischen Kritikpunkten bleibt noch ein nicht unwesentlicher soziologischer Kritikpunkt: Die unsichtbaren Möglichkeiten der Überwachung einer Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Signale bedeuten, dass jedes Mitglied der Gesellschaft potenziell überwacht werden kann, und zwar ohne die direkte Anwesenheit von Kontrollpersonal oder der Existenz von definierten bzw. transparenten Wachzeiten. Allein dieses Wissen um die mögliche Überwachung verändert möglicherweise bereits das Denken und das Handeln der Menschen in unserer Gesellschaft.

Der Einsatz solcher Technologien ist aus Sicht der Piraten NRW grundsätzlich abzulehnen.

_______________________________________________________

Dieser Antrag ist größtenteils hieraus zusammenkopiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung_%28Deutschland%29

Über redaktionelle Zusammenarbeit im Vorfeld würde ich mich sehr freuen!



Programmantrag Nr.
WP007
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine Umsetzung der Grundidee des

Schutzes von Whistleblowern auf Landesebene ein. Menschen, die Kenntnis über Missstände im Gesundheitswesen, z.B. der Pharmaindustrie, der Gesundheitsprodukteindustrie, den Kranken- und Pflegehilfsorganisationen haben, sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kenntnisse anonymisiert der Landesregierung mitzuteilen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Internetseiten oder Adressen geschaffen werden. Auf diesen sollen auch versehentliche Übermittlung bzw. Speicherung von Daten, die Rückschlüsse auf die anzeigende Person zulassen, bewusst verhindert werden. Andererseits müssen die Verfahren soweit technisch möglich, sicherstellen, dass keine verleumderischen oder anderweitig unbegründeten Beschuldigungen erfolgen. Ohne dass hierdurch aber zu hohe Hürden geschaffen werden, die eine Meldung verhindern.

Die Piratenpartei setzt sich schließlich für eine Regelung ein, die dazu führt, dass diesen Hinweisen in angemessener Art nachgegangen wird. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Die Untersuchungen haben mit ausreichender Geheimhaltung zu erfolgen, um eine mediale Vorverurteilung zu verhindern. Verantwortlich für die Verfolgung der gemeldeten Zustände sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, berichtet jährlich dem Parlament über entsprechende Aktivitäten, und macht Vorschläge zu einer Erhöhung der Effizienz der Maßnahme.

Begründung

Die Piratenpartei setzt sich allgemein für einen Schutz von Whistleblowern ein. Es geht um Menschen, die unter dem Einsatz ihrer Existenz, Gesundheit und sogar Leben, Missstände publik machen, die z.B. eine akute Bedrohung für die Gesellschaft darstellen, oder Verbrechen offenbaren. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch immer noch vor, dass solche Menschen sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden können.

Die Überwachung des Gesundheitswesens (Pharma- und Gesundheitsindustrie, Krankenhäuser, Unternehmen im Pflegebereich usw.) ist anerkanntermaßen eines der besten in der Welt. Trotzdem werden immer wieder Missstände offenbar. Solche hätten in vielen Fällen früher erkannt und beseitigt werden, und dadurch Gesundheit und Leben von Menschen geschützt werden können, wenn beteiligte Menschen in der Lage gewesen wären, ohne Gefahr von Nachteilen, diese Missstände bekannt zu machen.



Programmantrag Nr.
WP008
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Dichtheitsprüfung wurde laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch

und ökologisch falsch bewertet. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und zu enormen Kosten bei den Bürgern führen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt.

Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW ab.

Begründung



Programmantrag Nr.
WP009
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Piratenpartei fordert die sofortige Einstellung der Eruierung eines endgültigen Standortes für hochradioaktive Abfälle. Begründung: Die nunmehr seit Jahrzehnten geführte Suche nach Endlagerstätten für hochradioaktiven Abfall hat bisher nicht zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Die Piratenpartei ist der festen Überzeugung, dass eine irreversible, geologische Verbringung von hochradioaktiven Abfällen, auch nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, für Zeiträume die sich über zehntausende, Hunderttausende oder sogar Millionen von Jahren erstrecken nicht bewertet werden kann und deshalb unvernünftig sowie grob fahrlässig ist.

Die Wahrscheinlichkeit in den kommenden einhundert Jahren eine technologische Lösung für diese Problematik zu finden, scheint hingegen aus heutiger Sicht durchaus plausibler.

Die Piratenpartei fordert deshalb die sofortige Einstellung der Suche nach einer geeigneten Endlagerstätte und die Umwidmung der hierfür vorgesehenen Mittel in einen Sonderfonds der die Forschung an technologischen Lösungen für die Unschädlichmachung von hochradioaktiven Spaltprodukten finanziert.




Programmantrag Nr.
WP010
Beantragt von
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Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Piratenpartei fordert die sofortige Einstellung der Eruierung eines endgültigen Standortes für hochradioaktive Abfälle.
Begründung

Die nunmehr seit Jahrzehnten geführte Suche nach Endlagerstätten für hochradioaktiven Abfall hat bisher nicht zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Die Piratenpartei ist der festen Überzeugung, dass eine irreversible, geologische Verbringung von hochradioaktiven Abfällen, auch nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, für Zeiträume die sich über zehntausende, Hunterdtausende oder sogar Millionen von Jahren erstrecken nicht bewertet werden kann und deshalb unvernünftig sowie grob fahrlässig ist.

Die Wahrscheinlichkeit in den kommenden einhundert Jahren eine technologische Lösung für diese Problematik zu finden, scheint hingegen aus heutiger Sicht durchaus plausibler. Die Piratenpartei fordert deshalb die sofortige Einstellung der Suche nach einer geeigneten Endlagerstätte und die Umwidmung der hierfür vorgesehenen Mittel in einen Sonderfonds der die Forschung an technologischen Lösungen für die Unschädlichmachung von hochradioaktiven Spaltprodukten finanziert.



Programmantrag Nr.
WP011
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Repression stoppen, Prävention starten

Nordrhein-Westfalen ist ein besonderes Land - es ist zugleich Flächenstaat und Metropolregion. Politische Lösungen, die zwischen Rhein und Ruhr funktionieren, sind deshalb auf die gesamte Bundesrepublik übertragbar. Die PIRATEN wollen diesen Ausnahmecharakter für neue Wege in der Suchtpolitik nutzen. Ziel dieser Bemühungen ist es, die von abhängigem Verhalten verursachten sozialen Verwerfungen zu minimieren und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.

Problembewusstsein stärken, riskanten Konsum verhindern

Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist ein intaktes, soziales Umfeld. Wir wollen Eltern, Angehörige und Bezugspersonen dabei unterstützen, Jugendlichen einen risikoarmen Umgang mit Rauschmitteln zu vermitteln.

Flankierend werden wir den Unterricht an nordrhein-westfälischen Schulen um ein fächerübergreifendes Modul erweitern, das über Suchtgefahren aufklärt und den Gebrauch bewusstseinsverändernder Substanzen im historischen und psychosozialen Kontext erarbeitet. Ziel dieses "Rauschkunde" - Unterrichts ist es, Jugendlichen Werkzeuge zur Selbstkontrolle aufzuzeigen und sie über Hilfsangebote zu informieren. Der Präventionsunterricht muss dabei legale Rauschmittel und nichtstoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen, da von ihnen ebenfalls große Gefahren für die Gesellschaft und den direkt Betroffenen ausgehen.

Präventionsarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie ohne Abstinenzdogma betrieben wird, da diese Haltung gerade für junge Menschen unglaubwürdig ist.

Konsumenten schützen, Gesundheitsschäden minimieren

Die PIRATEN glauben, dass eine "drogenfreie Gesellschaft" unmöglich ist*- *so konsumieren beispielsweise in NRW geschätzte 850.000 Menschen Cannabisprodukte. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir sie einsetzen, um jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Wir werden deshalb ein "Drugchecking"-Programm etablieren, das Konsumenten mit diesen mitunter lebensrettenden Informationen versorgt. Als ersten Schritt werden wir die Resultate der vom Landeskriminalamt getesteten Drogen - Verunreinigungen, Streckmittel etc. - in On- und Offlinedatenbanken für Jedermann verfügbar machen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Entkriminalisierung des gelegentlichen Konsums von Drogen muss genutzt werden, um Polizei und Staatsanwaltschaft von zehntausenden Verfahren zu entlasten. Dazu werden wir die Regelung zur "Geringen Menge" von Ausnahmetatbeständen befreien und derart neu formulieren, dass alle Verfahren frühzeitig eingestellt werden können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der §31a BtMG auch auf Einfuhrdelikte angewendet wird. Wir tragen damit dem Umstand Rechnung, dass NRW als Grenzregion mit besonderen Problemen konfrontiert ist.

Illegal gehandelte Cannabisprodukte sind immer häufiger mit Beimengungen verunreinigt, deren Gesundheitsgefahren die des Cannabis übersteigen. Wir werden deshalb einen Modellversuch zur legalen Eigenversorgung mit Cannabisprodukten starten. Zusätzlich setzen wir uns für eine bundesweite Legalisierung der Hanfpflanze ein.

Schwerstabhängigen konsequent helfen, Begleiterkrankungen verhindern

Die vom Bundestag ermöglichte Echtstoffabgabe von Heroin an Schwerstabhängige ist in NRW an besonders hohe Sicherheitsstandards gebunden. Die PIRATEN unterstützen Bemühungen, diese Beschränkungen an die Lebensrealität der Abhängigen anzupassen und arbeitet dabei eng mit Suchthilfeeinrichtungen und Betroffenenvereinen (z.B. JES e.V.) zusammen.

Sucht kennt keine Öffnungszeiten. Wir werden das nordrhein-westfälische Netz an Fixerstuben deshalb ausbauen und mit Mitteln ausstatten, die eine bedarfsgerechte Arbeit jenseits klassischer Bürozeiten ermöglichen. Darüber hinaus werden wir das Konzept "Hilfe durch Drogenkonsumräume" auf andere Substanzen erweitern. Dies wird das frühzeitige Erkennen neuer Rauschtrends ermöglichen und Problemkonsumenten die Scheu vor Hilfsangeboten nehmen.

Die Suchtprobleme der Gesellschaft machen auch vor den Gefängnissen nicht Halt. Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit suchttherapeutischen Angeboten hinkt dieser Entwicklung hinterher. Wir werden diesen Missstand beseitigen und setzen uns für Spritzenautomaten und Herointherapie in Gefängnissen ein.

Bestehende Netzwerke nutzen, gemeinsam Zukunft gestalten

Die PIRATEN NRW streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Genussmitteln und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.

Begründung

Der Konsum von Rauschmitteln wird nach wie vor sowohl gesellschaftlich stigmatisiert als auch strafrechtlich geahndet, obwohl keine wirksamen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und nicht stoffgebundene Süchte nahezu komplett ignoriert werden.



Programmantrag Nr.
WP012
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft

Die NRW-Piraten stellen die Bildungspolitik deshalb ins Zentrum ihres politi­schen Han­delns.

Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unse­rer Gesell­schaft. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt. Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem un­ser materieller und geistiger Wohl­stand beruht. Sie setzt die Standards für un­ser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtferti­gen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlö­sungen zu finden und wenn nötig die gesellschaftliche Richtung zu ändern. Wer die Bil­dung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft auf­gebaut ist.

Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource der deut­schen Volkswirtschaft ge­worden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kultu­rellen und persönlichen Entfaltungs­möglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemei­nen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Her­ausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch gesell­schaftliche, technische und wirtschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel hö­heres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen. Dafür braucht es eine durch­gängige Verbesse­rung der Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Wir wollen das Niveau der beruflichen - und Hochschulabschlüsse verbessern und die Zahl der Absolventen deutlich steigern. Auf­grund des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Schulpflichtigen. Daher muss die Quote der Abschlüsse innerhalb eines Jahrgangs in den kommenden zwei Jahrzehnten deutlich erhöht werden, um den Bedarf der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Wirt­schaft an gut Ausgebildeten zu decken. Dies wollen wir erreichen, indem mehr Schüler zur Hochschulreife gebracht werden und ein Studium beginnen. Auch soll die Abbrecherquote deutlich gesenkt werden. Darüber hinaus gilt es, die Qualität und Flexibilität beruflicher Ausbildungswege zu erhöhen. Diese sollen, wo immer es sinnvoll ist, zu einem Fachhoch­schul- oder Universitätsstudium ausgebaut werden. Letzteres ist vor allem für die Berufe notwendig, in denen eine wissen­schaftlich fundierte Qualifikation immer wichtiger wird.

Die basisdemokrati­sche Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, wie sie von der Piraten­partei gefordert wird, ist nur mit mündigen, selbstbestimm­ten und aufgeklär­ten Bürgern möglich, die sich kritisch, lernfähig und solida­risch in die Willensbildung einbrin­gen wollen. Die Piratenpartei NRW bekennt sich deshalb zu einem umfassenden Bildungs­begriff in der Tradition Humboldts*. Wir sehen in einer besser gebildeten Bevölkerung einen Gewinn für eine demokratische und soziale Gesellschaft, der weit über quantifizier­bare Effekte hinausgeht.

