NRW:Landesparteitag 2012.2/Anträge/Wahlprogrammanträge
- Programmantrag Nr.
- WP Gsh001
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Während körperliche Erkrankungen eher als Normalität akzeptiert sind, werden Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert und ausgegrenzt. Ihnen wird somit eine gesellschaftliche Teilhabe entweder erschwert oder sogar vollständig verwehrt.
Die Gleichstellung von psychischen und physischen Erkrankungen ist in Deutschland immer noch nicht erreicht, auch wenn der Gesetzgeber schon wichtige Weichen gestellt hat. Das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt sind häufig nicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen eingerichtet. Vorurteile überwiegen das Wissen um die seelischen Krankheitsbilder.
Auch die soziale Inklusion von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist noch nicht umfassend gelungen. Sie sehen sich in der Gesellschaft häufig dem Anspruch gegenüber, sich anpassen zu müssen. Ziel ist es, die Akzeptanz von psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft zu fördern und somit auch die Teilhabe in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei ist es die Aufgabe der Gesellschaft sich an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen, nicht etwa umgekehrt.
Die PIRATEN fordern deshalb eine stärkere Aufklärung über psychische Erkrankungen. Sie setzen sich dafür ein, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stärken, mit dem Ziel sowohl das Bewusstsein zu erhöhen als auch über psychische Erkrankungen zu informieren.
Zusätzlich regen die PIRATEN an, Konzepte sowohl in der Partei als auch in der Gesellschaft zu erarbeiten und in den politischen Prozess zu bringen, um Betroffenen eine soziale Inklusion im gesamten gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Als zweiten Weg sehen und fordern wir die Verbesserung der psychiatrischen und psychologischen Versorgung sowohl im Hinblick auf therapeutische Angebote für die Betroffenen als auch auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Einkommenssituation des Pflegepersonals und der Ärzte.
Die PIRATEN stehen grundsätzlich für die Gleichstellung von seelischen und körperlichen Erkrankungen und setzen sich für eine stärkere Aufmerksamkeit für diese Problematik in der Gesundheitspolitik ein. Die Gleichstellung soll nicht nur in den ärztlichen Behandlungen oder juristisch erfolgen, sondern auch in der gesamten Gesellschaft und so auch in der Arbeitswelt durchgesetzt werden. Die PIRATEN bekennen sich deshalb auch zur Integration, Inklusion und Förderung von Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen.
- Begründung
Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben heute noch Stigmatisierungen auf Grund ihrer Erkrankungen, dies können die PIRATEN als Grundrechtspartei nicht ignorieren. Therapeutische Angebote gibt es nur unzureichend. Aufklärung wird kaum praktiziert. Wir Piraten sollten uns zu diesem Themenfeld grundsätzlich positionieren und deshalb stelle ich diesen Antrag für den Bundesparteitag in Neumünster.
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2677.html
- Programmantrag Nr.
- WP 002
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die PIRATEN stehen dafür die Öffentlich Rechtlichen auf ihren Kernauftrag zu beschränken. Des Weiteren wird Abschaffung der GEZ angestrebt an dessen Stelle eine Pauschale kommt. Diese Pauschale wird, erst oberhalb eines bestimmten Gehalts fällig und direkt vom Arbeitgeber an eine zentrale Kasse überwiesen. Eine Steigerung der Gebühren wird an die Reallohnsteigerung gekoppelt und nicht am Finanzverlangen der ÖRR.
Die Summe muss reichen, um den Kernauftrag zu erfüllen. Unterhaltung und Sport sind nur noch als ergänzend anzusehen. Die Landesrundfunkanstalten sollen auf West, Ost, Nord, Süd und Mitte unter Beibehaltung der Lokalprogramme der Dritten zusammengelegt werden.
Die Bürger sollen künftig mehr Mitbestimmung an den Gebühren, welche über den Kernauftrag hinaus geht haben.
- Begründung
Der mediale Wildwuchs bei den Programmen muss endlich gestoppt werden.
- Programmantrag Nr.
- WP 003
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die NRW-Piraten fordern eine Revision des NRW-Stiftungsrechtes und die sofortige Rücknahme der Lex Bertelsmann
Die NRW-Piraten fordern als Sofortmaßnahme die Streichung der § 7, Abs. 1, Satz 2 und § 12, Abs. 6 des NRW-Stiftungsrechtes und die Aberkennung des steuerbefreienden Status der „Gemeinnützigkeit“ der Bertelsmann Stiftung. Weitergehende Änderungen und eine umfassende Novellierung des Stiftungsrechtes bleiben davon unberührt.
- Begründung
Bei der Bertelsmann Stiftung handelt es sich nach vielen soziologischen Ansichten und Untersuchungen um eine Institution, die vergleichbar ist mit einer ausgelagerten steuerbefreiten Marktforschungs-, Marketing- und Vertriebsabteilung der Bertelsmann AG und Ihrer Tochterunternehmen, insbesondere der Arvato AG.
Die Kritik an der durch die Finanzverwaltung zu Unrecht bejahten Gemeinnützigkeit der Stiftung hat in den letzten Jahren aufgrund fundierter soziologischer Untersuchungen der Vernetzungen zwischen der Stiftung und den Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe sowie der Funktion der Stiftung als bedeutenste Politikberaterin in der Bundesrepublik Deutschland zu Recht an Schärfe und Ausmaß zugenommen. Denn im Ergebnis empfehlen die Untersuchungen der Stiftung stets Konzepte, die eine Entstaatlichung bisher öffentlicher Aufgaben und deren Privatisierung und damit unternehmens-freundliche Lösungen vorschlagen; sie kommen somit zumindest mittelbar auch den Unternehmungen der Bertelsmann Stiftung zugute. In vielen Fällen hält das Bertelsmann-Tochterunternehmen Arvato AG sogar Lösungen bereit, die sich aufgrund der Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung als Lösungskonzepte geradezu anbieten.
Denn die Stiftung betreibt die Vorfelduntersuchungen, berät anschließend die Entscheider (Politiker) in Form von handouts und lädt zu Kongressen ein, zu denen die Politiker und Spitzen der Verwaltung eingeladen werden. Anschließend bietet die Arvato AG - eine 100%-ige Tochter der Bertelsmann AG - die Lösungskonzepte an; natürlich gegen ein entsprechend hohes Entgeld. Beispiel: "Würzburg integriert".
Es darf nicht sein, dass mit ersparten Steuergeldern Marktforschung, Marketing und Vertrieb der Bertelsmann AG und deren Tochterunternehmen finanziert werden. Daher ist der Bertelsmann Stiftung die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Da das Stiftungsrecht in Nordrhein-Westfalen und die Stiftungsaufsicht durch den Regierungspräsidenten den Vertretern der Bertelsmann Stiftung nicht passte, wurde es auf die Initiative der Bertelsmann Stiftung hin reformiert.
So heißt es in § 7 Abs. 1 Satz 2:
"Wird die Stiftung durch eine Behörde, einen Prüfungsverband, die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes, eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine vereidigte Buchprüferin oder vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft geprüft und erstreckt sich die Prüfung auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel, so soll die Stiftungsaufsichtsbehörde von einer eigenen Prüfung absehen."
Die Stiftungsaufsicht durch die Regierungspräsidien ist damit faktisch abgeschafft!
Eine etwas versteckte, aber doch aus Sicht der Stiftungen zentrale Vorschrift des nordrhein-westfälischen Stiftungsrechts in § 12 Abs. 6 lautet: "Die behördlichen Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung einzelner Stiftungen unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen."
Das ist nach dem Verständnis der Piratenpartei NRW eine explizite Ausnahme zur Förderung von Intransparenz und Verschleierung. Und das, obgleich es sich doch um steuerbefreite Stiftungen handelt, die verpflichtet sind nur dem Allgemeinwohl zu dienen.
Das Gesetz wurde im Februar 2005 verabschiedet. Verantwortlicher Ministerpräsident war damals in Nordrhein-Westfalen Peer Steinbrück.
Interessant sind auch die Beiträge zu den Verbindungen zwischen Rotary und Bertelsmann sowie dem Einsatz der Bertelsmann Stiftungen für die massenhafte Gründung von Bürgerstiftungen, die damit verbundenen Steuervermeidungsstrategien der Wohlhabenden und den damit verbundenen Entdemokratisierungs- und Entsolidarisierungsbestrebungen der Bertelsmann Stiftung. Der im Grundgesetz festgeschriebene Sozialstaat soll durch ein sogenanntes "bürgerschaftliches Engagement" auf Ehrenamtsbasis ersetzt werden.
- Programmantrag Nr.
- WP004
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
- Text
- Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle unter dem Titel "Reformierung der öffentlich-rechtlichen Medien" zu erweitern.
- Unabhängigkeit von Staat und Markt
- Öffentlich-rechtliche Medien sind als dritter Weg neben Staatsmedien und privaten Medien gedacht. Um eine parteipolitisch unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten, muss darauf geachtet werden, Rundfunkratsposten nicht durch Parteipolitiker zu besetzen. Mit dem Aufkommen von Privatsendern in den 1980ern ist ein Konkurrenzkampf um Zuschauerquoten entstanden. Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien besteht aber nicht ausschließlich darin, ein massenkompatibles Unterhaltungsprogramm anzubieten, sondern vor allem auch dem Bildungs- und Informationsbedürfnis weiter Teile der Bevölkerung nachzukommen. Besonders gesellschaftliche Minderheiten und Sparteninteressen sollen stärker berücksichtigt werden (z.B. durch fremdsprachige Angebote). Eine Reform der Finanzierung muss den Quotendruck bei gleichzeitiger finanzieller Planbarkeit beenden.
- Reform der Finanzierung
- Die bisherige Praxis der Eintreibung der Gebühren durch die GEZ lehnen die PIRATEN ab. Diese Vorgehensweise ist datenschutzrechtlich bedenklich, und greift oft massiv in die Privatsphäre der Bürger ein. Da unabhängiger Journalismus und freier Zugang zur Bildung der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, fordern die PIRATEN eine Pauschalabgabe, die jeder Bürger individuell zu entrichten hat, eine Haushaltsabgabe lehnen die PIRATEN ab. Die Höhe der Gebühr bemisst sich an den bisherigen Einnahmen durch die GEZ - durch die Verbreiterung der Einzahlerbasis werden die Gebühren um ca. 10-20% sinken. Eine Übernahme der Gebühren wird nur für Wenigverdiener möglich sein. Der Einzug der Medienabgabe wird der Einfachheit halber über das Finanzamt abgewickelt, dadurch wird die Gebühreneinzugszentrale überflüssig. Eine staatliche Einflussnahme auf z.B. die Höhe der Gebühr muss dabei aber vermieden werden - eine Steuer kommt u.a. deswegen nicht in Frage. Weitere Einnahmen durch Werbeblöcke führen zu Quotendruck und werden daher nicht gestattet.
- Gewährleistung der Angebotsvielfalt
- Die Zusammenstellung und Produktion eines vielfältigen Programmangebots im Radio, Fernsehen und im Internet ist eine der Hauptaufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien. Maßgeblich beteiligt daran sind die Rundfunkräte - sie ernennen und beraten Intendanten, die direkt für die Programmgestaltung verantwortlich sind. Die Rundfunkräte sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden, jedoch müssen die öffentlich-rechtlichen Medien politisch unabhängig sein, Staatsvertreter sollen in den Rundfunkräten keinen Einfluss mehr haben und werden nicht mehr aufgenommen. Neben den bisherigen Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen und Frauenverbänden sollen auch Vertreter bisher unterrepräsentierter Gruppen, wie z.B. Konfessionslose entsendet werden. Die PIRATEN fordern außerdem Transparenz bei der Entscheidungsfindung von Rundfunkräten und sonstigen Verwaltungs- und Kontrollgremien, um größere Einflussmöglichkeiten der Bürger zu ermöglichen.
- Freie Verfügbarkeit der Inhalte
- Die produzierten Inhalte werden von den Gebührenzahlern finanziert - welche deshalb das Recht auf freie Benutzung, Veränderung und Weitergabe haben sollten. Die PIRATEN setzen sich deshalb - soweit praktikabel - für eine vermehrte Verwendung von Creative-Commons Lizenzen bei solchen Inhalten ein. Fremdes Material sollte nur noch lizenziert werden, wenn ein besonderes gesellschaftliches Bedürfnis vorliegt. Bei eingekauften Inhalten ist darauf zu achten, diese auch in unveränderter Form zum Original auszustrahlen (keine Zensur, optional zuschaltbarer Originalunterton). Ein Werbeverbot sorgt auch dafür, dass teure Lizenzen von Fremdanbietern nur in Ausnahmefällen eingekauft werden. Eine kommerzielle Nutzung von durch öffentlich-rechtliche Medien produzierten Inhalten sollte erlaubt sein, so können auch private Medien unter den jeweiligen Lizenzbedingungen profitieren.
- Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Medienangebots auf das Internet
- Sämtliche durch öffentlich-rechtliche Medien produzierten Inhalte sollen für jedermann zeitlich unbegrenzt abruf- und speicher- und veränderbar sein. Die Praxis des Depublizierens des Großteils der Inhalte nach sieben Tagen lehnen die PIRATEN strikt ab. Diese Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags aufgrund von massivem Lobbyismus der Privatmedien muss rückgängig gemacht werden. Zusätzlich zu den Produktionen für den Rundfunk soll ein stärkeres Augenmerk auf direkt für das Internet produzierte Inhalte gelegt werden, um den sich verändernden Mediennutzungsgewohnheiten gerecht zu werden.
- Jugendschutz im Internet
- Die Abrufbarkeit von Inhalten im Internet wirft Fragen bezüglich des Jugendschutzes auf. "Sendezeiten" im Internet, wie sie im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSTV) gefordert werden, sind durch zeit- und ortsunabhängigen Zugang nicht praktikabel und realitätsfern. Die Filterung von "jugendbeeinträchtigenden Inhalten" ist technisch möglich, etwa durch eine sogenannte "Whitelist" - sollte aber immer ausschließlich auf der Konsumentenseite duch Erziehungsberechtigte erfolgen - niemals pauschal für alle Bürger. Antragsbegründung Die PIRATEN setzen sich für unabhängige Medien, freie Inhalte und den allgemeinen Zugang zu Informations- und Bildungsangeboten ein. Sie unterstützen deshalb grundsätzlich das Konzept der öffentlich-rechtlichen Medien, sehen aber erheblichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Grundprinzipien.
- Mit der Unterstützung dieses Antrags positioniert man sich auf der Seite der Befürworter öffentlich-rechtlicher Medien, fordert aber zugleich die Abschaffung der GEZ, ein vielfältiges, von Markt und Staat unabhängiges Programmangebot, die Erfüllung des ursprünglichen Bildungsauftrages, transparente Programmgestaltung und frei nutzbare Inhalte.
