NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Landesverfassung NRW

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FRAGE:
FRAGE: Die [Verfassung des Landes NRW] enthält zahlreiche Gottesbezüge. Beispielsweise erklärt Artikel 7 die „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem vornehmsten Ziel der Erziehung. Siehst Du hier Reformbedarf?

Bitte gib in deiner Antwort auch an, ob Du an anderen Stellen einen Reformbedarf in der Landesverfassung siehst.


Bitte gib in deiner Antwort auch die Wertvorstellungen an, die Dich persönlich ausmachen.

Wika 19:14, 18. Mär. 2012 (CET)

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Benutzer:Phil-Wendland

Test: Dazu sage ich gar nüscht.

Dr. Thomas Feuerabend

Ich bin für eine strikte Trennung von Religion und Staat. Natürlich kann jeder Mensch für sich privat jeden Glauben verfolgen.

Auf der anderen Seite bleiben diese Überbleibsel aus vergangenen Tagen doch weitgehend ohne konkreten Auswirkungen. Da haben wir momentan ganz andere Probleme.

Dass man das der Klarstellung halber langfristig ändern sollte, sehe auch ich.

Marc Schieferdecker, 34

"Ehrfurcht vor Gott" kann von mir aus auch gestrichen werden, sowas hat meiner Meinung nach nichts in einer Landesverfassung zu suchen. Staat und Kirche müssen strikt getrennt sein.

Aber ich denke NRW hat derzeit größere Probleme, als ein etwas altertümlich formulierter Teilsatz bzw. eine Präambel in der Landesverfassung.

Ulrich Scharfenort aka ulrics, Duisburg

Also ich komme auf ungefähr eine Handvoll Gottesbezügen.

Bei Artikel 7 sehe ich Reformbedarf dahingehend, dass mir dies gegenüber andersgläubigen Diskriminierend erscheint.

Beim Eid kann man das Gott sei dank weglassen ;-)

Jan Dörrenhaus

Würden diese Passus irgendwo tatsächlich durchgedrückt - käme beispielsweise das Jugendamt auf die Idee, Adoptionen zu verweigern, weil Zweifel daran bestünden, dass die Eltern ausreichend "Ehrfurcht vor Gott" eintrichtern - dann sähe ich hier Reformbedarf. Da dass allerdings nicht der Fall zu sein scheint, halte ich das für Formulierung, die aus unserer Kultur her begründet sind. Wenn sowieso reformiert wird, kann man diese Bezüge bei der Gelegenheit ggf streichen. NUR wegen einer solchen Streichung allerdings eine Änderung anzustreben, halte ich für übertrieben.

Sven Leimbach aka SvenOLei

Ich bin zwar für eine strikte Trennung von Kirche und Staat und stimmt insofern zu, dass dieser Zusatz in der Verfassung nichts zu suchen haben sollte. Aber ganz ehrlich: Ich finde, es gibt weitaus wichtigere Themen für uns als dieses.

Dr.Winny Dehn / Berolina

Ja, "Ehrfurcht vor Gott", das hat für mich keinen negativen Beigeschmack, aber ich kann verstehen, daß Irritation auftritt.

Man könnte "Gott" durch eine Verfassungsänderung in "der (göttlichen) Schöpfung" ändern. Für mich wäre das identisch. Intention des Textes ist, an das Gewissen, die Sozialpflichtigkeit des eigenen Seins zu appellieren.

Aber ehrlich gesagt: Wen, außer Semantiker und die PDS/Linke, würde das wirklich interessieren. Religion ist gewissermaßen die Philosophie des Kleinen Mannes.

Selbst ein Atheist ist auf seine Art gläubig - nämlich an die Nicht-Existenz einer Schöpfungskraft. q.e.d.

Jan Ulrich Hasecke

Ich bin gegen einen Gottesbezug in der Verfassung.

Meine Wertvorstellungen wurzeln in der europäischen Aufklärung und im Humanismus.

ulrich schumacher aka florian.turm

Ich bin Atheist und meine Utopie ist eine laizistische Gesellschaft, in der jeder frei darin ist,
ungestört eine Religion zu praktizieren oder, ebesno ungestört, darauf zu verzichten.

