NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Videoüberwachung

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FRAGE:
FRAGE: Wie steht ihr zur Video-Überwachung generell?

In einzelnen
  1. Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
  2. Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV
  3. Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen
  4. Videoüberwachung in Stadien
Wiskyhotel 09:52, 19. Mär. 2012 (CET)

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Valentin Brückel

Generell kann man zur Videoüberwachung festhalten, dass sie nur dann ein wirksames Mittel zur Verhinderung unerwünschten Verhaltens (bewusst offen formuliert) ist, wenn die Bilder live ausgewertet werden und ausreichend Personal vor Ort ist, das auf die gewonnenen Erkenntnisse reagieren kann. Kameras alleine sind weitestgehend unwirksam.

Die Bewertung der Videoüberwachung ist eine Gratwanderung zwischen einer sinnlosen Datenerhebung auf der einen Seite und einem in Einzelfällen durchaus wirksamen Instrument bei der Sicherheit besonders schutzbedürftiger Gebäude oder Veranstaltungen auf der anderen Seite.

Ich tue mich schwer mit einem generellen Verbot der Videoüberwachung, sehe den heutigen Einsatz aber als eindeutig exzessiv an. Jedenfalls sollten Überwachungskameras die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Felix Bosseler aka Fx (Textheld)

Ich hatte die Idee für den AK Überwachung.org und habe den mit anderen Aachener Piraten als überparteilichen Arbeitskreis ins Leben gerufen. Ich lehne Videoüberwachung generell ab (z. B. auch Resto und Gastrobereiche). (Fx)

Admiral

Da ich als Polizeibeamter 16 Jahre in Düsseldorf Dienst versehen habe und lange Jahre davon auf der Altstadtwache, kann ich sagen, das die Liveüberwachung bestimmter öffentlicher Plätze, die nachweislich Kriminalitätsbrennpunkte waren und sind, in ganz konkreten Fällen Menschen in Notlagen (Raubüberfälle, Schlägereien etc.) geholfen haben. Neue Techniken insbesondere bei der Polizei nicht anzuwenden wäre meines Erachtens eine fatale und falsche Entscheidung. Die Auswertung und vor allem der Verbleib/Speicherung sowie der Schutz vor unbefugtem Zugriff muß allerdings transparent und mit der größtmöglichen Sicherheit gewährleistet werden. Das die anderen bereits bestehenden Schutzvorschriften vor illegaler Überwachung einzuhalten sind, versteht sich von selbst und das sie den technischen Möglichkeiten der Überwachung stets aktuell angepaßt werden müssen genauso.

Gruß

Jorgos

Hans Immanuel Herbers

Ich bin im Grundsatz für eine personelle Stärkung der Polizei: Mehr Menschen und dafür weniger Kameras. Bauen wir Bürojratie in der Verwaltung ab, setzen freiwerdende Verwaltungsleute im inneren Dienst der Polizei ein, lassen wir die meist motivierten Polizisten am Ort ihre Arbeit tun und präsent sein - das erhöht nicht nur das "Gefühl der Sicherheit" wie es Kameras oft tun, sondern es schafft Sicherheit und Bürgernähe.

Im ÖPNV wäre Videoüberwachung völlig überflüssig, wenn es mehr Personal gäbe. Der gute alte Schaffner ist besser als jede Kamera.

Videoüberwachung lehne ich mit wenigen Ausnahmen ab. Wo sie eingesetzt wird müssen strenge Regeln für Datenschutz und Speicherung gelten - und kontrolliert werden.

Rainer Wiese

Ich bin generell nicht gegen Videoüberwachung. Problematisch ist für mich die automatische Interpretation und Verwertung biometrischer Daten, Erstellung von Bewegungsprofilen usw. Das sollte nur auf richterliche Anordnung möglich sein.

Hanns-Jörg Rohwedder

Ablehnend. Das verschafft ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Es hat sich eindeutig gezeigt, dass Kriminelle sich dadurch nicht abschrecken lassen, eventuell nur an nicht sichtbar überwachte Plätze ausweichen, und die Aufzeichnungen nichts zur Aufklärung beitragen.

Kosten und Nutzen sehen in keinem vernünftigen Verhältnis, und mit Kosten meine ich nicht nur die finanziellen.

Dr. Thomas Feuerabend

Also zunächst möchte ich unterscheiden zwischen einer flüchtigen "Überwachung", die nicht aufgezeichnet wird, und "Aufzeichnungen".