- Begründung
Reformierung der öffentlich-rechtlichen Medien Die Piratenpartei steht hinter dem Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches eine marktunabhängige und nicht-staatliche Quelle von Information und Kultur darstellt. Die aktuelle Umsetzung weist allerdings erhebliche Mängel auf, die behoben werden müssen.
Bundes LQFB Ini: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/798.html
- Programmantrag Nr.
- WP005
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
- Text
- Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine Umsetzung der Grundidee des
Schutzes von Whistleblowern auf Landesebene ein. Menschen, die Kenntnis über Missstände im Gesundheitswesen, z.B. der Pharmaindustrie, der Gesundheitsprodukteindustrie, den Kranken- und Pflegehilfsorganisationen haben, sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kenntnisse anonymisiert der Landesregierung mitzuteilen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Internetseiten oder Adressen geschaffen werden. Auf diesen sollen auch versehentliche Übermittlung bzw. Speicherung von Daten, die Rückschlüsse auf die anzeigende Person zulassen, bewusst verhindert werden. Andererseits müssen die Verfahren soweit technisch möglich, sicherstellen, dass keine verleumderischen oder anderweitig unbegründeten Beschuldigungen erfolgen. Ohne dass hierdurch aber zu hohe Hürden geschaffen werden, die eine Meldung verhindern.
Die Piratenpartei setzt sich schließlich für eine Regelung ein, die dazu führt, dass diesen Hinweisen in angemessener Art nachgegangen wird. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Die Untersuchungen haben mit ausreichender Geheimhaltung zu erfolgen, um eine mediale Vorverurteilung zu verhindern. Verantwortlich für die Verfolgung der gemeldeten Zustände sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, berichtet jährlich dem Parlament über entsprechende Aktivitäten, und macht Vorschläge zu einer Erhöhung der Effizienz der Maßnahme.
- Begründung
- Schutz von Whistleblower im Gesundheitswesen
Die Piratenpartei setzt sich allgemein für einen Schutz von Whistleblowern ein. Es geht um Menschen, die unter dem Einsatz ihrer Existenz, Gesundheit und sogar Leben, Missstände publik machen, die z.B. eine akute Bedrohung für die Gesellschaft darstellen, oder Verbrechen offenbaren. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch immer noch vor, dass solche Menschen sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden können.
Die Überwachung des Gesundheitswesens (Pharma- und Gesundheitsindustrie, Krankenhäuser, Unternehmen im Pflegebereich usw.) ist anerkanntermaßen eines der besten in der Welt. Trotzdem werden immer wieder Missstände offenbar. Solche hätten in vielen Fällen früher erkannt und beseitigt werden, und dadurch Gesundheit und Leben von Menschen geschützt werden können, wenn beteiligte Menschen in der Lage gewesen wären, ohne Gefahr von Nachteilen, diese Missstände bekannt zu machen.
- Programmantrag Nr.
- WP006
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- :Die Piratenpartei NRW lehnt den Einsatz von verdeckten Zugriffen auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für einmalige Zugriffe (Online-Durchsicht) wie auch für die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Online-Überwachung.
Stattdessen setzen sich die Piraten für die stärkere Umsetzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein.
- Begründung
Die Piratenpartei NRW sieht durch den Einsatz von Online-Durchsuchungen die im Grundgesetz verankerte Privatsphäre der Bürger massiv beeinträchtigt. Aus unserer Sicht stellt der Einsatz solcher Techniken einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat dar.
Zudem werden die Bürger entgegen herkömmlicher Ermittlungsmethoden nicht darüber informiert, dass überhaupt gegen sie ermittelt wird. Dies widerspricht der rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung welche Transparenz und Nachhaltigkeit staatlichen Handels gewährleisten soll.
Technisch versierte Schwerkriminelle und Terroristen können mit geringem Aufwand wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Von Online-Durchsuchungen wären also in erster Linie Technk-Laien betroffen.
Die Tatsache, dass auf einem Endgerät eine Online-Durchsuchung durchgeführt werden konnte, zeigt automatisch auch, dass der Zugriff (durch die Ermittlungsbehörden) durch nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen möglich war. Da auch versierte Kriminelle die gleichen Lücken nutzen können, können auch die gesicherten Beweisdaten von Dritten untergeschoben worden sein. Somit ist das gesicherte Material aus Online-Durchsuchungen aus unserer Sicht vor Gericht nicht verwertbar.
Darüber hinaus besteht seitens der Behörden noch die Gefahr des Missbrauchs der Online-Durchsuchungen. So wurde beispielsweise im August 2007 bekannt, dass ein Mitarbeiter des BND die technischen Möglichkeiten zu privaten Zwecken nutzte.
Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 gibt es für den Einsatz von Überwachungssoftware in Form von Trojanern oder Keyloggern derzeit in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.
Das geltende Bundesrecht erlaubt nach Auffassung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Online-Durchsuchung für Zwecke der Strafverfolgung (repressive Online-Durchsuchung) nicht.
Neben den technischen und juristischen Kritikpunkten bleibt noch ein nicht unwesentlicher soziologischer Kritikpunkt: Die unsichtbaren Möglichkeiten der Überwachung einer Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Signale bedeuten, dass jedes Mitglied der Gesellschaft potenziell überwacht werden kann, und zwar ohne die direkte Anwesenheit von Kontrollpersonal oder der Existenz von definierten bzw. transparenten Wachzeiten. Allein dieses Wissen um die mögliche Überwachung verändert möglicherweise bereits das Denken und das Handeln der Menschen in unserer Gesellschaft.
Der Einsatz solcher Technologien ist aus Sicht der Piraten NRW grundsätzlich abzulehnen.
_______________________________________________________
Dieser Antrag ist größtenteils hieraus zusammenkopiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung_%28Deutschland%29
Über redaktionelle Zusammenarbeit im Vorfeld würde ich mich sehr freuen!
- Programmantrag Nr.
- WP007
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine Umsetzung der Grundidee des
Schutzes von Whistleblowern auf Landesebene ein. Menschen, die Kenntnis über Missstände im Gesundheitswesen, z.B. der Pharmaindustrie, der Gesundheitsprodukteindustrie, den Kranken- und Pflegehilfsorganisationen haben, sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kenntnisse anonymisiert der Landesregierung mitzuteilen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Internetseiten oder Adressen geschaffen werden. Auf diesen sollen auch versehentliche Übermittlung bzw. Speicherung von Daten, die Rückschlüsse auf die anzeigende Person zulassen, bewusst verhindert werden. Andererseits müssen die Verfahren soweit technisch möglich, sicherstellen, dass keine verleumderischen oder anderweitig unbegründeten Beschuldigungen erfolgen. Ohne dass hierdurch aber zu hohe Hürden geschaffen werden, die eine Meldung verhindern.
Die Piratenpartei setzt sich schließlich für eine Regelung ein, die dazu führt, dass diesen Hinweisen in angemessener Art nachgegangen wird. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Die Untersuchungen haben mit ausreichender Geheimhaltung zu erfolgen, um eine mediale Vorverurteilung zu verhindern. Verantwortlich für die Verfolgung der gemeldeten Zustände sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, berichtet jährlich dem Parlament über entsprechende Aktivitäten, und macht Vorschläge zu einer Erhöhung der Effizienz der Maßnahme.
- Begründung
Die Piratenpartei setzt sich allgemein für einen Schutz von Whistleblowern ein. Es geht um Menschen, die unter dem Einsatz ihrer Existenz, Gesundheit und sogar Leben, Missstände publik machen, die z.B. eine akute Bedrohung für die Gesellschaft darstellen, oder Verbrechen offenbaren. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedoch immer noch vor, dass solche Menschen sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden können.
Die Überwachung des Gesundheitswesens (Pharma- und Gesundheitsindustrie, Krankenhäuser, Unternehmen im Pflegebereich usw.) ist anerkanntermaßen eines der besten in der Welt. Trotzdem werden immer wieder Missstände offenbar. Solche hätten in vielen Fällen früher erkannt und beseitigt werden, und dadurch Gesundheit und Leben von Menschen geschützt werden können, wenn beteiligte Menschen in der Lage gewesen wären, ohne Gefahr von Nachteilen, diese Missstände bekannt zu machen.
- Programmantrag Nr.
- WP008
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Dichtheitsprüfung wurde laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch
und ökologisch falsch bewertet. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und zu enormen Kosten bei den Bürgern führen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt.
Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW ab.
- Begründung
- http://alles-dicht-in-nrw.de/
- http://alles-dicht-in-nrw.de/Vortrag-zu-P-61a-Referat-Version-2.00.pdf
- http://piratenpad.de/p/Dichtigkeitpruefung_OWL
- Programmantrag Nr.
- WP009
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Piratenpartei fordert die sofortige Einstellung der Eruierung eines endgültigen Standortes für hochradioaktive Abfälle. Begründung: Die nunmehr seit Jahrzehnten geführte Suche nach Endlagerstätten für hochradioaktiven Abfall hat bisher nicht zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Die Piratenpartei ist der festen Überzeugung, dass eine irreversible, geologische Verbringung von hochradioaktiven Abfällen, auch nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, für Zeiträume die sich über zehntausende, Hunderttausende oder sogar Millionen von Jahren erstrecken nicht bewertet werden kann und deshalb unvernünftig sowie grob fahrlässig ist.
Die Wahrscheinlichkeit in den kommenden einhundert Jahren eine technologische Lösung für diese Problematik zu finden, scheint hingegen aus heutiger Sicht durchaus plausibler.
Die Piratenpartei fordert deshalb die sofortige Einstellung der Suche nach einer geeigneten Endlagerstätte und die Umwidmung der hierfür vorgesehenen Mittel in einen Sonderfonds der die Forschung an technologischen Lösungen für die Unschädlichmachung von hochradioaktiven Spaltprodukten finanziert.
- Programmantrag Nr.
- WP010
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Piratenpartei fordert die sofortige Einstellung der Eruierung eines endgültigen Standortes für hochradioaktive Abfälle.
- Begründung
Die nunmehr seit Jahrzehnten geführte Suche nach Endlagerstätten für hochradioaktiven Abfall hat bisher nicht zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Die Piratenpartei ist der festen Überzeugung, dass eine irreversible, geologische Verbringung von hochradioaktiven Abfällen, auch nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, für Zeiträume die sich über zehntausende, Hunterdtausende oder sogar Millionen von Jahren erstrecken nicht bewertet werden kann und deshalb unvernünftig sowie grob fahrlässig ist.
Die Wahrscheinlichkeit in den kommenden einhundert Jahren eine technologische Lösung für diese Problematik zu finden, scheint hingegen aus heutiger Sicht durchaus plausibler. Die Piratenpartei fordert deshalb die sofortige Einstellung der Suche nach einer geeigneten Endlagerstätte und die Umwidmung der hierfür vorgesehenen Mittel in einen Sonderfonds der die Forschung an technologischen Lösungen für die Unschädlichmachung von hochradioaktiven Spaltprodukten finanziert.
- Programmantrag Nr.
- WP011
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Repression stoppen, Prävention starten
Nordrhein-Westfalen ist ein besonderes Land - es ist zugleich Flächenstaat und Metropolregion. Politische Lösungen, die zwischen Rhein und Ruhr funktionieren, sind deshalb auf die gesamte Bundesrepublik übertragbar. Die PIRATEN wollen diesen Ausnahmecharakter für neue Wege in der Suchtpolitik nutzen. Ziel dieser Bemühungen ist es, die von abhängigem Verhalten verursachten sozialen Verwerfungen zu minimieren und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.
- Problembewusstsein stärken, riskanten Konsum verhindern
Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist ein intaktes, soziales Umfeld. Wir wollen Eltern, Angehörige und Bezugspersonen dabei unterstützen, Jugendlichen einen risikoarmen Umgang mit Rauschmitteln zu vermitteln.
Flankierend werden wir den Unterricht an nordrhein-westfälischen Schulen um ein fächerübergreifendes Modul erweitern, das über Suchtgefahren aufklärt und den Gebrauch bewusstseinsverändernder Substanzen im historischen und psychosozialen Kontext erarbeitet. Ziel dieses "Rauschkunde" - Unterrichts ist es, Jugendlichen Werkzeuge zur Selbstkontrolle aufzuzeigen und sie über Hilfsangebote zu informieren. Der Präventionsunterricht muss dabei legale Rauschmittel und nichtstoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen, da von ihnen ebenfalls große Gefahren für die Gesellschaft und den direkt Betroffenen ausgehen.
Präventionsarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie ohne Abstinenzdogma betrieben wird, da diese Haltung gerade für junge Menschen unglaubwürdig ist.
- Konsumenten schützen, Gesundheitsschäden minimieren
Die PIRATEN glauben, dass eine "drogenfreie Gesellschaft" unmöglich ist*- *so konsumieren beispielsweise in NRW geschätzte 850.000 Menschen Cannabisprodukte. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir sie einsetzen, um jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Wir werden deshalb ein "Drugchecking"-Programm etablieren, das Konsumenten mit diesen mitunter lebensrettenden Informationen versorgt. Als ersten Schritt werden wir die Resultate der vom Landeskriminalamt getesteten Drogen - Verunreinigungen, Streckmittel etc. - in On- und Offlinedatenbanken für Jedermann verfügbar machen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Entkriminalisierung des gelegentlichen Konsums von Drogen muss genutzt werden, um Polizei und Staatsanwaltschaft von zehntausenden Verfahren zu entlasten. Dazu werden wir die Regelung zur "Geringen Menge" von Ausnahmetatbeständen befreien und derart neu formulieren, dass alle Verfahren frühzeitig eingestellt werden können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der §31a BtMG auch auf Einfuhrdelikte angewendet wird. Wir tragen damit dem Umstand Rechnung, dass NRW als Grenzregion mit besonderen Problemen konfrontiert ist.
Illegal gehandelte Cannabisprodukte sind immer häufiger mit Beimengungen verunreinigt, deren Gesundheitsgefahren die des Cannabis übersteigen. Wir werden deshalb einen Modellversuch zur legalen Eigenversorgung mit Cannabisprodukten starten. Zusätzlich setzen wir uns für eine bundesweite Legalisierung der Hanfpflanze ein.
- Schwerstabhängigen konsequent helfen, Begleiterkrankungen verhindern
Die vom Bundestag ermöglichte Echtstoffabgabe von Heroin an Schwerstabhängige ist in NRW an besonders hohe Sicherheitsstandards gebunden. Die PIRATEN unterstützen Bemühungen, diese Beschränkungen an die Lebensrealität der Abhängigen anzupassen und arbeitet dabei eng mit Suchthilfeeinrichtungen und Betroffenenvereinen (z.B. JES e.V.) zusammen.