LordofDark

Ich bin der Meinung, dass unsere Landesverfassung in die Richtung verändert werden sollte, dass eine generelle Achtung vor allen Religionen Tenor unserer rechtlichen Würdigung sein sollte. Ob wir nun katholisch, evangelisch, muslimisch oder sonstwie erzogen wurden ist doch für den Wert unserer "Moralvorlage" belanglos.

Um einmal aus der Serie "Schwarz greift ein" zu zitieren:"Gott ist es egal aus welcher Ecke man ihn ruft".

Auch sollten wir einen generellen Respekt vor jeder ideologischen Sichtweise leben, der sich am Recht unserer Gesellschaft misst. So soll jede religiöse Sitte "lebbar" sein, die nicht unsere weltlichen Gesetze ad acta legt. Unsere Gesellschaft hat durch ihr Rechtsverständnis so viel erreicht, dass wir unser weltliches Recht durchaus als Schablone für religiöses Leben betrachten können, ohne jemandes Freiheit in Konfession und Moral zu beschneiden. Sofern die Landesverfassung hier anderweitig zu interpretieren ist sollten hier möglicherweise Klarstellungen erfolgen und der Begriff "Gottesfurcht" durch "Respekt theologischer Perspektiven" ersetzt werden.

Timm Herbst aka Logos

Zur ersten Frage: ein klares Nein! Und ich gehe sogar noch weiter: Es besteht nicht nur keinen Bedarf, sondern es wäre sogar kontraproduktiv!

Begründung:

  1. Ich kann nicht erkennen, wo diese Bezüge irgendeine praktische Bedeutung für die Politik haben. Wenn sich nichts an der Politik und Gesetzgebung ändern würde, wenn diese Passagen entfielen, dann sind sie irrelevant! Dann allerdings kann auch kein Bedarf (man möge sich über den Sinn des Wortes im Klaren werden!) vorhanden sein.
  2. Die Piratenpartei ist im Grunde aufgrund von politischen Misständen in der entstanden, die man nicht weiter hinnehmen will. Diese Missstände zu beseitigen, dafür ist Bedarf (hier passt das Wort!) vorhanden. Das betrifft die Kernthemen der Piratenpartei wie mehr Mitbestimmung und demokratische Teilhabe, Transparenz des Staates, Wahrung und Wiederherstellung der Bürgerrechte, eine Volksvertretung, die die Gesellschaft vertritt und nicht irgendwelche Lobbyinteressen etc. "Bedarf" hinsichtlich der Löschung der [praktisch irrelevanten] Gottesbezüge zu proklamieren während man gleichzeitig die wirklich drängenden Themen nicht angeht, heißt sie falschen Prioritäten zu setzen. Damit würden wir uns nicht nur lächerlich, sondern regelrecht unglaubwürdig machen: Wie sollen Andere nachvollziehen, das wir uns um solche Dinge einen Kopf machen, die praktisch fast Keinen interessieren, während für die Bearbeitung der drängenden Probleme auf die Zukunft verwiesen wird? Dass kann ich ja nicht mal als Pirat verstehen, wie soll dass dann erst der Rest der Gesellschaft auffassen?

Themen, die wirklich wichtig sind, existieren zur Genüge - siehe vorgenannte Kernthemen. In dieser Hinsicht besteht Bedarf, in der Landesverfassung Passagen aufzunehmen, um die Erreichung der vorgenannten Ziele zu vereinfachen. Z.B

  • Bekenntnis zu mehr Basisdemokratie, was in der Erleichterung von Bürgerentscheiden münden sollte
  • Verfassungsmäßige Stärkung des Datenschutzes
  • Verfassungsmäßige Verpflichtung für mehr Transparenz des Staates
  • Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel, wie wir es für die NRW LTW 2010 auch im Wahlprogramm gefordert haben!
  • Juristen könnten auch prüfen, in wie weit sich Passagen in die Landesverfassung aufnehmen ließen, welche z.B Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchungen mit Landestrojanern substanziell erschwert werden können - ob man sie per Landesverfassung ganz verbieten kann, entzieht sich meinen laienhaften juristischen Kenntnissen

Chris P. aka Paranoia

Es würde mich freuen, die Verfassung zu modernisieren und den Gottesbezug in diesem Rahmen zu streichen. Aber dies hat aus meiner Sicht aber keine oberste Priorität.

