NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KMV2012.1/GO-Piratenbüro

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Version vom 17. Oktober 2012, 07:36 Uhr von Jojo66 (Diskussion | Beiträge) (Vorschlag für Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung hinzugefügt)
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Vorschlag zur Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung

Rahmenbedingungen

  1. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.
  2. Für die Zulassung zur Mitgliederversammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus den Verwaltungspiraten bzw. aus Piraten, die von diesen hierzu beauftragt wurden. Sie stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Pirat mit vollem Stimmrecht, einen Piraten mit eingeschränktem Stimmrecht, einen Pirat ohne Stimmrecht, einen Gast oder einen Pressevertreter handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit vollem Stimmrecht erhält dabei eine Stimmkarte, die sich von der des Piraten mit eingeschränktem Stimmrecht unterscheidet.
  3. Jeder Pirat hat Rederecht. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder Pirat kann das Rederecht für einen Dritten beantragen. Darüber wird abgestimmt.
  4. Ämter und Befugnisse der Mitgliederversammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit dem Ende der Versammlung.
  5. Es wird ein Versammlungsprotokoll der Mitgliederversammlung erstellt.

Versammlungsablauf

Grundsätze

  1. Die erste Amtshandlung der Mitgliederversammlung ist die Wahl des Versammlungsleiters, des Protokollanten, des Wahlleiters und mindestens eines Wahlhelfers. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert.
  2. Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor den Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.
  3. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.
  4. Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die Versammlung.

Versammlungsprotokoll

  1. Das Versammlungsprotokoll enthält:
    • die Ergebnisse der Mitgliederversammlung,
    • Anträge im Wortlaut,
    • die genehmigte Tagesordnung,
    • die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sowie deren Stimmenverhältnisse,
    • die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse.
  2. Es wird zusammen mit dem Wahlprotokoll vom Versammlungsleiter und dem Wahlleiter unterschrieben.
  3. Es ist durch angemessene Veröffentlichung zeitnah zugänglich zu machen.

Versammlungsämter

  1. Die Personen, welche Versammlungsämter ausüben können jederzeit vom Amt zurücktreten. Dann ist unverzüglich das Amt neu zu wählen.

Versammlungsleiter

  1. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
  2. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.
  3. Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.
  4. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht für die Dauer der Versammlung aus, trägt Sorge für den ungestörten, ordentlichen Ablauf der Versammlung und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, von dieser ausschließen.

Protokollant

  1. Der Protokollant erstellt das Versammlungsprotokoll nach Maßgabe dieser Geschäftsordung.

Wahlleiter

  1. Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut.Die Wahlhelfer unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.
  2. Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:
    • Hinweis auf die Modalitäten der Wahl
    • Hinweis auf Einschränkung beim Stimmrecht
    • Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes
    • Eröffnung und Beendigung der Wahl
    • Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen/Abstimmungen der Geschäftsordnung
    • Entgegennahme der Wahlzettel
    • Auszählung der Stimmen
    • Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
    • Feststellung des Wahlergebnisses
    • Nachfrage an den Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt
    • Erstellung eines Wahlprotokolls
  3. Er hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Mitgliederversammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnisse.
  4. Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.

Wahlhelfer

  1. Die Wahlhelfer unterstützen den Wahlleiter bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
  2. Mindestens ein Wahlhelfer muss das Wahlprotokoll am Ende der Versammlung abzeichen.

Wahlen und Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind Piraten, die für die betroffene Wahl/Abstimmung durch die Akkreditierung Stimmrecht erworben haben.
  2. Abstimmungen müssen frei, gleich, unmittelbar und persönlich sein.
  3. Wahlen müssen frei, gleich, unmittelbar, geheim und persönlich sein.
  4. Die Auszählung erfolgt öffentlich.
  5. Auf Verlangen eines stimmberechtigten Piraten muss eine Abstimmung geheim durchgeführt werden.
  6. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass mindestens zwei Drittel der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  7. Absolute Mehrheit bedeutet, dass mindestens die Hälfte der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  8. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.
  9. Sofern nichts anderes geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen.
  10. Wird ein Ergebnis von einem Wahlberechtigten einer Abstimmung angezweifelt, so wird unverzüglich, einmalig erneut in gleicher Art und Weise abgestimmt. Der Zweifel wird durch einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag geäußert.
  11. Keine mit der Durchführung der Wahl betraute Person darf Kandidat dieser sein.

