NRW:Kreis Soest/Nächster Kreisparteitag
Inhaltsverzeichnis
Nächster Parteitag des Kreisverbandes Soest
hier können zunächst einmal Anträge eingegeben werden. Die Tagsordnung und weiteres folgt später.
Termin
Am 25. April 2010 um 14:00 Uhr im Wilden Mann in Soest
Tagsesordnung
- Begrüssung durch den Vositzenden
- Wahl von Situngsleiter, Protokollant und Wahlleiter
- Vorstellen und Beraten der Tagesordnung
- Beschluss der Tagesordnung
- Vorstellen und Beschluss der Satzungsänderungen
- Bericht der Vorstandes
- Bericht des kommissarischen Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprufer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines neuen Vorstandes oder Beschluss zur Auflösung des Kreisverbandes
- evtl. Wahl eines Vertrauensmanns
- Wahl von Kassenprüfern
- Weiteres
- Schluss der Versammlung
Kandidaten
Kandidaten für die Vorstandswahl am 25. April 2010.
Alle Kandidaten bitte hier eintragen!
Vorsitzender
Christoph Kies
Stefan Posdzich
Sven Sladek
Stellv. Vorsitzender
Schatzmeister
2. stellv. Vorsitzender
3. stellv. Vorsitzender
Stefan Posdzich
Peter Rademacher (Vorschlag Stefan Posdzich)
Sven Sladek
Anträge an den Kreisparteitag
Anträge zur Tagesordnung
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- S1
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §25, §26
- Beantragte Änderungen
Neuer §25, dafür aktuellen §25 und §26 um eine Nummer nach hinten verschieben.
§25 - Auflösung des Kreisverbandes
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beschlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Soest dem Landesverband NRW zu.
- Begründung
Es fehlt in unserer Satzung ein Abschnitt zur auflösung des Kreisverbandes. Die aktuellen § 25 und 26 sollten gleichzeitig nach hinten verschoben werden.
- Änderungsantrag Nr.
- S2a
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §13(1)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden 4. dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden 5. dem Kreisschatzmeister
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem Kreisschatzmeister
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2b
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §13(3)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter, der Kreisschatzmeister, der 2. stellvertretende Vorsitzende und der 3. stellvertretende Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2c
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung / §14(2)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber drei, anwesend ist.
Ändern in:
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Weitere Anträge
| Bezirk | Stammtisch |
| Arnsberg |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Arnsberg |
| Detmold |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Detmold |
| Düsseldorf |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Düsseldorf |
| Köln |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Köln |
| Münster |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Münster |