Sucht kennt keine Öffnungszeiten. Wir werden das nordrhein-westfälische Netz an Fixerstuben deshalb ausbauen und mit Mitteln ausstatten, die eine bedarfsgerechte Arbeit jenseits klassischer Bürozeiten ermöglichen. Darüber hinaus werden wir das Konzept "Hilfe durch Drogenkonsumräume" auf andere Substanzen erweitern. Dies wird das frühzeitige Erkennen neuer Rauschtrends ermöglichen und Problemkonsumenten die Scheu vor Hilfsangeboten nehmen.
Die Suchtprobleme der Gesellschaft machen auch vor den Gefängnissen nicht Halt. Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit suchttherapeutischen Angeboten hinkt dieser Entwicklung hinterher. Wir werden diesen Missstand beseitigen und setzen uns für Spritzenautomaten und Herointherapie in Gefängnissen ein.
- Bestehende Netzwerke nutzen, gemeinsam Zukunft gestalten
Die PIRATEN NRW streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Genussmitteln und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.
- Begründung
Der Konsum von Rauschmitteln wird nach wie vor sowohl gesellschaftlich stigmatisiert als auch strafrechtlich geahndet, obwohl keine wirksamen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und nicht stoffgebundene Süchte nahezu komplett ignoriert werden.
- Programmantrag Nr.
- WP012
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft
Die NRW-Piraten stellen die Bildungspolitik deshalb ins Zentrum ihres politischen Handelns.
Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unserer Gesellschaft. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt. Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie setzt die Standards für unser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtfertigen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und wenn nötig die gesellschaftliche Richtung zu ändern. Wer die Bildung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft aufgebaut ist.
Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource der deutschen Volkswirtschaft geworden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kulturellen und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemeinen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Herausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch gesellschaftliche, technische und wirtschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel höheres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen. Dafür braucht es eine durchgängige Verbesserung der Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Wir wollen das Niveau der beruflichen - und Hochschulabschlüsse verbessern und die Zahl der Absolventen deutlich steigern. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Schulpflichtigen. Daher muss die Quote der Abschlüsse innerhalb eines Jahrgangs in den kommenden zwei Jahrzehnten deutlich erhöht werden, um den Bedarf der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft an gut Ausgebildeten zu decken. Dies wollen wir erreichen, indem mehr Schüler zur Hochschulreife gebracht werden und ein Studium beginnen. Auch soll die Abbrecherquote deutlich gesenkt werden. Darüber hinaus gilt es, die Qualität und Flexibilität beruflicher Ausbildungswege zu erhöhen. Diese sollen, wo immer es sinnvoll ist, zu einem Fachhochschul- oder Universitätsstudium ausgebaut werden. Letzteres ist vor allem für die Berufe notwendig, in denen eine wissenschaftlich fundierte Qualifikation immer wichtiger wird.
Die basisdemokratische Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, wie sie von der Piratenpartei gefordert wird, ist nur mit mündigen, selbstbestimmten und aufgeklärten Bürgern möglich, die sich kritisch, lernfähig und solidarisch in die Willensbildung einbringen wollen. Die Piratenpartei NRW bekennt sich deshalb zu einem umfassenden Bildungsbegriff in der Tradition Humboldts*. Wir sehen in einer besser gebildeten Bevölkerung einen Gewinn für eine demokratische und soziale Gesellschaft, der weit über quantifizierbare Effekte hinausgeht.
- Bildung ist ein Menschenrecht
Das Schulsystem in NRW muss durchlässiger werden. Wir wünschen uns eine vielfältige Bildungslandschaft und unterstützen ausdrücklich auch außerschulische Lernorte. Weder die soziale und kulturelle Herkunft noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Elternhauses dürfen einen Einfluss auf den individuellen Zugang zur Bildung haben. Dieser Einfluss soll bis zum Jahr 2030 soweit minimiert werden, dass sich die soziale Zusammensetzung der Hochschulabsolventen nicht mehr vom gesellschaftlichen Durchschnitt unterscheidet. Kein Schüler soll ohne Schulabschluss bleiben. Die NRW-Piraten setzen dabei auf das Prinzip der Förderung des Einzelnen. Nur wenn alle Schüler die richtige individuelle Förderung erhalten, können sich die Potenziale jedes Einzelnen entfalten.
Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Beibehaltung der bestehenden allgemeinen Schulpflicht aus. Die Teilnahme am Schulunterricht sichert, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft kennenlernen. In Form von Mitschülern, Lehrern und sonstigen Betreuern können die Kinder und Jugendlichen Ansprechpartner für Fragestellungen und Probleme finden, die durch die Lebensentwürfe der Eltern oder dem sozialen Umfeld abgelehnt oder tabuisiert würden. Lehrer haben die Aufgabe, die Schüler umfassend über die Möglichkeiten zu informieren, wie sie ihren Bildungsweg auch unabhängig von ihren Eltern gestalten können. Zur besseren Integration von Mitmenschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen soll ein interkulturelles Bildungsangebot geschaffen werden. Alle Bildungsinstitutionen müssen barrierefrei werden.
- Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag
Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu garantieren. Der Zugang zu Bildung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren. Bei der Finanzierung des Bildungssystems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen und Solidarität einzufordern. Der Bildungsetat muss deutlich ausgeweitet werden.
- Selbstverwaltung der Schulen
Die NRW-Piraten lehnen von oben diktierte Reformen des Bildungswesens vehement ab. Selbst die besten Reformvorschläge scheitern, wenn sie nicht von allen Beteiligten getragen werden. Die NRW-Piraten setzen daher auf die Prinzipien Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Transparenz. Die Schulen sollen selbstverwaltete Einheiten werden können, die auf demokratischem Wege über die Verwendung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen sowie ihre Methoden und Unterrichtsplanung selbst entscheiden. Die zu vermittelnden Grundkompetenzen sowie bestimmte Standards sind für alle Schulen verbindlich.
Eine Schule kann die Entlassung in die Selbstverwaltung bei der zuständigen Schulbehörde beantragen. Dem Antrag muss eine Gründungssatzung beigelegt werden, die von der Schulversammlung beschlossen wurde. Die Schulleitung wird auf der Schulversammlung von allen anwesenden Lehrern, Eltern und volljährigen Schülern für fünf Jahre gewählt und nach Ablauf ihrer Amtszeit auf Basis ihres Rechenschaftsberichts entlastet. Um die Selbstverwaltung im Schulsystem zu verwirklichen, setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, Lehrkräfte ab sofort nicht mehr zu verbeamten.
Die Finanzierung der Schulen erfolgt auf der Basis der angemeldeten Schüler. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Förderbedarf des Schülers. Die Erfolge der Schulen werden transparent kommuniziert, so dass Eltern und Schüler vor der Anmeldung ihre Schule beurteilen können. Ziel der Selbstverwaltung ist, dass individuelle Schulkonzepte vor Ort von den Betroffenen selbst entwickelt und umgesetzt werden. In der Summe entstehen so mehrere parallel auswertbare Lösungswege. Außerdem wird Bürokratie abgebaut.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
- Programmantrag Nr.
- WP013
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Soll den bisherigen Absatz ersetzen.
- Frühkindliche Bildung
Der frühkindlichen Bildung kommt für die Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder ungeachtet der bestehenden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen und unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft so zu fördern, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.
Die NRW-Piraten fordern deshalb, dass eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnortnahen Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr flächendeckend angeboten wird. Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben. Die Jugendämter haben die Pflicht, Eltern über die Vorteile eines Kita-Besuchs zu informieren. Dies muss bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes erfolgen.
Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig. Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden vom Land finanziell unterstützt. Die Landesmittel sind entsprechend aufzustocken. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jahren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Ausbildung des pädagogischen Personals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hochschulstudium absolviert werden. Die Bezahlung muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Verbesserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes ist anzustreben.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
- Programmantrag Nr.
- WP014
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Personalschlüssel
Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und Anzahl der betreuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Integration, Inklusion, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung von Schließungszeiten und Milderung derer Folgen gesetzlich zu verankern, ist ein weiteres Ziel.
Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von Eltern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen. Ergibt sich aus dem Absatz.
- Programmantrag Nr.
- WP015
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Schule
Für jeden Schüler ist eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuellen Lerngruppen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag vorzusehen. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass die schulische Ganztagsbetreuung die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemessen einschränkt. Ein Ganztagsschulangebot soll ein echtes Angebot sein, das Familien Raum für Familienleben, Vereine, Hobbies, Hausaufgaben im Familienkreis und unverplante Kinderfreizeit lässt. Die Lehrer sind in ihrer Arbeit durch nicht-lehrendes Personal wie Verwaltungspersonal, Assistenten, Psychologen oder Sozialpädagogen soweit zu unterstützen, dass sie sich auf den eigentlichen Unterricht als Kernaufgabe konzentrieren können.
Im Sinne der Menschenrechte und einer Kultur des sozialen Miteinanders muss das Ziel jeder Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen wo immer möglich zu vermeiden.
- Primarstufe
Die vierjährige Primarstufe soll in Zukunft wesentlich mehr Kinder auf einen schulischen Bildungsweg vorbereiten, der mit der Hochschulreife abgeschlossen wird. Sie hat daher die Aufgabe, deutlich mehr Kinder mit den dafür notwendigen Grundkompetenzen auszustatten. Dies kann nur durch eine individuelle Förderung der Schüler geschehen, deren Ziel es ist, insbesondere die herkunftsbedingten Leistungsunterschiede auszugleichen. Um diese individuelle Förderung zu gewährleisten, darf die Klassengröße 15 Schüler nicht überschreiten.
- Sekundarstufen I und II
- Fließende Schullaufbahn
Die TIMSS-Studie, die DESI-Studie und die PISA-Studien stellten für die Sekundarstufe I in Deutschland fest, dass sich die mathematischen und literarischen Kompetenzen von Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten zu einem großen Prozentsatz überschneiden. Das bedeutet, dass es in allen Schulformen sehr gute, mittlere und schwache Schüler gibt, nur in unterschiedlichen Prozentanteilen. Hieraus schließt die UNICEF-Studie "Disadvantages In Rich Nations", dass die Kinder in Deutschland zu früh und falsch den unterschiedlichen Schultypen innerhalb des Systems zugeführt werden. Die Studie fasst die Situation in Deutschland unter dem Titel: "Germany: Children Sorted For A Life" (Deutschland: Kinder für ihr ganzes Leben einsortiert) zusammen, um zu verdeutlichen, dass diese frühe Einsortierung kaum rückgängig zu machen ist. Die PISA-Sonderstudie zu Erfolgschancen von Migrantenkindern kritisiert ebenfalls das deutsche Bildungssystem. Migrantenkinder der zweiten Generation, also in Deutschland geborene Schüler, mit ausländischen Eltern, erbringen noch schlechtere Leistungen als Migrantenkinder der ersten Generation. 40% von ihnen erreichen nicht die zweite von fünf Kompetenzstufen.
Das viergliedrige System, bestehend aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule, selektiert zu früh und fördert zu wenig. Da sich die eingliedrigen Schulsysteme der PISA-Spitzenreiter Finnland und Kanada in der Vergangenheit als leistungsfähiger erwiesen haben und wir das Ziel verfolgen, die Zahl der Abiturienten pro Jahrgang zu vervielfachen, schlagen die NRW-Piraten ein eingliedriges Schulsystem vor. Dessen vorrangiges Ziel ist es, möglichst viele Schüler ohne Qualitätseinbußen zur Hochschulreife zu bringen. Alle Schüler sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ohne Schulwechsel das Abitur anzusteuern. Ein derart tiefer Eingriff in die Schulrealität kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die NRW-Piraten wollen daher eine schrittweise Umsetzung unter Einbeziehung aller Beteiligten.
Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell zu planen und zu absolvieren. Auch bei einer umfassenden Beseitigung herkunftsbedingter Leistungsunterschiede wird es immer Unterschiede im Leistungsniveau der Schüler geben. Dies gilt es in der Sekundarstufe I zu berücksichtigen. Die NRW-Piraten schlagen deshalb eine Schule mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vor. Dazu werden die Klassenverbände durch ein flexibles Kurssystem ergänzt und teilweise abgelöst.
Um individuelles Lernen zu ermöglichen, bedeutet das Kurssystem ausdrücklich auch, dass flexible Kleingruppen geschaffen werden, die vermehrt selbstständig an Projekten arbeiten. Diese Kurse sind an Praxis und Lebenswirklichkeit der Schüler ausgerichtet und fächerübergreifend angelegt. Die konkrete Ausgestaltung liegt in der Hand der jeweiligen Schule.
Ein flexibles Kurssystem löst zahlreiche Probleme des existierenden Klassensystems. Mangelhafte Leistungen in einer bestimmten Zahl von Fächern haben nicht mehr die Wiederholung der ganzen Klasse zur Folge, sondern lediglich die Wiederholung der mangelhaft abgeschlossenen Kurse. Umgekehrt werden besonders leistungsfähige Schüler nicht mehr unterfordert oder zum Überspringen einer ganzen Klasse gezwungen, sondern können Kurse wählen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Übergang in die Sekundarstufe II erfolgt fließend, sobald die entsprechende Zahl von Kursen der Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen wurde. Weitere Zwischenstufen sind möglich. Damit wird auch die Problematik von G9 und G8 vermieden. Flexible Kleingruppen und das Hinführen zu mehr selbstständigen Arbeiten sorgen zudem für höhere Lern- und Leistungsbereitschaft bei den Schülern.
Schulabschlüsse wie der Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife oder das Abitur werden durch den erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Zahl von Kursen mit einer besonderen weiteren Prüfung erlangt. Um das Leistungsniveau innerhalb einer Schule und landesweit vergleichbar zu machen, müssen während der gesamten Schullaufbahn bestimmte Kurse oder Abschnitte durch eine externe zentrale Prüfung abgeschlossen werden. Ein Curriculum mit Pflicht- und Wahlkursen gewährleistet dem einzelnen Schüler ein hohes Maß an Freiheit bei der inhaltlichen Differenzierung seiner Schullaufbahn. Gleichzeitig wird garantiert, dass wichtige Grundkompetenzen im Sinne eines umfassenden Bildungsideals an alle Schüler vermittelt werden.
Die NRW-Piraten sind sich bewusst, dass ein eingliedriges, kursbasiertes Schulsystem nur auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens und nicht von oben herab erfolgreich eingeführt werden kann.