Anträge zur Geschäftsordnung

Grundsätze

  1. Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.
  2. Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.
  3. Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Es darf eine Gegenrede gehalten werden, nach welcher unverzüglich über den Antrag abgestimmt wird.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Anträge zur Geschäftsordnung sind:
    1. der Antrag auf (Enthebung und) Neuwahl eines Versammlungsamtes,
    2. der Antrag auf Zulassung eines Gastredners,
    3. der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
    4. der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (<60 Minuten),
    5. der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
    6. der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,
    7. der Antrag auf Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes,
    8. der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung,
    9. der Antrag auf Beendigung der Debatte und sofortige Abstimmung,
    10. der Antrag auf Schließung der Rednerliste,
    11. der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine bestimmte Zeit (>30 Sekunden) bzw. deren Aufhebung,
    12. der Antrag auf einmalige erneute Auszählung,
    13. der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes.
  2. Der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, sowie der Antrag auf Schließung der Rednerliste dürfen nicht von Rednern gestellt werden, die in der Sache bereits gesprochen haben oder sprechen werden.
  3. Ein gleichlautender Antrag kann innerhalb von 5 Minuten des Tagesordnungspunktes nicht von ein und demselben Piraten gestellt werden.
  4. Der Wortführer des Tagesordnungspunktes hat nach dem letzten Redner Rederecht, um zu Meinungsäußerungen Stellung zu beziehen. Dieser abschließende Redebeitrag des Antragstellers unterliegt nicht der Redezeitbegrenzung.
  5. Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung und Vertagung der Sitzung müssen dem Versammlungsleiter schriftlich eingereicht werden.
  6. Der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes muss eine klar formulierte Entscheidungsfrage beinhalten. Es wird nicht ausgezählt, ist unverbindlich und die Einschätzung über die Quoren wird dem Antragsteller mitgeteilt.
  7. zu jedem Antrag kann ein Alternativantrag vorgestellt werden.



Vorschlag einer Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Abschnitt I: Gültigkeit

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

§2 Annahme und Änderung

Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§3 Veröffentlichung

Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.

§4 Außerkraftsetzung durch die Kreismitgliederversammlung

Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.

§5 Automatische Außerkraftsetzung

Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

§6 Aufgabe des Piratenbüro

Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben

  1. zur Mitgliederverwaltung,
  2. in finanziellen Angelegenheiten und
  3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.

§7 Rechte des Piratenbüros

Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:

  1. Sachkosten;
  2. Fahrtkostenerstattungen.

§8 Handlungsvollmacht

Das Piratenbüro handelt nur

  1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW und von ihm beauftragten Piraten;
  2. auf Anweisung der Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.

Abschnitt III: Büropiraten

§9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen Büropirat.

(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland sein.

(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.

(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.

(6) Der Landesvorstand NRW ist

  1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
  2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber

  1. der Mitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  2. dem Landesvorstand NRW.

(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch

  1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts
    1. im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
  2. sowie die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit
    1. im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland,
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
    4. auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.

§10 Wahl des/der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.

(3) Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.

(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.

(5) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein politisches Mandat innehaben.

(6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn

  1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder
  2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.

(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen

  1. Regionalen Zuständigkeiten;
  2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten;
  3. Vertreterregelungen;
  4. die maximale Anzahl von Büropiraten.

(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.

(9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 5 Tagen auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.

§11 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt der Büropiraten endet

  1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten;
  2. durch Amtsverzicht;
  3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
  6. mit Auflösung des Piratenbüros

§12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland

  1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
  2. oder einer höheren Parteigliederung,

sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten

§13 Verwaltungspirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.

(2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Ennepe-Ruhr-Kreis einzusehen.

(3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Ennepe-Ruhr-Kreis

  1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis einzuladen,
  2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und
  3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

(4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.

(5) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe

  1. bei Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis die Akkreditierung durchzuführen,
  2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
  3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,
  4. mindestens 21 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und
  5. mindestens 28 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen.

§14 Finanzpirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegenheiten betraut ist, heißt Finanzpirat und ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen des Ennepe-Ruhr-Kreis in allen Finanzangelegenheiten

(2) Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.

(3) Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.

(4) Jeder Finanzpirat darf Ausgaben genehmigen sofern

  1. dies in der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist,
  2. er vom Landesschatzmeister NRW hierzu legitimiert wurde,
  3. die Ausgabe 20,00 € nicht überschreitet und
  4. die Ausgabe vom virtuellen Kreisverbandskonto Ennepe-Ruhr-Kreis werden soll.

§15 Pressepirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.

(2) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Pressemitteilungen zu veröffentlichen.

(3) Jeder Pressepirat hat das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.

(4) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

(5) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Die Pressepiraten dürfen

  1. Rechtschreibfehler korrigieren und
  2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.

§16 Technikpirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung von Computer gestützten Diensten betraut ist heißt Technikpirat

(2) Jeder Technikpirat hat die Aufgabe die Mitglieder des Kreise Mettmann bei der Einrichtung von Computer gestützten Diensten die im Namen der Piratenpartei Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen betrieben werden zu unterstützen.

(3) Jeder Technikpirat hat das Recht, die im Namen der Piraten Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen geführten Computer gestützten Diensten zu verwalten.