NRW:Dortmund/Pressemitteilungen/Entwürfe

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Version vom 31. Oktober 2009, 14:39 Uhr von Schwarzbart (Diskussion | Beiträge) (--Schwarzbart 19:02, 30. Okt. 2009 (CET))
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Pressemitteilungen/Entwürfe

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NRW-Polizei in der Rolle des Zauberlehrlings

--Schwarzbart 19:02, 30. Okt. 2009 (CET)

An das Gedicht von Goethe musste sicher so mancher Bürger denken bei der Veröffentlichung einer Mitteilung des NRW-Landesamtes “Polizeiliche Dienste” an das Innenministerium des Landes:


Das neue Telekommunikationsüberwachungs-System der Polizei des Landes NRW mit dem Arbeitsnamen Gemini besitzt derzeitig keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Dateien oder Teilen aus Dateien, die dem Kernbereich der privaten Lebensführung unterliegen.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 festgestellt, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eindringen darf. Auf Grund dieses Urteils müssen stikt private Lebensäusserungen, z.B. Sex-Geräusche oder Beten, aus den Aufzeichnungen von Lauschangriffen gelöscht werden. Allein in NRW wurden im letzten Jahr 578 Telefonüberwachungen angeordnet und durchgeführt. Nun beklagt die Polizei, dass eine verfassungskonforme Teillöschung zur Zeit nur manuell und daher nur mit grossem Aufwand möglich sei. Für diese Arbeit ist nur ein einziger Beamter abgestellt. Es muß an dieser Stelle dringend die Frage gestellt werden, wieso die Polizei den Notwendigkeiten eines 5 Jahre alten Urteils bis heute nicht Rechnung trägt, zumal passende Softwarelösungen auf dem Markt sind.

John Martin Ungar, Stefan Bröse und Dirk Gehse, NRW-Landtagskandidaten der Piratenpartei, fordern eine angemessene Ausbildung unserer Polizeikräfte, sowohl in technischer als auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht, um eine bürgerorientierte, verfassungskonforme Ermittlungsarbeit sicherstellen zu können.

Freie Lizenzen

Freie Lizenzen - wie die von uns verwendete Creative Commons-Lizenz - erlauben Nutzern viel weiterreichende Verwendungsmöglichkeiten als dies das rein vom Urheberrecht der Fall wäre. So ist es für private Zwecke immer erlaubt, Werke zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten und in manchen Modellen sogar frei kommerziell zu verwenden. Auch unter Künstlern verbreiten sich diese Lizenzmodelle immer mehr.

Doch was bringt Künstlern das Ganze? Schliesslich ist doch ein Kritikpunkt an diesen Modellen, dass Künstler damit überhaupt keine Möglichkeiten mehr haben, Geld zu verdienen. Doch so trivial ist das natürlich nicht, denn bei Creative Commons beispielsweise lässt sich eine kommerzielle Verwendung der Werke explizit ausschliessen.

Was in jedem Fall bleibt, ist die Chance für private Zwecke Inhalte völlig legal zu kopieren. Für Freunde, Verwandte, für die eigene Webseite oder um gleich selbst etwas Kreatives daraus zu basteln. Und genau das ist es, was immer mehr Künstler als großen Vorteil sehen und unterstützen wollen. Trägt doch jede Kopie dazu bei, die eigene Bekanntheit zu steigern. Und steigert so auch ihre Chancen, Geld mit ihren Werken zu verdienen.

Denn jede Kopie ist Werbung für sie. Und sie bekommen so die Möglichkeit, Geld mit ihren Werken zu verdienen. Sei es als Fotograf durch lukrative Auftragsarbeiten, Ausstellungsmöglichkeiten, die sich so eröffnen oder auch durch den Verkauf von Kunstdrucken. Oder als Musiker über Merchandising, Verkäufe von Sondereditionen an Liebhaber und natürlich durch so vermittelte Konzertmöglichkeiten.

Deshalb sagen auch immer mehr Künstler “Ja” zu freien Lizenzen.