NRW:Kreis Soest/Nächster Kreisparteitag
Inhaltsverzeichnis
Nächster Parteitag des Kreisverbandes Soest
hier können zunächst einmal Anträge eingegeben werden. Die Tagsordnung und weiteres folgt später.
Termin
Am 25. April 2010 um 14:00 Uhr im Wilden Mann in Soest
Tagesordnung
(Stefan: Hab die Tagesordnung modifiziert)
- Begrüssung durch den Vorsitzenden
- Vorstellung und Beratung der Tagesordnung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Wahl des Protokollanten
- Wahl des Wahlleiters
- Wahl der Kassenprüfer
- Vorstellung und Beratung der Satzungsänderungen
- Abstimmung über Satzungsänderungen
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des kommissarischen Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprufer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines neuen Vorstandes oder Beschluss zur Auflösung des Kreisverbandes
- evtl. Wahl eines Vertrauensmanns
- Wahl von Kassenprüfern
- Weiteres
- Schluss der Versammlung
Kandidaten
Kandidaten für die Vorstandswahl am 25. April 2010.
Alle Kandidaten bitte hier eintragen!
Vorsitzender
Christoph Kies
Stefan Posdzich
Sven Sladek
Stellv. Vorsitzender
Schatzmeister
2. stellv. Vorsitzender
3. stellv. Vorsitzender
Stefan Posdzich
Peter Rademacher (Vorschlag Stefan Posdzich)
Sven Sladek
Anträge an den Kreisparteitag
Anträge zur Tagesordnung
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- S1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §25, §26
- Beantragte Änderungen
Neuer §25, dafür aktuellen §25 und §26 um eine Nummer nach hinten verschieben.
§25 - Auflösung des Kreisverbandes
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags schlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Soest dem Landesverband NRW zu.
- Begründung
Es fehlt in unserer Satzung ein Abschnitt zur auflösung des Kreisverbandes. Die aktuellen § 25 und 26 sollten gleichzeitig nach hinten verschoben werden.
- Änderungsantrag Nr.
- S2a
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §13(1)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden 4. dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden 5. dem Kreisschatzmeister
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem Kreisschatzmeister 4. bis zu zwei Beisitzern
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2b
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §13(3)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter, der Kreisschatzmeister, der 2. stellvertretende Vorsitzende und der 3. stellvertretende Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2c
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §14(2)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber drei, anwesend ist.
Ändern in:
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S3
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §15
- Beantragte Änderungen
Ladungsfrist in Satzung der in GO Vorstand anpassen.
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
Ändern in:
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
- Begründung
Die Ladungsfrist wird der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes angepasst. Weiteres, Form und Mittel, werden durch die GO des Vorstandes geregelt.
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Weitere Anträge
| Bezirk | Stammtisch |
| Arnsberg |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Arnsberg |
| Detmold |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Detmold |
| Düsseldorf |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Düsseldorf |
| Köln |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Köln |
| Münster |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Münster |