NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Landesverfassung NRW
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Bitte gib in deiner Antwort auch an, ob Du an anderen Stellen einen Reformbedarf in der Landesverfassung siehst.
Bitte gib in deiner Antwort auch die Wertvorstellungen an, die Dich persönlich ausmachen.
Wika 19:14, 18. Mär. 2012 (CET)Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster, dort geben Sie bitte als Betreff Ihren Namen ein und in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite speichern klicken!
Inhaltsverzeichnis
- 1 Benutzer:Phil-Wendland
- 2 Dr. Thomas Feuerabend
- 3 Marc Schieferdecker, 34
- 4 Ulrich Scharfenort aka ulrics, Duisburg
- 5 Jan Dörrenhaus
- 6 Sven Leimbach aka SvenOLei
- 7 Dr.Winny Dehn / Berolina
- 8 Jan Ulrich Hasecke
- 9 ulrich schumacher aka florian.turm
- 10 LordofDark
- 11 Timm Herbst aka Logos
- 12 Chris P. aka Paranoia
- 13 Hendrik vom Lehn aka Henne
- 14 Jamasi
- 15 Admiral
- 16 Felix Bosseler aka Fx Textheld
- 17 Andreas Rüßel aka Ryuseru
- 18 Thomas Weinbrenner (37)
- 19 Robert Stein 33
- 20 Daniel Schwerd a/k/a @netnrd: 45 Jahre
- 21 Daniel Horz
- 22 Rainer Wiese
Benutzer:Phil-Wendland
Test: Dazu sage ich gar nüscht.
Dr. Thomas Feuerabend
Ich bin für eine strikte Trennung von Religion und Staat. Natürlich kann jeder Mensch für sich privat jeden Glauben verfolgen.
Auf der anderen Seite bleiben diese Überbleibsel aus vergangenen Tagen doch weitgehend ohne konkreten Auswirkungen. Da haben wir momentan ganz andere Probleme.
Dass man das der Klarstellung halber langfristig ändern sollte, sehe auch ich.
Marc Schieferdecker, 34
"Ehrfurcht vor Gott" kann von mir aus auch gestrichen werden, sowas hat meiner Meinung nach nichts in einer Landesverfassung zu suchen. Staat und Kirche müssen strikt getrennt sein.
Aber ich denke NRW hat derzeit größere Probleme, als ein etwas altertümlich formulierter Teilsatz bzw. eine Präambel in der Landesverfassung.
Ulrich Scharfenort aka ulrics, Duisburg
Also ich komme auf ungefähr eine Handvoll Gottesbezügen.
Bei Artikel 7 sehe ich Reformbedarf dahingehend, dass mir dies gegenüber andersgläubigen Diskriminierend erscheint.
Beim Eid kann man das Gott sei dank weglassen ;-)
Jan Dörrenhaus
Würden diese Passus irgendwo tatsächlich durchgedrückt - käme beispielsweise das Jugendamt auf die Idee, Adoptionen zu verweigern, weil Zweifel daran bestünden, dass die Eltern ausreichend "Ehrfurcht vor Gott" eintrichtern - dann sähe ich hier Reformbedarf. Da dass allerdings nicht der Fall zu sein scheint, halte ich das für Formulierung, die aus unserer Kultur her begründet sind. Wenn sowieso reformiert wird, kann man diese Bezüge bei der Gelegenheit ggf streichen. NUR wegen einer solchen Streichung allerdings eine Änderung anzustreben, halte ich für übertrieben.
Sven Leimbach aka SvenOLei
Ich bin zwar für eine strikte Trennung von Kirche und Staat und stimmt insofern zu, dass dieser Zusatz in der Verfassung nichts zu suchen haben sollte. Aber ganz ehrlich: Ich finde, es gibt weitaus wichtigere Themen für uns als dieses.
Dr.Winny Dehn / Berolina
Ja, "Ehrfurcht vor Gott", das hat für mich keinen negativen Beigeschmack, aber ich kann verstehen, daß Irritation auftritt.
Man könnte "Gott" durch eine Verfassungsänderung in "der (göttlichen) Schöpfung" ändern. Für mich wäre das identisch. Intention des Textes ist, an das Gewissen, die Sozialpflichtigkeit des eigenen Seins zu appellieren.
