NRW:Hagen/Kreisverband/Wahlkreiskooperative 104

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Die „Wahkreiskooperative 104“ ist ein Konzept zur gemeinsamen Finanzmittelverwendung für den Wahlkreis 104 (Breckerfeld, Eilpe/Dahl, Ennepetal, Gevelsberg, Haspe) über die politischen Grenzen hinweg.

Ausgangssituation

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Der Wahlkreis 104 erstreckt sich in die Tätigkeitsbereiche des Kreisverbandes Hagen und des Piratenbüros Ennepe-Ruhr-Kreis. Daher kommt jede politische Arbeit, die in oder für diesen Wahlkreis stattfindet, ebenfalls sowohl der Stadt Hagen als auch dem Ennepe-Ruhr-Kreis zu Gute.

In der Verwaltung und finanziell sind der Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen getrennt voneinander zu betrachten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen funktioniert auf informeller Ebene, insbesondere wird das jeweilige Inventar in Teilen für die jeweils andere Einheit bereitgestellt (z. B. gemeinsam genutzter Pavillon). Die Mittel des Ennepe-Ruhr-Kreises werden vom Landesverband verwaltet. Die Mittel Hagens werden von Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Hagen verwaltet.

Es besteht der Wunsch, die Finanzmittel, die ihrem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend dem Wahlkreis 104 – und damit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen – insgesamt zu Gute kommen, auch gemeinsam einzusetzen.

Gemeinsam genutzte Mittel

Politische Arbeit, die dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommt, ist grundsätzlich geeignet für den gemeinsamen Einsatz von Finanzmiteln aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen. Da sich die Verwaltungsstruktur des Landesverbandes und des Kreisverbandes Hagen an politischen Grenzen orientiert, sind gemeinsame Budgets bzw. Geldbestände jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Es ist daher notwendig, dass entweder der Ennepe-Ruhr-Kreis oder der Kreisverband Hagen jeweils allein die Mittel verwendet, unabhängig davon, ob die Mittel dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommen.

Eine gemeinsame Mittelverwendung kann jedoch über Zuschüsse realisiert werden. Dabei schießt die jeweils andere Einheit ihren Anteil an den gemeinsamen Mitteln der die Mittel verwendenden Einheit zu. Bei Finanzmittelverwendung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis (per Antrag gem. § 4 IVa 1 FO NRW) schießt der Kreisverband Hagen also seinen Anteil als Zuschuss dem Ennepe-Ruhr-Kreis (gem. § 3 FO NRW als virtueller Kreisverband) zu; bei Verwendung durch den Kreisverband Hagen (per Beschluss des Kreisvorstandes bzw. der Mitgliederversammlung oder per Geschäftsordnung) schießt also der Ennepe-Ruhr-Kreis seinen Anteil dem Kreisverband Hagen zu (per Antrag gem. § 4 IVa 1 FO NRW).

Zugriff auf die Finanzmittel

Ennepe-Ruhr-Kreis (Piratenbüro)

Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist mindestens ein Pirat mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut („Finanzpirat“ gem. GO Piratenbüro). Finanzpiraten haben jedoch keine Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Finanzmitteln. Sie sollen vielmehr die korrekte Abwicklung der Finanzangelegenheiten überwachen und dem Landesvorstand zuarbeiten.

Die Mittelverwendung aus den Finanzmitteln des virtuellen Kreisverbandes Ennepe-Ruhr-Kreis ist ausschließlich über einen Antrag an den Landesvorstand gem. § 4 IVa 1 FO NRW möglich, da dieser die Gelder verwaltet. Jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben, können die zweckgebundene Mittelverwendung beim Landesvorstand beantragen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Zuschüsse an andere Kreisverbände anzuweisen. Einem solchen Antrag an den Landesvorstand ist gem. § 4 IVa 2 FO NRW in der Regel zuzustimmen.

Hagen (Kreisverband)

In Hagen ist der Schatzmeister für alle finanziellen Angelegenheiten zuständig (gem. Satzung KV Hagen). Er hat jedoch keine alleinige Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Finanzmitteln. Stattdessen ist ein Beschluss des Kreisvorstandes oder der Mitgliederversammlung nötig. Der Schtzmeister wickelt daraufhin den finanziellen Teil des Beschlusses ab.

