NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Videoüberwachung
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- Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
- Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV
- Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen
- Videoüberwachung in Stadien
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Valentin Brückel
Generell kann man zur Videoüberwachung festhalten, dass sie nur dann ein wirksames Mittel zur Verhinderung unerwünschten Verhaltens (bewusst offen formuliert) ist, wenn die Bilder live ausgewertet werden und ausreichend Personal vor Ort ist, das auf die gewonnenen Erkenntnisse reagieren kann. Kameras alleine sind weitestgehend unwirksam.
Die Bewertung der Videoüberwachung ist eine Gratwanderung zwischen einer sinnlosen Datenerhebung auf der einen Seite und einem in Einzelfällen durchaus wirksamen Instrument bei der Sicherheit besonders schutzbedürftiger Gebäude oder Veranstaltungen auf der anderen Seite.
Ich tue mich schwer mit einem generellen Verbot der Videoüberwachung, sehe den heutigen Einsatz aber als eindeutig exzessiv an. Jedenfalls sollten Überwachungskameras die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Felix Bosseler aka Fx (Textheld)
Ich hatte die Idee für den Überwachung.org und habe den mit anderen Aachener Piraten als überparteilichen Arbeitskreis ins Leben gerufen. Ich lehne Videoüberwachung generell ab (z. B. auch Resto und Gastrobereiche).