Aber ehrlich gesagt: Wen, außer Semantiker und die PDS/Linke, würde das wirklich interessieren. Religion ist gewissermaßen die Philosophie des Kleinen Mannes.
Selbst ein Atheist ist auf seine Art gläubig - nämlich an die Nicht-Existenz einer Schöpfungskraft. q.e.d.
Jan Ulrich Hasecke
Ich bin gegen einen Gottesbezug in der Verfassung.
Meine Wertvorstellungen wurzeln in der europäischen Aufklärung und im Humanismus.
ulrich schumacher aka florian.turm
Ich bin Atheist und meine Utopie ist eine laizistische Gesellschaft, in der jeder frei darin ist,
ungestört eine Religion zu praktizieren oder, ebesno ungestört, darauf zu verzichten.
LordofDark
Ich bin der Meinung, dass unsere Landesverfassung in die Richtung verändert werden sollte, dass eine generelle Achtung vor allen Religionen Tenor unserer rechtlichen Würdigung sein sollte. Ob wir nun katholisch, evangelisch, muslimisch oder sonstwie erzogen wurden ist doch für den Wert unserer "Moralvorlage" belanglos.
Um einmal aus der Serie "Schwarz greift ein" zu zitieren:"Gott ist es egal aus welcher Ecke man ihn ruft".
Auch sollten wir einen generellen Respekt vor jeder ideologischen Sichtweise leben, der sich am Recht unserer Gesellschaft misst. So soll jede religiöse Sitte "lebbar" sein, die nicht unsere weltlichen Gesetze ad acta legt. Unsere Gesellschaft hat durch ihr Rechtsverständnis so viel erreicht, dass wir unser weltliches Recht durchaus als Schablone für religiöses Leben betrachten können, ohne jemandes Freiheit in Konfession und Moral zu beschneiden. Sofern die Landesverfassung hier anderweitig zu interpretieren ist sollten hier möglicherweise Klarstellungen erfolgen und der Begriff "Gottesfurcht" durch "Respekt theologischer Perspektiven" ersetzt werden.
Timm Herbst aka Logos
Zur ersten Frage: ein klares Nein! Und ich gehe sogar noch weiter: Es besteht nicht nur keinen Bedarf, sondern es wäre sogar kontraproduktiv!
Begründung:
- Ich kann nicht erkennen, wo diese Bezüge irgendeine praktische Bedeutung für die Politik haben. Wenn sich nichts an der Politik und Gesetzgebung ändern würde, wenn diese Passagen entfielen, dann sind sie irrelevant! Dann allerdings kann auch kein Bedarf (man möge sich über den Sinn des Wortes im Klaren werden!) vorhanden sein.
- Die Piratenpartei ist im Grunde aufgrund von politischen Misständen in der entstanden, die man nicht weiter hinnehmen will. Diese Missstände zu beseitigen, dafür ist Bedarf (hier passt das Wort!) vorhanden. Das betrifft die Kernthemen der Piratenpartei wie mehr Mitbestimmung und demokratische Teilhabe, Transparenz des Staates, Wahrung und Wiederherstellung der Bürgerrechte, eine Volksvertretung, die die Gesellschaft vertritt und nicht irgendwelche Lobbyinteressen etc. "Bedarf" hinsichtlich der Löschung der [praktisch irrelevanten] Gottesbezüge zu proklamieren während man gleichzeitig die wirklich drängenden Themen nicht angeht, heißt sie falschen Prioritäten zu setzen. Damit würden wir uns nicht nur lächerlich, sondern regelrecht unglaubwürdig machen: Wie sollen Andere nachvollziehen, das wir uns um solche Dinge einen Kopf machen, die praktisch fast Keinen interessieren, während für die Bearbeitung der drängenden Probleme auf die Zukunft verwiesen wird? Dass kann ich ja nicht mal als Pirat verstehen, wie soll dass dann erst der Rest der Gesellschaft auffassen?