Schulen der fließenden Schullaufbahn sollen daher als Angebot neben den bisherigen Schulformen eingeführt werden. Durch Entscheidungen vor Ort werden sich langfristig die flexibelsten und effektivsten Schulen durchsetzen. Zertifikate sind das verbindende Element zwischen den verschiedenen Schulformen.
- Individuelle Förderung
Durch den Aufbau eines schulinternen Fördersystems sollen Schüler, deren Leistung nicht befriedigend ist, aber auch Schüler mit überdurchschnittlicher Leistung, individuell unterstützt werden. Die dafür zusätzlich benötigten Lehrkräfte sind sofort einzustellen. Die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch nicht-lehrendes Personal ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der individuellen Förderung. Um einen Unterricht zu gewährleisten, der allen Schülern gerecht wird, darf die Klassen- beziehungsweise Kursgröße in den Sekundarstufen I und II maximal 15 Schüler betragen. Wo es pädagogisch notwendig ist, wie beispielsweise in speziellen Fördergruppen, muss diese Zahl entsprechend niedriger sein.
- Benotung und Bewertungskriterien
Die Aussagekraft einer Note außerhalb der Rahmenbedingungen, in denen sie erhoben wurde, ist sehr gering. Eine Bewertung der Leistung kann nur als Orientierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer innerhalb der Schullaufbahn dienen. Um diesen Zweck zu erfüllen, sollte die Bewertung von Schülern differenzierter als durch Noten erfolgen. Dazu gibt es zahlreiche Ansätze, die in der täglichen Praxis stärker umgesetzt werden müssen. Insbesondere in einem künftigen Kurssystem sind detailliert aufgeschlüsselte fachliche Bewertungen wünschenswert, um darauf aufbauend die weitere Kurswahl gezielt vorzunehmen. Dieses soll durch ein Zertifikatssystem erfolgen, welches vollkommen ohne Notengebung auskommt, und stattdessen Kompetenzen detailliert beschreibt. Kopfnoten lehnen die Piraten grundsätzlich ab.
- Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem - IT und Lernmittel
Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe daran.
- IT für Schulen
Die IT-Ausstattung der Schulen muss kontinuierlich und flächendeckend auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
Nur in wenigen Städten und Landkreisen werden derzeit die kommunalen Rechenzentren Unterstützungssysteme für Schulen, zum Beispiel Dateiablageserver mit zentral verwalteten Zugangsberechtigungen, betrieben. Der Einsatz von Lernmanagementsystemen mit virtuellen Klassenzimmern, auf die auch von zuhause zugegriffen werden kann, bleibt nach wie vor der Initiative einzelner Schulen und Kommunen überlassen.
Die NRW-Piraten regen eine landesweite "IT-Initiative Bildungsinnovation" an. Dabei soll das Land nach und nach alle Schüler ab dem fünften Schuljahr mit standardisierten, mobilen, digitalen Endgeräten ausstatten. Die Anschaffung soll über Leasingverträge mit Versicherung und 24-Stunden-Supportservice stattfinden. Die notwendige Standardsoftware muss zu neunzig bis hundert Prozent aus Open-Source-Angeboten bestehen. Außerdem ist vorgesehen, das Angebot serverbasierter virtueller Lernumgebungen oder Lernmanagementsysteme für alle Schulformen auszubauen. Die Bereitstellung der IT-Serverdienstleistungen kann über das Netzwerk der lokalen IT-Dienstleister erfolgen. Die finanzielle Belastung beträgt weniger als 3 Euro pro Schüler und Jahr.
- Finanzierung der landesweiten IT-Initiative
Die landesweiten Ausgaben für Schul- und Übungsbücher liegen aktuell bei 56 Euro pro Schüler und Jahr. Diese werden zu zwei Dritteln vom Land und zu einem Drittel von den Eltern der Schüler getragen. Auf die öffentliche Hand entfallen also 82 Millionen Euro, die Eltern der Schüler zahlen 41 Millionen Euro. Auf Antrag können die Schulbuchkosten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern von den Sozialämtern übernommen werden. Hinzu kommen eine Millionen Euro für digitale Lerninhalte und Online-Lizenzen, die zu hundert Prozent von den Kommunen getragen werden. Die Kosten für papiergebundene Zusatzlektüre und Fotokopien von derzeit etwa 44 Millionen Euro werden vollständig von den Eltern aufgebracht und sind nicht erstattungsfähig. Außerdem geben die Eltern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich etwa 260 Millionen Euro für private Nachhilfe aus, um die unzureichende staatliche individuelle Förderung zu ergänzen. Hieraus ergibt sich eine Gesamtinvestition von 428 Millionen Euro, von denen die öffentliche Hand lediglich 82 Millionen Euro, die Schüler und ihre Eltern aber 346 Millionen Euro beisteuern.
Die "IT-Initiative Bildungsinnovation für Schulen" sieht Ausgaben für Digital- und Online Medien, Lernmanagementsysteme und virtuelle Klassenzimmer von 11 Millionen Euro pro Jahr vor. Für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Endgeräten für jeden Schüler ab der 5. Klasse ergeben vorsichtige Rechnungen zusätzliche 151 Millionen Euro jährlich. Die Gesamtbelastung beträgt folglich 162 Millionen Euro pro Jahr. Der Betrag für digitale Lerninhalte soll gleich im ersten Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden. Von den weiteren Mittel soll jährlich ein Fünftel, bereitgestellt werden, bis im fünften Jahr die volle Höhe erreicht ist.
Die NRW-Piraten streben eine vollständige Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an.
- Fortbildung der Lehrkräfte
Die NRW-Piraten regen an, den Umgang mit Lernmanagementsystemen und Online-Medien im Rahmen der IT-Initiative in die reguläre Lehreraus- und fortbildung zu übernehmen. Hierzu ist es erforderlich, landesweit insgesamt 100 medien- und IT-affine Lehrkräfte und Dozenten zur Durchführung dieser Fortbildungen frei- oder einzustellen. Die zusätzlich notwendigen Investitionen sind in der jährlichen Steigerungsrate der Bildungsinvestitionen enthalten.
Die NRW-Piraten wollen die verpflichtende Lehrkräftefortbildung auf zehn Tage pro Jahr ausbauen. Drei Tage der Lehrkräftefortbildung sollen in universitärer Verantwortung liegen und an universitären Pädagogik- oder Fachseminaren durchgeführt werden. Dies dient einem schnelleren und effizienteren Transfer universitärer Erkenntnisse in die berufliche Praxis. Außerdem werden die entsprechenden Fachbereiche der Universitäten dazu angehalten, sich stärker in der beruflichen Fortbildung zu engagieren. Sie bereiten sich durch entsprechende Fortbildungsangebote auf eine allgemein anzustrebende Kultur des lebenslangen und berufsbegleitenden Lernens vor und sind in diesen Prozess aktiv eingebunden. Die Lehrkräfte entscheiden selbst, welche Fortbildungsangebote sie aus dem universitären Portfolio wahrnehmen möchten. Die Fortbildungen sind nachweispflichtig.
- Schulkultur
Schulkultur bedeutet für die NRW-Piraten den vertrauensvollen und partnerschaftlichen Umgang aller Beteiligten miteinander. Das schließt neben Schülern, Lehrern und Eltern auch das nicht-pädagogische Personal der Schulen und ihre Kooperationspartner mit ein. Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Schule. Hier müssen die Schulen gestärkt und zeitliche, finanzielle sowie personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Schüler verbringen durch die Ganztagsbetreuung immer mehr Zeit in der Schule. Daher ist die Umgestaltung der Schulen, von bloßen Lernorten zu echten Lern- und Lebensräumen, ein zentrales Anliegen der NRW-Piraten. Mensa, Aufenthaltsräume, Ruhezonen, Sportbereiche, Bibliotheken und gestaltete Außenbereiche sollen weiter ausgebaut werden. Schule kann auf diese Weise zu verschiedensten Aktivitäten von Schülern, Eltern und anderen einladen, die damit positiv auf das Lernklima zurückwirken. In der unterrichtsfreien Zeit und in nichtgenutzten Räumen können Veranstaltungen der Schulgemeinschaft stattfinden.
Das Thema Schulkultur muss in der Aus- und Fortbildung von Lehrern mehr Berücksichtigung finden. Teamstrukturen müssen in der Schule weiter gestärkt werden. Vor allem in großen Systemen ist es notwendig, für alle Schüler überschaubare Strukturen zu schaffen, die ein positives Lernklima begünstigen. Hilfreich sind dazu verschiedene feste Lehrerteams, die sich austauschen und koordinieren und dem Schüler als Ansprechpartner zur Seite stehen. Neben den äußeren Strukturen wird die soziale Kompetenz der Schüler, durch den Einsatz vielfältiger Unterrichtsformen, gefördert. Gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Fahrten und Feiern, müssen wieder einen höheren Stellenwert erlangen. Internationale Themenprojekte, auch in Kooperation mit Ländern außerhalb Europas, können mit Hilfe der Medien und des Internets verstärkt Eingang in den Unterricht finden und die Orientierung in einer globalisierten Welt erleichtern.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
- Programmantrag Nr.
- WP016
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Die Inklusive Schule“ soll dem Wahlprogramm hinter dem Punkt Schule im Bereich Bildung hinzu gefügt werden.
- Die inklusive Schule
Bildung ist Voraussetzung für Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Der erste Schritt, strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken, ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung. Dies kann nur durch ein konsequent inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Die NRW-Piraten stehen für ein Bildungssystem, das den Bedürfnissen aller Schüler gerecht wird und allen Schülern die gleichen Rechte, Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten bietet.
Daher streben die NRW-Piraten einen kontinuierlichen Rückbau der Förderschulen in NRW an. Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen sollen weitestgehend in die allgemeinbildenden Schulen eingebunden werden. Dem sukzessiven Rückbau der Förderschulen muss ein entsprechender Ausbau der Regelschulen gegenüberstehen. Wir wollen den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern. Elternwille auf Augenhöhe ist dabei oberstes Gebot.
Das durch die Schließung der Förderschulen eingesparte Geld muss zu 100 % in die inklusive Schule investiert werden und darf nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern dienen. Die NRW-Piraten fordern, zügig die Rahmenbedingungen für (gelungene) Inklusion zu schaffen. Die Schulen müssen umgebaut, personell und strukturell entsprechend ausgestattet und die Lehrkräfte hierfür aus- und weitergebildet werden. Für eine ausreichende personelle Ausstattung muss der Personalschlüssel deutlich erhöht werden. Inklusiv arbeitende Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vorbereitet zu werden. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt werden. Wir fordern die Einbeziehung aller betroffenen Schüler und Eltern in eine sachliche und ideologiefrei-geführte Diskussion. Die Entscheidungen zur inklusiven Schule wurden bisher von Politikern, Bildungsexperten, Sprechern von Verbänden und einzelnen sehr engagierten Eltern diskutiert und dann getroffen. Die Mehrzahl der Betroffenen blieb dabei außen vor.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Als „behindert“ gilt laut der UN-Behindertenrechtskonvention, der in geistiger, seelischer oder körperlicher Art beeinträchtigt ist, eine Lern-, Sprach- oder Sinnesbehinderung hat, die mehr als 6 Monate andauert und deren Beeinträchtigung durch medizinische Hilfsmittel nicht behoben werden kann. Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ fordert die Achtung der Menschenwürde des Einzelnen, das Bekenntnis zur Chancengleichheit und zum Recht auf Wahrung der Identität. Die Konvention trat 2008 in Kraft, ist in NRW aber noch nicht umgesetzt.
Betrachtet man die aktuelle Situation und die nicht immer sachlich geführte Diskussion, steht zu befürchten, dass der eigentlich gute Ansatz zum Desaster für einige Schüler wird, besonders für manche Förderschülerinnen und Förderschüler. Viele Lehrer, die derzeit inklusiv arbeiten, haben sich für diese neue Aufgabe freiwillig gemeldet und waren voller Enthusiasmus. Die mangelhaften Bedingungen führen derzeit dazu, dass bei einigen dieser Lehrer der Enthusiasmus in Frust umschlägt und durch Überforderung Inklusion angezweifelt wird. Manche Städte begrüßen den inklusiven Ansatz sehr und rechnen schon aus, wie viele Förderschulen geschlossen werden können. Die Einsparungen bei Gebäuden, Unterhaltskosten und nicht lehrendem Personal werden zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt.
Die allgemeinen Schulen haben begonnen, “Förderschüler” mit den Schwerpunkten L, E und S aufzunehmen. Die Lehrer der Regelschulen stehen der neuen Situation häufig ratlos gegenüber. Sonderpädagogen unterstützen oft nur eine sehr begrenzte Stundenzahl. Den Rest der Zeit werden die “Förderschüler” irgendwie mit durchgezogen.Von Förderung kann keine Rede sein!
Es muss sichergestellt sein, dass durchgängig ein Sonderpädagoge in Doppelbesetzung die inklusive Klasse im Team mit dem Klassenlehrer betreut. Dafür reicht der aktuelle Verteilungsschlüssel nicht aus. Der Personalschlüssel muss erhöht werden. Sonderpädagogen dürfen nicht für Vertretungsunterricht missbraucht werden!
Lehrer der allgemeinen Schulen beklagen zu Recht, für die neuen Aufgaben nicht ausgebildet worden zu sein. Viele Schüler benötigen besondere Unterstützung, die eine Lehrkraft der allgemeinen Schule unter Umständen weder diagnostizieren noch umsetzen kann. Beispielhaft sind hier die mannigfaltigen Ausprägungen von Autismus zu nennen. Inklusiv arbeitende Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vorbereitet zu werden. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt werden, bevor inklusiv gearbeitet wird. Wir fordern eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer, die in der Inklusion arbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können. Wöchentliche Teamsitzungen müssen zeitlich in der Präsenszeit festgelegt sein.
Eine gelungen Inklusion impliziert zusätzliche Investitionen in unser Bildungssystem. Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass die finanzielle Situation in NRW eine kurzfristige Finanzierung der enormen Kosten zulassen würde. Auch die Kommunen werden es sich kaum leisten können, die benötigten Inklusionsassistenten, wie im Gutachten gefordert, über das Jugendamt oder das Sozialamt zu finanzieren.
Wir Piraten stehen für eine freie Gesellschaft, in der das Individuum entscheidet, wie es sein Leben gestalten möchte, solange andere nicht beeinträchtigt werden. Jeder Schüler hat das Recht auf einen Platz in einer naheliegenden allgemeinen Schule, aber Schüler, oder deren Eltern, sollten sich in einer angemessenen Übergangszeit auch für eine Förderschule entscheiden dürfen. Daher ist eine kurzfristige, vollständige Abschaffung von Förderschulen oder Kompetenzzentren unsinnig.