Hendrik vom Lehn aka Henne

Artikel 20 und 25 bedürfen zum Schutz der Religionsgemeinschaften einer tieferen Betrachtung. Die restlichen Gottesbezüge sollte aber meiner Meinung nach auf jeden Fall gestrichen werden.

Jamasi

Die Bezüge sollte man streichen, aber eine besonders hohe Priorität dabei sehe ich nicht.


Admiral

Da die genannten Passagen bereits seit etwa 63 Jahren in unserer Verfassung stehen und ich bislang nicht erkennen konnte, das sie irgendwelchen Schaden angerichtet hätten, sehe ich hier keinen Grund zur Verfassungsänderung.

Meine Werte, auf die ich mich beziehe, habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich dargestellt.

Gruß

Admiral

Felix Bosseler aka Fx Textheld

Kann man streichen, aber es gibt Dinge die ich wichtiger finde.

Andreas Rüßel aka Ryuseru

Gottesbezüge sollten gestrichen werden. Ich stehe für eine Trennung von Kirche und Staat ein.

Thomas Weinbrenner (37)

Meiner Meinung nach gehört kein Gottesbezug in die Verfassung, aber das Thema hat keine Priorität für mich. Es gibt wichtigeres zu tun.

Robert Stein 33

Meiner höchst persönlichen Auffassung nach greift der Staat durch die fehlende Trennung zur Kirche in manipulierender Weise in die freie Willensbildung der Menschen ein. So lange Staat und Religion nicht konsequent getrennt werden, bleibt eine unabhängige und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ausgeschlossen.

Genau so, wie es beispielsweise eine Netzneutralität geben sollte, sollte es auch - ich nenne es mal so - eine Meinungsfindungsneutralität geben!

Deshalb bin ich gegen jeden Gottesbezug von Seiten des Staates.

Daniel Schwerd a/k/a netnrd (45)

Blog

Generell ist die Trennung von Kirche und Staat unverrückbar - selbstverständlich hat ein spezieller Glaubensbezug oder Glaubensbekenntnis in Gesetz und Verfassung nichts verloren. Glaube ist Privatsache! Eine Änderung wäre zwar nur eine Formalie, da die Verfassung hier gewissermaßen verfassungswidrig ist - die Durchsetzung dieser Artikel wäre sicher angreifbar - könnte aber ein Zeichen setzen.

Daniel Horz

Die Landesverfassung steht hier in meinen Augen in Konflikt zu Art. 4, Abs. 1 GG: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“. Der Passus ist deshalb durchaus zu streichen. Fundamentalchristliche Vorurteile und Alltagsdiskriminierung Andersgläubiger haben allerdings deutlich direktere Auswirkungen.

Verfassungsänderungen sollte man grundsätzlich mit Vorsicht genießen. Natürlich würde jeder gerne „seine“ Themen in Verfassungsrang erhoben sehen. Höchste Priorität hat da in meinen Augen eine klare Regelung für mehr Bürgerbeteiligung.

Rainer Wiese

Von einem strikten Laizismus sind wir in Deutschland noch meilenweit entfernt. Das müßte man erstmal auf Bundesebene angraben und nicht die Wähler in NRW verschrecken. Mit der Achtung des "Gottes anderer" habe ich nämlich keine Probleme.

Sebastian Wieloch

Religiös bezogene Formulierungen gehöhren in die Religion und nicht in Landesverfassungen. Aber ich denke nicht, dass dies derzeit eine hohe Priorität hat. Sollte man sich mittelfristig drum kümmern, derzeit gibt es jedoch wichtigeres. Ich persönlich bin eher ein unreligiöser Mensch.

