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Version vom 14. Mai 2013, 15:20 Uhr von Thomasheg (Diskussion | Beiträge) (Antrag PA001 zum Kommunalwahlprogramm Köln)
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Diskussion

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Programmanträge

Antrag PA001 zum Kommunalwahlprogramm Köln

Programmantrag Nr.
PA001
Bereich 
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Mike Karst
Typ 
Programm
Text 
"Die Piratenpartei Köln spricht sich für die Abschaffung der

Zweitwohnsitzsteuer aus"


Begründung:

  • Die Zweitwohnsitzssteuer benachteiligt vor allem Studenten und Pendler, die aus verschiedenen Gründen ihren ersten Wohnsitz nicht aufgeben können oder wollen.

Einwohner mit Nebenwohnung werden dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur (u.a. Straßenverkehr, Stadtpark, subventionierte Einkaufsstraße) nutzen und maximal indirekt durch getätigten Umsatz etwas für die Kommune beitragen. Eine Ausnahme gibt es beispielsweise in Bayern, da wird auch die Nebenwohnung<http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1846879/DerkommunaleFinanzausgleichinBayern.pdf> mit berücksichtigt.

  • Beispielsweise erhält die Stadt Mainz für jeden direkten Einwohner jährlich ca. 420€.*
  • In ihrem Wesen als Luxussteuer ist diese akzeptabel: wer es sich leisten kann, zwei Wohnungen zu unterhalten, der darf sich auch um das Gemeinwohl am Ort der Nebenwohnung kümmern (Eigentum verpflichtet!). Zudem hatten insbesondere Touristenstädte erhöhte Aufwendungen, wenn sie z.B. die

Anbindung von Ferienhaussiedlungen sicherstellen müssen, deren Besitzer allerdings nur mit Nebenwohnung gemeldet waren. Allerdings ist eine Zweitwohnung für Studenten und Pendler in der Regel kein Luxus – sondern eine Notwendigkeit!*

  • Gegenüber denen, die keine zweite Wohnung benötigen, haben die Pendler bereits einen finanziellen Nachteil durch die doppelte Haushaltsführung. Das Einkommensteuergesetz erlaubt allerdings, dass diese Mehraufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen (EStG §9 Abs. 1, Variante

5<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__9.html>) – und dazu zählt die Zweitwohnungsteuer. In dessen Folge zahlt der Pendler weniger Steuern, wodurch insgesamt das zu verteilende Steueraufkommen geringfügig (abhängig vom Grenzsteuersatz) niedriger ausfällt – und folglich alle anderen Städte minimal weniger Geld erhalten.*

  • Studenten werden dagegen voll belastet, wenn sie über keine bzw. nur geringe Einnahmen verfügen. In Bezug auf das verhältnismäßig geringe Budget ist so eine Maßnahme als kritisch einzustufen. Eine Leistungsfähigkeit im steuerlichen Sinne liegt nicht vor, insbesondere wenn sie auf Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Mietzuschuss im BAföG oder auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind (Beachte Anmerkung)*
  • Zusätzlich zu der ohnehin schwierigen Wohnsituation, stellt die Zweitwohnsitzsteuer also eine weitere und nicht ausreichend begründete Belastung dar.

(http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=sinn)




Satzungsänderungsanträge

Satzungsänderungsantrag SÄA001

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Neuregelung der ...




Sonstige Anträge

Antrag Positionspapier X001

Sonstiger Antrag Nr.
X001
Beantragt von
Thema
Antragstext





Deadline für Anträge

Programm- oder Satzungsänderungsanträge müssen bis zum 01.06.2013 beim Vorstand des Kreisverbandes Köln eingereicht werden.