Inklusion kann nur funktionieren, wenn das Angebot der allgemeinen Schule gleichwertig oder höherwertig als die Förderung durch die Förderschule ist. Die Förderschulen sollten nicht per Gesetz, sondern durch die Schüler bzw. Eltern, die ihre Kinder dort nicht mehr anmelden, aufgelöst werden.
- Programmantrag Nr.
- WP017
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlprogramm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Absatz.
Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ursprünglichen Text beizubehalten.
- Hochschule
Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel zu einer Informations- und Wissensgesellschaft. Auf die Herausforderungen, die mit diesem Wandel verbunden sind, muss sich die Gesellschaft einstellen. Daher sehen die NRW-Piraten die Gesellschaft in der Pflicht, jedem Menschen die Chance auf eine Hochschulbildung zu ermöglichen. In unserem bildungspolitischen Konzept spielen die Hochschulen eine wichtige Rolle. Denn an den Universitäten und Fachhochschulen wird neues Wissen geschaffen, die bestehenden Wissensbestände an die nächsten Generationen vermittelt und diese in Wissenschaft und Forschung eingewiesen. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist die Förderung von Grundlagenforschung und wissenschaftlicher Lehre von zentraler Bedeutung. Die NRW-Piraten betrachten dies als eine öffentliche Aufgabe.
- Finanzierung
Deshalb muss die öffentliche Hand an der Finanzierung der Hochschulen beteiligt werden. Es ist Aufgabe der Landespolitik zu gewährleisten, dass den Hochschulen verlässlich ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Grundlagenforschung und akademische Ausbildung wirksam betreiben zu können. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Hochschulen seit Jahrzehnten eklatant unterfinanziert. Die Verschlechterung der Studienbedingungen, wachsende Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein enormer Innovationsstau sind die Folgen dieser Politik. Diese Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. In Studiengebühren sehen die NRW-Piraten kein geeignetes Mittel, um die Finanzlage der Hochschulen nachhaltig zu verbessern und lehnen ihre Wiedereinführung ab.
In den letzten Jahren wurden vermehrt Regelungen eingeführt, die es den Studierenden erschweren, die Dauer ihres Studiums selbst zu bestimmen. Speziell seit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge ist es kaum noch möglich, ein Studium durch Nebentätigkeiten zu finanzieren, ohne die Studienzeit drastisch zu verlängern. Um ein Studium zu finanzieren, gewinnt das BAföG an Bedeutung und ist deshalb wichtiger geworden. Die Anforderungen zum Bezug von BAföG sind für viele Studierende jedoch zu eng gefasst. Die NRW-Piraten fordern die Zahl der Bezugsberechtigten für das BAföG zu erhöhen und dieses für alle Studierenden elternunabhängig zu gestalten. Jeder Studierende sollte unabhängig vom Einkommen der Eltern sein BAföG beziehen können. Ein Studium darf nicht an der Finanzierung scheitern.
- Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess, der in der Erklärung von Bologna seinen Anfang nahm, hatte eigentlich nur ein Ziel: Die Internationalisierung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse herzustellen. In jedem unterzeichnenden Land sollte so klar sein, was ein Studierender studiert hat und was er innerhalb dieses Studiums geleistet hat. Heute wird der Bologna-Prozess jedoch mit Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, Überlastung der Studierenden und hohen Abbrecherquoten gleichgesetzt. Die ursprünglichen Ziele des Bologna-Prozesses wurden jedoch auch nach seinem offiziellen Abschluss nicht erreicht. Daher ist weiterhin an einer Vergleichbarkeit von Studiengängen, national sowie international, zu arbeiten.
- Mitbestimmung
Hochschulen sollen Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die sich selbst demokratisch verwalten, stattdessen werden sie durch den Hochschulrat fremdbestimmt. Nach aktueller Gesetzeslage besteht der Hochschulrat mindestens zur Hälfte aus externen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der Hochschulrat wählt unter anderem das Präsidium der Hochschule und kann so die Entwicklungs- und Wirtschaftspläne der Hochschule im eigenen Interesse mitbestimmen. Die NRW-Piraten wollen den Hochschulrat als undemokratisches Gremium sofort abschaffen und setzen sich für Gleichberechtigung von Mitarbeitern, Studierenden und Professoren in den Hochschulgremien ein.
In einigen Bundesländern wurden die verfassten Studierendenschaften stark eingeschränkt oder sogar komplett abgeschafft. Diesem Trend stellen sich die NRW-Piraten entschieden entgegen. Die verfasste Studierendenschaft ist als Interessenvertretung der Studierenden unverzichtbar. Sie versetzt zudem die heranwachsenden Bürger unseres Landes in die Lage, Demokratie zu erlernen, zu gestalten und aktiv zu erleben. Die NRW-Piraten setzen sich deshalb für den Erhalt dieser demokratischen Strukturen ein.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
Der Inhalt des Wahlprogrammes wurde aktualisiert ohne die ursprüngliche Intention zu verlieren. Abweichungen von der ursprünglichen Intention gibt es nur in wenigen Ausnahmefälle. Sie sind dadurch zu erklären, dass teilweise Widersprüche entdeckt wurden oder die entsprechenden Stellen im Text von den Kernaussagen der Piratenpartei abgewichen sind. Weggefallen sind einige Punkte die im 2010er-Programm nicht ausreichend erklärt wurden und hierdurch unklar waren. Neue Inhaltliche Punkte zur Hochschulpolitik sind nicht in der Neuauflage verarbeitet, sondern werden den Piraten separat zur Abstimmung vorgelegt.
- Programmantrag Nr.
- WP018
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlprogramm 2012 soll im Abschnitt Mitbestimmung als zweiter Absatz ergänzt werden durch den folgenden Absatz.
Darüber hinaus fordern die NRW-Piraten die komplette Revision des am 25. Oktober 2006 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem Ziel, die demokratischen Strukturen innerhalb der Hochschulen wieder herzustellen und zu erweitern.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Der Name „Hochschulfreiheitsgesetz“ ist ein Euphemismus. Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Verschlankung wurde die bisherige Autonomie der Hochschulen in der Wahrnehmung ihrer auch gesellschaftlichen Verpflichtungen aufgehoben zugunsten einer Unterwerfung unter die „Gesetze“ des Marktes. So wird die fachhochschulische und universitäre Vermittlung von Bildungsinhalten aus einer staatlichen Abhängigkeit in das freie Wasser eines Marktes entlassen, der alles produzierte Wissen dem Diktat einer marktwirtschaftlichen Verwertbarkeit unterwirft und die Hochschulen zwingt, sich zuvörderst um die wirtschaftliche Verwertbarkeit ihres Wissens zu kümmern sowie ihre Lehr- und Lernangebote nach Marktkriterien auszurichten.
Dies stellt jedoch einen Selbstwiderspruch dar, denn was heute als ein positives marktwirtschaftliches Verwertbarkeitskriterium gilt, kann morgen schon irrelevant sein und umgekehrt. Es wird somit eine grundlegende antizipierende Fähigkeit der neoliberalen Marktkonzeption suggeriert, die diese jedoch aus ganz prinzipiellen Gründen nicht hat, bzw. nicht haben kann.
Die gesamte Konzeption des aktuell gültigen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ basiert auf einem als neoliberal zu bezeichnenden und daher deutlich eingeschränkten Freiheitsbegriff, der darüber hinausgehende Konzeptionen menschlicher Selbstverwirklichung vollständig außer Acht läßt.
Darüber hinaus wirkt sich das Gesetz als extrem innovationshemmend und wirtschafts-schädigend im Sinne der Schaffung neuer Marktkontexte aus. Es widerspricht zutiefst dem piratigen Gedanken einer offenen Universität mit offenem Zugriff auf das produzierte Wissen.
Das piratige open access muss seine Entsprechung in einer open knowledge production finden.
- Programmantrag Nr.
- WP019
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlprogramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung ergänzt werden durch den folgenden Absatz.
- Drittmittel
Schon seit längerer Zeit lässt sich beobachten, dass Hochschulen unterfinanziert sind. Dadurch sind sie gezwungen, verstärkt Drittmittel einzuwerben. In der Öffentlichkeit wird dies so dargestellt, als stünden dadurch zusätzliche Gelder für gezieltere Forschung zur Verfügung, doch in Wirklichkeit werden die eingeworbenen Drittmittel oftmals für planmäßige Aufgaben wie die Lehre benötigt. Für die NRW-Piraten ist dies kein haltbarer Zustand. Wir setzen uns dafür ein, den Hochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihren aufgetragenen Aufgaben gerecht zu werden.
- Begründung
Dieser Antrag ergänzt den Bereich Hochschule um den wichtigen Punkt der Drittmittel.
Drittmittel sind als Finanzquelle für Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Wir sollten uns klar dazu positionieren, dass Drittmittel kein Ersatz für Geld aus dem Etat einer Hochschule sind und der Staat auch ohne Drittmittel die finanzielle Versorgung der Hochschulen sicherstellen muss.
- Programmantrag Nr.
- WP019
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlprogramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung/Drittmittel ergänzt werden durch den folgenden Absatz.
Ein Teil der durch Drittmittel eingeworbenen Gelder wird durch staatliche Förderung bereitgestellt. Die Notwendigkeit dieser Förderprogramme ist zu hinterfragen und eventuell freiwerdende Gelder sind dem Etat der Hochschulen zuzuführen. Hierdurch können Hochschulen die Gelder an den Stellen einsetzen wo sie benötigt werden. Zusätzlich entfällt der durch Antragsprozesse entstehende Mehraufwand.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Hiermit zeigen wir einen Weg auf, wie die Unterfinanzierung von Hochschulen zumindest teilweise angegangen werden kann. Durch ein Verschieben von Fördermitteln in den Etat der Hochschulen kann Geld auf ehrliche Art dafür genutzt werden wofür es gedacht ist. Das Feststellen der Notwendigkeit von Förderprogrammen und die anschließende Verteilung an Hochschulen sind allerdings komplexere Detailfragen.
- Programmantrag Nr.
- WP020
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Hochschule“ aus dem Wahlprogramm 2012 soll nach dem Abschnitt Hochschule/Finanzierung/Drittmittel ergänzt werden durch den folgenden Absatz.
Zu der Drittmitteleinwerbung zählen auch Drittmittel aus der Privatwirtschaft. Die Forschungsfreiheit an den Hochschulen ist gefährdet, wenn private Auftragsgeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen. Dadurch wird ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit als öffentliches Forschungsergebnis verkauft. Die NRW-Piraten fordern daher eine deutliche Nennung privater Förderer. Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auftragsgeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen die durch öffentliche Gelder mitfinanziert wurden. Unter Beteiligung von öffentlichen Geldern sind, nach Meinung der NRW-Piraten, alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Drittmittel aus der Privatwirtschaft ist ein Thema bei dem sich die Piraten alle einig sind, bislang hat es aber noch nicht seinen Weg ins Wahlprogramm gefunden. In diesem Antrag werden zwei Probleme mit Drittmitteln aus der Privatwirtschaft adressiert: Die privaten Auftragsgeber verfolgen mit ihrem Forschungsauftrag einen bestimmten Zweck und die Mitfinanzierung der Forschung von privaten Auftragsgebern durch öffentliche Gelder. In beiden Fragen stehen die Piraten bereits seit langem für mehr Transparenz.
- Programmantrag Nr.
- WP021
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Erwachsenenbildung“ aus dem Wahlprogramm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Absatz.
Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ursprünglichen Text beizubehalten.
- Erwachsenenbildung
Die Erwachsenenbildung ist ein weites Feld. Sie reicht von Alphabetisierungskursen und Sprachkursen im Rahmen der Integration von Zuwanderern, über die betriebliche Fortbildung und privatwirtschaftliche Qualifizierung, bis hin zu einem Zweit- oder Drittstudium an einer Hochschule. Die Landesregierung sollte den Aufbau von frei zugänglichem Lehr- und Unterrichtsmaterialien in diesen Bereichen finanziell fördern, um den Zugang zu Bildung auch für Erwachsene zu vereinfachen. Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Es ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovationskraft unserer Volkswirtschaft zu erhalten und auszubauen. Die Piratenpartei regt daher an, das System der Volkshochschulen durch den Ausbau zertifizierter Fortbildungsmöglichkeiten zu stärken. Das kann parallel zu den existierenden privatwirtschaftlichen Bildungsunternehmen und -initiativen vonstattengehen. Dazu sollen die Volkshochschulen durch die Einführung von Sommerseminaren, Onlinekursen und durch Lehrpläne in Kooperation mit den Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten noch effizienter als bisher in unsere Bildungslandschaft integriert werden. Hierzu ist die Bereitstellung von Online-Werkzeugen unerlässlich, die ein orts- und zeitunabhängiges Lernen fördern und ermöglichen. Angeregt wird daher die staatlich finanzierte beziehungsweise staatlich geförderte Bereitstellung von Lernplattformen zum integrierten Lernen als flankierende Maßnahme.
Erwachsenenbildung geht als Teil des lebenslangen Lernens weit über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinaus. Die NRW-Piraten sehen die Landesregierungen in der Pflicht, lebenslanges Lernen durch Bereitstellung von kostenfrei zugänglichem Lehrmaterial für Standardabschlüsse und Zertifizierungen, sowie dem Angebot von modularen Prüfungen zu fördern. Die Materialien sind gleichzeitig als Ergänzung zum Schulunterricht für Schüler und umgekehrt nutzbar. Die NRW-Piraten unterstützen außerdem den Ausbau und die Förderung von Projekten für Offene Bildung, bei denen Bildungsinhalte kostenlos und allgemein verfügbar gemacht werden.
Die NRW-Piraten sehen einen wesentlichen Aspekt für eine Steigerung der allgemeinen Bildung in der Fehlertoleranz von Bildungssystemen. Menschen in einer finanziell angespannten Lage müssen die Möglichkeit haben, Fehler zu machen beziehungsweise Fehlentscheidungen zu treffen. Systeme, die jedem nur eine einzige Chance bieten, bestrafen gerade diejenigen, die sich zusätzliche Kurse oder Prüfungen nicht leisten können. Eine Kostenexplosion lässt sich durch den verstärkten Einsatz moderner Medien und staatlicher Selbstlernangebote verhindern, ergänzt durch regelmäßige öffentliche Prüfungstermine.
Die Erwachsenenbildung der Zukunft wird sich durch einen nahezu formlosen Zugang zu öffentlichen und öffentlich anerkannten, kostenfreien, außerschulischen Lernprogrammen mit geringen Prüfungskosten auszeichnen müssen. Modulare Zertifizierungen erlauben dabei das Sammeln von Einzelzertifikaten auch über einen langen Zeitraum, die letztlich zu Abschlüssen bis in den Hochschulbereich zusammengefasst werden können. In der Folge ergeben sich flexible Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Motivation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung. Die Notwendigkeit einer Anmeldung mit langfristigen Verpflichtungen oder Kosten entfällt. Das vereinfacht den Zugang zu Bildungsmaßnahmen gerade für Alleinerziehende, Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen, Saisonarbeiter, Kurzarbeiter und Erkrankte deutlich. Ebenso ist die Anerkennung von äquivalenten Kursen und Prüfungen aus dem Ausland möglich.
