NRW:Landesparteitag 2008.2
Aus Piratenwiki
Version vom 9. Juli 2008, 14:15 Uhr von Thorres (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Zeitplan
- Feststellung der Stimmberechtigung
- Begrüßung
- Wahl des Moderators
- Wahl des Protokollanten/Wahlleiter
- Wahl der Wahlhelfer
- Satzungsanträge
- Aufstellung NRW-Liste
- Thesis
Kandidatenliste
Ihr werdet die Spitzenkandidaten für die kommende Bundestagswahl und die Landtagswahl. Am besten wäre noch, wenn wir euch auch zum Bundesparteitag schicken können, wo ihr euch für die Bundesliste zur Europawahl bewerbt. Wer Interesse hat, einfach eintragen:
- Patrick Wolter (HAL 9000)
- du
- du?
Satzungsänderungen
ACHTUNG:
- Bitte beachtet das Verfahren zum Einreichen von Änderungsanträgen.
- Diese müssen bis Zehn Tage vor Beginn des Landesparteitags , also spätestens am 13. August, eingegangen sein. Weiteres befindet sich unter:
- Satzungs- und Programmänderung
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
Einfügen von:
(2.a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden.Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Mitgliedschaften in zwei gleichwertigen Gliederungen sind unzulässig.
Ämterhäufung
An § 4 (Rechte und Pflichten der Piraten), Absatz 3:
(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht).
Anfügen:
Eine Ämterkumulation ist unzulässig.