NRW:Ideensammlung/Öffentliche Sicherheit

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Konzept zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in NRW, somit ein Konzept zur besseren personellen und materiellen Ausstattung der Polizei, der Feuerwehren und der Hilfsdienste in der Großschadensabwehr. Der Leitsatz sollte sein: Mehr Bürger bedürfen auch mehr Schutz - aber ohne Überwachung

  • Da die aktuelle Aufklärungsquote bei Tot durch Straftatbestand sehr zu wünschen übrig lässt, Schätzungen gehen von einem Verhältnis 1:6 aus, muss der Abbau von pathologischen Abteilungen sofort gestoppt werden. Weitere gerichtsmedizinische Abteilungen müssen umgehend neu geschaffen oder neu belebt werden.
  • Damit es jedoch zu einer Zuführung zur Gerichtsmedizin kommt benötigen wir in NRW weitaus mehr Polizeikräfte im Streifendienst. Zusätzliche Kräfte im Verwaltungsbereich der Polizei sind bestimmt ebenso nötig, die personell und materiell Verbesserte Situation bei der Polizei muss aber von der "Basis" her beginnen.
  • Um nun den oder die ermittelten Täter Ihrer gerechten Strafe zuzuführen bedarf es mehr Personal in den Staatsanwaltschaften und Gerichten vor Ort. Ein Fall wie in Mönchengladbach darf sich nicht wiederholen.

Im Bereich der Prävention ist eine Ausweitung der polizeilichen Aufklärungsarbeit dringend nötig. Verkehrserziehung alleine Hilft nicht. Die präventive Arbeit kann und muss von geschultem Polizeipersonal durchgeführt werden, und zwar Außerhalb des normalen Schichtdienstes. Dies Bedarf ebenfalls weiteren Personals welches jedoch nicht zwingend in der Strafverfolgung / Gefahrenabwehr eingesetzt werden muss und somit keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt. Durch den Wegfall der hoheitlichen Aufgaben bedarf es auch keiner zwingenden Verbeamtung des Personals mehr.

Durch eine personelle Veränderung bei den Ordnungsbehörden und der Übertragung von polizeilichen Aufgaben auf selbige ist eine Durchsetzung von z.B. Platzverweisen an öffentlichen Orten und Plätzen durchaus Möglich. Eine Kameraüberwachung ist somit überflüssig. Damit könnte auch ein absolutes Verbot von berauschenden Drogen und Alkohol durchgesetzt werden. Eine Senkung der Freimenge ist Überflüssig, eine Strafverfolgung muss vereinfacht werden.

Weitere Punkte wie Kennzeichnungspflicht bei Demonstrationen überlasse ich gerne anderen Köpfen.


Einhergehend mit dem Leitsatz Mehr Bürger bedürfen auch mehr Schutz - aber ohne Überwachung muss sich auch im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr einiges ändern. Die personelle Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren im Lande hat, auch durch den demografischen Wandel, teilweise zu massiven Problemen geführt.

  • Die fehlende Stärkung des Ehrenamtes hat zur Folge dass immer weniger Bürger Ihre Freizeit für Ihre Mitmenschen "opfern". Hier sollte sich ein Konzept ähnlich dem der niederländischen Feuerwehren etablieren. Einsatzzeiten, dazu zählen auch Ordnungs- und Brandsicherheitsdienste, müssen den Feuerwehrleuten und Helfern der Hilfsorganisationen, sofern nicht vom Veranstalter getragen, adäquat entlohnt werden. Ausgaben im nachweislichen Zusammenhang mit dem Ehrenamt sind steuerlich Absetzbar zu gestalten. Durch den finanziellen Vorteil würde das Ehrenamt wieder attraktiver werden. Der Zustrom von neuen Mitgliedern müsste jedoch, ähnlich wie in den Niederlanden, gefiltert werden. Die "ehemals" ehrenamtlichen Mitglieder der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben müssten jährlich durch eine unabhängige Kommission bewertet werden. Das Ergebnis der Bewertung muss unter Umständen zur Abmahnung oder zum Ausschluss führen können.
  • Derzeit sind die Hauptamtlichen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Mitarbeiter einer Berufsfeuerwehr Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst. Durch eine Stärkung der Ordnungsbehörden und der Polizei sehe ich keinerlei Sinn darin dass Freiwillige Feuerwehrleute in Ihrer Freizeit ein Feuer löschen, Berufsfeuerwehrleute jedoch als Beamte das selbige Feuer bekämpfen. Diese unliebsame Veränderung, der Wegfall der Verbeamtung von Feuerwehrleuten in kreisfreien Städten und bei Berufsfeuerwehren, würde den Weg für "ältere" Mitarbeiter öffnen. Aus wirtschaftlichen Gründen lohnt eine Verbeamtung im Alter von 32 Jahren nicht mehr in jedem Fall. Für viele "willige" Menschen ist das Alter die Barriere zur Berufsfeuerwehr geworden. Zugleich würde die nötige Rückstellung von Altersbezügen für die Kommunen gesenkt werden und die Summe der Beitragszahler bei den öffentlichen Rentenkassen steigen.
  • Noch unverständlicher wird es im Bereich des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst der der Berufsfeuerwehr zugegliedert ist wird durch Beamte erfüllt. Bei Kreisen oder kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr oder Hauptamtliche Wache wird der Rettungsdienst durch Angestellte nach TvÖD erfüllt, und zwar mit selber Qualität und nach gleicher Ausbildung.

Erster Schritt in die richtige Richtung kann eine Novelierung des aktuellen Gesetzes über den Feuerschutz und die Gefahrenabwehr bei Grosschadenslagen NRW, kurz FSHG NRW sowie das Gesetz über den Rettungsdienst NRW, kurz RettG NRW, sein. Beide Gesetze sind eigentlich untrennbar miteinander Verbunden, ebenso wie die Erfüller der in den Gesetzen definierten Aufgaben. Daher macht ein großes Gesetzeswerk für das Land NRW durchaus Sinn.


Dieser Inhalt stellt nicht die offizielle Meinung der Piratenpartei dar!