Solche Maßnahmen eröffnen zugleich Möglichkeiten, die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechend zertifizieren zu lassen. Generell stehen dabei Prüfungen, die sich an einen Kurs anschließen, auch Selbstlernern offen.
Die NRW-Piraten setzen sich für eine stärkere Öffnung, Vernetzung, Kommunikation und Zusammenarbeit der bisher oft abgeschottet arbeitenden Bildungsinstitutionen ein. Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kommt eine wichtige Rolle als Produzent und Anbieter von Materialien zur Unterstützung von Lerninhalten zu. Im Medienbereich ist verstärkt darauf zu achten, dass jeder Mehrwert, der durch den Einsatz von öffentlichen Mitteln erzeugt wird, dem Bürger unentgeltlich zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für Medieninhalte, die über das Internet langfristig in Archiven verfügbar gehalten werden müssen, sobald die Möglichkeit hierzu besteht.
Wir sehen den Erhalt und den Ausbau staatlicher und privater Förderprogramme als wichtig an. Als Zielgruppe solcher Programme sind alle Lernwilligen zu begreifen, unabhängig von deren bisherigen Bildungsbiografien. In Schule und Medien soll daher verstärkt auf Bildungsangebote, Fördermöglichkeiten und die Vergabemodalitäten hingewiesen werden. Wesentlicher Bestandteil sinnvoller Bildungsförderung ist eine geringe Zugangsschwelle. Informationen über Bildungsmöglichkeiten müssen leicht auffindbar sein und dürfen kein Herrschaftswissen darstellen.
Die NRW-Piraten sehen es im Rahmen des lebenslangen Lernens als konsequent an, auch Förderprogramme und Stipendien für Erwachsene anzubieten. Wir betrachten neben berufsbegleitender Weiterbildung auch Bildungsurlaub als wichtigen Teil des Arbeitslebens und als wichtiges Element der Erwachsenenbildung, zur Erweiterung des geistigen Horizonts.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
- Programmantrag Nr.
- WP022
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Freie Bürgeruniversität“ soll dem Wahlprogramm hinter dem Punkt „Erwachsenenbildung“ im Bereich Bildung hinzu gefügt werden.
- Freie Bürgeruniversität
Die NRW-Piraten regen an, in der bestehenden Infrastruktur eine freie Bürgeruniversität Nordrhein-Westfalen mit Standorten in allen 22 kreisfreien Städten, allen 30 Landkreisen und in der Städteregion Aachen zu gründen. Die freie Bürgeruniversität NRW ist prinzipiell jedem Bürger zugänglich.
Ziele der freien Bürgeruniversität NRW sind:
1. der landesweite Ausbau nachschulischer Ausbildungsgänge und Zertifikatskurse in Vernetzung mit einem flächendeckenden Angebot berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung sowie freier Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, wie es die Europäische Union definiert,*
2. die räumliche und logistische Entlastung der Regelstudiengänge an allen Universitäten,
3. die Bereitstellung didaktisch aufbereiteter Informationen und Lehr- und Lernmaterialien unter Einbeziehung von Lernmanagementsoftware, virtuellen Lernräumen sowie Videokonferenzen für Präsenzveranstaltung.
Wünschenswert ist, dass die Fernuniversität Hagen bei diesem Konzept die Rolle einer Clearingstelle für die Bildungsangebote einnimmt und die Medienverbundkommission übernimmt, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medienverbund bestimmten inhaltlichen Standards entsprechen.
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Grundintention ist, dass wir technologisch hinter den heute existierenden Möglichkeiten zurückbleiben, ein offenes Bildungssystem zu etablieren und zu praktizieren. Eine dezentrale, modulare Universitätstruktur, die nicht rein virtuell ist, sondern durch Präsenzstandorte überall in NRW ergänzt wird.
Die Umsetzung kann folgendermaßen geschehen:
Standorte der Freien Bürgeruniversität NRW sind –
1.in Städten mit eigener Universität und/oder Fachhochschule die Universitäten und Fachhochschulen,
2.in Städten ohne Fachhochschulen und Universitäten die Volkshochschulen im Verbund mit den kommunalen Medienzentren.
3.Im Rahmen dieser Vernetzung der Institutionen und Gebietskörperschaften soll die Fernuniversität Hagen die Rolle einer Clearingstelle und Medienverbundkommission übernehmen, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medienverbund bestimmten inhaltlichen Standards entsprechen.
Als Finanzierungsidee kann in Frage der Bildungscheck und die Bildungsprämie kommen:
- Bildungsscheck
http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
- Bildungsprämie http://www.bildungspraemie.info/
- Programmantrag Nr.
- WP023
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Absatz „Finanzierung“ aus dem Wahlprogramm 2010 soll ersetzt werden durch den folgenden Absatz.
Sollten diese Anträge abgelehnt werden, beantragen wir, den ursprünglichen Text beizubehalten.
- Finanzierung
Die bildungspolitischen Aufgaben, die vor uns liegen, können durch eine Umschichtung der Landesmittel allein nicht finanziert werden. Schon die Reduzierung der Klassen- und Kursgrößen ist nur möglich, wenn die Zahl der Lehrkräfte und damit die Personalausgaben erhöht werden. Dies gilt selbst bei sinkenden Schülerzahlen. Die NRW-Piraten gehen davon aus, dass der Bildungshaushalt zur Realisierung der Aufgaben innerhalb von zehn Jahren vervielfacht werden muss. Dazu muss gemeinsam mit dem Bund ein neuer Finanzierungsmodus vereinbart werden.
- Keine Bildung ist zu teuer!
Durch die Verbesserung der Bildung wird die Grundlage für ein wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft und damit für steigende Steuereinnahmen gelegt. Folgekosten in den sozialen Sicherungssystemen können nachhaltig eingespart werden. Die NRW-Piraten weisen darauf hin, dass sich höhere Investitionen in Bildung langfristig und gesamtgesellschaftlich rechnen.
Die NRW-Piraten streben mit der Einführung eines modularen und flexiblen Systems ein bundesweit kompatibles Schul- und Bildungssystem an. Langfristig sollte die Verantwortung für die Organisation der Bildung im Rahmen einer Grundgesetzänderung in die Hand des Bundes übergehen.
- Begründung
Dieser Absatz wurde redaktionell überarbeitet, ist in seiner Aussage allerdings gleich geblieben.
- Programmantrag Nr.
- WP024
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Reihenfolge der Punkte des Wahlprogrammes im Bereich Bildung sollen wie unten dargestellt umgestellt werden.
Sollten einzelne Anträge/Abschnitte abgelehnt worden sein, beantragen wir, die entfallenden Abschnitte in der Sortierung zu entfernen und die restlichen Abschnitte aufzurücken.
- Präambel
- Frühkindliche Bildung
- Personalschlüssel
- Schule
- Die inklusive Schule
- Selbstverwaltung
- Hochschule
- Erwachsenenbildung
- Freie Bürgeruniversität
- Finanzierung
- Begründung
Dieser Absatz ist neu hinzu gekommen.
Dieser Antrag dient lediglich dazu, sicher zu stellen, dass alle Punkte des Bildungsprogramms in der richtigen Reihenfolge im Programm stehen. Der Inhalt des Absatzes erscheint selber erscheint nicht.
- Programmantrag Nr.
- W025
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- 1.Verbraucherschutz als neues Kernthema
= Übernahme aus WP 2010, nur der letzte Absatz wird geändert, Formulierungen sind im Lektorat optimiert worden Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit tragen sie zwei Sachverhalten Rechnung. Die ganzheitliche Umsetzung mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie stringente Lobbyismus Kritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz. Die NRW-Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes erkannt. Wir wollen uns dieser Herausforderung stellen, der sich kaum eine andere Partei annimmt. Dabei sind sich die NRW-Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.
Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Die NRW-Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Verbraucherschutz soll zum integralen Bestandteil aller Politik werden, indem die Auswirkungen geplanter Gesetze für Verbraucher von vornherein berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit Verbraucherschutz-Organisationen wie den Verbraucherzentralen an.
In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das durch fortschreitende Privatisierung und Liberalisierung für Verbraucher immer undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht in angemessener Weise mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang vom Gesetzgeber nur teilweise berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesen Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Parlament und Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung zu verstehen und nicht als Vertreter von Unternehmensinteressen. Dem Interesse des Gemeinwohls ist soweit der Vorzug gegenüber Unternehmensinteressen zu geben, wie es zum Ausgleich des strukturell und mittelbedingten Ungleichgewichts erforderlich ist.
Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft. Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung der Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes, die bei den NRW-Piraten besonderes Gewicht haben. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der NRW-Piraten.
Konkret streben wir die Umsetzung folgender Maßnahmen an: Ist eine landespolitische Umsetzung nicht möglich, soll eine Initiative durch den Bundesrat oder im Bundestag eingebracht werden.
2. Stärkung der Verbraucherpolitik
Eigenes Ministerium für Verbraucherschutz In der Zusammenlegung der Ressorts Landwirtschaft und Verbraucherschutz im gleichen Ministerium ist ein ständiger Interessenkonflikt angelegt, da die gleiche Behörde sowohl die Interessen der Erzeuger (Landwirte) als auch die Interessen der Verbraucher vertreten soll. Wir fordern stattdessen ein gesondertes Ministerium für den Verbraucherschutz.
2.1 Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel = keine Änderungen, Übernahme aus WP 2010, Formulierungen sind im Lektorat optimiert worden Die NRW-Piraten wollen den Verbraucherschutz in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Maßgabe ist dabei, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Wir wollen also einen „Verbraucher-Check“ von Gesetzen, bevor sie erlassen werden.
2.2 Verbraucherpolitische Programmatik = Punkt soll ersatzlos gestrichen werden Wir wollen eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich der Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.
2.3 Lobbyisten-Verbot bei Gesetzesentwürfen Für den Einsatz von Vertretern von Unternehmensinteressen oder Lobbyisten als externe Beschäftigte der Landesregierung fordern die NRW-Piraten einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex. Dieser soll unter anderem die Mitarbeit solcher externer Mitarbeiter an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbieten, sofern deren Unternehmen aus der Mitwirkung ein Vorteil entstehen kann.
2.6 Am Bedarf orientierter Ausbau des Beratungsangebotes Die Verbraucherberatung soll ausgebaut werden, um ein flächendeckendes Basisangebot und eine an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtete unabhängige dauerhafte Beratungsstruktur auf hohem Niveau sicherzustellen, erforderlichenfalls mit Beratern mit multikulturellen Hintergrund.
3. Gesunde und sichere Ernährung Verbesserung der Lebensmittelsicherheit Die NRW-Piraten wollen die Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen verbessern. Das bedeutet insbesondere, die Lebensmittelkontrollen soweit auszuweiten, wie es erforderlich ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln sicher zu stellen.
4. Transparenz im Gesundheitswesen durch Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes wollen wir klarstellen, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, ein öffentliches und für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.
5. Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten 5.1 Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen Die NRW-Piraten setzen sich für eine Gesetzesinitiative ein, die gewährleistet, dass der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einhergeht. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Strom-Zusammensetzung sowie Kündigungs- und Verlängerungsfristen angestrebt. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage zu wechseln.
5.2 Gründung neutraler Netzgesellschaften und mehr Wettbewerb Die NRW-Piraten möchten die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen. Daher setzen sie sich für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung ein und unterstützen die Gründung neutraler Netzgesellschaften.
6. Transparenz beim Konsum durch klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter Das Land NRW soll im Bundestag eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.
7. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt 7.1 Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten Die NRW-Piraten wollen die Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten ausweiten. Das kann zum Beispiel durch ein Vetorecht für Gesetze geschehen, die den Datenschutz hinreichend missachten. 7.2 Erforschung von sicheren Technologien Wir wollen, dass sichere Technologien, Software und unternehmensinterne Abläufe erforscht werden. Bei der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen sollen Datensparsamkeit und Datenvermeidung entscheidende Ziele bilden. 7.3 Reform des Urheberrechts Das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren. Die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten soll festgeschrieben werden. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren. Das Recht auf Privat- und Sicherheitskopien ist gesetzlich zu verankern. Die Reform soll dazu führen, dass das generelle Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen gestrichen wird, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft. 7.4 Erweiterung des Datenschutzes Das Land NRW soll im Bundesrat außerdem eine Initiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, die zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt. Dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten. 7.5 Gesetzesnovelle zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Die NRW-Piraten setzen sich für eine Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im Wege eine Initiative im Bundesrat ein. Die Maßgabe soll sein, dass Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, schriftlich bestätigt werden müssen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.
8. Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz, Information und Bildung
8.1 Verbraucherbildung von Kindern & Jugendlichen Die NRW-Piraten wollen, dass Verbraucherbildungsangebote auf allen schulischen Ebenen gefördert werden. Nur informierte Bürger können die für sich richtigen Entscheidungen treffen.
8.3 Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes Die NRW-Piraten fordern eine Initiative des Landes NRW für eine umfassende Reform und einen Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes. Dabei sollen die Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen transparent gemacht werden. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes soll auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Behörden sollen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten, ohne allerdings die weiterhin bestehende Unschuldsvermutung. Durch diese Maßnahme sollen die Anbieter stärker davon abgeschreckt werden, verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel in den Handel zu bringen.
Datenbank zur Medikation in der Tieraufzucht Derzeit beschränkt sich der Verbraucherschutz darauf, im Nachhinein auf Lebensmittelskandale zu reagieren. Eine proaktive Maßnahme wäre die vollständige Erfassung der Medikation in der Tieraufzucht. Wir fordern daher eine Datenbank, in der sämtliche Medikamentengaben im Rahmen der Tieraufzucht erfasst werden.
8.5 Verbraucherbildung allgemein Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative soll durch Transparenz, Information und Bildung den selbstbestimmten Verbraucher fördern. Zu den Kernaufgaben der Initiative gehören die Koordination der Verbraucherbildung und die Formulierung von Mindeststandards für die Verbraucherbildung.
9. Kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich Die NRW-Piraten setzen sich für eine Initiative des Landes NRW im Bundestag ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes erweitert. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.
- Begründung
Begründung des Antrages
- Programmantrag Nr.