Bildung ist ein Menschenrecht

Das Schulsystem in NRW muss durchlässiger werden. Wir wünschen uns eine vielfältige Bildungslandschaft und unterstützen ausdrücklich auch außerschuli­sche Lernorte. Weder die soziale und kulturelle Herkunft noch die wirtschaftli­chen Voraussetzungen des Eltern­hauses dürfen einen Einfluss auf den individu­ellen Zugang zur Bildung haben. Dieser Ein­fluss soll bis zum Jahr 2030 soweit minimiert werden, dass sich die soziale Zusammenset­zung der Hochschulabsol­venten nicht mehr vom gesellschaftlichen Durchschnitt unter­scheidet. Kein Schüler soll ohne Schulabschluss bleiben. Die NRW-Piraten setzen dabei auf das Prinzip der Förderung des Einzelnen. Nur wenn alle Schüler die richtige in­dividuelle Förderung erhalten, können sich die Potenziale jedes Einzelnen ent­falten.

Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Beibehaltung der bestehenden allge­meinen Schul­pflicht aus. Die Teilnahme am Schulunterricht sichert, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ken­nenlernen. In Form von Mitschülern, Lehrern und sonstigen Betreuern können die Kinder und Jugendlichen Ansprechpartner für Fragestellungen und Probleme finden, die durch die Lebensentwürfe der El­tern oder dem sozialen Umfeld abgelehnt oder tabuisiert würden. Lehrer haben die Aufgabe, die Schüler umfassend über die Möglichkeiten zu in­formieren, wie sie ihren Bildungsweg auch unabhängig von ihren Eltern gestal­ten können. Zur besse­ren Integration von Mitmenschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen soll ein interkulturel­les Bildungsangebot geschaffen werden. Alle Bildungsinstitutionen müssen barrierefrei werden.

Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag

Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen ge­samtgesellschaftlichen Auf­trag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu ga­rantieren. Der Zugang zu Bil­dung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren. Bei der Finanzierung des Bildungssys­tems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen und Solidarität einzufordern. Der Bil­dungsetat muss deutlich ausgeweitet werden.

Selbstverwaltung der Schulen

Die NRW-Piraten lehnen von oben diktierte Reformen des Bildungswesens ve­hement ab. Selbst die besten Reformvorschläge scheitern, wenn sie nicht von allen Beteiligten getra­gen werden. Die NRW-Piraten setzen daher auf die Prin­zipien Selbstverantwortung, Selbst­verwaltung und Transparenz. Die Schulen sollen selbstverwaltete Einheiten werden kön­nen, die auf demokratischem Wege über die Verwendung ihrer finanziellen und personel­len Ressourcen sowie ihre Methoden und Unterrichtsplanung selbst entscheiden. Die zu vermittelnden Grundkompetenzen sowie bestimmte Standards sind für alle Schulen ver­bindlich.

Eine Schule kann die Entlassung in die Selbstverwaltung bei der zuständigen Schulbehörde beantragen. Dem Antrag muss eine Gründungssatzung beigelegt werden, die von der Schulversammlung beschlossen wurde. Die Schulleitung wird auf der Schulversammlung von allen anwesenden Lehrern, Eltern und volljährigen Schülern für fünf Jahre gewählt und nach Ablauf ihrer Amtszeit auf Basis ihres Rechenschaftsberichts entlastet. Um die Selbstverwaltung im Schul­system zu verwirklichen, setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, Lehrkräfte ab sofort nicht mehr zu verbeamten.

Die Finanzierung der Schulen erfolgt auf der Basis der angemeldeten Schüler. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Förderbedarf des Schülers. Die Erfolge der Schulen werden transparent kommuniziert, so dass Eltern und Schüler vor der Anmeldung ihre Schule beurteilen können. Ziel der Selbstver­waltung ist, dass individuelle Schulkonzepte vor Ort von den Betroffenen selbst entwickelt und umgesetzt werden. In der Summe ent­stehen so mehrere paral­lel auswertbare Lösungswege. Außerdem wird Bürokratie abge­baut.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage al­lerdings gleich geblieben.



Programmantrag Nr.
WP013
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Soll den bisherigen Absatz ersetzen.
Frühkindliche Bildung

Der frühkindlichen Bildung kommt für die Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Be­deutung zu. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder ungeachtet der beste­henden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen und unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Her­kunft so zu fördern, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullauf­bahn beginnen.

Die NRW-Piraten fordern deshalb, dass eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnort­nahen Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszei­ten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr flächendeckend angeboten wird. Das Recht darauf ist gesetzlich festzu­schreiben. Die Jugendämter haben die Pflicht, Eltern über die Vorteile eines Kita-Besuchs zu informieren. Dies muss bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes erfol­gen.

Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teil­weise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig. Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffent­lichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommu­nen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstät­ten nicht bereitstellen können, werden vom Land finanziell un­terstützt. Die Landesmittel sind entsprechend aufzustocken. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jah­ren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszuglei­chen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Ausbil­dung des pädagogischen Perso­nals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hoch­schulstudium absol­viert werden. Die Bezahlung muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Ver­besserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes ist anzustreben.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage al­lerdings gleich geblieben.



Programmantrag Nr.
WP014
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Personalschlüssel

Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und An­zahl der be­treuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Integration, Inklusion, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung von Schließungszeiten und Milderung derer Folgen gesetzlich zu verankern, ist ein weite­res Ziel.

Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von El­tern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreu­ungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen. Ergibt sich aus dem Absatz.



Programmantrag Nr.
WP015
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Schule

Für jeden Schüler ist eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuel­len Lerngrup­pen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag vorzusehen. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass die schulische Ganztagsbetreuung die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemes­sen einschränkt. Ein Ganztagsschulangebot soll ein echtes Angebot sein, das Familien Raum für Familienleben, Vereine, Hobbies, Hausaufgaben im Familien­kreis und unverplante Kinderfreizeit lässt. Die Lehrer sind in ih­rer Arbeit durch nicht-lehrendes Personal wie Verwaltungspersonal, Assistenten, Psycholo­gen oder Sozialpädagogen soweit zu unterstützen, dass sie sich auf den eigentli­chen Un­terricht als Kernaufgabe konzentrieren können.

Im Sinne der Menschenrechte und einer Kultur des sozialen Miteinanders muss das Ziel je­der Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen wo immer möglich zu ver­meiden.

Primarstufe

Die vierjährige Primarstufe soll in Zukunft wesentlich mehr Kinder auf einen schulischen Bildungsweg vorbereiten, der mit der Hochschulreife abgeschlos­sen wird. Sie hat daher die Aufgabe, deutlich mehr Kinder mit den dafür not­wendigen Grundkompetenzen auszustat­ten. Dies kann nur durch eine indivi­duelle Förderung der Schüler geschehen, deren Ziel es ist, insbesondere die herkunftsbedingten Leistungsunterschiede auszugleichen. Um diese individuelle Förderung zu gewährleisten, darf die Klassengröße 15 Schüler nicht über­schreiten.

Sekundarstufen I und II
Fließende Schullaufbahn

Die TIMSS-Studie, die DESI-Studie und die PISA-Studien stellten für die Se­kundarstufe I in Deutschland fest, dass sich die mathematischen und literari­schen Kompetenzen von Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten zu ei­nem großen Prozentsatz überschnei­den. Das bedeutet, dass es in allen Schul­formen sehr gute, mittlere und schwache Schüler gibt, nur in unterschiedlichen Prozentanteilen. Hieraus schließt die UNICEF-Studie "Disad­vantages In Rich Nations", dass die Kinder in Deutschland zu früh und falsch den unter­schiedlichen Schultypen innerhalb des Systems zugeführt werden. Die Studie fasst die Si­tuation in Deutschland unter dem Titel: "Germany: Children Sorted For A Life" (Deutsch­land: Kinder für ihr ganzes Leben einsortiert) zusammen, um zu verdeutlichen, dass diese frühe Einsortierung kaum rückgängig zu machen ist. Die PISA-Sonderstudie zu Erfolgschancen von Migrantenkindern kritisiert eben­falls das deutsche Bildungssystem. Migrantenkinder der zweiten Generati­on, also in Deutschland geborene Schüler, mit ausländischen Eltern, erbringen noch schlechtere Leistungen als Mi­grantenkinder der ersten Generation. 40% von ihnen erreichen nicht die zweite von fünf Kompetenzstufen.

Das viergliedrige System, bestehend aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Ge­samtschule, selektiert zu früh und fördert zu wenig. Da sich die ein­gliedrigen Schulsyste­me der PISA-Spitzenreiter Finnland und Kanada in der Vergangenheit als leistungsfähiger erwiesen haben und wir das Ziel verfolgen, die Zahl der Abiturienten pro Jahrgang zu ver­vielfachen, schlagen die NRW-Pi­raten ein eingliedriges Schulsystem vor. Dessen vorrangi­ges Ziel ist es, mög­lichst viele Schüler ohne Qualitätseinbußen zur Hochschulreife zu brin­gen. Alle Schüler sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ohne Schulwechsel das Ab­itur anzusteuern. Ein derart tiefer Eingriff in die Schulrealität kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die NRW-Piraten wollen daher eine schrittweise Umsetzung unter Ein­beziehung aller Beteiligten.

Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell zu pla­nen und zu absolvieren. Auch bei einer umfassenden Beseitigung herkunftsbe­dingter Leistungsunter­schiede wird es immer Unterschiede im Leistungsniveau der Schüler geben. Dies gilt es in der Sekundarstufe I zu berücksichtigen. Die NRW-Piraten schlagen deshalb eine Schule mit unterschiedlichen Geschwindig­keiten vor. Dazu werden die Klassenverbände durch ein flexibles Kurssystem ergänzt und teilweise abgelöst.

Um individuelles Lernen zu ermöglichen, bedeutet das Kurssystem ausdrücklich auch, dass flexible Kleingruppen geschaffen werden, die vermehrt selbststän­dig an Projekten arbei­ten. Diese Kurse sind an Praxis und Lebenswirklichkeit der Schüler ausgerichtet und fä­cherübergreifend angelegt. Die konkrete Ausge­staltung liegt in der Hand der jeweiligen Schule.

Ein flexibles Kurssystem löst zahlreiche Probleme des existierenden Klassen­systems. Man­gelhafte Leistungen in einer bestimmten Zahl von Fächern haben nicht mehr die Wieder­holung der ganzen Klasse zur Folge, sondern lediglich die Wiederholung der mangelhaft abgeschlossenen Kurse. Umgekehrt werden be­sonders leistungsfähige Schüler nicht mehr unterfordert oder zum Übersprin­gen einer ganzen Klasse gezwungen, sondern können Kurse wählen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Übergang in die Sekundarstu­fe II erfolgt fließend, sobald die entsprechende Zahl von Kursen der Sekundarstufe I er­folgreich abgeschlossen wurde. Weitere Zwischenstufen sind möglich. Damit wird auch die Problematik von G9 und G8 vermieden. Flexible Kleingruppen und das Hinführen zu mehr selbstständigen Arbeiten sorgen zudem für höhere Lern- und Leistungsbereitschaft bei den Schülern.

Schulabschlüsse wie der Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife oder das Abitur wer­den durch den erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Zahl von Kursen mit einer beson­deren weiteren Prüfung erlangt. Um das Leistungsni­veau innerhalb einer Schule und lan­desweit vergleichbar zu machen, müssen während der gesamten Schullaufbahn bestimmte Kurse oder Abschnitte durch eine externe zentrale Prüfung abgeschlossen werden. Ein Curriculum mit Pflicht- und Wahlkursen gewährleistet dem einzelnen Schüler ein hohes Maß an Freiheit bei der inhaltlichen Differenzierung seiner Schullaufbahn. Gleichzeitig wird garantiert, dass wichtige Grundkompetenzen im Sinne eines umfassen­den Bildungsideals an alle Schüler vermittelt werden.

Die NRW-Piraten sind sich bewusst, dass ein eingliedriges, kursbasiertes Schul­system nur auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens und nicht von oben herab erfolg­reich eingeführt werden kann.

Schulen der fließenden Schullaufbahn sollen daher als Angebot neben den bis­herigen Schulformen eingeführt werden. Durch Entscheidungen vor Ort werden sich langfristig die flexibelsten und effektivsten Schulen durchsetzen. Zertifika­te sind das verbindende Ele­ment zwischen den verschiedenen Schul­formen.

Individuelle Förderung

Durch den Aufbau eines schulinternen Fördersystems sollen Schüler, deren Leistung nicht befriedigend ist, aber auch Schüler mit überdurchschnittlicher Leistung, individuell unter­stützt werden. Die dafür zusätzlich benötigten Lehr­kräfte sind sofort einzustellen. Die Un­terstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch nicht-lehrendes Personal ist eine wesentli­che Voraussetzung für die Um­setzung der individuellen Förderung. Um einen Unterricht zu gewährleisten, der allen Schülern gerecht wird, darf die Klassen- beziehungsweise Kurs­größe in den Sekundarstufen I und II maximal 15 Schüler betragen. Wo es pädagogisch notwendig ist, wie beispielsweise in speziellen Fördergruppen, muss diese Zahl entspre­chend niedriger sein.