Die Mittelverwendung aus den Finanzmitteln des Kreisverbandes Hagen ist ausschließlich entweder über einen Antrag an den Kreisvorstand oder die Mitgliederversammlung möglich. Ein einzelner Pirat kann die Verwendung finanzieller Mittel beim Vorstand beantragen; bei Antrag an die Mitgliederversammlung sind darüber hinaus mindestens drei Unterstützer nötig. Die Mittelverwendung im Kreisverband Hagen ist durch Haushaltsbudgets geregelt.

Gruppe „Wahlkreiskooperative 104“

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Um eine möglichst einfache und unbürokratische gemeinsame Mittelverwendung zu ermöglichen, kann auf die vorhandenen Strukturen zurückgegriffen werden.

Einer Gruppe aus drei Piraten ist es möglich, auf die Gelder des Ennepe-Ruhr-Kreises zuzugreifen. Es ist denkbar, dass dieselbe Gruppe auch auf die Gelder des Kreisverbandes Hagen in einem genau festgelegten Rahmen Zugriff erhält. Diese Gruppe ist die „Wahlkreiskooperative 104“. Sie besteht aus:

  • einem Finanzpiraten des Ennepe-Ruhr-Kreises,
  • einem Piraten des Ennepe-Ruhr-Kreises,
  • dem Schatzmeister des Kreisverbandes Hagen.

Die Gruppe besteht aus Mitgliedern des Landesverbandes und zwei ihrer Mitglieder sind Piraten aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Gruppe ist daher berechtigt zur Antragstellung gem. § 4 IVa 1 FO NRW und hat Zugriff auf die Gelder des Ennepe-Ruhr-Kreises. Durch die Teilnahme des Schatzmeisters des Kreisverbandes Hagen wird der Zugriff auf die Gelder des Kreisverbandes Hagen realisiert. Dazu ist es dem Schatzmeister zu erlauben, die Mittel eines neu einzurichtenen Haushaltsbudgets („Wahlkreiskooperative 104“), das ausschließlich für die gemeinsame Mittelverwendung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis bestimmt ist und über dessen Höhe der Kreisvorstand per Beschluss des Haushaltsplanes entscheidet, zweckmäßig zu verwenden. Dies kann in der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes geregelt werden. Alternativ zu einer alleinigen Verwendungserlaubnis durch den Schatzmeister ist zuvor ein Beschluss des Kreisvorstandes nötig. Für den Ennepe-Ruhr-Kreis ergeben sich dagegen zunächst keine Änderungen an den gegenwärtigen Strukturen.

Die Gruppe stellt nach Prüfung der an ihre Mitglieder getragenen Vorschläge zur gemeinsamen Mittelverwendung/Anschaffung die nötigen Anträge beim Landesvorstand. Die Gruppe muss außerdem entscheiden, welche Stelle die Mittel verwenden soll (EN-Kreis oder KV Hagen) und welche Einheit die jeweils andere bezuschussen soll. Außerdem muss sich die Gruppe auf die Anteile der jeweiligen Einheiten einigen. Diese Entscheidungen können jeweils in den Geschäftsordnungen des Piratenbüros und des Kreisvorstandes beliebig streng oder offen reguliert werden.

Die „Wahlkreiskooperative 104“ ist keine Organisationseinheit im Sinne der Satzung des Landesverbandes und hat daher keine weiteren Pflichten (etwa Protokollpflicht, etc.).

Prüfung der gemeinsamen Mittelverwendung

Die Gruppe „Wahlkreiskooperative 104“ soll nur tätig werden, wenn ein Vorschlag über die gemeinsame Mittelverwendung/Anschaffung

  • dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommt,
  • in dessen Anteil für den Kreisverband Hagen nicht das Haushaltsbudget „Wahlkreiskooperative 104“ des Kreisverbandes Hagen übersteigt und dort genügend Geldbestände zur Abwicklung vorhanden sind, wenn der Kreisverband Hagen die verwendende Stelle sein soll,
  • in dessen Anteil für den virtuellen Kreisverband Ennepe-Ruhr-Kreis nicht ein Drittel des aktuellen Bestandes seines Finanzkontos übersteigt und der Finanzpirat die ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen seiner Aufgaben sicherstellen kann, wenn der Ennepe-Ruhr-Kreis die verwendende Stelle sein soll.

Verwendende Stelle

TBD

Anteile an den gemeinsam genutzten Mitteln

TBD