- WP026
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- In Anlehnung an [1] und [4] soll nun auch das SchulG [2] bzw. die damit einhergehende Verordnung [3] in NRW dahingehend geändert werden, dass der Elternwille bei Umwandlungen von Grundschulen demokratischer zur Geltung kommt.
Das aktuelle SchulG NRW lautet an der entscheidenden Stelle wie folgt:
"§ 27 Bestimmung der Schulart von Grundschulen
(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend *die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler* in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden."
die neue Fassung soll lauten:
"§ 27 Bestimmung der Schulart von Grundschulen
(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend *zwei Drittel der abstimmenden Eltern* in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden."
Durch die Änderung dieses Gesetzes muss auch die Verordnung [3] entsprechend geändert werden, dies wird dann durch einen Verwaltungsakt der Exekutive sichergestellt.
- Begründung
Durch das derzeit gültige SchulG NRW [2] bzw. seiner Verordnung [3] kommt der Elternwille bei Umwandlungen von Grundschulen derzeit nicht demokratisch zur Geltung. Es sind zwei Drittel aller Stimmen der Gesamtheit der Schule nötig, und nicht abgegebene Stimmen werden als Nein-Stimmen gewertet. Dies ist undemokratisch, weil man den Nichtwählern ein Votum unterstellt. Wichtig ist außerdem, dass mit diesem Wahlverfahren das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt ist, denn wer zur Wahl geht, macht sich sozusagen öffentlich "verdächtig" für eine Umwandlung der Schule zu stimmen. Die aktuelle Gesetzgebung vereitelt aufgrund der hohen Hürden auch viele Umwandlungsversuche in der Praxis. Beispielsweise starteten die Eltern in Bonn-Buschdorf zwei Versuche, ihre Kath.Grundschule (KGS) in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umzuwandeln. Bei beiden Wahlen in den Jahren 2010 und 2011 wurden jeweils 152 Stimmen abgegeben, wobei sich 116 bzw. 123 Stimmen für die Umwandlung aussprachen, also weit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Bis heute blieb die Schule jedoch eine KGS, und ortsnahe Kinder nicht-katholilscher Konfession laufen stets Gefahr bei einem Anmeldeüberhang abgewiesen zu werden. Das Thema konfessionelle Grundschulen, welches so in dieser unzeitgemäßen und diskriminierenden Form nur noch in NRW gibt, wird in [4] ausführlich beleuchtet. Ich bitte die Piraten NRW diesen Antrag zu unterstützen, für Rückfragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
[1] Antrag S07 "Unterstützung der Initiative: Kurze Beine - Kurze Wege" http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Protokoll/Samstag
[2] Schulgesetz NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf Darin: § 27 "Bestimmung der Schulart von Grundschulen", Abs. (3)
[3] Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschule (Bestimmungsverfahrensverordnung - BestVerfVO) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=4667&aufgehoben=N Darin: § 10 "Ergebnis des Antragsverfahrens zur Errichtung oder Umwandlung von Schulen", Abs. (1)
[4] http://www.kurzebeinekurzewege.de/
- Programmantrag Nr.
- WP027
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine landesweit einheitliche Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge(Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen(DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister aus. Die Umsetzung der DIN EN 1789 muss verbindlich durch das Rettungsdienst Gesetz NRW vorgeschrieben werden, ebenso Materialausstattung die sich aus den Anforderungen der Richtlinien der Fachgesellschaften der Ärzteschaft ergeben. Als Beispiel die flächendeckende Einführung des 12 Kanal EKG auf Rettungswagen. Ebenso muss eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden. Das Ziel ist es eine einheitliche Mindestausstattung zu definieren, die erstens eine hohe Qualität der Patientenversorgung garantiert und zweitens das Zusammenwirken unterschiedlicher Rettungsdienste in NRW einfacher gestaltet.
Die Piratenpartei NRW setzt sich deswegen für eine NRW weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten in einem Rettungsmittel, die klare Ausstattungsliste von medizinischen Kleinmaterial, als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen sind.
- Begründung
Träger des Rettungsdienstes ist in NRW jede kreisfreie Stadt, als auch die Landkreise. Die Ausstattung erfolgt normalerweise anhand der DIN EN 1789, die europaweit verbindliche Rettungsdienstfahrzeuge klassifiziert und deren Ausstattung festlegt. In NRW finden wir je nach Stadt aber hoch unterschiedlich ausgestattete Fahrzeuge, die die DIN EN 1789 teilweise deutlich übertreffen oder erschreckend unterschreiten. So gibt es Städte und Regionen, in denen Rettungswagen keine Medikamente mitführen oder mit ihren Defibrillatoren keine 12 Kanal EKGs zur Herzinfarktdiagnostik schreiben können. Ebenso finden sich viele Kommunen, in denen Krankentransportwagen ohne AED (Automatische Externe Defibrillatoren) zum Kampf gegen den plötzlichen Herztod ausgestattet sind.
Einige Rettungsdienstträger haben sich dazu entschieden keine oder nur sehr wenige Notfallmedikamente auf Rettungswagen vorzuhalten. Dies kann im Rahmen von Sekundärtransporten oder unerwarteten Notfällen ohne Notarztfahrzeug, zu erheblichen Versorgungsmissständen führen.
Teilweise werden innerhalb einer Stadt vom Rettungsdienst der Kommune, der vor Ort befindlichen Hilfsorganisation (DRK, JUH, MHD, ASB, DLRG) und den privaten Rettungsdiensten komplett unterschiedliche Ausstattungen mitgeführt. Rettungswagen die im Rahmen von Sanitätsdiensten eingesetzt werden(Loveparade, Kölner Karnevall etc.) sind in vielen Fällen nicht einheitlich ausgestattet. Auch die Aufrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen älterer Generationen, wird mit dem Schlagwort des Bestandschutzes langzeitig ausgesessen. Im Falle vom Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Gruppen im Rahmen von Großeinsätzen oder der überörtlichen Hilfe, können so ernsthafte Strukturdefizite zum Problem für den Patienten werden.
So ist die Qualität der Versorgung von Notfallpatienten in vielen Fällen davon abhängig, in welchen Regionen man einen Notfall erleidet.
Die Piratenpartei NRW setzt sich deswegen für eine NRW weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten, die klare Ausstattungsliste von medizinischen Kleinmaterial , als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen sind.
- Programmantrag Nr.
- WP028
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Fortbildungspflicht in der Pflege
Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege, die wirtschaftliche Herausforderungen und die sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die Piraten NRW fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.
- Begründung
Examinierte Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege sind enormen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Veränderungen ausgesetzt, die im Interesse der Qualitätsweiterentwicklung der Patientenversorgung nur durch geregelte Fortbildungen bewältigt werden können. Fortbildungen werden von vielen Pflegenden nur sehr unregelmäßig oder in einem geringen Umfang wahrgenommen. Dies deswegen weil die innerbetrieblichen Angebote fehlen oder nicht sehr umfangreich sind, oder die Freistellung für externe Fortbildungen nur durch die Investition von Freizeit zu erlangen sind. Die beruflich Pflegenden sind ihrem Berufsstand nach grundsätzlich dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Anders als in anderen staatlich anerkannten Heilberufen, gibt es keine Fortbildungspflicht, noch einen Fortbildungskatalog. Als Positivbeispiele ist hierbei die Ärzteschaft zu nennen die in einem klaren Regelwerk Fortbildungspunkte nachweisen muss, oder die staatlich examinierten Rettungsassistent die im Rahmen ihres Ausbildungsgesetzes eine jährliche Fortbildungspflicht von 30 Stunden zu absolvieren haben.
Fehlende Fortbildungsmöglichkeiten und Verpflichtungen haben bereits dazu geführt, dass sich einzelne Pflegekräfte und Pflegewissenschaftler im Rahmen der Initiative „Freiwillige Registrierung beruflich Pflegender“, einer Selbstverpflichtung zur Fortbildung unterworfen haben. Hierbei müssen 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren nachgewiesen werden. Um dem zunehmenden Pflegekraftfachmangel entgegen zu wirken, muss der Wert dieser Berufsbilder erhalten werden und den beruflich Pflegenden gesetzlich die Möglichkeit gegeben werden sich fortbilden zu können und im Sinne der Patienten auch zu müssen.
- Programmantrag Nr.
- WP029
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Pflegequalität und Pflegesicherheit
Die Piratenpartei NRW spricht sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirischer festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach dem die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert sind. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte mindestens und maximal im Verhältnis zu dreijährig examinierten Personal einzusetzen sind. In Abteilung mit besonderen Belastungen wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die DIVI(Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) definiert wurden. Diese Festlegung werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände getroffen bzw bestätigt.
- Begründung
Pflegequalität und Sicherheit wird maßgeblich geprägt durch den Einsatz von professionell beruflich Pflegenden. Dies sind in der Altenpflege staatlich examinierte Altenpfleger/innen und in den Kliniken Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Ihre Personalstärke entscheidet maßgeblich den Erhalt der Sicherheit und Qualität der zu Pflegenden, als auch über die Weiterentwicklung der Pflege im Sinne der zu Pflegenden. Durch Kostenzwänge und Profitgier, wird an vielen Orten dieses Landes aber gefährlich wenig professionelles Personal eingesetzt , oder in zu hohen Anteilen durch ungenügend qualifiziertes Personal ersetzt. Wir sprechen uns für gesetzliche Mindestanforderungen aus, die die Stellenzahl der professionell beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden festlegt.
1. a) In Wohneinrichtungen der stationären Langzeitversorgung
Professionelle Pflege in Wohneinrichtungen der Langzeitversorgung, ist starken Kostenzwängen unterlegen. Dreijährig examiniertes Personal, dass die Qualität der professionellen Pflege prägt, sich selbst kontrolliert und weiterentwickelt ist hier im Verhältnis deutlich seltener als in Kliniken zu finden. Die Landschaftsverbände geben den prozentualen Anteil von dreijährig examinierten Schwestern und Pflegern der professionellen Pflege, gegenüber den durch Kursen qualifizierten Personal der Pflegehilfe aus. Derzeit liegt er etwa bei 50% zu 50%. Durch hohe Kostendrücke wird dieser Anteil der professionellen Pflegekräfte oft deutlich unterschritten.
Die Pflege alter Menschen in unserer älter werdenden Gesellschaft, ist ein Kernthema im Gesundheitswesen. Für eine qualitativ hochwertige Pflege, muss im Bereich der Langzeitversorgung durch den Gesetzgeber ein Mindestmaß an professionellen Pflegekräften der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege vorgegeben werden. Prozentuale freiwillige Festlegungen der Landschaftsverbände sind unzureichend und für die Bevölkerung nicht transparent. Durch einen gesetzlichen Schlüssel kann hier dem Pflegedumping und der Unterversorgung ein Riegel vorgeschoben werden und ein höheres Maß an Pflegequalität und Sicherheit erreicht werden.
1. b) In Krankenhäusern
Die Pflege in den Kliniken und Krankenhäuser in NRW, wird maßgeblich durch professionell Pflegende Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit dreijährigem Examen sichergestellt.
Die Pflegequalität und Sicherheit wird in erster Linie durch starke Personalrationalisierungen beeinträchtigt. So gibt es keine verpflichtende Richtlinie die besagt, wie viele Patienten maximal von einer Pflegekraft versorgt werden können. Nicht selten versorgt in den Nachtwachen eine Schwester bis zu 60 Patienten.
Pflegesicherheit und Qualität ist so nicht zu gewährleisten.
Es Bedarf eines gesetzlichen Schlüssels, der eine Höchstzahl zu pflegender Patienten pro Pflegekraft und Arbeitszeit festlegt und bindender Weise nicht überschritten werden darf.
. c) Intensivstationen
Intensivstationen sind besonders sensible Bereiche von Kliniken, in denen Patienten in höchster Lebensgefahr behandelt und gepflegt werden.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin kurz DIVI, hat 2010 in ihrer „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen“ als Fachgesellschaft einen Personalschlüssel für Intensivpflegekräfte definiert.
Zwei Intensivpatienten pro Pflegekraft, werden dort als Höchstmaß des pflegerisch und medizinisch vertretbaren festgehalten. Bei Sonderaufgaben wie Begleitung der Intensivpatienten zu OP Fahrten, Diagnostik (CT, Röntgen etc.) und Sonderaufgaben wie dem Reanimationsdienst für das gesamte Krankenhaus (Wiederbelebung),ist ein höherer Schlüssel anzusetzen.
Im beruflichen Alltag der Kliniken in NRW ist es aber so, dass eine Pflegekraft häufig 3-4 Patienten betreuen muss und zeitgleich Sonderaufgaben erfüllt.
Wir fordern die Umsetzung der DIVI Empfehlung 2010 durch die Gesetzgebung, damit Kostenzwänge und Gewinnoptimierung der Klinikbetreiber auf dem Rücken der Pflegenden nicht zur Gefahr für Akutkranke wird.
- Programmantrag Nr.
- WP029
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Pflege der niederdeutschen Sprache
as Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eins von den acht norddeutschen Bundesländern, die das Niederdeutsche als schützenswerte Sprache nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen^1 <#sdendnote1sym> des Europarates angemeldet haben. Die durch die Ratifizierung anerkannten Bedingungen sollen in NRW in Zukunft nachhaltig umgesetzt werden. Dazu müssen feste Strukturen geschaffen werden.
Bisher hat NRW nur den Teil II der Charta -- Ziele und Grundsätze -- ratifiziert, während das Niederdeutsche in anderen Bundesländern unter dem vollständigen Schutz der Europäischen Charta steht. Diese ungleiche Behandlung der Regionalsprache Niederdeutsch in den verschiedenen Teilen ihres Sprachgebietes bedeutet eine Benachteiligung ihrer Sprecher. in Nordrhein-Westfalen. Darum soll das Land NRW so schnell wie möglich für das Niederdeutsche auch den Teil III - Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitssprachen im öffentlichen Leben - der Europäischen Charta ratifizieren, um es dadurch unter den vollständigen Schutz der Charta zu stellen.
Bei der Ausbildung von Lehrern soll in NRW Niederdeutsch als Ergänzungsfach an einigen westfälischen Universitäten eingeführt werden. Dazu sollen in Fachbereichen der Germanistik zwei Vollzeitstellen für Lektoren in den Fächern Niederdeutsch und Literatur an verschiedenen Universitäten^2 <#sdendnote2sym> geschaffen werden, um Lehramtskandidaten und berufsbegleitend Lehrer, sowie Dozenten an Volkshochschulen, Erzieher in Kindergärten, Altenpfleger usw. auszubilden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Lektorenstelle und an den Universitäten Hamburg und Kiel^3 <#sdendnote3sym> werden Lehrer in Niederdeutscher Sprache und Literatur ausgebildet. In Kiel muss jeder Student der Germanistik eine Veranstaltung zum Niederdeutschen im Rahmen des Studiums belegen. Der jeweilige Fachbereich der Universität soll diese Ausbildung bzgl. Lehrveranstaltungen über Sprachgeschichte, Regionalsprache, Dialektologie sowie relevante Begleitfächer wie Regionalgeschichte, -geographie, und -kultur unterstützen. An den Universitäten, wo sich unter dem Lehrpersonal schon niederdeutsche Muttersprachler befinden, ist diesen der Vorzug bei der Besetzung von Lektorenstellen zu geben. Zudem sollen in Lehrerseminaren die Lehramtskandidaten entsprechend ausgebildet werden.
