NRW:Chronique scandaleuse

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Version vom 16. Januar 2010, 14:26 Uhr von Flobg (Diskussion | Beiträge) (Grundgesetzwidrige Online-Durchsuchung)
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Hier soll eine kleine Zusammenfassung der famosen Leistungen unserer weisen Führer in NRW aus den letzten fünf Jahren entstehen.

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Logos hat zur Thematik eine Linksammlung angelegt, die auch über NRW hinausgeht.

Lex E.ON

Die Landesregierung schaffte im Dezember 2009 den Paragraphen 26 des Landesentwicklungsgesetzes kurzerhand ab, um damit den Weg für den Bau einer Giftmüllverbrennungsanlage unter falscher Deklaration als Steinkohlekraftwerk freizumachen. Der Bau war zuvor gerichtlich gestoppt worden. E.ON und Evonik haben in den vergangenen Jahren über 700000 Euro an CDU und FDP gespendet. In nur zwei Tagen kamen über 60000 Unterschriften gegen die Streichung zusammen.

Personalvertretungsgesetz

Im Herbst 2007 wurden elementare Schutzrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes aufgehoben. Weitreichende Einschnitte in die Mitbestimmung wurden durchgeführt, insbesondere auch bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen und Kündigungen. Damit wurden die Arbeitsbedingungen der Personalräte drastisch verschlechtert, sie wurden entmündigt, um den geplanten Stellenabbau zu beschleunigen. Beschäftigte können ohne den Schutz der Personalräte im geplanten Personaleinsatzmanagement - PEM - hin- und hergeschoben werden. Generell wurden Mitbestimmungs- und Informationsrechte drastisch beschnitten, teilweise abgeschafft.
Das muss auch als Versuchsballon für geplante Eingriffe auf Bundesebene in die Mitbestimmung, das Betriebsverfassungsgesetz, gesehen werden. Keine Transparenz, keine Mitbestimmung, das ist der Masterplan. Wirtschaft nach Gutsherrenart.

Uhlenberg-Skandal

Beim Lawblog gibt's dazu einiges zu lesen...

Der Abteilungsleiter für Abfall- und Wasserwirtschaft im Umweltministerium Harald Friedrich (Grüne), ein ausgewiesener Fachmann, wurde ab Januar 2006 von der "Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR)“ und der Gelsenwasser massiv angegriffen, weil er die Trinkwasseraufbereitungsmethoden zutreffenderweise für unzureichend hielt und bessere Methoden (Membran-Nano-Filtration) vorzog. Die Ruhr war mit krebserregenden perfluorierten Tensiden verseucht, die sich auch im Trinkwasser fanden, dort in fast derselben Konzentration weit über den Grenzwerten wie im Flusswasser. Unter dem Vorwand des "dringenden Verdachts gravierender arbeitsrechtlicher Verletzungen“ wurde Herr Friedrich im Sommer 2006 erst suspendiert, dann fristlos entlassen.
Ob und wieviel Gelsenwasser und Konsorten in den letzten Jahren an CDU und FDP gespendet haben, habe ich noch nicht recherchieren können.
Vor dem Landesarbeitsgericht wurde er im November 2006 rehabilitiert, die Kündigung wurde in eine fristgerechte umgewandelt, es gab Gehaltsnachzahlung und Abfindung.
Da gab's dann aber noch die Strafanzeige von Uhlenberg wegen Amts- und Eigentumsdelikten. Und jede Menge bösen Tratsch. LKA und Staatsanwaltschaft Wuppertal nahmen sich der Sache an, 2008 wurde Haftbefehl gegen Friedrich erlassen. 270 Polizisten waren beteiligt. E-Mails wurden mitgelesen, Telefonate abgehört. So ganz astrein war das ganze wohl nicht. Herr Friedrich musste drei Wochen in Untersuchungshaft. Erst als die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sich einschaltete, wurde dem schändlichen Spiel ein Ende bereitet.
Mit dem Skandal befasst sich inzwischen auch ein Untersuchungsausschuss.
Man entwickelt dabei Verständnis für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft, die mit dem vergeblichen Unterfangen der Konstruktion haltloser Vorwürfe so überbeschäftigt war, dass sie einen schwerer Gewaltverbrechen Verdächtigen freilassen musste, weil sie keine Zeit mehr hatte um dessen Verfahren rechtzeitig vor Gericht bringen zu können. Dann war sie damit beschäftigt, die mitgeschnittenen Telefonate und E-Mails rechtswidrig zu löschen.
Kennt irgendjemand bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal den § 344 StGB? Kann es sein, dass Oberstaatsanwalt Ralf Meyer und der Vizechef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft Alfons Grevener zumindest ein Gesetz kennen?

Grundgesetzwidrige Online-Durchsuchung

Im Dezember 2006 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von CDU und FDP die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, um die heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu ermöglichen.

Im Februar 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Änderung für mit dem Grundgesetz „unvereinbar“ und „nichtig“ und formulierte mit dem Urteil das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.