NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Zeitarbeit

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FRAGE:
FRAGE: Wie ist Dein Standpunkt zu der Tatsache, dass seit mehreren Jahren der Löwenanteil der neu entstandenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse über Zeitarbeit zustande kommt, mit der Folge, dass die oft unter dem Existenzminimum liegenden Einkommen vom Staat aufgestockt werden müssen?
Wo/Wie siehst du Lösungsansätze, möglichst am Beispiel.

Zur Fragestellung wurde die Fachfrau genötigt und ich weis nicht ob es ihr recht wäre, deshalb übernehme ich das gerne. Wiskyhotel 23:44, 20. Mär. 2012 (CET)

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Hans Immanuel Herbers

Kurzfristig helfen können hier Mindestlöhne, die ich als eine Art Brückentechnik richtig finde. Damit lässt sich die Zahl der völlig unterbezahlen Arbeitsverhältnisse deutlich verringern - allerdings vermutlich nicht auf Null.

Ich denke, dass unser Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens hier eine Lösung wäre. Aber es wäre Illusion zu glauben das würden wir in kürzerer Zeit erreichen.

Das Problem des Misbrauchs der Zeitarbeit muss schnell angegangen werden. Dazu gehören zwar auch tarifliche regeln. Im Kern aber ist es eine Frage der Arbeitsgesetzgebung, ähnlich wie Kettenverträge auch. Hier muss die Bundespolitik für schnelle Abhilfe sorgen. Darum 2013 Piraten in den bundestag!

Timm Herbst aka Logos

Allzu oft geht Leiharbeit mit Lohndumping einher, was die ohnehin schon bestehende soziale Ungerechtigkeit weiter verschärft. Diesem Missstand gilt es entschieden entgegen zu treten: Im Sinne von sozialer Gerechtigkeit ist mein Standpunkt sonnenklar: Ausgehend vom Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" -was auch für Frauen gelten sollte- sollte wenigstens der Mindeststandard umgesetzt werden, dass Zeitarbeiter für gleiche Arbeit das bekommen sollten, wie Festangestellte. Tatsächlich kann man sich sogar auf den Standpunkt stellen, und das tue ich, dass sie -in Maßen- mehr bekommen sollen, weil ihre Arbeitsplätze i.d.R. wechseln. Das wird auch so in mind. einem anderen europ. Land so gehandhabt. Ich meine, es wäre in Frankreich.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts scheint es sich abzuzeichnen, dass sich wenigstens der Mindeststandard -gleicher Lohn für gleiche Arbeit- durchsetzt. Immerhin ein Anfang. Jede der beiden Ansätze löst das Problem, "dass die oft unter dem Existenzminimum liegenden Einkommen vom Staat aufgestockt werden müssen".

Daniel Schwerd a/k/a netnrd (45)

Blog

Zeitarbeit kann die Möglichkeit darstellen, in eine Festanstellung zu wechseln. Sie kann die Chance sein, aus Arbeitslosigkeit oder Arbeitspausen in eine Anstellung zu wechseln. Für Unternehmen kann Zeitarbeit Arbeitsspitzen oder Krankheitsfälle abfedern.

Allerdings wird Zeitarbeit oft als Lohndumping-Instrument benutzt. Anstatt vollbezahlte Kräfte zu beschäftigen, werden Stellen auf Dauer mit niedriger bezahlten Zeitarbeitern besetzt. Oftmals müssen deren Gehälter dann von den sozialen Sicherungssytemen aufgestockt werden, so dass das dieses Lohndumping auch noch staatlich subventioniert ist.

Zeitarbeit kann immer nur ein temporäres Modell sein. Stellen sollen nicht auf Dauer durch Zeitarbeitskräfte besetzt werden. Hier könnte eine kürzere Befristung von Zeitarbeitsstellen, sowie das Verbot von wiederholter Besetzung mit Zeitarbeitskräften in Frage kommen.

Arbeitslose werden von den Arbeitsagenturen oftmals in Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Dies mag für die Arbeitslosenstatistik schön aussehen, durch die oftmals erforderliche Lohnaufstockung durch das ALGII aber keine wirkliche Entlastung der Haushalte darstellen. Zeitarbeit sollte daher nicht im Fokus der Vermittlung stehen.

Stefan Bröse / SQAMPY

Die Idee der Zeitarbeit hatte einen wichtigen Hintergedanken: Menschen in Firmen bekannt zu machen so das sie vielleicht dort übernommen werden. Leider wird das Konzept von vielen Firmen, vor allem im Bereich der Vermittlung, ausgenutzt und die Ämter finanzieren den Spaß dann teilweise auch noch in dem Sie Leute dahin "abschieben". Das Problem ist das hier ein Bereich entstanden ist in dem Menschen zu "Mietgegenständen" gemacht werden, die auf Abruf stehen müssen, dafür schlecht bezahlt werden und die Vermittler streichen das Geld ein. Wenn man die Arbeitslosenstatistiken dahingehend "bereinigen" würde die ganzen Leute bei Zeitarbeitsfirmen rauszurechnen wäre das ein ziemlicher Batzen. Wirklich eine Lösung dafür habe ich nicht. Ein großes Problem - nämlich das die Ämter versuchen Menschen durch Auflagen zu Zwingen solche Jobs anzunehmen - dürfte man sicherlich angehen können.