Die geschulten Lehrkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo bislang
niederdeutsche Muttersprachler Schülern meist ehrenamtlich
Niederdeutschen Sprachunterricht^4 <#sdendnote4sym> geben oder auch
dort, wo es Initiativen/ Gruppen zur Vorbereitung von plattdeutschen
Lesewettbewerben gibt. Zudem sollen diese Lehrer an Schulen eingesetzt
werden, wo ein nachweisbarer Bedarf besteht.
Auch sollen zukünftig die Kulturinstitutionen in NRW, die Niederdeutsch
sprachpflegerisch oder auch wissenschaftlich betreuen, aktiv die
Sprachpflege und die Erstellung von Lehrmaterialien unterstützen.
Die bislang und die zukünftig publizierten Lehrmaterialiensammlungen zur
Niederdeutschen Sprache^5 <#sdendnote5sym>*, *die öffentlich gefördert
wurden, sollen gemeinfrei zur Verfügung gestellt werden, so dass alle
Interessenten diese Materialien kopieren und frei verwenden können.
Die öffentlichen Rundfunkanstalten sollen verpflichtet werden, ein
Programm in niederdeutscher Sprache für die Zuschauer/Hörer zu
erstellen. Beispielhaft können hier für NRW der NDR bzw. Radio Bremen^6
<#sdendnote6sym> in Bezug auf Niederdeutsch im Rundfunk- und
Fernsehprogramm sein.
Ferner ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle^7 <#sdendnote7sym>
in Anlehnung an die Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg,
Schleswig-Holstein, notwendig, um die Aktivitäten in Kultur,
Sprachpflege sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Niederdeutschen in NRW zu
koordinieren. Bei der Landesregierung soll offiziell ein Ansprechpartner
für Fragen zum Niederdeutschen bestellt werden, der nicht nur formal
zuständig, sondern auch in der Lage und bereit ist, sich aufgrund
vorhandener Sachkenntnis für das Niederdeutsche zu engagieren.
Heute werden in NRW immer noch niederdeutsche Sprecher wegen ihrer
Sprache^8 <#sdendnote8sym> nicht akzeptiert oder gar benachteiligt. In
einem demokratischen Gemeinwesen und einer zukunftsorientierten,
vielfältigen und humanen Gesellschaft müssen die Rechte der
niederdeutschen Sprecher verteidigt werden. Niederdeutsch ist Teil der
Kultur des Landes und damit erhaltenswert und förderungswürdig. Die
mehrsprachige Kompetenz der Bewohner NRWs muss durch Niederdeutschen
Sprachunterricht erhalten werden.
- Begründung
Schrift und Sprache sind in ihrer Vielfalt wesentliche Bestandteile und Ausdrucksformen menschlicher Kultur. Mit jedem Dialekt und jeder Sprache, die aussterben, weil künstlich entwickelte, willkürlich normalisierte Ausdrucksformen durch Schule und Medien übergezwungen werden, stirbt ein Stück menschlicher Kultur. Werturteile und Aussagen zu Qualität und Relevanz einzelner kultureller Aspekte sind subjektiv. Piraten stehen für Vielfalt gerade in kulturellen Bereichen, darunter Dialekte und Sprachen.
- Belege und Anmerkungen:***
1 <#sdendnote1anc>a.) Dokumente des Europarats*
- Wichtig sind die Sachverständigenberichte des Europarates.
Sie finden alle Dokumente zum Monitoring der Europäischen Charta der Regional oder Minderheitssprachen unter folgendem Link:
_http://www.coe.int/t/dg4/education/minlang/Report/Default_en.asp#Germany_ <http://www.coe.int/t/dg4/education/minlang/Report/Default_en.asp#rmany>_
Der Europarat ist überhaupt nicht zufrieden, mit der Art, wie Nordrhein-Westfalen das Niederdeutsche (nicht) pflegt. Die Landesregierung NRW hat sich bezüglich des Niederdeutschen nur zur Einhaltung von Teil II der Charta --Ziele und Grundsätze -- verpflichtet, aber selbst diesen Verpflichtungen kommt man nicht nach.
Auf Seite 11 des 4. Expertenberichtes vom 25. Mai 2011 heißt es: _*
- "46. Der Sachverständigenausschuss hat den allgemeinen Eindruck, dass
sich die drei Länder nur wenig um Bildung in Niederdeutsch bemühen. Der Sachverständigenausschuss betont, dass diese Bestimmung die deutschen Behörden verpflichtet, angemessene Formen und Mittel für den Unterricht und das Erlernen der niederdeutschen Sprache auf allen Ebenen anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen Niederdeutsch an Vorschulen als freiwilligen Kurs und als reguläres, eigenständiges Wahlfach an Grund- und Sekundarschulen anbieten sollten. Damit solch ein Bildungsangebot von Dauer sein kann, müssen die Behörden für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern sorgen. Während des Besuchs gaben die Vertreter der Sprecher des Niederdeutschen allerdings an, dass die Lehrstühle für Niederdeutsch eher auf die Forschung als auf die Lehre der niederdeutschen Sprache ausgerichtet sind."
b) *Anmerkungen*: Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass
Nordrhein-Westfalen bezüglich des Niederdeutschen Verpflichtungen aus
Teil III der Charta übernehmen soll.
Erst einmal müsste aber Teil II der Charta überhaupt umgesetzt werden,
bevor dann in einigen Jahren an (Teile von) Teil III zu denken ist. Der
letzte Satz des ersten Absatzes suggeriert, dass nur Teil III zu
konkreten Maßnahmen verpflichtet und Teil II etwas unverbindliches ist.
Ganz so ist das nicht. (siehe z.B. Punkt 63 der anliegenden
Erläuterungen zur Charta. Unterricht gehört auch zu Teil II.)
Die Forderung müsste vielmehr lauten, dass unser aller
Nordrhein-Westfalen endlich den eingegangenen Verpflichtungen nach Teil
II nachkommt,zu denen es sich durch Ratifizierung bekannt hat.. Der
Beitritt zu (Teilen von) Teil III ist dann ein Ziel, dass mittelfristig
realisiert werden muss. Ein Bekenntnis zu Teil III sollte aber jetzt
schon ausgesprochen werden. Das ganze niederdeutsche Sprachgebiet sollte
denselben rechtlichen Status haben! (Der deutsche Föderalismus ist dem
Niederdeutschen im Grunde hinderlich.)
c) Entschließungsantrag aus Niedersachsen
- Anliegend noch ein Entschließungsantrag aus dem niedersächsischen
Landtag, in dem die Umsetzung der Charta gefordert wird. (Anlage)
2 <#sdendnote2anc>) Die zwei Lektoren können zu je 2/3 eingesetzt werden an jeweils einer Universität*, *die**in dem Verwaltungsgebieten dreier Bezirksregierungen liegt.
3 <#sdendnote3anc> ) *Dazu die Webseiten der jeweiligen Institutionen Uni Hamburg, Kiel und Greifswald:*
http://www.slm.uni-hamburg.de/ifg1/NdSL/Ausbildungsangebot_NdSL.html
_http://www.germsem.uni-kiel.de/ndnl/stud-lehramt.shtml _
http://www.zsb.uni-kiel.de/infoblaetter/niederdeutsch.shtml
4 <#sdendnote4anc>) Siehe auch einen Bericht über Plattdeutsch im Unterricht (Hamburg), aus Der Zeit, März 2012: http://www.zeit.de/2012/03/Plattdeutsch-Unterricht/Komplettansicht
5 <#sdendnote5anc>) *Beispielsweise:*
a) Lesetexte Plattdeutscher Lesewettbewerb 1983/1984 in Westfalen-Lippe, herausgegeben vom Westfälischen Heimatbund, Münster, und dem Westfälischen-Lippischen Sparkassen- und Giroverband, Münster.
b) eine dreibändige Reihe ist später für die Primarstufe, Sekundarstufe veröffentlicht worden.
100.
sowie Lehrerfortbildung NRW: Niederdeutsch in Schule und Unterricht : Wi kürt Platt , Schriftenreihe zur Lehrerfort- und Weiterbildung, Heft 52 und Heft 53, 2001, sowie Heft 54, 2003, Hrsg. Bezirksregierung Münster, insgesamt fast 500 Seiten
6 <#sdendnote6anc>*) Niederdeutsch in den Medien*, beispielsweise: bei dem NDR:
http://www.ndr.de/land_leute/norddeutsche_sprache/plattdeutsch/index.html
Radio Bremen :
http://www.radiobremen.de/bremeneins/serien/plattdeutsche_nachrichten/index.html
7 <#sdendnote7anc>) *Zentren für Niederdeutsch in
Schleswig-Holstein:*http://www.zfn-ratzeburg.de/zentren.htm
8 <#sdendnote8anc>*) Anmerkung von Beobachtern:* Der Ansicht nach fühlt man in NRW, dass es nicht opportun ist, Plattdeutsch zu sprechen. Das gesellschaftliche Klima ist im Grunde noch immer sehr feindlich, wenn man mal von den modischen Lippenbekenntnissen absieht, die aber nichts wert sind.
- Programmantrag Nr.
- WP030
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- In 3.1.4 dem alten Wahlprogramm entsprechend einzufügen (sofern das alte als neues Programm übernommen wird; andernfalls an eine andere geeignete Stelle)
- Kostenfreier Zugang zu Bildung
"Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Rechtes auf kostenfreien Zugang zu Bildung ein. Dies soll unabhängig von Alter, Herkunft oder bisherigen Bildungsleistungen sein. In einzelnen Schritten sollen die Hürden für den Zugang zu Schulen und Hochschulen abgebaut werden."
Der folgende Satz wird somit ersetzt: "Der Zugang zu Bildung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren."
Sodass der Absatz nun wie folgt gelesen wird: "Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu garantieren. Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Rechtes auf kostenfreien Zugang zu Bildung ein. Dies soll unabhängig von Alter, Herkunft oder bisherigen Bildungsleistungen sein. In einzelnen Schritten sollen die Hürden für den Zugang zu Schulen und Hochschulen abgebaut werden. Bei der Finanzierung des Bildungssystems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen. Der Bildungsetat muss deutlich ausgeweitet werden."
- Programmantrag Nr.
- WP031
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- In 3.1.3 dem alten Wahlprogramm entsprechend nach dem 2. Satz des 3. Absatzes einzufügen (sofern das alte als neues Programm übernommen wird; andernfalls an eine andere geeignete Stelle):
- Neuregelung der Schulpflicht
"Wir bekennen uns zu einem allgemeinen Recht auf Bildung. Im Zuge der Umstrukturierung des Schulsystems soll die allgemeine Schulpflicht auf 6 Jahre abgesenkt werden. Die Piraten NRW gehen davon aus, dass die Begeisterungsfähigkeit der Schüler als Motivation, sich zu bilden, ausreicht, wenn sie nicht durch Zwang an der Stillung ihrer Neugier gehindert werden."
Alternativantrag:
"Wir bekennen uns zu einem allgemeinen Recht auf Bildung. Die Piraten NRW gehen davon aus, dass die Begeisterungsfähigkeit der Schüler als Motivation, sich zu bilden, ausreicht, wenn sie nicht durch Zwang an der Stillung ihrer Neugier gehindert werden."
- Begründung
Erläuterung: Der Antrag zum Wahlprogramm setzt sich aus zwei konkurrierenden Anträgen zusammen.
- Programmantrag Nr.
- WP032
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- ;Bildung ist nur in Freiheit möglich
a) "Bildung kann nur in Freiheit geschehen und ist ein individueller Prozess. Sie kann nicht erzwungen werden. Daher muss das Individuum selbst bereit sein, sich zu bilden.
Die PIRATEN erkennen an, dass sowohl Staat, Eltern als auch Kinder ein existenzielles Interesse an Bildung haben.
Die Piratenpartei ist sich über das Problem des Schulschwänzens und der generellen Schulverweigerung bewusst. Die vom Staat durchgeführte Kriminalisierung von Schulschwänzern und Schulverweigerern lehnt sie allerdings ab. Die zwanghafte Zuführung zur Schule ist ebenso wenig bis gar nicht effektiv. Vielmehr wird dadurch die Verweigerungshaltung nur verschärft und Lösungsansätze, den Kindern eine Bildung zu ermöglichen, im Keim erstickt. Die PIRATEN sind sich ebenfalls im Klaren, dass vor Allem das jetzige Schulsystem nicht allen Anforderungen gerecht werden kann. Um der Problematik der Schulverweigerung gerecht zu werden, muss jedem Schüler eine individuelle Bildung, die an dessen Bedürfnissen orientiert ist, gewährleistet werden."
b) "Bildung kann nur in Freiheit geschehen und ist ein individueller Prozess. Sie kann nicht erzwungen werden. Daher muss das Individuum selbst bereit sein, sich zu bilden.
Die PIRATEN erkennen an, dass sowohl Staat, Eltern als auch Kinder ein existenzielles Interesse an Bildung haben."
c) "Die Piratenpartei ist sich über das Problem des Schulschwänzens und der generellen Schulverweigerung bewusst. Die vom Staat durchgeführte Kriminalisierung von Schulschwänzern und Schulverweigerern lehnt sie allerdings ab. Die zwanghafte Zuführung zur Schule ist ebenso wenig bis gar nicht effektiv. Vielmehr wird dadurch die Verweigerungshaltung nur verschärft und Lösungsansätze, den Kindern eine Bildung zu ermöglichen, im Keim erstickt. Die PIRATEN sind sich ebenfalls im Klaren, dass vor Allem das jetzige Schulsystem nicht allen Anforderungen gerecht werden kann. Um der Problematik der Schulverweigerung gerecht zu werden, muss jedem Schüler eine individuelle Bildung, die an dessen Bedürfnissen orientiert ist, gewährleistet werden."
- Begründung
WP032a ist die Summe aus WP032b und WP032c. So kann einzeln darüber entschieden werden ob WP032b und/oder WP032c im Wahlprogramm enthalten sein sollen. Die Anträge WP032a, WP032b, WP032c sind somit konkurrierend.