Klaus Benndorf

Die Ehrfurcht vor Gott muss jeder selbst entscheiden. Und auch die Frage, ob es für ihn überhaupt einen Gott gibt.

Was auf alle Fälle garantiert sein muss: Die gegenseitige Toleranz des Glaubens. Und die Ehrfurcht vor dem Denken des anderen.

Glauben kann per definitionem nicht richtig oder falsch sein. Wer an Gott glaubt hat genauso recht, wie der, der daran glaubt, dass es keinen Gott gibt. Beide wissen es nicht (hier ausnahmsweise mal: glaube ich!).

Was die Verfassung angeht: Eine Verfassung muss leben, sich an eine geänderte Gesellschaft anpassen ohne die Grundwerte zu zerstören. Es würde an dieser Stelle zu weit gehen, Änderungen zu fordern. Was ich und was wir fordern können und sollten, ist eine Kommission, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzt und deren Vorschläge dann in demokratischen Verfahren angenommen, geändert oder verworfen werden.

Ihr wollt auch meine Wertvorstellungen wissen? Das mache ich ungern anonym in einem Wiki. Viele werden meinen Gedanken nicht folgen können.

Nun denn, zu einer Kandidatur gehört auch Mut:

  • Ich glaube nicht dass einen Gott im christlichen, jüdischen oder islamischen Sinne gibt
  • Ich glaube nicht dass es keinen Gott im christlichen, jüdischen oder islamischen Sinne gibt.
  • Ich weiss, dass ich nichts weiss.
  • Ich befürworte Religion, ganz gleich welchen Glaubens, als ein wichtiges Instrument des Trostes und der Selbstfindung
  • Ich selbst nehme Religion zu diesem Zweck nicht in Anspruch und brauche sie auch nicht
  • Der Einfluss der Religion auf unser gesellschaftliches Zusammenleben kann gut oder schlecht sein. Das hängt von den Menschen ab, die die Religion leben
  • Ich achte religiöse Gefühle anderer und hasse es, wenn in einer Kirche oder einer Moschee die Photographierwut ausbricht.
  • Religion und Staat haben für mich nichts miteinander zu tun
  • Erklärt eine Gesellschaft die Religon zum Kern ihres Staates, hat Religion sehr wohl etwas mit dem Staat zu tun

Sebastian Kroos (@de_Wastl) 37 Jahre

Ja auf jeden Fall. Staat und Kirche/Glaube/Religion sollten sich unabhängig voneinander definieren. Ich bin nicht gläubig.

Klaus Hammer

Da ich für eine strikte Trennung von Religion und Staat eintrete, bin ich der Ansicht, dass religiöse Bezüge in unserer Landesverfassung fehl am Platz sind.
Auch wenn unser Rechtssystem teilweise auf Christlichen Werten beruht, sollten wir akzeptieren, dass der Glaube eine Privatangelegenheit ist und sich keine Qualifikation eines Bürgers aus einer Gläubigkeit/Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ableiten lässt.

Stefan Bröse / SQAMPY

Wenn wir Staat und Kirche von einander trennen wollen ist das natürlich "symbolisch" nett. Allerdings gibt es durchaus andere Knackpunkte, insbesondere da wo der Staat sogar noch dafür bezahlt das Kirchliche träge Einfluss auf z.b. Ausbildungsstellen nehmen. Schönes Beispiel ist da eine Freundin von mir in deren Ausbildungsvertrag zur Erzieherin ein Passus wie "Wenn deine Eltern aus der Kirche austreten fliegst du aus deiner Ausbildung" steht nur weil die Schule einen kirchlichen Träger hat, die Einrichtung selber wird aber durch staatliche Mittel finanziert. (Wenn ich richtig informiert bin werden ca. 90% der Kosten für Schulen & Kindergärten durch das Land NRW getragen, in anderen Bundeländern sogar bis zu 100%) Genauso wie es gerade in Bereich wie Erziehung & Pflege schwer ist z.b. aus der Kirche auszutreten und jemals wieder einen Job in einer Nicht-Staatlichen Einrichtung zu bekommen. Ich finde einfach solche Bevorzugungen und Benachteiligungen auf Grund einer (nicht)Konfession sind viel problematischer als ein "symbolischer" Passus.