Benotung und Bewertungskriterien

Die Aussagekraft einer Note außerhalb der Rahmenbedingungen, in denen sie erhoben wurde, ist sehr gering. Eine Bewertung der Leistung kann nur als Ori­entierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer innerhalb der Schullaufbahn die­nen. Um diesen Zweck zu erfül­len, sollte die Bewertung von Schülern differen­zierter als durch Noten erfolgen. Dazu gibt es zahlreiche Ansätze, die in der täglichen Praxis stärker umgesetzt werden müssen. Ins­besondere in einem künftigen Kurssystem sind detailliert aufgeschlüsselte fachliche Be­wertungen wünschenswert, um darauf aufbauend die weitere Kurswahl gezielt vorzuneh­men. Dieses soll durch ein Zertifikatssystem erfolgen, welches vollkommen ohne Notenge­bung auskommt, und stattdessen Kompetenzen detailliert be­schreibt. Kopfnoten lehnen die Piraten grundsätzlich ab.

Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem - IT und Lern­mittel

Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe daran.

IT für Schulen

Die IT-Ausstattung der Schulen muss kontinuierlich und flächendeckend auf ei­nem aktuel­len Stand gehalten werden.

Nur in wenigen Städten und Landkreisen werden derzeit die kommunalen Re­chenzentren Unterstützungssysteme für Schulen, zum Beispiel Dateiablageser­ver mit zentral verwalte­ten Zugangsberechtigungen, betrieben. Der Einsatz von Lernmanagementsystemen mit virtuellen Klassenzimmern, auf die auch von zuhause zugegriffen werden kann, bleibt nach wie vor der Initiati­ve einzelner Schulen und Kommunen überlassen.

Die NRW-Piraten regen eine landesweite "IT-Initiative Bildungsinnovation" an. Dabei soll das Land nach und nach alle Schüler ab dem fünften Schuljahr mit standardisierten, mobi­len, digitalen Endgeräten ausstatten. Die Anschaffung soll über Leasingverträge mit Versi­cherung und 24-Stunden-Supportservice stattfinden. Die notwendige Standardsoftware muss zu neunzig bis hundert Prozent aus Open-Source-Angeboten bestehen. Außerdem ist vorgesehen, das Angebot serverbasierter virtueller Lernumgebungen oder Lernmanage­mentsysteme für alle Schulformen auszubauen. Die Bereitstellung der IT-Serverdienstleist­ungen kann über das Netzwerk der lokalen IT-Dienstleister erfolgen. Die fi­nanzielle Belastung beträgt weniger als 3 Euro pro Schüler und Jahr.

Finanzierung der landesweiten IT-Initiative

Die landesweiten Ausgaben für Schul- und Übungsbücher liegen aktuell bei 56 Euro pro Schüler und Jahr. Diese werden zu zwei Dritteln vom Land und zu ei­nem Drittel von den Eltern der Schüler getragen. Auf die öffentliche Hand ent­fallen also 82 Millionen Euro, die Eltern der Schüler zahlen 41 Millionen Euro. Auf Antrag können die Schulbuchkosten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern von den Sozialämtern übernommen werden. Hinzu kom­men eine Millionen Euro für digitale Lerninhalte und Online-Lizenzen, die zu hundert Pro­zent von den Kommunen getragen werden. Die Kosten für papiergebundene Zusatzlek­türe und Fotokopien von derzeit etwa 44 Millionen Euro werden vollständig von den Eltern auf­gebracht und sind nicht erstattungsfähig. Außerdem geben die Eltern in Nordrhein-Westfa­len zusätzlich etwa 260 Millionen Euro für private Nachhilfe aus, um die unzureichende staatliche individuelle Förderung zu er­gänzen. Hieraus ergibt sich eine Gesamtinvestition von 428 Millionen Euro, von denen die öffentliche Hand lediglich 82 Millionen Euro, die Schüler und ihre El­tern aber 346 Millionen Euro beisteuern.

Die "IT-Initiative Bildungsinnovation für Schulen" sieht Ausgaben für Digital- und Online Medien, Lernmanagementsysteme und virtuelle Klassenzimmer von 11 Millionen Euro pro Jahr vor. Für eine flächendeckende Versorgung mit mobi­len Endgeräten für jeden Schüler ab der 5. Klasse ergeben vorsichtige Rech­nungen zusätzliche 151 Millionen Euro jährlich. Die Gesamtbelastung beträgt folglich 162 Millionen Euro pro Jahr. Der Betrag für digitale Lerninhalte soll gleich im ersten Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden. Von den weite­ren Mittel soll jährlich ein Fünftel, bereitgestellt werden, bis im fünften Jahr die vol­le Höhe er­reicht ist.

Die NRW-Piraten streben eine vollständige Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an.

Fortbildung der Lehrkräfte

Die NRW-Piraten regen an, den Umgang mit Lernmanagementsystemen und Online-Medi­en im Rahmen der IT-Initiative in die reguläre Lehreraus- und fort­bildung zu übernehmen. Hierzu ist es erforderlich, landesweit insgesamt 100 medien- und IT-affine Lehrkräfte und Dozenten zur Durchführung dieser Fort­bildungen frei- oder einzustellen. Die zusätzlich notwendigen Investitionen sind in der jährlichen Steigerungsrate der Bildungsinvestitionen enthalten.

Die NRW-Piraten wollen die verpflichtende Lehrkräftefortbildung auf zehn Tage pro Jahr ausbauen. Drei Tage der Lehrkräftefortbildung sollen in universitärer Verantwortung liegen und an universitären Pädagogik- oder Fachseminaren durchgeführt werden. Dies dient ei­nem schnelleren und effizienteren Transfer universitärer Erkenntnisse in die berufliche Pra­xis. Außerdem werden die ent­sprechenden Fachbereiche der Universitäten dazu angehal­ten, sich stärker in der beruflichen Fortbildung zu engagieren. Sie bereiten sich durch ent­sprechende Fortbildungsangebote auf eine allgemein anzustrebende Kultur des lebenslang­en und berufsbegleitenden Lernens vor und sind in diesen Prozess ak­tiv einge­bunden. Die Lehrkräfte entscheiden selbst, welche Fortbildungsange­bote sie aus dem uni­versitären Portfolio wahrnehmen möchten. Die Fortbildun­gen sind nachweispflichtig.

Schulkultur

Schulkultur bedeutet für die NRW-Piraten den vertrauensvollen und partner­schaftlichen Umgang aller Beteiligten miteinander. Das schließt neben Schü­lern, Lehrern und Eltern auch das nicht-pädagogische Personal der Schulen und ihre Kooperationspartner mit ein. Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Schule. Hier müssen die Schulen gestärkt und zeitliche, finanzielle sowie personelle Res­sourcen zur Verfügung ge­stellt werden.

Die Schüler verbringen durch die Ganztagsbetreuung immer mehr Zeit in der Schule. Da­her ist die Umgestaltung der Schulen, von bloßen Lernorten zu ech­ten Lern- und Lebens­räumen, ein zentrales Anliegen der NRW-Piraten. Mensa, Aufenthaltsräume, Ruhezonen, Sportbereiche, Bibliotheken und gestaltete Au­ßenbereiche sollen weiter ausgebaut wer­den. Schule kann auf diese Weise zu verschiedensten Aktivitäten von Schülern, Eltern und anderen einladen, die da­mit positiv auf das Lernklima zurückwirken. In der unterrichtsfrei­en Zeit und in nichtgenutzten Räumen können Veranstaltungen der Schulgemeinschaft statt­finden.

Das Thema Schulkultur muss in der Aus- und Fortbildung von Lehrern mehr Berücksichti­gung finden. Teamstrukturen müssen in der Schule weiter ge­stärkt werden. Vor allem in großen Systemen ist es notwendig, für alle Schüler überschaubare Strukturen zu schaffen, die ein positives Lernklima begünsti­gen. Hilfreich sind dazu verschiedene feste Lehrer­teams, die sich austauschen und koordinieren und dem Schüler als Ansprechpartner zur Seite stehen. Ne­ben den äußeren Strukturen wird die soziale Kompetenz der Schüler, durch den Einsatz vielfältiger Unterrichtsformen, gefördert. Gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Fahrten und Feiern, müssen wieder einen höheren Stellenwert erlan­gen. Interna­tionale Themenprojekte, auch in Kooperation mit Ländern außer­halb Europas, können mit Hilfe der Medien und des Internets verstärkt Ein­gang in den Unterricht finden und die Ori­entierung in einer globalisierten Welt erleichtern.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage aller­dings gleich geblieben.



Programmantrag Nr.
WP016
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Die Inklusive Schule“ soll dem Wahlpro­gramm hinter dem Punkt Schule im Bereich Bildung hinzu gefügt werden.
Die inklusive Schule

Bildung ist Voraussetzung für Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilha­be. Der erste Schritt, strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken, ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinde­rung. Dies kann nur durch ein konse­quent inklusives Bildungssystem geschaf­fen werden. Die NRW-Piraten stehen für ein Bil­dungssystem, das den Bedürf­nissen aller Schüler gerecht wird und allen Schülern die glei­chen Rechte, Chan­cen und Beteiligungsmöglichkeiten bietet.

Daher streben die NRW-Piraten einen kontinuierlichen Rückbau der Förder­schulen in NRW an. Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen sollen weitestge­hend in die allgemeinbilden­den Schulen eingebunden werden. Dem sukzessi­ven Rückbau der Förderschulen muss ein entsprechender Ausbau der Regel­schulen gegenüberstehen. Wir wollen den Rechtsan­spruch auf inklusive Bildung so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern. Elternwille auf Augenhöhe ist dabei oberstes Gebot.

Das durch die Schließung der Förderschulen eingesparte Geld muss zu 100 % in die inklu­sive Schule investiert werden und darf nicht zum Stopfen von Haus­haltslöchern dienen. Die NRW-Piraten fordern, zügig die Rahmenbedingungen für (gelungene) Inklusion zu schaffen. Die Schulen müssen umgebaut, perso­nell und strukturell entsprechend ausge­stattet und die Lehrkräfte hierfür aus- und weitergebildet werden. Für eine ausreichende personelle Aus­stattung muss der Personalschlüssel deutlich erhöht werden. Inklusiv arbei­tende Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vorbe­reitet zu werden. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt wer­den. Wir fordern die Einbeziehung aller betroffenen Schüler und Eltern in eine sachliche und ideologiefrei-geführte Diskussion. Die Entscheidungen zur inklu­siven Schule wurden bisher von Politi­kern, Bildungsexperten, Sprechern von Verbänden und einzelnen sehr engagierten Eltern diskutiert und dann getrof­fen. Die Mehrzahl der Betroffenen blieb dabei außen vor.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Als „behindert“ gilt laut der UN-Behindertenrechtskonvention, der in geistiger, seelischer oder körperlicher Art beeinträchtigt ist, eine Lern-, Sprach- oder Sin­nesbehinderung hat, die mehr als 6 Monate andauert und deren Beeinträchti­gung durch medizinische Hilfsmittel nicht behoben werden kann. Das „Überein­kommen über die Rechte von Menschen mit Be­hinderung“ fordert die Achtung der Menschenwürde des Einzelnen, das Bekenntnis zur Chancengleichheit und zum Recht auf Wahrung der Identität. Die Konvention trat 2008 in Kraft, ist in NRW aber noch nicht umgesetzt.

Betrachtet man die aktuelle Situation und die nicht immer sachlich geführte Diskussion, steht zu befürchten, dass der eigentlich gute Ansatz zum Desaster für einige Schüler wird, besonders für manche Förderschülerinnen und Förder­schüler. Viele Lehrer, die derzeit in­klusiv arbeiten, haben sich für diese neue Aufgabe freiwillig gemeldet und waren voller En­thusiasmus. Die mangelhaften Bedingungen führen derzeit dazu, dass bei einigen dieser Lehrer der Enthusias­mus in Frust umschlägt und durch Überforderung Inklusion angezwei­felt wird. Manche Städte begrüßen den inklusiven Ansatz sehr und rechnen schon aus, wie viele För­derschulen geschlossen werden können. Die Einsparungen bei Ge­bäuden, Unterhaltskos­ten und nicht lehrendem Personal werden zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt.

Die allgemeinen Schulen haben begonnen, “Förderschüler” mit den Schwer­punkten L, E und S aufzunehmen. Die Lehrer der Regelschulen stehen der neu­en Situation häufig ratlos gegenüber. Sonderpädagogen unterstützen oft nur eine sehr begrenzte Stundenzahl. Den Rest der Zeit werden die “Förderschüler” irgendwie mit durchgezogen.Von Förderung kann keine Rede sein!

Es muss sichergestellt sein, dass durchgängig ein Sonderpädagoge in Doppel­besetzung die inklusive Klasse im Team mit dem Klassenlehrer betreut. Dafür reicht der aktuelle Vertei­lungsschlüssel nicht aus. Der Personalschlüssel muss erhöht werden. Sonderpädagogen dürfen nicht für Vertretungsunterricht miss­braucht werden!

