NRW:Köln/Kreisverband/Kreisparteitag 2013.4/Anträge
Inhaltsverzeichnis
Diskussion
Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.
Anträge zur Tagesordnung
Noch gibt es keine Anträge
Programmanträge
Antrag PA001 zum Kommunalwahlprogramm Köln
- Programmantrag Nr.
- PA001
- Bereich
- Kommunalwahlprogramm
- Beantragt von
- Mike Karst
- Typ
- Programm
- Text
- "Die Piratenpartei Köln spricht sich für die Abschaffung der
Zweitwohnsitzsteuer aus"
Begründung:
- Die Zweitwohnsitzssteuer benachteiligt vor allem Studenten und Pendler, die aus verschiedenen Gründen ihren ersten Wohnsitz nicht aufgeben können oder wollen.
- Für die Aufteilung des Steueraufkommens auf die Kommunen werden in der Regel nur die Einwohner mit Hauptwohnung berücksichtigt (siehe dazu Bundeszentrale für politische Bildung<http://www.bpb.de/publikationen/E9C2W2,3,0,Finanzordnung_im_Deutschen_Bundesstaat.html#art3>).
Einwohner mit Nebenwohnung werden dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur (u.a. Straßenverkehr, Stadtpark, subventionierte Einkaufsstraße) nutzen und maximal indirekt durch getätigten Umsatz etwas für die Kommune beitragen. Eine Ausnahme gibt es beispielsweise in Bayern, da wird auch die Nebenwohnung<http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1846879/DerkommunaleFinanzausgleichinBayern.pdf> mit berücksichtigt.
- Beispielsweise erhält die Stadt Mainz für jeden direkten Einwohner jährlich ca. 420€.*
- In ihrem Wesen als Luxussteuer ist diese akzeptabel: wer es sich leisten kann, zwei Wohnungen zu unterhalten, der darf sich auch um das Gemeinwohl am Ort der Nebenwohnung kümmern (Eigentum verpflichtet!). Zudem hatten insbesondere Touristenstädte erhöhte Aufwendungen, wenn sie z.B. die
Anbindung von Ferienhaussiedlungen sicherstellen müssen, deren Besitzer allerdings nur mit Nebenwohnung gemeldet waren. Allerdings ist eine Zweitwohnung für Studenten und Pendler in der Regel kein Luxus – sondern eine Notwendigkeit!*
- Gegenüber denen, die keine zweite Wohnung benötigen, haben die Pendler bereits einen finanziellen Nachteil durch die doppelte Haushaltsführung. Das Einkommensteuergesetz erlaubt allerdings, dass diese Mehraufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen (EStG §9 Abs. 1, Variante
5<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__9.html>) – und dazu zählt die Zweitwohnungsteuer. In dessen Folge zahlt der Pendler weniger Steuern, wodurch insgesamt das zu verteilende Steueraufkommen geringfügig (abhängig vom Grenzsteuersatz) niedriger ausfällt – und folglich alle anderen Städte minimal weniger Geld erhalten.*
- Studenten werden dagegen voll belastet, wenn sie über keine bzw. nur geringe Einnahmen verfügen. In Bezug auf das verhältnismäßig geringe Budget ist so eine Maßnahme als kritisch einzustufen. Eine Leistungsfähigkeit im steuerlichen Sinne liegt nicht vor, insbesondere wenn sie auf Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Mietzuschuss im BAföG oder auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind (Beachte Anmerkung)*
- Zusätzlich zu der ohnehin schwierigen Wohnsituation, stellt die Zweitwohnsitzsteuer also eine weitere und nicht ausreichend begründete Belastung dar.
(http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=sinn)
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag SÄA001
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- Betrifft
- /
- Beantragte Änderungen
Neuregelung der ...
Sonstige Anträge
Antrag Positionspapier X001
- Sonstiger Antrag Nr.
- X001
- Beantragt von
- Thema
- Antragstext
Deadline für Anträge
Programm- oder Satzungsänderungsanträge müssen bis zum 01.06.2013 beim Vorstand des Kreisverbandes Köln eingereicht werden.