Kirsten Eickler aka Tigrimus, 43

Ich sehe Reformbedarf, eine Verfassung sollte keine Gottesbezüge enthalten. Dies aber gesonders anzustoßen halte ich für unsinnig, da mir kein Praxisfall einfällt wo dies Berücksichtigung gefunden hätte. Weiterhin ist es auch so das Bundesrecht Landesrecht schlägt, deshalb mache ich mir keine Sorgen das Erziehungsfähigkeit ihrgendwann mal von der Fähigkeit „Ehrfurcht vor Gott“ zu lehren abhängt.

Florian Beger

Der Blick in die Landesverfassung kann wegen ihrer quantitativ recht umfangreichen religiösen Bezüge in der Tat überraschen.

Ich befürworte grundsätzlich eine säkulare Begründung unseres Staatswesens. Für ein Verständnis der Gottesbezüge in Grundgesetz und Landesverfassungen ist andererseits der historische Kontext ihrer Entstehung zu berücksichtigen.

Ich sehe für Änderungen keine brennende Dringlichkeit. Es könnte allerdings ein gesamtgesellschaftlicher Diskussionsprozess zu diesen Fragen eingeleitet werden - dies hätte vielleicht den positiven Nebeneffekt, den Bürgern die Verfassung generell näher zu bringen.

Frank Albaum aka marquiz

Es hat sicherlich nicht geschadet, wenn bei der Beantwortung dieser Frage der eine oder andere mal einen Blick in die Verfassung überhaupt geworfen hat. Danke für den link!

Stefan Bien aka Stefan51278

Wenn wir uns an eine Verfassungsreform wagen sollten, kann man das gerne miterledigen und eine Streichung bzw. Umformulierung in Richtung Säkularisierung vornehmen.

Da wir hier aber nicht in Bayern sind, wo solche Verfassungsbezüge wortwörtlich ausgelegt werden, muss dieser Punkt nicht unbedingt in der Prioritätenliste ganz oben stehen.

Thomas Hegenbarth 47 aka thomas_heg

Ich versuche das mal mit einem pragmatischen und nicht ideologischen Anstz an 2 Beispielen aus Deinen Links zu beantworten.

Zitat: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." An dieser Stelle sehe ich persönlich das man auch ohne Ehrfurcht vor Gott die Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln wecken kann und sogar muss. Einen expliziten Bezug zu Gott an der Stelle als vornehmstes Ziel der Erziehung zu sprechen halte ich, auch als Christ, für unpassend.

Sehr konkret geht es in diesem Zitat: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt." Hier sind wir jetzt wirklich in der konkreten politischen Arbeit und landespolitischen Zuständigkeit angekommen. Sonntagsarbeit ja oder nein? Du hast zwar nicht gefragt aber ich bin gegen eine weitere Lockerung der Gesetzgebung an dieser Stelle.

Tilo Frase

Die Trennung von Staat und Religion ist für mich ein absolutes "Muss". Trotzdem kann ich mich von christlichen Grundgedankenn leiten lassen, insbesondere wenn es um solche Bereiche wie Gerechtigkeit, Achtung des Lebens, Toleranz geht. Ansonsten: Eine Reform des Landesverfassung NRW sehe ich nicht in Prio 1!

JochenLobnig

Hier wird oftmals der Bezug zu religiösen Strömungen mit Ethik verwechselt und umgekehrt. Ethisch, moralische Handlungsweisen sind Bestandteile eines humanitären Miteinander. Ob unser Grundgesetz deshalb geändert werden muss?.. Hier verhält es sich bei mir ähnlich der Einstellungen zu Kretonismus/Evolutionstheorie sowie Verschwörungstheorien. Allesamt nicht mein Ding