Lehrer der allgemeinen Schulen beklagen zu Recht, für die neuen Aufgaben nicht ausgebil­det worden zu sein. Viele Schüler benötigen besondere Unter­stützung, die eine Lehrkraft der allgemeinen Schule unter Umständen weder diagnostizieren noch umsetzen kann. Bei­spielhaft sind hier die mannigfaltigen Ausprägungen von Autismus zu nennen. Inklusiv ar­beitende Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vor­bereitet zu wer­den. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt werden, bevor inklu­siv gearbeitet wird. Wir fordern eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer, die in der Inklusion arbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können. Wöchentliche Teamsit­zungen müssen zeitlich in der Präsenszeit festgelegt sein.

Eine gelungen Inklusion impliziert zusätzliche Investitionen in unser Bildungs­system. Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass die finanzielle Situation in NRW eine kurzfristige Finan­zierung der enormen Kosten zulassen würde. Auch die Kommunen werden es sich kaum leisten können, die benötigten Inklusionsas­sistenten, wie im Gutachten gefordert, über das Jugendamt oder das Sozialamt zu finanzieren.

Wir Piraten stehen für eine freie Gesellschaft, in der das Individuum entschei­det, wie es sein Leben gestalten möchte, solange andere nicht beeinträchtigt werden. Jeder Schüler hat das Recht auf einen Platz in einer naheliegenden all­gemeinen Schule, aber Schüler, oder deren Eltern, sollten sich in einer ange­messenen Übergangszeit auch für eine Förder­schule entscheiden dürfen. Daher ist eine kurzfristige, vollständige Abschaffung von För­derschulen oder Kompe­tenzzentren unsinnig.

Inklusion kann nur funktionieren, wenn das Angebot der allgemeinen Schule gleichwertig oder höherwertig als die Förderung durch die Förderschule ist. Die Förderschulen sollten nicht per Gesetz, sondern durch die Schüler bzw. Eltern, die ihre Kinder dort nicht mehr anmelden, aufgelöst werden.



Programmantrag Nr.
WP017
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlpro­gramm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ur­sprünglichen Text beizubehalten.

Hochschule

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel zu einer Informations- und Wissensgesell­schaft. Auf die Herausforderungen, die mit diesem Wandel ver­bunden sind, muss sich die Gesellschaft einstellen. Daher sehen die NRW-Pira­ten die Gesellschaft in der Pflicht, jedem Menschen die Chance auf eine Hoch­schulbildung zu ermöglichen. In unserem bildungspoli­tischen Konzept spielen die Hochschulen eine wichtige Rolle. Denn an den Universitäten und Fachhoch­schulen wird neues Wissen geschaffen, die bestehenden Wissensbestände an die nächsten Generationen vermittelt und diese in Wissenschaft und Forschung eingewie­sen. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist die För­derung von Grundla­genforschung und wissenschaftlicher Lehre von zentraler Bedeutung. Die NRW-Piraten be­trachten dies als eine öffentliche Aufgabe.

Finanzierung

Deshalb muss die öffentliche Hand an der Finanzierung der Hochschulen betei­ligt werden. Es ist Aufgabe der Landespolitik zu gewährleisten, dass den Hochschulen verlässlich aus­reichend Mittel zur Verfügung stehen, um Grundla­genforschung und akademische Ausbil­dung wirksam betreiben zu können. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Hochschulen seit Jahrzehnten eklatant unterfinanziert. Die Verschlechterung der Studien­bedingungen, wach­sende Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein enormer Innovationsstau sind die Folgen dieser Politik. Diese Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. In Studiengebühren sehen die NRW-Piraten kein geeig­netes Mittel, um die Finanzlage der Hochschulen nachhaltig zu ver­bessern und lehnen ihre Wiedereinführung ab.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Regelungen eingeführt, die es den Stu­dierenden erschweren, die Dauer ihres Studiums selbst zu bestimmen. Speziell seit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge ist es kaum noch möglich, ein Studium durch Ne­bentätigkeiten zu finanzieren, ohne die Studien­zeit drastisch zu verlängern. Um ein Studi­um zu finanzieren, gewinnt das BAföG an Bedeutung und ist deshalb wichtiger geworden. Die Anforderungen zum Bezug von BAföG sind für viele Studierende jedoch zu eng ge­fasst. Die NRW-Piraten fordern die Zahl der Bezugsberechtigten für das BAföG zu erhöhen und dieses für alle Studierenden elternunabhängig zu gestalten. Jeder Studie­rende sollte unabhängig vom Einkommen der Eltern sein BAföG beziehen kön­nen. Ein Studium darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess, der in der Erklärung von Bologna seinen Anfang nahm, hatte eigent­lich nur ein Ziel: Die Internationalisierung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse her­zustellen. In jedem unterzeichnenden Land sollte so klar sein, was ein Studierender stu­diert hat und was er innerhalb dieses Studiums geleistet hat. Heute wird der Bologna-Pro­zess jedoch mit Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, Überlastung der Studierenden und hohen Abbrecherquoten gleichgesetzt. Die ursprünglichen Ziele des Bologna-Prozesses wurden jedoch auch nach seinem offiziellen Abschluss nicht erreicht. Daher ist weiterhin an einer Vergleichbarkeit von Studiengängen, national sowie international, zu arbeiten.

Mitbestimmung

Hochschulen sollen Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die sich selbst demokra­tisch verwalten, stattdessen werden sie durch den Hochschulrat fremdbestimmt. Nach ak­tueller Gesetzeslage besteht der Hochschulrat mindestens zur Hälfte aus externen Ver­tretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der Hochschulrat wählt unter anderem das Präsi­dium der Hochschule und kann so die Entwicklungs- und Wirtschaftspläne der Hochschule im eigenen Interesse mitbestimmen. Die NRW-Piraten wollen den Hochschulrat als unde­mokratisches Gremium sofort abschaffen und setzen sich für Gleichberechtigung von Mit­arbeitern, Studierenden und Professoren in den Hochschulgremien ein.

In einigen Bundesländern wurden die verfassten Studierendenschaften stark einge­schränkt oder sogar komplett abgeschafft. Diesem Trend stellen sich die NRW-Piraten ent­schieden entgegen. Die verfasste Studierendenschaft ist als Interessenvertretung der Stu­dierenden unverzichtbar. Sie versetzt zudem die heranwachsenden Bürger unseres Landes in die Lage, Demokratie zu erlernen, zu gestalten und aktiv zu erleben. Die NRW-Piraten setzen sich deshalb für den Erhalt dieser demokratischen Strukturen ein.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage aller­dings gleich geblieben.

Der Inhalt des Wahlprogrammes wurde aktualisiert ohne die ursprüngliche In­tention zu verlieren. Abweichungen von der ursprünglichen Intention gibt es nur in wenigen Ausnah­mefälle. Sie sind dadurch zu erklären, dass teilweise Wi­dersprüche entdeckt wurden oder die entsprechenden Stellen im Text von den Kernaussagen der Piratenpartei abgewichen sind. Weggefallen sind einige Punkte die im 2010er-Programm nicht ausreichend erklärt wurden und hier­durch unklar waren. Neue Inhaltliche Punkte zur Hochschulpolitik sind nicht in der Neuauflage verarbeitet, sondern werden den Piraten separat zur Abstim­mung vorgelegt.



Programmantrag Nr.
WP018
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlpro­gramm 2012 soll im Abschnitt Mitbestimmung als zweiter Absatz ergänzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Darüber hinaus fordern die NRW-Piraten die komplette Revision des am 25. Oktober 2006 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem Ziel, die demokratischen Strukturen in­nerhalb der Hochschulen wieder herzustel­len und zu erweitern.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Der Name „Hochschulfreiheitsgesetz“ ist ein Euphemismus. Mit dem Ziel der Entbürokrati­sierung und Verschlankung wurde die bisherige Autonomie der Hochschulen in der Wahr­nehmung ihrer auch gesellschaftlichen Verpflichtungen aufgehoben zugunsten einer Unter­werfung unter die „Gesetze“ des Marktes. So wird die fachhochschulische und universitäre Vermittlung von Bildungsinhalten aus einer staatlichen Abhängigkeit in das freie Wasser eines Marktes entlas­sen, der alles produzierte Wissen dem Diktat einer marktwirtschaftli­chen Ver­wertbarkeit unterwirft und die Hochschulen zwingt, sich zuvörderst um die wirt­schaftliche Verwertbarkeit ihres Wissens zu kümmern sowie ihre Lehr- und Lernangebote nach Marktkriterien auszurichten.

Dies stellt jedoch einen Selbstwiderspruch dar, denn was heute als ein positives marktwirt­schaftliches Verwertbarkeitskriterium gilt, kann morgen schon irrele­vant sein und umge­kehrt. Es wird somit eine grundlegende antizipierende Fä­higkeit der neoliberalen Markt­konzeption suggeriert, die diese jedoch aus ganz prinzipiellen Gründen nicht hat, bzw. nicht haben kann.

Die gesamte Konzeption des aktuell gültigen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ ba­siert auf ei­nem als neoliberal zu bezeichnenden und daher deutlich einge­schränkten Freiheitsbegriff, der darüber hinausgehende Konzeptionen mensch­licher Selbstverwirklichung vollständig außer Acht läßt.

Darüber hinaus wirkt sich das Gesetz als extrem innovationshemmend und wirt­schafts-schädigend im Sinne der Schaffung neuer Marktkontexte aus. Es widerspricht zutiefst dem piratigen Gedanken einer offenen Universität mit offenem Zu­griff auf das produzierte Wissen.

Das piratige open access muss seine Entsprechung in einer open knowledge production finden.



Programmantrag Nr.
WP019
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlpro­gramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung er­gänzt werden durch den folgenden Ab­satz.
Drittmittel

Schon seit längerer Zeit lässt sich beobachten, dass Hochschulen unterfinan­ziert sind. Da­durch sind sie gezwungen, verstärkt Drittmittel einzuwerben. In der Öffentlichkeit wird dies so dargestellt, als stünden dadurch zusätzliche Gel­der für gezieltere Forschung zur Verfügung, doch in Wirklichkeit werden die eingeworbenen Drittmittel oftmals für planmä­ßige Aufgaben wie die Lehre be­nötigt. Für die NRW-Piraten ist dies kein haltbarer Zustand. Wir setzen uns da­für ein, den Hochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um ih­ren aufgetragenen Aufgaben gerecht zu werden.

Begründung

Dieser Antrag ergänzt den Bereich Hochschule um den wichtigen Punkt der Drittmittel.

Drittmittel sind als Finanzquelle für Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Wir sollten uns klar dazu positionieren, dass Drittmittel kein Ersatz für Geld aus dem Etat einer Hochschu­le sind und der Staat auch ohne Drittmittel die finan­zielle Versorgung der Hochschulen si­cherstellen muss.



Programmantrag Nr.
WP019
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlpro­gramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung/Drittmittel ergänzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Ein Teil der durch Drittmittel eingeworbenen Gelder wird durch staatliche För­derung be­reitgestellt. Die Notwendigkeit dieser Förderprogramme ist zu hinter­fragen und eventuell freiwerdende Gelder sind dem Etat der Hochschulen zuzu­führen. Hierdurch können Hoch­schulen die Gelder an den Stellen einsetzen wo sie benötigt werden. Zusätzlich entfällt der durch Antragsprozesse entstehende Mehraufwand.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Hiermit zeigen wir einen Weg auf, wie die Unterfinanzierung von Hochschulen zumindest teilweise angegangen werden kann. Durch ein Verschieben von För­dermitteln in den Etat der Hochschulen kann Geld auf ehrliche Art dafür ge­nutzt werden wofür es gedacht ist. Das Feststellen der Notwendigkeit von För­derprogrammen und die anschließende Vertei­lung an Hochschulen sind aller­dings komplexere Detailfragen.



Programmantrag Nr.
WP020
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlpro­gramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung/Drittmittel ergänzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Zu der Drittmitteleinwerbung zählen auch Drittmittel aus der Privatwirtschaft. Die For­schungsfreiheit an den Hochschulen ist gefährdet, wenn private Auf­tragsgeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen. Dadurch wird ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit als öffentliches Forschungsergeb­nis verkauft. Die NRW-Piraten for­dern daher eine deutliche Nennung privater Förderer. Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auf­tragsgeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft ge­schaffen die durch öffentliche Gelder mitfinanziert wurden. Unter Beteiligung von öffentlic­hen Geldern sind, nach Meinung der NRW-Piraten, alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Drittmittel aus der Privatwirtschaft ist ein Thema bei dem sich die Piraten alle einig sind, bislang hat es aber noch nicht seinen Weg ins Wahlprogramm ge­funden. In diesem Antrag werden zwei Probleme mit Drittmitteln aus der Pri­vatwirtschaft adressiert: Die privaten Auftragsgeber verfolgen mit ihrem For­schungsauftrag einen bestimmten Zweck und die Mitfinanzierung der For­schung von privaten Auftragsgebern durch öffentliche Gelder. In beiden Fragen stehen die Piraten bereits seit langem für mehr Transparenz.