Jorgos Tsichlakis - Admiral

Diese Studie, in Auftrag gegeben vom Ministerium für Arbeit in NRW sagt eigentlich alles:

Die Zeitarbeit in NRW wächst. Im Juni 1996 gab es 801 Verleihbetriebe in NRW; im Juni 2007 waren es bereits 2.802 Betriebe (hauptniederlassungsbezogene Zählweise). Nach der standortbezogenen Zählweise waren es in Juni 2007 sogar 3.109 Verleihbetriebe. Damit sind rd. 22% aller in Deutschland gezählten Verleihbetriebe in NRW ansässig. � Die Zeitarbeitsbranche ist kleinbetrieblich (bis 49 Zeitarbeitnehmer/innen) geprägt. � Neben Wachstum führen insbesondere Konzentrations- und Übernahmeprozesse zu einem wachsenden Anteil größerer Zeitarbeitsbetriebe mit Mitarbeiterzahlen im drei- und vierstelligen Bereich. � Sechs der TOP 25 Zeitarbeitsunternehmen haben ihre Zentrale in NRW. � Kleine Zeitarbeitsbetriebe treten eher als Spezialisten, größere eher als Generalisten am Markt auf. Beide nehmen für den Zeitarbeitsmarkt jeweils wichtige Funktionen ein. � Im Juni 2007 gab es 129.797 Frauen und Männer in NRW (hauptniederlassungsbezogene Zählweise), die in der Zeitarbeit beschäftigt waren. Bei einer standortbezogenen Zählweise kommt NRW im Juni 2007 auf 146.756 Zeitarbeitnehmer/innen. Das sind 23% aller Zeitarbeiter/innen in Deutschland. � 1,8% aller Erwerbstätigen in NRW sind Zeitarbeitnehmer/innen (BRD: 1,6%). � Zeitarbeit ist eine Männerdomäne. 2007 waren 76% der Zeitarbeitnehmer in NRW männlich (Anteil der Männer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW: 57%). � Zeitarbeit ist eine junge Branche (Altersdurchschnitt in 2007: 35,1 Jahre), aber der Anteil Älterer steigt (Fachkräftemangel). � Die Mehrheit der Zeitarbeitnehmer/innen in NRW kommt aus der Arbeitslosigkeit (58%; Juni 2007). 33% waren unmittelbar vorher beschäftigt, davon ein Drittel bei einem anderen Zeitarbeitsbetrieb. Seit 2004 setzt die Zeitarbeit in NRW verstärkt auf die Integration von (Langzeit-) Arbeitslosen und Berufseinsteiger/innen. � Zeitarbeit in NRW war 2007 eher eine vorübergehende Form der Erwerbstätigkeit. 68% aller beendeten Arbeitsverhältnisse dauerten weniger als drei Monate (Juni 2007). Ein Jahr nach Aufhebung des Synchronisationsverbots (2004) stieg der Anteil der kurzen Arbeitsverhältnisse (< 1 Woche) sprunghaft um 80% an. � Immer mehr Betriebe in NRW nutzen Zeitarbeit. 2007 waren es 15.576 Betriebe. Die gesetzlichen Änderungen in 2003 haben zu einer Nachfragesteigerung beigetragen, die 2004 (zunächst) ihren Höhepunkt erreichte. Von 2006 auf 2007 stieg die Anzahl der Entleihbetriebe um 30%. Studie zur Zeitarbeit in NRW: Endbericht 13 � Rd. 4% aller Betriebe in NRW nutzen Zeitarbeit. Unter den Entleihbetrieben sind mehr kleine als große Betriebe. Gleichzeitig nutzen Großbetriebe häufiger Zeitarbeit als Kleinbetriebe. � Zeitarbeit wird insbesondere im verarbeitenden Gewerbe genutzt. Zwei von fünf Entleihbetrieben in NRW kommen aus dem verarbeitenden Gewerbe. � In Entleihbetrieben sind im Vergleich zu Nicht-Entleihbetrieben in NRW die Belegschaftsstrukturen dynamischer (mehr Zu- und Abgänge). � Zeitarbeit ist für Einsatzbetriebe in NRW ein Mittel im Instrumentenbaukasten, das neben anderen genutzt wird, um die notwendige/gewünschte Flexibilität herzustellen. � Zeitarbeit heißt im Gros kurze Einsätze in den Entleihbetrieben NRW’s. � In Entleihbetrieben in NRW überwiegt eine geringe bis mäßige Nutzungsintensität der Zeitarbeit (<10% der Stammbelegschaft). � Immer mehr Großbetriebe in NRW nutzen Zeitarbeit immer intensiver. 6% sind Intensivnutzer (≥20% ZAN). � Rd. 3% der Betriebe in Deutschland nutzen Zeitarbeit. Ein Viertel der Entleihbetriebe nutzen Zeitarbeit zur Substitution von Stammbeschäftigten durch Zeitarbeitnehmer/ innen. � Die Substitutionseffekte liegen im Gros im einstelligen Bereich. Substitutionseffekte im dreistelligen Bereich inklusive Überkompensation der Belegschaftsstärke durch Zeitarbeitnehmer/ innen sind (noch) Einzelfälle. � Die Nutzungsstrategien entwickeln sich neben dem klassischen Geschäft der Urlaubsund Krankheitsvertretung, über die Personalsuche sowie Verlagerung und Rückentleihung hin zum Dauereinsatz. � Zeitarbeitnehmer/innen arbeiten seltener im erlernten Beruf als Nicht-Zeitarbeitnehmer/ innen. 