NRW:Bonn/Wahlprogramm
Wahlprogramm der Piratenpartei Bonn
Stand: 27. Februar 2013
Dieses Programm wird ständig weiterentwickelt. Die zu den Wahlen jeweils gültige Fassung kann der folgenden Liste entnommen werden. Ältere Versionen und Entwicklungsstände können der Versionshistorie entnommen werden.
Liste der gültigen Wahlprogramme:
- Kommunalwahl 2014 (Derzeit ist die Entwicklung unseres Wahlprogramms für die Kommunalwahl 2014 noch nicht abgeschlossen. Sobald die finale Version erreicht ist wird sie hier eingetragen. Den derzeitigen Stand kann man unten sehen.)
Liste der Beschlüsse, durch die das Programm entstanden ist:
Programm
Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik
Die Bonner Piraten stehen für eine transparente Politik im Rat und in den Bezirken. Wir wollen Maßnahmen umsetzen, die es zulassen, das Handeln und Wirken der gewählten Vertreter nachzuvollziehen. Regelungen zur Antragstellung sind aufzuheben bzw. so weit zu vereinfachen, dass sie keine Hürde für Informationssuchende darstellen, Zugangsbeschränkungen sind auf ein Mindestmaß zum Schutz von Persönlichkeitsrechten zu reduzieren, auf jede Gebühr zur Bereitstellung von Informationen, soweit rechtlich möglich, ist zu verzichten. Transparenz ist Aufgabe von Politik und Verwaltung, keine vergütungspflichtige Dienstleistung. Die Informationspflicht liegt bei der Stadt, dieser Pflicht ist ohne Antragstellung nachzukommen.
In der Vergangenheit wurde die Informationsfreiheit nur in geringem Umfang umgesetzt. Da bisher kein Interesse an transparenter Politik bestand, kann diese nur mit uns umgesetzt werden. Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse der Stadt Bonn inkl. Eigenbetriebe sind transparent zu gestalten. Jeder Schritt, der zu einer Entscheidung geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen. Um Transparenz zu stärken, ist jeder Vertrag, der mit Rats oder Bezirksverwaltungen abgeschlossen wird erst mit Veröffentlichung als gültig zu erklären.
Die Bonner Bürger werden durch die lückenhafte Wiedergabe von Sitzungen, Beratungen und Verhandlungen durch die Stadt nicht ausreichend informiert. Jedoch sind freier Zugang, online wie auch offline, zu öffentlichen Daten, Sitzungsprotokollen, Berichten, Publikation und Verhandlungsprotokollen Grundvoraussetzung für Beteiligung durch die Einwohner dieser Stadt. Alle Informationen sind unmittelbar und nachvollziehbar zu veröffentlichen. Nur durch transparente Politik und Verwaltung ist die Möglichkeit gegeben, Rückschlüsse auf das Handeln der Ausschüsse, Verwaltungen und Abgeordneten zu ziehen. Protokolle, die gemäß der Geschäftsordnung erst mit Genehmigung Gültigkeit erlangen, sind zu veröffentlichen und bis zur Bestätigung durch die nachfolgende Versammlung zu kennzeichnen.
Jede Entscheidung ist in dem Bewusstsein zu treffen, dass diese Jahrzehnte später von jedem nachvollzogen werden kann. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zu Misswirtschaft und Korruption. Geschäftsordnungen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit vorsehen, lehnen wir ab. Daher sind Sitzungen der Rats- und Bezirksverwaltungen, der Ausschüsse und der Abgeordneten nachvollziehbar durchzuführen. Sitzungsteile, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte oder Sicherheitsaspekte betreffend, unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen, bedürfen einer umfassenden Begründung und einer Abstimmung der Versammlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Alle Sitzungen des Rates sind live zu übertragen und aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen unterliegen wie die Protokolle der Informationsfreiheit und sind dementsprechend zu veröffentlichen. Soweit offene Abstimmungen erfolgen, ist das Abstimmungsverhalten in der Übertragung zu dokumentieren.
Jeder Abgeordnete ist zum lückenlosen Bericht über sein politisches Wirken und seine Kontakte zu Dritten im Rahmen seiner Tätigkeit verpflichtet. Weiterhin hat jedes Ratsmitglied Auskunft über die Art von Verbindungen zu Dritten, insbesondere Unternehmen, Vereinen und Verbänden, offenzulegen. Mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten müssen ersichtlich gemacht werden.
Wir wollen eine zeitnahe und lückenlose Veröffentlichungspflicht für alle Studien, Expertisen und Untersuchungen, sowie die Beauftragung ebendieser, die von Kommunen und ihren Betrieben in Auftrag gegeben werden.