Programmantrag Nr.
WP021
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Erwachsenenbildung“ aus dem Wahl­programm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ur­sprünglichen Text beizubehalten.

Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung ist ein weites Feld. Sie reicht von Alphabetisierungs­kursen und Sprachkursen im Rahmen der Integration von Zuwanderern, über die betriebliche Fortbil­dung und privatwirtschaftliche Qualifizierung, bis hin zu einem Zweit- oder Drittstudium an einer Hochschule. Die Landesregierung soll­te den Aufbau von frei zugänglichem Lehr- und Unterrichtsmaterialien in diesen Bereichen finanziell fördern, um den Zugang zu Bildung auch für Erwachsene zu vereinfachen. Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Es ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovationskraft unserer Volkswirt­schaft zu er­halten und auszubauen. Die Piratenpartei regt daher an, das Sys­tem der Volkshochschulen durch den Ausbau zertifizierter Fortbildungsmöglich­keiten zu stärken. Das kann parallel zu den existierenden privatwirtschaftlichen Bildungsunternehmen und -initiativen vonstatten­gehen. Dazu sollen die Volks­hochschulen durch die Einführung von Sommerseminaren, Onlinekursen und durch Lehrpläne in Kooperation mit den Berufsakademien, Fachhoch­schulen und Universitäten noch effizienter als bisher in unsere Bildungslandschaft inte­griert werden. Hierzu ist die Bereitstellung von Online-Werkzeugen unerläss­lich, die ein orts- und zeitunabhängiges Lernen fördern und ermöglichen. Ange­regt wird daher die staatlich finanzierte beziehungsweise staatlich geförderte Bereitstellung von Lernplattfor­men zum integrierten Lernen als flankierende Maßnahme.

Erwachsenenbildung geht als Teil des lebenslangen Lernens weit über Fort- und Weiterbil­dungsmaßnahmen hinaus. Die NRW-Piraten sehen die Landesregierun­gen in der Pflicht, le­benslanges Lernen durch Bereitstellung von kostenfrei zu­gänglichem Lehrmaterial für Standardabschlüsse und Zertifizierungen, sowie dem Angebot von modularen Prüfungen zu fördern. Die Materialien sind gleich­zeitig als Ergänzung zum Schulunterricht für Schüler und umgekehrt nutzbar. Die NRW-Piraten unterstützen außerdem den Ausbau und die För­derung von Projekten für Offene Bildung, bei denen Bildungsinhalte kostenlos und allge­mein verfügbar gemacht werden.

Die NRW-Piraten sehen einen wesentlichen Aspekt für eine Steigerung der all­gemeinen Bil­dung in der Fehlertoleranz von Bildungssystemen. Menschen in ei­ner finanziell angespann­ten Lage müssen die Möglichkeit haben, Fehler zu ma­chen beziehungsweise Fehlentschei­dungen zu treffen. Systeme, die jedem nur eine einzige Chance bieten, bestrafen gerade diejenigen, die sich zusätzliche Kurse oder Prüfungen nicht leisten können. Eine Kostenex­plosion lässt sich durch den verstärkten Einsatz moderner Medien und staatlicher Selbst­lernangebote verhindern, ergänzt durch regelmäßige öffentliche Prüfungstermine.

Die Erwachsenenbildung der Zukunft wird sich durch einen nahezu formlosen Zugang zu öffentlichen und öffentlich anerkannten, kostenfreien, außerschuli­schen Lernprogrammen mit geringen Prüfungskosten auszeichnen müssen. Mo­dulare Zertifizierungen erlauben da­bei das Sammeln von Einzelzertifikaten auch über einen langen Zeitraum, die letztlich zu Abschlüssen bis in den Hoch­schulbereich zusammengefasst werden können. In der Folge ergeben sich flexi­ble Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Moti­vation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung. Die Notwendig­keit ei­ner Anmeldung mit langfristigen Verpflichtungen oder Kosten entfällt. Das vereinfacht den Zugang zu Bildungsmaßnahmen gerade für Alleinerziehen­de, Beschäftigte in prekären Ar­beitsverhältnissen, Saisonarbeiter, Kurzarbeiter und Erkrankte deutlich. Ebenso ist die An­erkennung von äquivalenten Kursen und Prüfungen aus dem Ausland möglich.

Solche Maßnahmen eröffnen zugleich Möglichkeiten, die erworbenen Fähigkei­ten und Kenntnisse entsprechend zertifizieren zu lassen. Generell stehen dabei Prüfungen, die sich an einen Kurs anschließen, auch Selbstlernern offen.

Die NRW-Piraten setzen sich für eine stärkere Öffnung, Vernetzung, Kommuni­kation und Zusammenarbeit der bisher oft abgeschottet arbeitenden Bildungs­institutionen ein. Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kommt eine wichti­ge Rolle als Produzent und Anbie­ter von Materialien zur Unterstützung von Lerninhalten zu. Im Medienbereich ist verstärkt darauf zu achten, dass jeder Mehrwert, der durch den Einsatz von öffentlichen Mitteln er­zeugt wird, dem Bürger unentgeltlich zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für Me­dieninhalte, die über das Internet langfristig in Archiven verfügbar gehalten werden müs­sen, sobald die Möglichkeit hierzu besteht.

Wir sehen den Erhalt und den Ausbau staatlicher und privater Förderprogram­me als wich­tig an. Als Zielgruppe solcher Programme sind alle Lernwilligen zu begreifen, unabhängig von deren bisherigen Bildungsbiografien. In Schule und Medien soll daher verstärkt auf Bildungsangebote, Fördermöglichkeiten und die Vergabemodalitäten hingewiesen werden. Wesentlicher Bestandteil sinnvoller Bildungsförderung ist eine geringe Zugangsschwelle. Informationen über Bil­dungsmöglichkeiten müssen leicht auffindbar sein und dürfen kein Herrschafts­wissen darstellen.

Die NRW-Piraten sehen es im Rahmen des lebenslangen Lernens als konse­quent an, auch Förderprogramme und Stipendien für Erwachsene anzubieten. Wir betrachten neben be­rufsbegleitender Weiterbildung auch Bildungsurlaub als wichtigen Teil des Arbeitslebens und als wichtiges Element der Erwachse­nenbildung, zur Erweiterung des geistigen Hori­zonts.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage aller­dings gleich geblieben.



Programmantrag Nr.
WP022
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Freie Bürgeruniversität“ soll dem Wahl­programm hinter dem Punkt „Erwachsenenbildung“ im Be­reich Bildung hinzu gefügt werden.
Freie Bürgeruniversität

Die NRW-Piraten regen an, in der bestehenden Infrastruktur eine freie Bürge­runiversität Nordrhein-Westfalen mit Standorten in allen 22 kreisfreien Städ­ten, allen 30 Landkreisen und in der Städteregion Aachen zu gründen. Die freie Bürgeruniversität NRW ist prinzipiell jedem Bürger zugänglich.

Ziele der freien Bürgeruniversität NRW sind:
1. der landesweite Ausbau nachschulischer Ausbildungsgänge und Zertifikats­kurse in Ver­netzung mit einem flächendeckenden Angebot berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung sowie freier Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, wie es die Europäische Uni­on definiert,*
2. die räumliche und logistische Entlastung der Regelstudiengänge an allen Universitäten,
3. die Bereitstellung didaktisch aufbereiteter Informationen und Lehr- und Lernmaterialien unter Einbeziehung von Lernmanagementsoftware, virtuellen Lernräumen sowie Videokon­ferenzen für Präsenzveranstaltung.

Wünschenswert ist, dass die Fernuniversität Hagen bei diesem Konzept die Rol­le einer Clearingstelle für die Bildungsangebote einnimmt und die Medienver­bundkommission übernimmt, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medi­enverbund bestimmten in­haltlichen Standards entsprechen.

Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Grundintention ist, dass wir technologisch hinter den heute exis­tierenden Möglichkeiten zurückbleiben, ein offenes Bildungssystem zu etablie­ren und zu praktizieren. Eine dezentrale, modulare Universitätstruktur, die nicht rein virtuell ist, sondern durch Prä­senzstandorte überall in NRW ergänzt wird.

Die Umsetzung kann folgendermaßen geschehen:

Standorte der Freien Bürgeruniversität NRW sind –
1.in Städten mit eigener Universität und/oder Fachhochschule die Universi­täten und Fachhochschulen,
2.in Städten ohne Fachhochschulen und Universitäten die Volkshochschulen im Ver­bund mit den kommunalen Medienzentren.
3.Im Rahmen dieser Vernetzung der Institutionen und Gebietskörperschaf­ten soll die Fernuniversität Hagen die Rolle einer Clearingstelle und Me­dienverbundkommission übernehmen, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medienverbund bestimm­ten inhaltlichen Standards entspre­chen.

Als Finanzierungsidee kann in Frage der Bildungscheck und die Bildungsprämie kommen:

  • Bildungsscheck

http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbei­ten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php



Programmantrag Nr.
WP023
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Absatz „Finanzierung“ aus dem Wahlpro­gramm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Ab­satz.

Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ur­sprünglichen Text beizubehalten.

Finanzierung

Die bildungspolitischen Aufgaben, die vor uns liegen, können durch eine Um­schichtung der Landesmittel allein nicht finanziert werden. Schon die Reduzie­rung der Klassen- und Kurs­größen ist nur möglich, wenn die Zahl der Lehrkräf­te und damit die Personalausgaben er­höht werden. Dies gilt selbst bei sinken­den Schülerzahlen. Die NRW-Piraten gehen davon aus, dass der Bildungshaus­halt zur Realisierung der Aufgaben innerhalb von zehn Jahren vervielfacht wer­den muss. Dazu muss gemeinsam mit dem Bund ein neuer Finanzierungs­modus vereinbart werden.

Keine Bildung ist zu teuer!

Durch die Verbesserung der Bildung wird die Grundlage für ein wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft und damit für steigende Steuereinnahmen gelegt. Folgekosten in den sozia­len Sicherungssystemen können nachhaltig eingespart werden. Die NRW-Piraten weisen darauf hin, dass sich höhere Investitionen in Bildung langfristig und gesamtgesellschaftlich rechnen.

Die NRW-Piraten streben mit der Einführung eines modularen und flexiblen Systems ein bundesweit kompatibles Schul- und Bildungssystem an. Langfris­tig sollte die Verantwor­tung für die Organisation der Bildung im Rahmen einer Grundgesetzänderung in die Hand des Bundes übergehen.

Begründung

Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage aller­dings gleich geblieben.



Programmantrag Nr.
WP024
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Reihenfolge der Punkte des Wahlprogrammes im Bereich Bildung sollen wie unten dargestellt umgestellt wer­den.

Sollten einzelne Anträge/Abschnitte abgelehnt worden sein, beantragen wir, die entfallenden Abschnitte in der Sortie­rung zu entfernen und die restlichen Abschnitte aufzurück­en.

  • Präambel
  • Frühkindliche Bildung
  • Personalschlüssel
  • Schule
  • Die inklusive Schule
  • Selbstverwaltung
  • Hochschule
  • Erwachsenenbildung
  • Freie Bürgeruniversität
  • Finanzierung
Begründung

Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.

Dieser Antrag dient lediglich dazu, sicher zu stellen, dass alle Punkte des Bildungsprog­ramms in der richtigen Reihenfolge im Programm stehen. Der Inhalt des Absatzes er­scheint selber erscheint nicht.



Programmantrag Nr.
W025
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
1.Verbraucherschutz als neues Kernthema

= Übernahme aus WP 2010, nur der letzte Absatz wird geändert, Formulierungen sind im Lektorat optimiert worden Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit tragen sie zwei Sachverhalten Rechnung. Die ganzheitliche Umsetzung mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie stringente Lobbyismus Kritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz. Die NRW-Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes erkannt. Wir wollen uns dieser Herausforderung stellen, der sich kaum eine andere Partei annimmt. Dabei sind sich die NRW-Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.

Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Die NRW-Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Verbraucherschutz soll zum integralen Bestandteil aller Politik werden, indem die Auswirkungen geplanter Gesetze für Verbraucher von vornherein berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit Verbraucherschutz-Organisationen wie den Verbraucherzentralen an.

In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das durch fortschreitende Privatisierung und Liberalisierung für Verbraucher immer undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht in angemessener Weise mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang vom Gesetzgeber nur teilweise berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesen Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Parlament und Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung zu verstehen und nicht als Vertreter von Unternehmensinteressen. Dem Interesse des Gemeinwohls ist soweit der Vorzug gegenüber Unternehmensinteressen zu geben, wie es zum Ausgleich des strukturell und mittelbedingten Ungleichgewichts erforderlich ist.

Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft. Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung der Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes, die bei den NRW-Piraten besonderes Gewicht haben. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der NRW-Piraten.

Konkret streben wir die Umsetzung folgender Maßnahmen an: Ist eine landespolitische Umsetzung nicht möglich, soll eine Initiative durch den Bundesrat oder im Bundestag eingebracht werden.

