NRW:Dortmund/Kreisverband/Anträge MV

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Auf dieser Seite können Anträge für die nächste Mitgliederversammlung gesammelt werden. Anträge an den KVor bitte hier oder im Protokoll für die nächste Sitzung stellen!


Satzungsänderungsanträge

Änderung §4 Abs. 1

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Jan Dörrenhaus

Beschreibung:

  • Der Vorsitzende und sein Stellvertreter (oder der 1. und 2.

Vorsitzende, wie sie an anderer Stelle genannt werden) sind von ihren Aufgaben her identisch. In der Praxis kann die Unterscheidung zwischen ihnen jedoch zu Problemen führen. So wird sich bspw. die Presse nicht oder nur mit Widerwillen damit zufrieden geben, ein Interview mit dem stellvertretenden, bzw. zweiten Vorsitzenden geführt zu haben. Sie wollen nicht das, was sie als "zweite Wahl" wahrnehmen. Da die beiden Positionen also inhaltlich eigentlich identisch sein sollen, sie dies aber ggf. durch die Unterscheidung nicht sind, sollte diese Unterscheidung aufgehoben werden, und zwei nach innen wie nach außen gleichwertige Vorsitzende geschaffen werden.

IST

  • § 4 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

SOLL

  • § 4 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem

Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.



Regelung einer AG/AK Gründung (1)

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Marvin Wagner

Beschreibung:

  • Derzeit ist das genaue Prozedere, wie man eine auf Dortmund beschränkte AG gründet, nicht geregelt. Dieser Antrag ändert lediglich die Nummerierung, so dass weitere Punkte hinzugefügt werden können (s. kommende Anträge), und die Überschrift.

IST

  • § 10 Lokale AG und AK

Mitglieder des Kreisverbandes können auf Dortmund und Dortmunder Mitglieder beschränkte Arbeitsgruppen (AG) und Arbeitskreise (AK) gründen. Diese sind beim Kreisverband anzumelden und geben sich eine eigene Geschäftsordnung, in der auch die Öffnung der Gruppen für Auswärtige und Nichtmitglieder geregelt werden kann.

SOLL

  • § 10 Lokale Organisationseinheiten
(1) Mitglieder des Kreisverbandes können auf Dortmund und Dortmunder Mitglieder beschränkte Arbeitsgruppen (AG) und Arbeitskreise (AK) gründen. Diese sind beim Kreisverband anzumelden und geben sich eine eigene Geschäftsordnung, in der auch die Öffnung der Gruppen für Auswärtige und Nichtmitglieder geregelt werden kann.



Regelung einer AG/AK Gründung (2)

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Marvin Wagner

Beschreibung:

  • Damit jeder die Möglichkeit bekommt bei einer AG mitzuwirken, finde ich es wichtig, dass vorher eine Mail zur Gründung über die Dortmunder Mailingliste gehen muss. (Text aus der Satzung des LV NRW)

IST

  • -

SOLL

  • § 10 Lokale AG und AK
(2) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises oder einer Arbeitsgruppe ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der Dortmunder Mailingliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.



Regelung einer AG/AK Gründung (3)

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Marvin Wagner

Beschreibung:

  • Hiermit wird geregelt, ab wann eine AG/ein AK offiziell gegründet ist.

IST

  • -

SOLL

  • § 10 Lokale AG und AK
(3) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes Ihren Willen dazu bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.



Regelung einer AG/AK Gründung (4)

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Marvin Wagner

Beschreibung:

IST

  • -

SOLL

  • § 10 Lokale AG und AK
(4) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.



Regelung einer AG/AK Gründung (5)

Datum
  • 18.06.2012

Antragsteller Marvin Wagner

Beschreibung:

IST

  • -

SOLL

  • § 10 Lokale AG und AK
(5) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.



Sonstige Anträge

Vertretung bei gerichtlichen Verfahren

Datum
  • 22.06.2012

Antragsteller Stan Pieczka

Antrag Der Kreisverband der Piratenpartei Dortmund wird in gerichtlichen Verfahren durch den Vorstandsvorsitzenden allein vertreten.


Begründung

  • Diese Möglichkeit vereinfacht die Führung eines gerichtlichen Verfahrens. Es müssen nicht alle Mitglieder benannt und ggf. geladen werden.
Eine Vollmacht kann auch bei Abwesenheit einzelner Vorstandsmitglieder wirksam für ein gerichtliches Verfahren erteilt werden.



Kommende Kreisparteitage

Datum
  • 25.06.2012

Antragsteller Rainer Klute

Antrag Der KPT möge beschließen:

Der Kreisparteitag der Piraten Dortmund findet regelmäßig am letzten Mittwoch eines jeden Monats statt und zwar ab 19.30 Uhr in der »Kaktusfarm«,Wilhelmstraße 24, 44147 Dortmund. Der Vorstand kann Ausnahmen hinsichtlich Ort und Zeit beschließen.


Begründung

  • Bei KPT-Terminen zu Stammtischzeiten sind ohnehin bereits viele Piraten vor Ort, die sich für den KPT keinen weiteren Termin freihalten müssen. Dadurch haben wir potentiell mehr KPT-Teilnehmer. Auch die Organisation wird einfacher, weil nicht jedesmal eine Lokalität gefunden und angemietet zu werden braucht. Die Kaktusfarm bietet sich als Veranstaltungsort an, weil wir dort bei größerem Andrang in den hinteren Saal ausweichen können.
Die Klausel hinsichtlich der Ausnahmen ist nötig, weil sich Termin und Ort nicht in jedem Monat realisieren lassen, z.B. wegen Feiertagen, Nichtverfügbarkeit der Kaktusfarm o.ä. Daher braucht der Vorstand die Möglichkeit, den KPT örtlich oder zeitlich zu verschieben oder auch mal ausnahmsweise einfach ausfallen zu lassen, wenn das sinnvoll erscheint.