Aufzeichnungen von Überwachungsvideos lehne ich ohne einen begründeten Verdacht strickt ab. Automatische Auswertungen z.B. Kennzeichenkontrollen oder Gesichtserkennungen sind natürlich ebenso strikt abzulehnen. Wenn, dann kann es nur darum gehen, dass eine natürliche Person seine Augen auf einen Monitor richtet und mehr nicht.

Die Möglichkeit, dass z.B. ein Polizist in einer Videozentrale im Bahnhof auf den Monitoren nach dem Rechten sieht, finde ich persönlich okay. Das wäre ja auch so, wenn er neben mir stünde.

Als technischen Kompromiss kann ich mir vorstellen, dass die Videos für 60 Sekunden zwischengespeichert werden und verfallen, wenn man nicht einen "roten Knopf" drückt.

Ein generelles Verbot der Videoüberwachung führt aus meiner Sicht dazu, dass z.B. kleinere S-Bahn-Stationen nur durch Personal überwacht werden können. Und das sehe ich zwar als wünschenswert aber unbezahlbar an.

Das ist aber meine persönliche Meinung. Ich trage die Beschlüsse zu diesem Thema so mit, wie sie zu diesem Thema von Euch getroffen werden.

Stefan Fricke

Videokameras können keine Verbrechen verhindern. Den großflichigen Einsatz lehne ich daher ab. Im Einzelfall können Videokameras an Orten mit erhöhter Kriminalität eingesetzt werden, um etwa den Einsatz von Polizisten vor Ort zu koordinieren. Die Altpasrteien setzen Kameras als Sparmaßnahme ein, um auf Polizisten vor Ort verzichten zu können. Das funktioniert aber nicht.

BauerJup

es gibt keinen Grund alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, auch das ewige Agument : "für die Sicherheit" ist Bullshitt, die Gefahr von Missbrauch der erhobenen Daten ist um ein vielfaches höher als die gewonnenen "Sicherheit"

auserdem: fragt doch mal eine Person die vor laufender Kamere geschlanhgen wurde, ob die sich dabei wenigstens "Sicher gefühlt hat"?

Thomas Hegenbarth 47 aka thomas_heg

Flächendeckende Videoüberwachung lehne ich grundsätzlich ab. An der Stelle mache ich gerne auch mal Werbung für den bereits oben von Felix genannten AK Überwachung den ich in seinen Zielen uneingeschränkt unterstütze.

Neidlos darf ich hier mal anerkennen wie das der Aachener AK macht. Sofern ihr mir die Möglichkeit gebt werde ich das Projekt auch auf landespolitischer Ebene fördern.

Chris P. aka Paranoia

Hier muss man etwas genauer antworten und diese Differenzierung würde ich nicht am Ort der Videoüberwachung festmachen, sondern am Grad des Eingriffs in die Privatsphäre.

1. Videoüberwachung ohne Speicherung

Solang keine Aufnahmen getätig werden, handelt es sich um die leichteste Form des Eingriffs. Diese ist immer noch geeignet, einen Überwachungsdruck zu erzeugen und das Verhalten der Personen auf dem überwachten Gebiet zu verändern. Allerdings ist er die Alternative zur permanenten personellen Überwachung, die den selben Grad des Eingriffs bietet.

Kennzeichnung des überwachten Gebietes ist Pflicht!

Sie kann aus meiner Sicht nur bei Gefahr für Leib und Leben oder schweren Eingriff ins Eigentum gerechtfertigt sein, wobei immer geprüft werden muss, ob diese Art der Überwachung die Gefährdung nicht einfach auf andere Gebiete ohne Überwachung verschiebt.

2. Videoüberwachung mit Aufzeichnung

Dies ist nach meiner Auffassung nur noch bei Gefahr für Leib und Leben zulässig. Ein Beispiel wo ich es gerechtfertig sehe ist zum Beispiel Videoüberwachung in Taxis, um Raubüberfälle und/oder Raubmorde an Taxifahrern zu verhindern.

Aber ich stelle hierbei als Forderung, dass die Aufzeichnung nicht zugänglich ist, sondern durch Dritte wie der Polizei zugänglich gemacht werden kann und nach angemessener kurzer Zeitspanne (je nach Verwendung) eine automatische Löschung erfolgt.

3. Videoüberwachung mit elektronischer Auswertung

Videoüberwachung mit elektronishcer Auswertung wie Personenidentifizierung oder in Verbindung mit andere Technik wie RFIDs ist nach meiner Auffassung mit dem Datenschutz nicht vereinbar und unzulässig.