2. Stärkung der Verbraucherpolitik

Eigenes Ministerium für Verbraucherschutz In der Zusammenlegung der Ressorts Landwirtschaft und Verbraucherschutz im gleichen Ministerium ist ein ständiger Interessenkonflikt angelegt, da die gleiche Behörde sowohl die Interessen der Erzeuger (Landwirte) als auch die Interessen der Verbraucher vertreten soll. Wir fordern stattdessen ein gesondertes Ministerium für den Verbraucherschutz.

2.1 Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel = keine Änderungen, Übernahme aus WP 2010, Formulierungen sind im Lektorat optimiert worden Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Maßgabe ist dabei, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Wir wollen also einen „Verbraucher-Check“ von Gesetzen, bevor sie erlassen werden.

2.2 Verbraucherpolitische Programmatik = Punkt soll ersatzlos gestrichen werden Wir wollen eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich der Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.

2.3 Lobbyisten-Verbot bei Gesetzesentwürfen Für den Einsatz von Vertretern von Unternehmensinteressen oder Lobbyisten als externe Beschäftigte der Landesregierung fordern die NRW-Piraten einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex. Dieser soll unter anderem die Mitarbeit solcher externer Mitarbeiter an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbieten, sofern deren Unternehmen aus der Mitwirkung ein Vorteil entstehen kann.

2.6 Am Bedarf orientierter Ausbau des Beratungsangebotes Die Verbraucherberatung soll ausgebaut werden, um ein flächendeckendes Basisangebot und eine an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtete unabhängige dauerhafte Beratungsstruktur auf hohem Niveau sicherzustellen, erforderlichenfalls mit Beratern mit multikulturellen Hintergrund.

3. Gesunde und sichere Ernährung Verbesserung der Lebensmittelsicherheit Die NRW-Piraten wollen die Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen verbessern. Das bedeutet insbesondere, die Lebensmittelkontrollen soweit auszuweiten, wie es erforderlich ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln sicher zu stellen.

4. Transparenz im Gesundheitswesen durch Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes wollen wir klarstellen, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, ein öffentliches und für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.

5. Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten 5.1 Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen Die NRW-Piraten setzen sich für eine Gesetzesinitiative ein, die gewährleistet, dass der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einhergeht. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Strom-Zusammensetzung sowie Kündigungs- und Verlängerungsfristen angestrebt. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage zu wechseln.

5.2 Gründung neutraler Netzgesellschaften und mehr Wettbewerb Die NRW-Piraten möchten die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen. Daher setzen sie sich für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung ein und unterstützen die Gründung neutraler Netzgesellschaften.

6. Transparenz beim Konsum durch klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter Das Land NRW soll im Bundestag eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.

7. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt 7.1 Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten Die NRW-Piraten wollen die Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten ausweiten. Das kann zum Beispiel durch ein Vetorecht für Gesetze geschehen, die den Datenschutz hinreichend missachten. 7.2 Erforschung von sicheren Technologien Wir wollen, dass sichere Technologien, Software und unternehmensinterne Abläufe erforscht werden. Bei der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen sollen Datensparsamkeit und Datenvermeidung entscheidende Ziele bilden. 7.3 Reform des Urheberrechts Das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren. Die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten soll festgeschrieben werden. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren. Das Recht auf Privat- und Sicherheitskopien ist gesetzlich zu verankern. Die Reform soll dazu führen, dass das generelle Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen gestrichen wird, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft. 7.4 Erweiterung des Datenschutzes Das Land NRW soll im Bundesrat außerdem eine Initiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, die zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt. Dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten. 7.5 Gesetzesnovelle zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Die NRW-Piraten setzen sich für eine Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im Wege eine Initiative im Bundesrat ein. Die Maßgabe soll sein, dass Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, schriftlich bestätigt werden müssen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

8. Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz, Information und Bildung

8.1 Verbraucherbildung von Kindern & Jugendlichen Die NRW-Piraten wollen, dass Verbraucherbildungsangebote auf allen schulischen Ebenen gefördert werden. Nur informierte Bürger können die für sich richtigen Entscheidungen treffen.

8.3 Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes Die NRW-Piraten fordern eine Initiative des Landes NRW für eine umfassende Reform und einen Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes. Dabei sollen die Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen transparent gemacht werden. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes soll auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Behörden sollen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten, ohne allerdings die weiterhin bestehende Unschuldsvermutung. Durch diese Maßnahme sollen die Anbieter stärker davon abgeschreckt werden, verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel in den Handel zu bringen.

Datenbank zur Medikation in der Tieraufzucht Derzeit beschränkt sich der Verbraucherschutz darauf, im Nachhinein auf Lebensmittelskandale zu reagieren. Eine proaktive Maßnahme wäre die vollständige Erfassung der Medikation in der Tieraufzucht. Wir fordern daher eine Datenbank, in der sämtliche Medikamentengaben im Rahmen der Tieraufzucht erfasst werden.

8.5 Verbraucherbildung allgemein Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative soll durch Transparenz, Information und Bildung den selbstbestimmten Verbraucher fördern. Zu den Kernaufgaben der Initiative gehören die Koordination der Verbraucherbildung und die Formulierung von Mindeststandards für die Verbraucherbildung.

9. Kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich Die NRW-Piraten setzen sich für eine Initiative des Landes NRW im Bundestag ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes erweitert. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.

Begründung

Begründung des Antrages



Programmantrag Nr.
WP026
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
In Anlehnung an [1] und [4] soll nun auch das SchulG [2] bzw. die damit einhergehende Verordnung [3] in NRW dahingehend geändert werden, dass der Elternwille bei Umwandlungen von Grundschulen demokratischer zur Geltung kommt.

Das aktuelle SchulG NRW lautet an der entscheidenden Stelle wie folgt:

"§ 27 Bestimmung der Schulart von Grundschulen

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend *die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler* in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden."

die neue Fassung soll lauten:

"§ 27 Bestimmung der Schulart von Grundschulen

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend *zwei Drittel der abstimmenden Eltern* in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden."

Durch die Änderung dieses Gesetzes muss auch die Verordnung [3] entsprechend geändert werden, dies wird dann durch einen Verwaltungsakt der Exekutive sichergestellt.

Begründung

Durch das derzeit gültige SchulG NRW [2] bzw. seiner Verordnung [3] kommt der Elternwille bei Umwandlungen von Grundschulen derzeit nicht demokratisch zur Geltung. Es sind zwei Drittel aller Stimmen der Gesamtheit der Schule nötig, und nicht abgegebene Stimmen werden als Nein-Stimmen gewertet. Dies ist undemokratisch, weil man den Nichtwählern ein Votum unterstellt. Wichtig ist außerdem, dass mit diesem Wahlverfahren das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt ist, denn wer zur Wahl geht, macht sich sozusagen öffentlich "verdächtig" für eine Umwandlung der Schule zu stimmen. Die aktuelle Gesetzgebung vereitelt aufgrund der hohen Hürden auch viele Umwandlungsversuche in der Praxis. Beispielsweise starteten die Eltern in Bonn-Buschdorf zwei Versuche, ihre Kath.Grundschule (KGS) in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umzuwandeln. Bei beiden Wahlen in den Jahren 2010 und 2011 wurden jeweils 152 Stimmen abgegeben, wobei sich 116 bzw. 123 Stimmen für die Umwandlung aussprachen, also weit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Bis heute blieb die Schule jedoch eine KGS, und ortsnahe Kinder nicht-katholilscher Konfession laufen stets Gefahr bei einem Anmeldeüberhang abgewiesen zu werden. Das Thema konfessionelle Grundschulen, welches so in dieser unzeitgemäßen und diskriminierenden Form nur noch in NRW gibt, wird in [4] ausführlich beleuchtet. Ich bitte die Piraten NRW diesen Antrag zu unterstützen, für Rückfragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

[1] Antrag S07 "Unterstützung der Initiative: Kurze Beine - Kurze Wege" http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Protokoll/Samstag

[2] Schulgesetz NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf Darin: § 27 "Bestimmung der Schulart von Grundschulen", Abs. (3)

[3] Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschule (Bestimmungsverfahrensverordnung - BestVerfVO) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=4667&aufgehoben=N Darin: § 10 "Ergebnis des Antragsverfahrens zur Errichtung oder Umwandlung von Schulen", Abs. (1)

[4] http://www.kurzebeinekurzewege.de/



Programmantrag Nr.
WP027
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine landesweit einheitliche Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge(Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen(DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister aus. Die Umsetzung der DIN EN 1789 muss verbindlich durch das Rettungsdienst Gesetz NRW vorgeschrieben werden, ebenso Materialausstattung die sich aus den Anforderungen der Richtlinien der Fachgesellschaften der Ärzteschaft ergeben. Als Beispiel die flächendeckende Einführung des 12 Kanal EKG auf Rettungswagen. Ebenso muss eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden. Das Ziel ist es eine einheitliche Mindestausstattung zu definieren, die erstens eine hohe Qualität der Patientenversorgung garantiert und zweitens das Zusammenwirken unterschiedlicher Rettungsdienste in NRW einfacher gestaltet.

Die Piratenpartei NRW setzt sich deswegen für eine NRW weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten in einem Rettungsmittel, die klare Ausstattungsliste von medizinischen Kleinmaterial, als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen sind.

Begründung

Träger des Rettungsdienstes ist in NRW jede kreisfreie Stadt, als auch die Landkreise. Die Ausstattung erfolgt normalerweise anhand der DIN EN 1789, die europaweit verbindliche Rettungsdienstfahrzeuge klassifiziert und deren Ausstattung festlegt. In NRW finden wir je nach Stadt aber hoch unterschiedlich ausgestattete Fahrzeuge, die die DIN EN 1789 teilweise deutlich übertreffen oder erschreckend unterschreiten. So gibt es Städte und Regionen, in denen Rettungswagen keine Medikamente mitführen oder mit ihren Defibrillatoren keine 12 Kanal EKGs zur Herzinfarktdiagnostik schreiben können. Ebenso finden sich viele Kommunen, in denen Krankentransportwagen ohne AED (Automatische Externe Defibrillatoren) zum Kampf gegen den plötzlichen Herztod ausgestattet sind.


Einige Rettungsdienstträger haben sich dazu entschieden keine oder nur sehr wenige Notfallmedikamente auf Rettungswagen vorzuhalten. Dies kann im Rahmen von Sekundärtransporten oder unerwarteten Notfällen ohne Notarztfahrzeug, zu erheblichen Versorgungsmissständen führen.

Teilweise werden innerhalb einer Stadt vom Rettungsdienst der Kommune, der vor Ort befindlichen Hilfsorganisation (DRK, JUH, MHD, ASB, DLRG) und den privaten Rettungsdiensten komplett unterschiedliche Ausstattungen mitgeführt. Rettungswagen die im Rahmen von Sanitätsdiensten eingesetzt werden(Loveparade, Kölner Karnevall etc.) sind in vielen Fällen nicht einheitlich ausgestattet. Auch die Aufrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen älterer Generationen, wird mit dem Schlagwort des Bestandschutzes langzeitig ausgesessen. Im Falle vom Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Gruppen im Rahmen von Großeinsätzen oder der überörtlichen Hilfe, können so ernsthafte Strukturdefizite zum Problem für den Patienten werden.

So ist die Qualität der Versorgung von Notfallpatienten in vielen Fällen davon abhängig, in welchen Regionen man einen Notfall erleidet.

Die Piratenpartei NRW setzt sich deswegen für eine NRW weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten, die klare Ausstattungsliste von medizinischen Kleinmaterial , als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen sind.



Programmantrag Nr.
WP028
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege, die wirtschaftliche Herausforderungen und die sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die Piraten NRW fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.

Begründung

Examinierte Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege sind enormen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Veränderungen ausgesetzt, die im Interesse der Qualitätsweiterentwicklung der Patientenversorgung nur durch geregelte Fortbildungen bewältigt werden können. Fortbildungen werden von vielen Pflegenden nur sehr unregelmäßig oder in einem geringen Umfang wahrgenommen. Dies deswegen weil die innerbetrieblichen Angebote fehlen oder nicht sehr umfangreich sind, oder die Freistellung für externe Fortbildungen nur durch die Investition von Freizeit zu erlangen sind. Die beruflich Pflegenden sind ihrem Berufsstand nach grundsätzlich dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Anders als in anderen staatlich anerkannten Heilberufen, gibt es keine Fortbildungspflicht, noch einen Fortbildungskatalog. Als Positivbeispiele ist hierbei die Ärzteschaft zu nennen die in einem klaren Regelwerk Fortbildungspunkte nachweisen muss, oder die staatlich examinierten Rettungsassistent die im Rahmen ihres Ausbildungsgesetzes eine jährliche Fortbildungspflicht von 30 Stunden zu absolvieren haben.

Fehlende Fortbildungsmöglichkeiten und Verpflichtungen haben bereits dazu geführt, dass sich einzelne Pflegekräfte und Pflegewissenschaftler im Rahmen der Initiative „Freiwillige Registrierung beruflich Pflegender“, einer Selbstverpflichtung zur Fortbildung unterworfen haben. Hierbei müssen 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren nachgewiesen werden. Um dem zunehmenden Pflegekraftfachmangel entgegen zu wirken, muss der Wert dieser Berufsbilder erhalten werden und den beruflich Pflegenden gesetzlich die Möglichkeit gegeben werden sich fortbilden zu können und im Sinne der Patienten auch zu müssen.