Themen, die wirklich wichtig sind, existieren zur Genüge - siehe vorgenannte Kernthemen. In dieser Hinsicht besteht Bedarf, in der Landesverfassung Passagen aufzunehmen, um die Erreichung der vorgenannten Ziele zu vereinfachen. Z.B
- Bekenntnis zu mehr Basisdemokratie, was in der Erleichterung von Bürgerentscheiden münden sollte
- Verfassungsmäßige Stärkung des Datenschutzes
- Verfassungsmäßige Verpflichtung für mehr Transparenz des Staates
- Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel, wie wir es für die NRW LTW 2010 auch im Wahlprogramm gefordert haben!
- Juristen könnten auch prüfen, in wie weit sich Passagen in die Landesverfassung aufnehmen ließen, welche z.B Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchungen mit Landestrojanern substanziell erschwert werden können - ob man sie per Landesverfassung ganz verbieten kann, entzieht sich meinen laienhaften juristischen Kenntnissen
Chris P. aka Paranoia
Es würde mich freuen, die Verfassung zu modernisieren und den Gottesbezug in diesem Rahmen zu streichen. Aber dies hat aus meiner Sicht aber keine oberste Priorität.
Hendrik vom Lehn aka Henne
Artikel 20 und 25 bedürfen zum Schutz der Religionsgemeinschaften einer tieferen Betrachtung. Die restlichen Gottesbezüge sollte aber meiner Meinung nach auf jeden Fall gestrichen werden.
Jamasi
Die Bezüge sollte man streichen, aber eine besonders hohe Priorität dabei sehe ich nicht.
Admiral
Da die genannten Passagen bereits seit etwa 63 Jahren in unserer Verfassung stehen und ich bislang nicht erkennen konnte, das sie irgendwelchen Schaden angerichtet hätten, sehe ich hier keinen Grund zur Verfassungsänderung.
Meine Werte, auf die ich mich beziehe, habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich dargestellt.
Gruß
Admiral
Felix Bosseler aka Fx Textheld
Kann man streichen, aber es gibt Dinge die ich wichtiger finde.
Andreas Rüßel aka Ryuseru
Gottesbezüge sollten gestrichen werden. Ich stehe für eine Trennung von Kirche und Staat ein.
Thomas Weinbrenner (37)
Meiner Meinung nach gehört kein Gottesbezug in die Verfassung, aber das Thema hat keine Priorität für mich. Es gibt wichtigeres zu tun.
Robert Stein 33
Meiner höchst persönlichen Auffassung nach greift der Staat durch die fehlende Trennung zur Kirche in manipulierender Weise in die freie Willensbildung der Menschen ein. So lange Staat und Religion nicht konsequent getrennt werden, bleibt eine unabhängige und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ausgeschlossen.
Genau so, wie es beispielsweise eine Netzneutralität geben sollte, sollte es auch - ich nenne es mal so - eine Meinungsfindungsneutralität geben!
Deshalb bin ich gegen jeden Gottesbezug von Seiten des Staates.
Daniel Schwerd a/k/a @netnrd: 45 Jahre
Generell ist die Trennung von Kirche und Staat unverrückbar - selbstverständlich hat ein spezieller Glaubensbezug oder Glaubensbekenntnis in Gesetz und Verfassung nichts verloren. Glaube ist Privatsache! Eine Änderung wäre zwar nur eine Formalie, da die Verfassung hier gewissermaßen verfassungswidrig ist - die Durchsetzung dieser Artikel wäre sicher angreifbar - könnte aber ein Zeichen setzen.
Daniel Horz
Die Landesverfassung steht hier in meinen Augen in Konflikt zu Art. 4, Abs. 1 GG: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“. Der Passus ist deshalb durchaus zu streichen. Fundamentalchristliche Vorurteile und Alltagsdiskriminierung Andersgläubiger haben allerdings deutlich direktere Auswirkungen.
Verfassungsänderungen sollte man grundsätzlich mit Vorsicht genießen. Natürlich würde jeder gerne „seine“ Themen in Verfassungsrang erhoben sehen. Höchste Priorität hat da in meinen Augen eine klare Regelung für mehr Bürgerbeteiligung.
Rainer Wiese
Von einem strikten Laizismus sind wir in Deutschland noch meilenweit entfernt. Das müßte man erstmal auf Bundesebene angraben und nicht die Wähler in NRW verschrecken. Mit der Achtung des "Gottes anderer" habe ich nämlich keine Probleme.