NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Muster-Finanzordnung2

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Finanzordnung

  1. Schatzmeister und 1. Vorsitzender sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.
  2. Der Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf ist zu einer ordnungsgemäßen Finanzführung verpflichtet.
  3. Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
  4. Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzverpflichtung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.

Optionale Elemente

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Kassenführung, Buchführung und das Führen der Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos. Die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zu machen.
  • Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
  • Eine Aufwandsentschädigung muss 5 Werktage im Voraus schriftlich beim Schatzmeister der Piratenpartei Düsseldorf beantragt werden. Eine Beantragung garantiert keine Genehmigung der Aufwandsentschädigung. Die Mitteilung über Ablehnung oder Genehmigung des Antrages erfolgt schriftlich binnen 5 Werktagen ab Antragseingang.
  • Die Piratenpartei Düsseldorf legt dem Landesverband PIRATEN NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach den Bestimmungen des § 24 des Parteiengesetzes ab.
  • Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Kassenführung der Piratenpartei Düsseldorf verantwortlich und gewährleistet, dass die zum Erteilen eines Prüfungsvermerks für den Rechenschaftsbericht der Partei nach § 29 f PartG vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.
  • Die Kassenprüfer kontrollieren die Kassenführung des Vorstands und legen der Kreismitgliederversammlung gegenüber jährlich Rechenschaft ab.
  • Die Kreismitgliederversammlung kann beliebig über Ausgabe der Mittel oder Budgets entscheiden.
Unnötig, da eh gegeben Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Kreisverbandes Piratenpartei Düsseldorf.

Ersatzelemente

  • Der Schatzmeister und jeweils ein Vorstandsvorsitzender sind nur gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt.
Wird im Sinne einer praktikablen Kontoführung und z.B. OnlineBanking nicht empfohlen. Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der übriggebliebenen Mittel.
Ich plädiere für eine flexiblere Lösung wie unter 3. Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)

Sonstiges

  • Berücksichtigung von Ortsverbänden
IMHO nicht nötig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Regelung von Mitgliedsbeiträgen
IMHO nicht nötig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Beschreibung der Buchführung, virtuelle Konten,
IMHO nicht nötig, wobei ich §2 Abs 5 und 6 aus Franks FO gerne optional hinzufügen würde, wenn wir die Strukturordnung für Düsseldorf hätten. Ansonsten ist der KV IMHO nicht für Crews etc. zuständig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Weitere Regelungen zum Rechenschaftsbericht
IMHO nicht nötig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)

siehe auch AG_Orange_Hilfe/Satzungen/KV-Muster-Satzung