NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Muster-Finanzordnung2

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Finanzordnung

(1) Schatzmeister und 1. Vorsitzender sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.

(2) Der Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf ist zu einer ordnungsgemäßen Finanzführung verpflichtet.

(3) Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.

(4) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzverpflichtung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.



siehe auch AG_Orange_Hilfe/Satzungen/KV-Muster-Satzung