Programmantrag Nr.
WP029
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die Piratenpartei NRW spricht sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirischer festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach dem die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert sind. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte mindestens und maximal im Verhältnis zu dreijährig examinierten Personal einzusetzen sind. In Abteilung mit besonderen Belastungen wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die DIVI(Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) definiert wurden. Diese Festlegung werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände getroffen bzw bestätigt.

Begründung

Pflegequalität und Sicherheit wird maßgeblich geprägt durch den Einsatz von professionell beruflich Pflegenden. Dies sind in der Altenpflege staatlich examinierte Altenpfleger/innen und in den Kliniken Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Ihre Personalstärke entscheidet maßgeblich den Erhalt der Sicherheit und Qualität der zu Pflegenden, als auch über die Weiterentwicklung der Pflege im Sinne der zu Pflegenden. Durch Kostenzwänge und Profitgier, wird an vielen Orten dieses Landes aber gefährlich wenig professionelles Personal eingesetzt , oder in zu hohen Anteilen durch ungenügend qualifiziertes Personal ersetzt. Wir sprechen uns für gesetzliche Mindestanforderungen aus, die die Stellenzahl der professionell beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden festlegt.

1. a) In Wohneinrichtungen der stationären Langzeitversorgung

Professionelle Pflege in Wohneinrichtungen der Langzeitversorgung, ist starken Kostenzwängen unterlegen. Dreijährig examiniertes Personal, dass die Qualität der professionellen Pflege prägt, sich selbst kontrolliert und weiterentwickelt ist hier im Verhältnis deutlich seltener als in Kliniken zu finden. Die Landschaftsverbände geben den prozentualen Anteil von dreijährig examinierten Schwestern und Pflegern der professionellen Pflege, gegenüber den durch Kursen qualifizierten Personal der Pflegehilfe aus. Derzeit liegt er etwa bei 50% zu 50%. Durch hohe Kostendrücke wird dieser Anteil der professionellen Pflegekräfte oft deutlich unterschritten.

Die Pflege alter Menschen in unserer älter werdenden Gesellschaft, ist ein Kernthema im Gesundheitswesen. Für eine qualitativ hochwertige Pflege, muss im Bereich der Langzeitversorgung durch den Gesetzgeber ein Mindestmaß an professionellen Pflegekräften der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege vorgegeben werden. Prozentuale freiwillige Festlegungen der Landschaftsverbände sind unzureichend und für die Bevölkerung nicht transparent. Durch einen gesetzlichen Schlüssel kann hier dem Pflegedumping und der Unterversorgung ein Riegel vorgeschoben werden und ein höheres Maß an Pflegequalität und Sicherheit erreicht werden.

1. b) In Krankenhäusern

Die Pflege in den Kliniken und Krankenhäuser in NRW, wird maßgeblich durch professionell Pflegende Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit dreijährigem Examen sichergestellt.

Die Pflegequalität und Sicherheit wird in erster Linie durch starke Personalrationalisierungen beeinträchtigt. So gibt es keine verpflichtende Richtlinie die besagt, wie viele Patienten maximal von einer Pflegekraft versorgt werden können. Nicht selten versorgt in den Nachtwachen eine Schwester bis zu 60 Patienten.

Pflegesicherheit und Qualität ist so nicht zu gewährleisten.

Es Bedarf eines gesetzlichen Schlüssels, der eine Höchstzahl zu pflegender Patienten pro Pflegekraft und Arbeitszeit festlegt und bindender Weise nicht überschritten werden darf.

. c) Intensivstationen

Intensivstationen sind besonders sensible Bereiche von Kliniken, in denen Patienten in höchster Lebensgefahr behandelt und gepflegt werden.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin kurz DIVI, hat 2010 in ihrer „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen“ als Fachgesellschaft einen Personalschlüssel für Intensivpflegekräfte definiert.

Zwei Intensivpatienten pro Pflegekraft, werden dort als Höchstmaß des pflegerisch und medizinisch vertretbaren festgehalten. Bei Sonderaufgaben wie Begleitung der Intensivpatienten zu OP Fahrten, Diagnostik (CT, Röntgen etc.) und Sonderaufgaben wie dem Reanimationsdienst für das gesamte Krankenhaus (Wiederbelebung),ist ein höherer Schlüssel anzusetzen.

Im beruflichen Alltag der Kliniken in NRW ist es aber so, dass eine Pflegekraft häufig 3-4 Patienten betreuen muss und zeitgleich Sonderaufgaben erfüllt.

Wir fordern die Umsetzung der DIVI Empfehlung 2010 durch die Gesetzgebung, damit Kostenzwänge und Gewinnoptimierung der Klinikbetreiber auf dem Rücken der Pflegenden nicht zur Gefahr für Akutkranke wird.



Programmantrag Nr.
WP029
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Pflege der niederdeutschen Sprache

as Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eins von den acht norddeutschen Bundesländern, die das Niederdeutsche als schützenswerte Sprache nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen^1 <#sdendnote1sym> des Europarates angemeldet haben. Die durch die Ratifizierung anerkannten Bedingungen sollen in NRW in Zukunft nachhaltig umgesetzt werden. Dazu müssen feste Strukturen geschaffen werden.

Bisher hat NRW nur den Teil II der Charta -- Ziele und Grundsätze -- ratifiziert, während das Niederdeutsche in anderen Bundesländern unter dem vollständigen Schutz der Europäischen Charta steht. Diese ungleiche Behandlung der Regionalsprache Niederdeutsch in den verschiedenen Teilen ihres Sprachgebietes bedeutet eine Benachteiligung ihrer Sprecher. in Nordrhein-Westfalen. Darum soll das Land NRW so schnell wie möglich für das Niederdeutsche auch den Teil III - Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitssprachen im öffentlichen Leben - der Europäischen Charta ratifizieren, um es dadurch unter den vollständigen Schutz der Charta zu stellen.

Bei der Ausbildung von Lehrern soll in NRW Niederdeutsch als Ergänzungsfach an einigen westfälischen Universitäten eingeführt werden. Dazu sollen in Fachbereichen der Germanistik zwei Vollzeitstellen für Lektoren in den Fächern Niederdeutsch und Literatur an verschiedenen Universitäten^2 <#sdendnote2sym> geschaffen werden, um Lehramtskandidaten und berufsbegleitend Lehrer, sowie Dozenten an Volkshochschulen, Erzieher in Kindergärten, Altenpfleger usw. auszubilden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Lektorenstelle und an den Universitäten Hamburg und Kiel^3 <#sdendnote3sym> werden Lehrer in Niederdeutscher Sprache und Literatur ausgebildet. In Kiel muss jeder Student der Germanistik eine Veranstaltung zum Niederdeutschen im Rahmen des Studiums belegen. Der jeweilige Fachbereich der Universität soll diese Ausbildung bzgl. Lehrveranstaltungen über Sprachgeschichte, Regionalsprache, Dialektologie sowie relevante Begleitfächer wie Regionalgeschichte, -geographie, und -kultur unterstützen. An den Universitäten, wo sich unter dem Lehrpersonal schon niederdeutsche Muttersprachler befinden, ist diesen der Vorzug bei der Besetzung von Lektorenstellen zu geben. Zudem sollen in Lehrerseminaren die Lehramtskandidaten entsprechend ausgebildet werden.


Die geschulten Lehrkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo bislang niederdeutsche Muttersprachler Schülern meist ehrenamtlich Niederdeutschen Sprachunterricht^4 <#sdendnote4sym> geben oder auch dort, wo es Initiativen/ Gruppen zur Vorbereitung von plattdeutschen Lesewettbewerben gibt. Zudem sollen diese Lehrer an Schulen eingesetzt werden, wo ein nachweisbarer Bedarf besteht.


Auch sollen zukünftig die Kulturinstitutionen in NRW, die Niederdeutsch sprachpflegerisch oder auch wissenschaftlich betreuen, aktiv die Sprachpflege und die Erstellung von Lehrmaterialien unterstützen.


Die bislang und die zukünftig publizierten Lehrmaterialiensammlungen zur Niederdeutschen Sprache^5 <#sdendnote5sym>*, *die öffentlich gefördert wurden, sollen gemeinfrei zur Verfügung gestellt werden, so dass alle Interessenten diese Materialien kopieren und frei verwenden können.


Die öffentlichen Rundfunkanstalten sollen verpflichtet werden, ein Programm in niederdeutscher Sprache für die Zuschauer/Hörer zu erstellen. Beispielhaft können hier für NRW der NDR bzw. Radio Bremen^6 <#sdendnote6sym> in Bezug auf Niederdeutsch im Rundfunk- und Fernsehprogramm sein.


Ferner ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle^7 <#sdendnote7sym> in Anlehnung an die Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg, Schleswig-Holstein, notwendig, um die Aktivitäten in Kultur, Sprachpflege sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Niederdeutschen in NRW zu koordinieren. Bei der Landesregierung soll offiziell ein Ansprechpartner für Fragen zum Niederdeutschen bestellt werden, der nicht nur formal zuständig, sondern auch in der Lage und bereit ist, sich aufgrund vorhandener Sachkenntnis für das Niederdeutsche zu engagieren.


Heute werden in NRW immer noch niederdeutsche Sprecher wegen ihrer Sprache^8 <#sdendnote8sym> nicht akzeptiert oder gar benachteiligt. In einem demokratischen Gemeinwesen und einer zukunftsorientierten, vielfältigen und humanen Gesellschaft müssen die Rechte der niederdeutschen Sprecher verteidigt werden. Niederdeutsch ist Teil der Kultur des Landes und damit erhaltenswert und förderungswürdig. Die mehrsprachige Kompetenz der Bewohner NRWs muss durch Niederdeutschen Sprachunterricht erhalten werden.

Begründung

Schrift und Sprache sind in ihrer Vielfalt wesentliche Bestandteile und Ausdrucksformen menschlicher Kultur. Mit jedem Dialekt und jeder Sprache, die aussterben, weil künstlich entwickelte, willkürlich normalisierte Ausdrucksformen durch Schule und Medien übergezwungen werden, stirbt ein Stück menschlicher Kultur. Werturteile und Aussagen zu Qualität und Relevanz einzelner kultureller Aspekte sind subjektiv. Piraten stehen für Vielfalt gerade in kulturellen Bereichen, darunter Dialekte und Sprachen.


  • Belege und Anmerkungen:***

1 <#sdendnote1anc>a.) Dokumente des Europarats*

  • Wichtig sind die Sachverständigenberichte des Europarates.

Sie finden alle Dokumente zum Monitoring der Europäischen Charta der Regional oder Minderheitssprachen unter folgendem Link:

_http://www.coe.int/t/dg4/education/minlang/Report/Default_en.asp#Germany_ <http://www.coe.int/t/dg4/education/minlang/Report/Default_en.asp#rmany>_

Der Europarat ist überhaupt nicht zufrieden, mit der Art, wie Nordrhein-Westfalen das Niederdeutsche (nicht) pflegt. Die Landesregierung NRW hat sich bezüglich des Niederdeutschen nur zur Einhaltung von Teil II der Charta --Ziele und Grundsätze -- verpflichtet, aber selbst diesen Verpflichtungen kommt man nicht nach.

Auf Seite 11 des 4. Expertenberichtes vom 25. Mai 2011 heißt es: _*

  • "46. Der Sachverständigenausschuss hat den allgemeinen Eindruck, dass

sich die drei Länder nur wenig um Bildung in Niederdeutsch bemühen. Der Sachverständigenausschuss betont, dass diese Bestimmung die deutschen Behörden verpflichtet, angemessene Formen und Mittel für den Unterricht und das Erlernen der niederdeutschen Sprache auf allen Ebenen anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen Niederdeutsch an Vorschulen als freiwilligen Kurs und als reguläres, eigenständiges Wahlfach an Grund- und Sekundarschulen anbieten sollten. Damit solch ein Bildungsangebot von Dauer sein kann, müssen die Behörden für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern sorgen. Während des Besuchs gaben die Vertreter der Sprecher des Niederdeutschen allerdings an, dass die Lehrstühle für Niederdeutsch eher auf die Forschung als auf die Lehre der niederdeutschen Sprache ausgerichtet sind."


b) *Anmerkungen*: Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Nordrhein-Westfalen bezüglich des Niederdeutschen Verpflichtungen aus Teil III der Charta übernehmen soll.


Erst einmal müsste aber Teil II der Charta überhaupt umgesetzt werden, bevor dann in einigen Jahren an (Teile von) Teil III zu denken ist. Der letzte Satz des ersten Absatzes suggeriert, dass nur Teil III zu konkreten Maßnahmen verpflichtet und Teil II etwas unverbindliches ist. Ganz so ist das nicht. (siehe z.B. Punkt 63 der anliegenden Erläuterungen zur Charta. Unterricht gehört auch zu Teil II.)


