NRW:Landesparteitag 2008.2

Aus Piratenwiki
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Zeitplan

  1. Feststellung der Stimmberechtigung
  2. Begrüßung
  3. Wahl des Moderators
  4. Wahl des Protokollanten/Wahlleiter
  5. Wahl der Wahlhelfer
  6. Satzungsanträge
  7. Aufstellung NRW-Liste
  8. Thesis

Kandidatenliste

Ihr werdet die Spitzenkandidaten für die kommende Bundestagswahl und die Landtagswahl. Am besten wäre noch, wenn wir euch auch zum Bundesparteitag schicken können, wo ihr euch für die Bundesliste zur Europawahl bewerbt. Wer Interesse hat, einfach eintragen:

  1. Patrick Wolter (HAL 9000)
  2. du
  3. du?

Satzungsänderungen

ACHTUNG:
Bitte beachtet das Verfahren zum Einreichen von Änderungsanträgen.
Diese müssen bis Zehn Tage vor Beginn des Landesparteitags , also spätestens am 13. August, eingegangen sein. Weiteres befindet sich unter:
Satzungs- und Programmänderung

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Einfügen von:

(2.a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen
Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die 
den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die 
Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag 
zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der  
nächsthöheren Gliederung entschieden.Ein ablehnender Bescheid muss in 
Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten 
Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.


(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive 
und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten 
müssen freigegeben werden. Mitgliedschaften in zwei gleichwertigen Gliederungen  
sind unzulässig. 

Ämterhäufung

An § 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Absatz 3:

(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt 
werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives 
Wahlrecht).

Anfügen:

Eine Ämterkumulation ist unzulässig