NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Landesverfassung NRW

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FRAGE:
FRAGE: Die [Verfassung des Landes NRW] enthält zahlreiche Gottesbezüge. Beispielsweise erklärt Artikel 7 die „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem vornehmsten Ziel der Erziehung. Siehst Du hier Reformbedarf?

Bitte gib in deiner Antwort auch an, ob Du an anderen Stellen einen Reformbedarf in der Landesverfassung siehst.


Bitte gib in deiner Antwort auch die Wertvorstellungen an, die Dich persönlich ausmachen.

Wika 19:14, 18. Mär. 2012 (CET)

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Benutzer:Phil-Wendland

Test: Dazu sage ich gar nüscht.

Dr. Thomas Feuerabend

Ich bin für eine strikte Trennung von Religion und Staat. Natürlich kann jeder Mensch für sich privat jeden Glauben verfolgen.

Auf der anderen Seite bleiben diese Überbleibsel aus vergangenen Tagen doch weitgehend ohne konkreten Auswirkungen. Da haben wir momentan ganz andere Probleme.

Dass man das der Klarstellung halber langfristig ändern sollte, sehe auch ich.

Marc Schieferdecker, 34

"Ehrfurcht vor Gott" kann von mir aus auch gestrichen werden, sowas hat meiner Meinung nach nichts in einer Landesverfassung zu suchen. Staat und Kirche müssen strikt getrennt sein.

Aber ich denke NRW hat derzeit größere Probleme, als ein etwas altertümlich formulierter Teilsatz bzw. eine Präambel in der Landesverfassung.

Ulrich Scharfenort aka ulrics, Duisburg

Also ich komme auf ungefähr eine Handvoll Gottesbezügen.

Bei Artikel 7 sehe ich Reformbedarf dahingehend, dass mir dies gegenüber andersgläubigen Diskriminierend erscheint.

Beim Eid kann man das Gott sei dank weglassen ;-)

Jan Dörrenhaus

Würden diese Passus irgendwo tatsächlich durchgedrückt - käme beispielsweise das Jugendamt auf die Idee, Adoptionen zu verweigern, weil Zweifel daran bestünden, dass die Eltern ausreichend "Ehrfurcht vor Gott" eintrichtern - dann sähe ich hier Reformbedarf. Da dass allerdings nicht der Fall zu sein scheint, halte ich das für Formulierung, die aus unserer Kultur her begründet sind. Wenn sowieso reformiert wird, kann man diese Bezüge bei der Gelegenheit ggf streichen. NUR wegen einer solchen Streichung allerdings eine Änderung anzustreben, halte ich für übertrieben.

Sven Leimbach aka SvenOLei

Ich bin zwar für eine strikte Trennung von Kirche und Staat und stimmt insofern zu, dass dieser Zusatz in der Verfassung nichts zu suchen haben sollte. Aber ganz ehrlich: Ich finde, es gibt weitaus wichtigere Themen für uns als dieses.

Dr. Winny Dehn - Düsseldorf

Ja, "Ehrfurcht vor Gott", das hat für mich keinen negativen Beigeschmack, aber ich kann verstehen, daß Irritation auftritt.

Man könnte "Gott" durch eine Verfassungsänderung in "der (göttlichen) Schöpfung" ändern. Für mich wäre das identisch. Intention des Textes ist, an das Gewissen, die Sozialpflichtigkeit des eigenen Seins zu appellieren.

Aber ehrlich gesagt: Wen, außer Semantiker und die PDS/Linke, würde das wirklich interessieren. Religion ist gewissermaßen die Philosophie des Kleinen Mannes.

Selbst ein Atheist ist auf seine Art gläubig - nämlich an die Nicht-Existenz einer Schöpfungskraft. q.e.d.

Jan Ulrich Hasecke

Ich bin gegen einen Gottesbezug in der Verfassung.

Meine Wertvorstellungen wurzeln in der europäischen Aufklärung und im Humanismus.