Die Forderung müsste vielmehr lauten, dass unser aller Nordrhein-Westfalen endlich den eingegangenen Verpflichtungen nach Teil II nachkommt,zu denen es sich durch Ratifizierung bekannt hat.. Der Beitritt zu (Teilen von) Teil III ist dann ein Ziel, dass mittelfristig realisiert werden muss. Ein Bekenntnis zu Teil III sollte aber jetzt schon ausgesprochen werden. Das ganze niederdeutsche Sprachgebiet sollte denselben rechtlichen Status haben! (Der deutsche Föderalismus ist dem Niederdeutschen im Grunde hinderlich.)

c) Entschließungsantrag aus Niedersachsen

  • Anliegend noch ein Entschließungsantrag aus dem niedersächsischen

Landtag, in dem die Umsetzung der Charta gefordert wird. (Anlage)

2 <#sdendnote2anc>) Die zwei Lektoren können zu je 2/3 eingesetzt werden an jeweils einer Universität*, *die**in dem Verwaltungsgebieten dreier Bezirksregierungen liegt.

3 <#sdendnote3anc> ) *Dazu die Webseiten der jeweiligen Institutionen Uni Hamburg, Kiel und Greifswald:*


http://www.slm.uni-hamburg.de/ifg1/NdSL/Ausbildungsangebot_NdSL.html


_http://www.germsem.uni-kiel.de/ndnl/stud-lehramt.shtml _


http://www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/niederdeutsch.shtml


http://www.phil.uni-greifswald.de/philologien/deutsch/arbeitsbereiche/germanistische-sprachwissenschaft/personal/homepage-birte-arendt.html

4 <#sdendnote4anc>) Siehe auch einen Bericht über Plattdeutsch im Unterricht (Hamburg), aus Der Zeit, März 2012: http://www.zeit.de/2012/03/Plattdeutsch-Unterricht/Komplettansicht

5 <#sdendnote5anc>) *Beispielsweise:*

a) Lesetexte Plattdeutscher Lesewettbewerb 1983/1984 in Westfalen-Lippe, herausgegeben vom Westfälischen Heimatbund, Münster, und dem Westfälischen-Lippischen Sparkassen- und Giroverband, Münster.

b) eine dreibändige Reihe ist später für die Primarstufe, Sekundarstufe veröffentlicht worden.

100.

   sowie Lehrerfortbildung NRW: Niederdeutsch in Schule und Unterricht
   : Wi kürt Platt , Schriftenreihe zur Lehrerfort- und Weiterbildung,
   Heft 52 und Heft 53, 2001, sowie Heft 54, 2003, Hrsg.
   Bezirksregierung Münster, insgesamt fast 500 Seiten

6 <#sdendnote6anc>*) Niederdeutsch in den Medien*, beispielsweise: bei dem NDR:


http://www.ndr.de/land_leute/norddeutsche_sprache/plattdeutsch/index.html


Radio Bremen : http://www.radiobremen.de/bremeneins/serien/plattdeutsche_nachrichten/index.html


7 <#sdendnote7anc>) *Zentren für Niederdeutsch in Schleswig-Holstein:*http://www.zfn-ratzeburg.de/zentren.htm

8 <#sdendnote8anc>*) Anmerkung von Beobachtern:* Der Ansicht nach fühlt man in NRW, dass es nicht opportun ist, Plattdeutsch zu sprechen. Das gesellschaftliche Klima ist im Grunde noch immer sehr feindlich, wenn man mal von den modischen Lippenbekenntnissen absieht, die aber nichts wert sind.



Programmantrag Nr.
WP030
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
In 3.1.4 dem alten Wahlprogramm entsprechend einzufügen (sofern das alte als neues Programm übernommen wird; andernfalls an eine andere geeignete Stelle)
Kostenfreier Zugang zu Bildung

"Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Rechtes auf kostenfreien Zugang zu Bildung ein. Dies soll unabhängig von Alter, Herkunft oder bisherigen Bildungsleistungen sein. In einzelnen Schritten sollen die Hürden für den Zugang zu Schulen und Hochschulen abgebaut werden."

Der folgende Satz wird somit ersetzt: "Der Zugang zu Bildung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren."

Sodass der Absatz nun wie folgt gelesen wird: "Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu garantieren. Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Rechtes auf kostenfreien Zugang zu Bildung ein. Dies soll unabhängig von Alter, Herkunft oder bisherigen Bildungsleistungen sein. In einzelnen Schritten sollen die Hürden für den Zugang zu Schulen und Hochschulen abgebaut werden. Bei der Finanzierung des Bildungssystems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen. Der Bildungsetat muss deutlich ausgeweitet werden."




Programmantrag Nr.
WP031
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
In 3.1.3 dem alten Wahlprogramm entsprechend nach dem 2. Satz des 3. Absatzes einzufügen (sofern das alte als neues Programm übernommen wird; andernfalls an eine andere geeignete Stelle):
Neuregelung der Schulpflicht

"Wir bekennen uns zu einem allgemeinen Recht auf Bildung. Im Zuge der Umstrukturierung des Schulsystems soll die allgemeine Schulpflicht auf 6 Jahre abgesenkt werden. Die Piraten NRW gehen davon aus, dass die Begeisterungsfähigkeit der Schüler als Motivation, sich zu bilden, ausreicht, wenn sie nicht durch Zwang an der Stillung ihrer Neugier gehindert werden."

Alternativantrag:

"Wir bekennen uns zu einem allgemeinen Recht auf Bildung. Die Piraten NRW gehen davon aus, dass die Begeisterungsfähigkeit der Schüler als Motivation, sich zu bilden, ausreicht, wenn sie nicht durch Zwang an der Stillung ihrer Neugier gehindert werden."

Begründung

Erläuterung: Der Antrag zum Wahlprogramm setzt sich aus zwei konkurrierenden Anträgen zusammen.



Programmantrag Nr.
WP032
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
 ;Bildung ist nur in Freiheit möglich

a) "Bildung kann nur in Freiheit geschehen und ist ein individueller Prozess. Sie kann nicht erzwungen werden. Daher muss das Individuum selbst bereit sein, sich zu bilden.

Die PIRATEN erkennen an, dass sowohl Staat, Eltern als auch Kinder ein existenzielles Interesse an Bildung haben.

Die Piratenpartei ist sich über das Problem des Schulschwänzens und der generellen Schulverweigerung bewusst. Die vom Staat durchgeführte Kriminalisierung von Schulschwänzern und Schulverweigerern lehnt sie allerdings ab. Die zwanghafte Zuführung zur Schule ist ebenso wenig bis gar nicht effektiv. Vielmehr wird dadurch die Verweigerungshaltung nur verschärft und Lösungsansätze, den Kindern eine Bildung zu ermöglichen, im Keim erstickt. Die PIRATEN sind sich ebenfalls im Klaren, dass vor Allem das jetzige Schulsystem nicht allen Anforderungen gerecht werden kann. Um der Problematik der Schulverweigerung gerecht zu werden, muss jedem Schüler eine individuelle Bildung, die an dessen Bedürfnissen orientiert ist, gewährleistet werden."

b) "Bildung kann nur in Freiheit geschehen und ist ein individueller Prozess. Sie kann nicht erzwungen werden. Daher muss das Individuum selbst bereit sein, sich zu bilden.

Die PIRATEN erkennen an, dass sowohl Staat, Eltern als auch Kinder ein existenzielles Interesse an Bildung haben."

c) "Die Piratenpartei ist sich über das Problem des Schulschwänzens und der generellen Schulverweigerung bewusst. Die vom Staat durchgeführte Kriminalisierung von Schulschwänzern und Schulverweigerern lehnt sie allerdings ab. Die zwanghafte Zuführung zur Schule ist ebenso wenig bis gar nicht effektiv. Vielmehr wird dadurch die Verweigerungshaltung nur verschärft und Lösungsansätze, den Kindern eine Bildung zu ermöglichen, im Keim erstickt. Die PIRATEN sind sich ebenfalls im Klaren, dass vor Allem das jetzige Schulsystem nicht allen Anforderungen gerecht werden kann. Um der Problematik der Schulverweigerung gerecht zu werden, muss jedem Schüler eine individuelle Bildung, die an dessen Bedürfnissen orientiert ist, gewährleistet werden."

Begründung

WP032a ist die Summe aus WP032b und WP032c. So kann einzeln darüber entschieden werden ob WP032b und/oder WP032c im Wahlprogramm enthalten sein sollen. Die Anträge WP032a, WP032b, WP032c sind somit konkurrierend.



Programmantrag Nr.
WP033
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:

14.3 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Die Angebote des ÖPNV können durch vielfältige Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und so die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern. Die NRW-Piraten fordern daher ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien, eine Taktverdichtung sowie bedarfsgerechte Platzangebote. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland der Städte in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu; beispielsweise lassen sich regionale Eisenbahnverbindungen in das Straßenbahnnetz nach dem Vorbild der Region Karlsruhe einbinden. Gesicherte Umsteigeverbindungen an zentralen Plätzen und Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Personennahverkehr an Signalanlagen sind anzustreben.




Programmantrag Nr.
WP034
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.4 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) II

Zur Attraktivitätssteigerung trägt außerdem ein besserer Service auf den schienengebundenen Umland-Strecken bei, wie zum Beispiel Bewirtungsangebote nach dem Vorbild des Rheinbahn-Bistro. weiterhin eine Überprüfung und Anpassung der Stationen und die bauliche Form dieser Stationen. Eine barrierearme Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist, grundsätzlich anzustreben.




Programmantrag Nr.
WP035
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.5 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) III

Bis zur Einführung des angestrebten fahrscheinlosen Nahverkehrs erhöht ein einfach und übersichtlich gestaltetes Tarifsystem die Nutzungschancen. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelfahrscheine für einen bestimmten Zeitraum unabhängig von der Fahrtrichtung zu nutzen.




Programmantrag Nr.
WP036
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.6 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) IV

Wir fordern die Einführungen eines landesweiten, anbieterübergreifenden und barrierefreien Fahrgastinformationssystems. Hier können sich Fahrgäste über optimale Verbindungen, den günstigsten Tarif und bekannte Betriebsstörungen informieren.




Programmantrag Nr.
WP037
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.7 Modul Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) V

Die Einführung von Ruhezonen nach Vorbild des ICE machen den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene für Pendler attraktiver. Ein Verbot von lauten Gesprächen, ob mit oder ohne Handy, Musik von Handys oder Kopfhörern etwa und lauten Klingeltönen, kann hier angenehme Bereiche für ruhebedürftige Fahrgäste bieten. Auch die Normen für das Verhalten in Bibliotheken können hier als Vorbild dienen. Lärmschutz sollte auch innerhalb der Bahnen gewährleistet werden. Hier geht es darum, den Bedürfnissen verschiedener Fahrgastgruppen gerecht zu werden.




Programmantrag Nr.
WP038
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.8

Modellversuch für einen fahrscheinfreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) I Die NRW-Piraten sind davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier ÖPNV nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn darstellt. Der Verzicht auf das herkömmliche Fahrschein-Modell ermöglicht es, mehrere Ziele zugleich zu erreichen: Die Städte als zusammenhängender Lebensraum werden aufgewertet, da in Ballungsräumen eine stärkere Nachfrage zu einem attraktiveren Angebot führen wird. Darüber hinaus steigert der fahrscheinlose öffentliche Personennahverkehr die Anziehungskraft unserer Städte auf auswärtige Besucher. Davon profitieren Staat und Wirtschaft gleichermaßen. In ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des ÖPNV dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können. Auch die einkommensschwachen Verkehrsteilnehmer werden durch diese Maßnahme finanziell deutlich entlastet. Außerdem entfallen die Kosten für Fahrkartenverkauf und -kontrolle. Frei werdende Mitarbeiter der Fahrkartenkontrolle können zur Verbesserung des Service eingesetzt werden. Wie das Vorbild der belgischen Stadt Hasselt zeigt, sind solche Projekte in der Praxis realisierbar.




Programmantrag Nr.
WP038
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Streichen des bestehenden Textes von
14.9 Modul Modellversuch für einen fahrscheinfreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) II




Programmantrag Nr.
WP039
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.17 Modul Vergabekriterien für ÖPNV VI - Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV

Für den Betrieb des ÖPNV fordern die NRW-Piraten einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist ebensowenig akzeptabel wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen.




Programmantrag Nr.
WP040
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Änderung des bestehenden Textes durch:
14.18 Modul Vergabekriterien für ÖPNV VII - Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV

Um die Monopol- und Oligopolstellung der dominierenden Verkehrsbetreiber zu verringern, ist bei vergleichbaren Angeboten der Verkehrsbetreiber mit dem geringeren Marktanteil zu bevorzugen. Eine weitere Maßnahme zur Förderung kleinerer Verkehrsunternehmen könnte die Bildung eines Pools landeseigener Fahrzeuge bilden, die dem Betreiber für die Laufzeit eines Verkehrsvertrags zur Verfügung gestellt werden, wie es beispielsweise in Niedersachsen mit dem "Metronom" praktiziert wird.