NRW:Bonn/Kreisverband/Reisekosten
Übernahme der Reisekosten zu LPTs und BPTs der Mitglieder des KV Bonn
Inhaltsverzeichnis
Reisekosten gemäß KPT2015.1
Auf dem KPT vom 08. Februar 2015 wurde besprochen, künftig einen großen Teil des Budget des KV Bonn für Reisekosten zu den LPTs und BPTs zu verwenden. Eine weitergehende Regelung soll auf dem nächsten KPT beschlossen werden.
LPT 2015.1
Da der nächste KPT nun leider nach dem nächsten LPT stattfindet, hat der Vorstand beschlossen, einen "Prototyp" dieser Regelung nun auch schon für den LPT 2015.1 umzusetzen.
Der KV Bonn übernimmt die Reisekosten aller Bonner Piraten für den LPT 2015.1 in Gelsenkirchen am 18. und 19. April 2015 in einer maximalen Gesamthöhe von 1.600 Euro (Einschränkung siehe Fahrgemeinschaften
Antragberechtigung
Antragsberechtigt ist, wer zur Zeit der Antragstellung und zur Zeit des LPTs stimmberechtigtes Mitglied der Piratenpartei ist und dem Kreisverband Bonn angehört.
Antragsfrist
Die Antragsfrist läuft bis zum Freitag, den 3. April. Anträge, die später eingehen, werden nicht genehmigt.
Antragsformular
Das "Reisekostenformular" muss dazu per Email oder Post eingereicht werden und bis zum 3. April dem Vorstand vorliegen.
Dieses Formular ist nicht die "Reisekostenabrechnung" (diese erfolgt nach dem LPT, vorausgesetzt dem Antrag wurde stattgegeben und es erfolgte auch eine Teilnahme, ... ), sondern der "Antrag auf Übernahme der Reisekosten". Ein Formular für die "Reisekostenabrechnung" wird es dann ab dem 4. April geben. Diese Reisekostenabrechnung muss inkl. aller Belege (Bahn-, Busfahrkarte(n), Hotelrechnung, ...) bis spätestens Freitag, den 8. Mai dem Vorstand vorliegen. Später eingehende Reisekostenabrechnungen werden nicht berücksichtigt/erstattet.
(Damit der KV über nicht verwandte Mittel wieder verfügen kann und diese
nicht bis zum 31.12.2015 blockieren - sofern sich ansonsten einer mit
der Einreichung bis zum 31.12. Zeit lassen könnte.)
Überschreitung der bereitgestellten Mittel
Sollten am 4. April die beantragten Übernahmekosten höher als 1.600 € sein, werden als erstes alle Verpflegungsmehraufwandskosten nicht genehmigt. Sollte dann die Grenze von 1.600 € immer noch überschritten sein, wird prozentual verteilt.
Beispiel:
Summe der Kosten laut Anträge: 2.000 €
bereitgestellte Mittel: 1.600 €
1600 / 2000 => 80 %
Daraus folgt, dass jemand, der 100 € Reisekosten beantragt hat, lediglich 80 € genehmigt bekommt.
Bearbeitung der Anträge
Sofern nicht 200 Reiskostenanträge reinkommen, werden diese am Wochenende (4. und 5. April) bearbeitet, so dass am Montag danach alle Antragsteller benachrichtigt werden, ob und wie hoch ihre Reisekosten genehmigt wurden.
Selbstverständlich ist niemand, der einen "Antrag auf Übernahme der Reisekosten" gestellt hat, verpflichtet zum LPT zu fahren - unabhängig davon, ob sein Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Spenden der Reisekosten
Selbstverständlich können diese Reisekosten als Ganzes oder auch nur als Teil dem KV Bonn gespendet werden (und werden dann bis zu einer maximalen Höhe von 1.650 Euro (Ledige) / 3.300 Euro (Verheiratete) pro Kalenderjahr zur Hälfte vom Finanzamt dem Spender zurückerstattet - vorausgesetzt, er hat so viel Steuern gezahlt). Wir hoffen, davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht.
Fahrgemeinschaften
Wir bitten darum Fahrgemeinschaften zu bilden, um möglichst vielen Piraten die Teilnahme zu ermöglichen. Der "Reisekostenvordruck" berücksichtigt dies bereits. Wir werden sicherlich nicht 10 PKWs mit jeweils nur einem Piraten genehmigen.