NRW:Kreis Soest/Nächster Kreisparteitag

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Nächster Parteitag des Kreisverbandes Soest

hier können zunächst einmal Anträge eingegeben werden. Die Tagsordnung und weiteres folgt später.

Termin

Am 25. April 2010 um 14:00 Uhr im Wilden Mann in Soest

Tagesordnung

(Stefan: Hab die Tagesordnung modifiziert)

  • Begrüssung durch den Vorsitzenden
  • Vorstellung und Beratung der Tagesordnung
  • Abstimmung über die Tagesordnung
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Wahl des Protokollanten
  • Wahl des Wahlleiters
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Vorstellung und Beratung der Satzungsänderungen
  • Abstimmung über Satzungsänderungen
  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht des kommissarischen Schatzmeisters
  • Bericht der Kassenprufer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl eines neuen Vorstandes oder Beschluss zur Auflösung des Kreisverbandes
  • evtl. Wahl eines Vertrauensmanns
  • Wahl von Kassenprüfern
  • Weiteres
  • Schluss der Versammlung

Kandidaten

Kandidaten für die Vorstandswahl am 25. April 2010.
Alle Kandidaten bitte hier eintragen!

Vorsitzender

Christoph Kies
Stefan Posdzich
Sven Sladek

Stellv. Vorsitzender

Stefan Posdzich
Sven Sladek

Schatzmeister

Stefan Posdzich

2. stellv. Vorsitzender

Stefan Posdzich
Sven Sladek

3. stellv. Vorsitzender

Stefan Posdzich
Peter Rademacher (Vorschlag Stefan Posdzich)
Sven Sladek

Anträge an den Kreisparteitag

Anträge zur Tagesordnung

Satzungsänderungsanträge

Änderungsantrag Nr.
S1
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung / §25, §26
Beantragte Änderungen

Neuer §25, dafür aktuellen §25 und §26 um eine Nummer nach hinten verschieben.

§25 - Auflösung des Kreisverbandes

(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags 
schlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung 
vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes
Soest dem Landesverband NRW zu.
Begründung

Es fehlt in unserer Satzung ein Abschnitt zur auflösung des Kreisverbandes. Die aktuellen § 25 und 26 sollten gleichzeitig nach hinten verschoben werden.




Änderungsantrag Nr.
S2a
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung / §13(1)
Beantragte Änderungen

Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3

§ 13 Der Kreisvorstand
 
(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  1. dem Kreisvorsitzenden
  2. seinem Stellvertreter
  3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden
  4. dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden
  5. dem Kreisschatzmeister 
  

Ändern in:

§ 13 Der Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  1. dem Kreisvorsitzenden
  2. seinem Stellvertreter
  3. dem Kreisschatzmeister 
  4. bis zu zwei Beisitzern
Begründung

Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.




Änderungsantrag Nr.
S2b
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung / §13(3)
Beantragte Änderungen

Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3

§ 13 Der Kreisvorstand
 
(3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter, der Kreisschatzmeister, der
2. stellvertretende Vorsitzende und der 3. stellvertretende Vorsitzende 
bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden 
Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen. 
  

Ändern in:

§ 13 Der Kreisvorstand

(3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister 
bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden 
Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Begründung

Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.




Änderungsantrag Nr.
S2c
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung / §14(2)
Beantragte Änderungen

Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3

§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes
 
(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber drei, anwesend ist. 
  

Ändern in:

§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes

(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
Begründung

Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.




Änderungsantrag Nr.
S3
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung / §15
Beantragte Änderungen

Ladungsfrist in Satzung der in GO Vorstand anpassen.

§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes 
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen

Ändern in:

§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes 
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
Begründung

Die Ladungsfrist wird der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes angepasst. Weiteres, Form und Mittel, werden durch die GO des Vorstandes geregelt.





Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung

Weitere Anträge



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