2006 waren es 62% der Nicht-Zeitarbeitnehmer/innen und 46% der Zeitarbeitnehmer/ innen. � Zeitarbeitnehmer/innen werden häufiger als Nicht-Zeitarbeitnehmer/innen für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht ihrem Berufsabschluss entsprechen. � Zeitarbeitnehmer/innen besetzen häufiger als Nicht-Zeitarbeitnehmer/innen Stellen, die ihnen weniger berufliche Kenntnisse abfordern als ihre letzte Stelle. � Aber: Ein Großteil der Zeitarbeitnehmer/innen hat keine kontinuierliche Erwerbsbiografie. Ungenutzte Qualifikationen veralten schnell. Für diesen Personenkreis kann Zeitarbeit ein neuer Einstieg ins Berufsleben sein – durch langsames Hereinwachsen in die alte Tätigkeit oder durch die Übernahme einer neuen Tätigkeit. � Das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Monatsentgelt (Vollzeit) von Zeitarbeitnehmern lag 2006 (1.550 Euro) rund 7% unter dem von 1999 (1.668 Euro). � Das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Monatsentgelt von Helfern in der Zeitarbeit liegt rd. 45% unter dem von Helfern in anderen Branchen. Auch bei qualifizier ten Tätigkeiten wie z. B. Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufen liegt die monatliche Entgeltlücke bei rd. 35%. � Die Einführung der Tarifverträge in der Zeitarbeit 2004 hat nicht dazu beigetragen, die Lücke zwischen dem durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsentgelt von Zeitarbeitnehmern und Mitarbeitern in anderen Branchen zu verringern oder gar zu schließen. � Angeführte Entgeltangleichungen bei qualifizierten Tätigkeiten verbleiben auf der Beispielebene. � Der Erwerbsstatus von Zeitarbeitnehmer/innen vor der Zeitarbeit hat starken Einfluss auf den Erwerbsstatus im 1. Jahr nach der Zeitarbeit. Wer vorher eine Vollzeit- /Teilzeitbeschäftigung hatte, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach der Zeitarbeit. Wer vorher arbeitslos war, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch danach. � Der Erwerbsstatus im 1. Jahr nach der Zeitarbeit setzt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im 2. Jahr nach der Zeitarbeit fort. � Aber: Knapp einem Drittel der Zeitarbeitnehmer/innen, die vor der Zeitarbeit arbeitslos waren, gelingt danach ein Einstieg in eine Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Wirtschaftsbereich (Klebe-/Brückeneffekt). Im 2. Jahr nach der Zeitarbeit steigt der Anteil auf rd. 37%. � Hinter dem Klebe-/Brückeneffekt steht i. d. R. eine weitere rd. 2-jährige Bewährungsfrist in der Gruppe der befristeten Beschäftigten in einem Unternehmen außerhalb der Zeitarbeit. Erst aus dieser Gruppe kann der „Aufstieg“ in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis gelingen. � Für einen Teil der Zeitarbeitnehmer/innen heißt nach der Zeitarbeit vor der Zeitarbeit. Sie wechseln sofort oder nach einer anderweitigen Suchphase zum nächsten Verleiher (Zeitarbeitskarrieren).

Gruß Admiral

Valentin Brückel

Zeitarbeit stellt für Unternehmen ein Mittel dar, flexibel auf eine schwankende Auftragslage zu reagieren. Diese Flexibilität bietet den Unternehmen Vorteile und verlangt den Zeitarbeitern Opfer ab. Entsprechend wäre es nur fair, wenn die Arbeitnehmer für Zeitarbeit nicht nur den gleichen Lohn wie die festangestellten Mitarbeiter erhalten, sondern darüber hinaus einen Zuschlag. Unter diesen Bedingungen sähe ich keine großen Probleme mit Zeitarbeit. Leider sieht die Realität anders aus: Zeitarbeiter werden zu Dumpinglöhnen beschäftigt und nicht selten werden festangestelle Mitarbeiter aus dem Unternehmen gedrängt und kommen später über Zeitarbeitsfirmen wieder zurück an den gleichen Arbeitsplatz, wo sie dann zu geringerem Lohn und ohne Absicherung arbeiten.

Eine Lösung könnte z.B. sein, dass Zeitarbeiter künftig grundsätzlich nach dem Tarif des Unternehmens bezahlt werden müssen, in dem sie eingesetzt werden und zusätzlich analog zum Mindestlohn in Mindestzuschlag definiert wird.